REISERECHT
GEFÄHRDUNG DES LUFTVERKEHRS
Gegen die Anweisung, in einem Flugzeug Handys und andere elektronische Geräte auszuschalten,
sollte man besser nicht verstoßen. Verbotenes telefonieren an Bord gilt nämlich als Straftat.
Wergen "Gefährdung des Luftverkehrs" kann dafür ein Bussgeld von 1.200,- EUR verhängt werden.
Urteil:
LG Düsseldorf, Aktenzeichen: 22 S 8/02 - 4/03
GEFÄHRDUNG DES LUFTVERKEHRS
Gegen die Anweisung, in einem Flugzeug Handys und andere elektronische Geräte auszuschalten,
sollte man besser nicht verstoßen. Verbotenes telefonieren an Bord gilt nämlich als Straftat.
Wergen "Gefährdung des Luftverkehrs" kann dafür ein Bussgeld von 1.200,- EUR verhängt werden.
Urteil:
LG Düsseldorf, Aktenzeichen: 22 S 8/02 - 4/03
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