Auktion vorzeitig abgebrochen und in die Falle getappt - kraeuter76

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Damit ist der Abbruch wohl begründet!
      Was will der K denn?
      Ja, ich bin auch insofern nicht nervös, da ich mich nicht falsch verhalten habe...mein Schaden ist ja eh schon groß genug ;( . Mein RA würde ihn zerreißen, falls etwas kommen sollte. K hat die gleiche Standard Email geschickt wie an Chris. Exakt der gleiche Text, nur halt mit meinen relevanten Daten. Mir geht es hierbei darum, anderen Betroffenen zu helfen die Masche aufzudecken, welche eindeutig auf Abzocke zielt. Mir war nicht bekannt, dass solche Sachen öfter vorkommen. Hier die Mail von kraeuter76 (die spezifischen Informationen habe ich mit XXX ersetzt):


      Hallo XXX,
      nach dem BGB Deutschlands entstand ein rechtskräftiger
      Kaufvertrag über das iPhone 5S, da ich zuletzt Höchstbietender war mit XXX€
      und ich keinerlei Anfechtung über den Kaufvertrag erhielt, welche eine
      rechtmäßige Begründung enthält, die für einen vorzeitigen Abbruch nötig
      ist. Für jene Anfechtung war im Übrigen genügend Zeit, zumal Sie nach Ebay
      AGB unverzüglich zu erfolgen hat.
      Daher bitte ich Sie mir Ihre
      Zahlungsinformationen bis XXXXXX zukommen zu lassen, um Ihnen
      den Betrag von XXX€ zu überweisen.
      Die Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages
      können Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt bestätigen lassen bzw. Sie auch in
      den Ebay AGB finden. Auch möchte ich darauf hinweisen, dass ich das Gerät -
      sofern wir uns nicht einigen können- gerichtlich einklagen werde.

      Mit
      freundlichen Grüßen

      -kraeuter76
    • Anfechtung muss ja nicht mehr sein, wenn ein berechtigter Abbruchgrund vorhanden ist.

      Zu behaupten, dass es wirklich beschädigt wurde, man selbst nicht schuld ist und es einen Wasserschaden hat, wäre meiner Meinung etwas wenig.

      Wie und was genau ist denn passiert?
    • spamike schrieb:

      Anfechtung muss ja nicht mehr sein, wenn ein berechtigter Abbruchgrund vorhanden ist.

      Zu behaupten, dass es wirklich beschädigt wurde, man selbst nicht schuld ist und es einen Wasserschaden hat, wäre meiner Meinung etwas wenig.

      Wie und was genau ist denn passiert?
      Im Fall kraeuter76 ist das eher nebensächlich, denn in den eBay AGB steht ebenfalls:


      • Das vorzeitige Beenden eines Angebots kann zu einer Schadensersatzpflicht gegenüber dem Höchstbietenden führen. Hat der Bieter jedoch kein Kaufinteresse, kann die Forderung nach Schadensersatz auch rechtsmissbräuchlich sein. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Bieter massenhaft niedrige Gebote auf Auktionen abgibt und auf die vorzeitige Beendigung spekuliert, um Schadensersatz zu fordern.


      Das ist bei diesem Bieter zweifelsfrei der Fall. Wie viele iPhones will der denn kaufen als angeblich Privater? Es handelt sich hier eindeutig um Rechtsmissbrauch.

      Ich möchte auch klar stellen, dass ist nicht in Ordnung ist, Auktionen abzubrechen und dann Artikel anderweitig zu verkaufen. Habe ich nie gemacht, obwohl mir ständig mails mit diesbezüglichen Angeboten gesendet werden. eBay hilft mir sehr Artikel zu verkaufen, welche vor 15 Jahren noch einfach in den Müll gelandet wären oder im Keller vergammelt. Insofern habe ich nichts gegen die, wenn auch hohe Gebühr.

      Aber was kraeuter76 macht, ist eindeutig Betrugsabsicht.
    • OlliS schrieb:

      pandarul schrieb:


      Leg dir die Beweise zu Seite (falls du es reparieren läßt, gut dokumnetieren lassen) und kommuniziere überhaupt nicht mit dem. Jedes Wort wäre eins zu viel.
      Danke für den Hinweis. Der Rest ist gut dokumentiert.


      in deinem Fall wäre der Beweis die Anzeige wg. Diebstahls.

      Aber kommuniziere überhaupt nicht mit dem. Jedes Wort wäre eins zu viel.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • nee, wenn man die hat, braucht man gar nicht zu schicken, "vaklach mich doch" ;) Man muss sich nicht erklären, wenn man "rechtskonform" abgebrochen hat. Und es ist noch nichteinmal klar, ob es ein berechtigter (realer) Käufer war, nicht einer der bekannten Abbruchjäger, die bei Ebay Hausverbot haben und sich mit Fakedaten anmelden, das könnte man noch einmal bei Ebay erforschen, wenn man lustig ist und Zeit hat.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Warum sollte man sich "besser" verhalten, und inwiefern überhaupt? Weißt du, was so ein Abbruchjäger, der sich mit Falschdaten nur zum Zwecke der Abschöpfung von möglichen Fehlauktionen illegitim bei Ebay anmeldet mit einer unkonzentriert verfassten Kommunikation anstellt? Vom unnötigen Zeitaufwand einmal abgesehen, denn es ist doch seit Pandarul unstrittig, dass keine Anfechtung nötig ist, besonders nach Erweiterung der EBAY AGB und besonders natürlich bei gewerbsmäßigen Abmahnern

      Verkauf: Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

      pandarul schrieb:

      Ok, das ist natürlich grober Unfug, einer Anfechtung bedarf es nicht. BGH VIII ZR 63/13.


      und AG Offenbach Urteil vom 17.12.2013 Az.: 38 C 329/13 - Unzulässiges Beenden einer eBay-Auktion bei bloßem Verdacht einer Beschädigung

      genaugenommen ist eine Anfechtung kontraproduktiv:

      pandarul schrieb:

      Deshalb muß man einen berechtigten nicht anfechten. Ist doch genau mein Punkt! Und einen angefochtenen nicht abbrechen - was höchstens im Hinblick auf zukünftige Bieter sinnvoll sein kann, aber keinerlei Auswirkungen auf den eben angefochtenen Vertrag hat.

      Es sei denn, der Anfechtungsgrund ist zufällig auch eine Abbruchberechtigung, dann macht er die Anfechtung durch Annullieren des Kaufvertrages natürlich hinfällig.

      Nachtrag:

      Zitat
      Ich kann doch abbrechen und den Kaufvertrag (besser: meine Willenserklärung) nach §119 anfechten.



      Du kannst an den Höchstbieter verkaufen (!) und anfechten. Zum Streichen der Gebote bist du bei einer Anfechtung nicht berechtigt bzw. entfaltet das keine Folgen, weil beim Anfechten der Kaufvertrag bestehen bleibt.


      Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0
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    • Chris K. schrieb:


      Wie soll ich mich jetzt am besten Verhalten wenn der Höchstbieter einen Anwalt einschaltet?

      Auch mich hat kraeuter76 schon belästigt und versucht
      einzuschüchtern. Ich habe mich nie bei Ihm gemeldet und dann kam auch
      nichts mehr nach. Er versucht, in dem er eine Drohkulisse aufbaut, den
      Verkäufer dazu zu bewegen, ihm eine Zahlungsaufforderung zuzustellen, so
      dass Kraeuter76 der rechtmässige Käufer wird und er somit an die
      Adresse des Verkäufers kommt.

      Einfach nicht darauf antworten, dann kommt auch nichts mehr.

      Und
      da ich mir ziemlich sicher bin, dass besagter kraeuter76 hier mitliest
      direkt ein Tip an diese erbärmliche Kreatur: Versuchen Sie es doch
      besser einmal mit ehrlicher Arbeit! Das fühlt sich besser an, als andere
      um den Schlaf zu bringen. Sie mögen sich zwar rechtlich auf der
      scheinbar sicheren Seite sehen, letztendlich kommen Sie bei ebay und vor
      Gericht mit dieser Masche allerdings nicht durch, da Sie nie wirkliche
      Kaufabsichten haben und nur darauf spekulieren, auf einen Kaufabbruch zu
      stossen.
    • kraeuter76 schrieb:

      letztendlich kommen Sie bei ebay und vor
      Gericht mit dieser Masche allerdings nicht durch, da Sie nie wirkliche
      Kaufabsichten haben und nur darauf spekulieren, auf einen Kaufabbruch zu
      stossen.

      Wie oft muß man hier eingentlich diesen Mi** noch lesen?
      Die einzige Frage die sich in jedem Einzelfall stellt ist:
      Wurde die Auktion rechtmäßig abgebrochen und darf der K überhaupt bei EBay handeln?

      Alles andere wäre von dir zu beweisen!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!