Reiserecht - Gefährdung des Luftverkehrs

    • Reiserecht - Gefährdung des Luftverkehrs

      REISERECHT
      GEFÄHRDUNG DES LUFTVERKEHRS


      Gegen die Anweisung, in einem Flugzeug Handys und andere elektronische Geräte auszuschalten,
      sollte man besser nicht verstoßen. Verbotenes telefonieren an Bord gilt nämlich als Straftat.
      Wergen "Gefährdung des Luftverkehrs" kann dafür ein Bussgeld von 1.200,- EUR verhängt werden.

      Urteil:
      LG Düsseldorf, Aktenzeichen: 22 S 8/02 - 4/03
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen