Der Schaden muss zunächst benannt und dann belegt werden.
Möchte man einen Transportschaden belegen, dann gibt es hierfür die Schadensmeldung, dabei sind die jeweiligen Fristen der Versanddienstleister zu beachten.
Der Weg der Schadensmeldung kann dann auch dazu dienen festzustellen, wer für den Transportschaden, sofern ein Transportschaden festgestellt ist, aufzukommen hat.
Eine Rückabwicklung sehe ich hier noch lange nicht. Ich kenne ja noch nicht einmal den Schaden, also auch nicht wie er passiert sein könnte und ob er im Rahmen einer Nacherfüllung ggf. zu beheben ist oder ob ggf. der Versanddienstleister in der Haftung ist.
Möchte man einen Transportschaden belegen, dann gibt es hierfür die Schadensmeldung, dabei sind die jeweiligen Fristen der Versanddienstleister zu beachten.
Der Weg der Schadensmeldung kann dann auch dazu dienen festzustellen, wer für den Transportschaden, sofern ein Transportschaden festgestellt ist, aufzukommen hat.
Eine Rückabwicklung sehe ich hier noch lange nicht. Ich kenne ja noch nicht einmal den Schaden, also auch nicht wie er passiert sein könnte und ob er im Rahmen einer Nacherfüllung ggf. zu beheben ist oder ob ggf. der Versanddienstleister in der Haftung ist.