Käufer will Artikel anscheinend nicht...

    • Der Schaden muss zunächst benannt und dann belegt werden.
      Möchte man einen Transportschaden belegen, dann gibt es hierfür die Schadensmeldung, dabei sind die jeweiligen Fristen der Versanddienstleister zu beachten.
      Der Weg der Schadensmeldung kann dann auch dazu dienen festzustellen, wer für den Transportschaden, sofern ein Transportschaden festgestellt ist, aufzukommen hat.

      Eine Rückabwicklung sehe ich hier noch lange nicht. Ich kenne ja noch nicht einmal den Schaden, also auch nicht wie er passiert sein könnte und ob er im Rahmen einer Nacherfüllung ggf. zu beheben ist oder ob ggf. der Versanddienstleister in der Haftung ist.
    • Stella_ schrieb:

      @Cody: Wir haben uns wohl überschnitten. #26 steht der aktuelle PayPal Stand
      stella - schau` bitte zwischendurch immer wieder im Konflikfall nach -
      sobald Paypal "etwas von Dir will" werden dort Informationen (seitens PP) hinterlegt -
      gleichzeitig bekommst Du auch ne PP-Mail, das Deine Antwort erforderlich ist.

      welche Informationen stehen im Konfliktfall?
      in welcher Form hast Du auf die Meldung über die Abweichung reagiert?
      (die Sendungsnummer war hinterlegt, oder?)

      sonst einfach mal in der Online-Sendungsverfolgung nachsehen ob dort etwas über eine Beschädigung dokumentiert worden ist....
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      öhm ja, der K und DHL sind am zug.
      Nichts anderes behaupte ich.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Der Schaden muss zunächst benannt und dann belegt werden.
      Möchte man einen Transportschaden belegen, dann gibt es hierfür die Schadensmeldung, dabei sind die jeweiligen Fristen der Versanddienstleister zu beachten.
      Der Weg der Schadensmeldung kann dann auch dazu dienen festzustellen, wer für den Transportschaden, sofern ein Transportschaden festgestellt ist, aufzukommen hat.

      Eine Rückabwicklung sehe ich hier noch lange nicht. Ich kenne ja noch nicht einmal den Schaden, also auch nicht wie er passiert sein könnte und ob er im Rahmen einer Nacherfüllung ggf. zu beheben ist oder ob ggf. der Versanddienstleister in der Haftung ist.
      so ist es.
    • Das war die Frage:

      Stella_ schrieb:

      Wie schaut es aus, wenn er die Maschine zurückschickt? Wer trägt die Versandkosten?


      Das war die Antwort

      Damas schrieb:

      Bei einer Reklamation ist der K so zu stelle, als wenn der Kauf nie stattgefunden hat.
      Damit würdest Du die Rück-Versandkosten ebenso tragen müssen, sofern die Reklamation berechtigt ist.
      ......


      Und dann kommt mal wieder eine §-Berichtigung
      (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

      Nun
      Stimmt!
      Nur...


      Was wird eine gebrauchte Kaffeepadmaschine in der Regel so bringen?

      15 EUR? 20EUR? 25EUR?

      Macht das wirklich Sinn hier nachzubessern, nachzuerfüllen oder sonstwas noch reinzustecken?
      Bei einer Senseo kostet der Wassertank so rund 10 -20 EUR - je nach Modell
      Der Padhalter so 10-15 EUR
      usw.

      Um was für einen Betrag wird eigentlich diskutiert bzw. was hat die Maschine gebracht?
      Schon mal nachgesehen, was das Ersatzteil kostet, was da hopps gegangen sein soll?

      Und sorry, natürlich kann der K zur DHL mit dem Originalkarton tappeln. denn noch hat er das Paket, oder sehe ich da was falsch?
      Würde es jetzt irgend jemanden hier überraschen, wenn die DHL die Schadensregelung wegen der fehlenden Umverpackung ablehnen würde?

      Das Foto ist m.M. nach der springende Punkt und wenn ich der K wäre, würde ich mir schon den Spass mache, zur DHL tappeln und die schriftl. Ablehung der Schadensregulierung an PP direkt senden.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Ich habe ein bisschen den Verdacht, dass die Frist für die Schadensmeldung schon abgelaufen ist.
      Zur Nacherfüllung: Die ist nicht nur gesetzl. vorgesehen, sondern es geht um einen weiteren Aspekt.
      Wenn nämlich die Vermutung der TE stimmt, dem K das Gerät lediglich nicht gefällt, dann wird dem K nicht an einer Nachbesserung gelegen sein, ein Argument mehr ihn darauf zu verweisen, dass diese aber gesetzl. vorgesehen ist.
    • Ein unverhältnismäßig großer Aufwand bezügl. einer Nacherfüllung wäre dem VK ohnehin nicht zuzumuten. Dann bliebe nur noch Preisminderung oder Rückabwicklung.

      Ohne Kenntnis welcher Schaden überhaupt vorliegt, ist das aber alles ohnehin nur Spekulation. Bisher gab es wohl nur die Mitteilung, es sei nicht ordentlich verpackt worden. Zuvor war das Paket ja angebl. nicht eingetroffen, dabei war es längst da. Mal schauen, was noch so kommt.
    • Ist eine Überlegung wert.
      Nacherfüllung anbieten und wenn der K annimmt.... und auf die wirklich bei Endverbrauchern seltene Idee kommt, die Maschine wegen nichts gefallen gleich mit einem neuen Teil bei ebay anpreisen kann....
      Also ich weiß nicht... es gibt eigentlich keine Fakten zu dem Fall
      außer
      1. Nicht erhaltenen Artikel gemeldet - Paket wurde beim Nachbarn abgegeben
      2. Paket abgeholt und "einen beschädigten Artikel gemeldet" - Paket alleine um Originalkarton versendet, indem Teile mit Tesa festgeklebt wurden, damit sie nicht rumfliegen

      Wurde die Sendungs-Nr. bevor oder nachdem der K den "Nichterhalt"über das System gemeldet hat gegeben?
      Falls dem K die Sendungs-ID mitgeteilt wurde, hatte er noch Zeit, dass Paket zu holen und auszupacken oder hat er sofort den nächsten Fall eröffnet?
      Über welchen Betrag reden wir hier überhaupt?
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Vorab: Bis jetzt hat sich der Käufer noch nicht gemeldet. Ich weiß also immer noch nicht, um welche Beschädigung es sich handelt. Ich habe bisher nur ein Foto von der Beschädigung von ihm angefordert.

      Zu PayPal: Am 19.01 hat er einen nicht erhaltenen Artikel gemeldet und die Zahlung in PayPal wurde einbehalten. Seitdem hat sich in Paypal nichts mehr geändert. Der Fall in PayPal ist mit eBay verknüpft. Wenn ich in Paypal auf den Fall klicke, werde ich sofort zu eBay weitergeleitet. Die Sendungsnummer habe ich dem K mitgeteilt und in eBay den Versandbeleg hochgeladen. Zwei Tage später war der Artikel dann da, er hat Fall 1 geschlossen und Fall 2 eröffnet. Das war Dienstag. Als Datum steht in PayPal immer noch der 19.01. drin. Eben der Tag, an dem der K den nicht erhaltenen Artikel gemeldet hat.

      Der K hat mir auch nie mitgeteilt, was beschädigt ist. Er hat nur geschrieben, dass die Maschine jetzt beschädigt ist, weil ich sie nicht ordnungsgemäß verpackt hab, das Paket selbst war in Ordnung (dumm is er ja nicht. Anscheinend wegen Annahmeverweigerung). Er wolle sofort sein Geld zurück.

      Er kommt mir ein wenig kompromisslos vor. Wenns bei mir mal länger dauert, bis ein Artikel eintrifft, dann frag ich grundsätzlich erst persönlich nach und eröffne nicht gleich einen Fall....

      In der Auktion selbst habe ich jedenfalls Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, da Privatauktion.

      P.S. Die Padmaschine ging für knappe 30 € weg.
    • Stella_
      -
      für Artikel, die via Paypal bezahlt werden gibt es zwei Möglichkeiten der entsprechenden Fallmeldung:

      entweder direkt über die Ebay-Seite ODER über die Paypal-Seite...
      Dein Käufer hat sich für die Ebay-Meldung entschieden so das der Fall jetzt vom Ebay-Kundendienst bearbeitet wird.

      auch dort gilt: achte auf die entsprechenden Eintragungen - sobald Ebay etwas von Dir will bekommst Du ne separate Ebay-Nachricht
      (via Mail - diese ist auch in den Ebay-Nachrichten aufgeführt)....
      im geöffneten Fall immer antworten - sonst "übernimmt" Ebay die Entscheidung für Dich....

      nenn` doch mal bitte den Ebay-Nick des Käufers sowie die entsprechende Artikelnummer der Maschine.....
    • Darf ich denn hier so einfach Nick-Namen veröffentlichen?! Darf ich fragen, wozu du den Namen wissen möchtest?

      Artikelnummer schau ich nach, wenn ich zu Hause bin ;)

      Ich habe auf den geöffneten Fall geantwortet. Eben, dass ich erstmal ein Foto der Beschädigung möchte.
    • Stella_ schrieb:


      Er kommt mir ein wenig kompromisslos vor. Wenns bei mir mal länger dauert, bis ein Artikel eintrifft, dann frag ich grundsätzlich erst persönlich nach und eröffne nicht gleich einen Fall....

      In der Auktion selbst habe ich jedenfalls Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, da Privatauktion.


      das Problem mittlerweile bei eBay: wenn Du eine Frage an den Verkäufer mit dem Betreff "Wo ist mein Artikel" (oder so ähnlich) stellst, wird automatisch ein Fall eröffnet

      wenn Du das nicht möchtest, mußt Du als Betreff "sonstige" nehmen, aber das wissen nunmal nicht alle - und eBay ist da recht spärlich mit den Informationen

      zu Punkt 2: wenn der Artikel nicht wie beschrieben ist, nützt Dir der Ausschluss des Gewährleistungsanspruchs nichts
    • Der Käufer hat geantwortet, dass er 4 aussagekräftige Bilder bei eBay hochgeladen hat. Ich finde die Bilder aber nicht? Entweder bin ich zu doof oder er hat sie nicht hochgeladen?! ?( 8|

      Artikelnummer lautet 191025282154. Käufername oj3004.

      Ich habe in letzter Zeit nicht viel in eBay verkauft. Vor paar Wochen gabs erst ne negative Bewertung, weil das Päckchen (eben unversichert - auf Wunsch des Käufers, weil billiger) angeblich nicht ankam... Dies mal nur so nebenbei, warum mir eBay im Moment überhaupt keinen Spaß mehr macht.. ;(
    • Ich kann an dem Bietverhalten und dem BW-Profil des K nix Auffälliges erkennen, es macht auf mich einen soliden Eindruck.
      Das schauen sich aber sicherlich noch andere genauer an.
      Was ich aber sehe, dass du auch so eine "Sternchenpatientin" bist. Wenn bei dieser Transaktion noch schlechte hinzukommen, dann könnte es um deinen Account sehr eng werden. Erst recht, wenn noch ein verlorener K-Schutz-Fall hinzu kommen sollte.

      Du solltest versuchen, die Fotos zu finden, um diese Angelegenheit so schnell wie möglich klären zu können.
    • Sah die Originalverpackung von ihrer Beschaffenheit her so aus?
      ebay.de/itm/PHILIPS-SENSEO-HD7…-schwarz-neu/131093392360

      Das hätte ich mich nicht getraut. Das gehört m.E. gut ausgepolstert Karton in Karton.
      Sollte der K den Schaden nachweisen (evtl. noch einmal freundlich um Fotos an Email-Adresse bitten) und sich eine Rückabwicklung als beste Lösung darstellen, dann wäre eine Schadensmeldung eine Lösung, um ggf. DHL in die Haftung zu nehmen (da sehe ich aber aufgrund der Verpackung schwarz) und du könntest auf diesem Weg die Versandkosten sparen(nach Prüfung zurück an Absender).
      Problem: Die Frist ab Zustellung an den Nachbarn ist wahrscheinlich schon abgelaufen und bis das Paket wieder bei dir landet können Wochen vergehen.
      Alternativ: Schnelle Rückzahlung ohne Rücksendung, sofern die Maschine wirklich stark beschädigt ist.

      Schnell vor allem mit Blick auf die Rettung deines Profils. Wobei der K auch bei kleineren Beanstandungen noch freundlich zu bewerten scheint, wie die (wichtigeren) Sternchen ausfallen, das sieht man allerdings nicht und die sind bei dir ein sehr heikles Thema.
    • Es ist schon sehr bedenklich, einfach aufgrund der Angabe des Verkäufers den Schaden hinzunehmen. Auch unter dem Gesichtspunkt des Kaufpreises und der Tatsache der Bewertungen sollte man sich hier nicht "erpressen" lassen. In Konsequnez bedeutet das nämlich nichts anderer, als daß man dann die Plattform meiden müsste.