Das LG Köln hat mal wieder Recht gesprochen....recht viel Unfug um genau zu sein.
Verwendet ihr Bilder der Stockfoto page Pixelio solltet Ihr das Genau lesen:
chip.de/news/LG-Koeln-Copyrigh…bmahn-Falle_66923908.html
Verwendet ihr Bilder der Stockfoto page Pixelio solltet Ihr das Genau lesen:
Was bedeutet das Urteil für Website-Betreiber?
Die Folgen des Urteils sind so weitreichend, dass Niklas Plutte, Anwalt der abgemahnten Seitenbetreiberin, es als "Drama" bezeichnet.
Tatsächlich gibt das LG Köln selbst vor, welch aufwändige Maßnahmen
Webmaster künftig ergreifen sollten: "[...] hätte der Nutzer in diesem
Fall entweder technische
Möglichkeiten ergreifen müssen, um eine solche isolierte Anzeige und
Auffindbarkeit über eine Internetsuchmaschine gänzlich zu unterbinden
oder aber den Urhebervermerk im Bild selbst anbringen müssen, wie es
[...] auch mit einer Standardbildbearbeitungssoftware jedem
durchschnittlichen Internetnutzer ohne weiteres möglich ist."
Dieser an sich schon beinahe absurd hohe Arbeitsaufwand, den das
Landgericht mit dieser Anweisung vorgibt, wird durch die Verwendung des
Wortes "gänzlich" auf eine extrem wackelige rechtliche Basis gestellt:
Wie soll es einem Webseiten-Betreiber möglich sein, Rechtsklicks zur
separaten Darstellung des Bildes "gänzlich" zu unterbinden oder
Suchmaschinen "gänzlich" auszusperren? Es gibt Browser-Plugins, die
Skripte wie das zur Verhinderung eines Rechtsklicks unterdrücken und
auch unsichtbare Ebenen/Layer über einer Bilddatei verhindern
keinesfalls rechtssicher, dass die Datei nicht noch alleine dargestellt
werden kann. Im Zweifelsfalle steht der direkte Link zum Bild ja im
Seitenquelltext. Außerdem ist nicht garantiert, dass alle Suchmaschinen
die Anweisungen in der robots.txt korrekt beachten.
Dementsprechend bleibt als einziger Ausweg noch die zweite vom Gericht
vorgeschlagene Verfahrensweise: Das Einfügen des Copyright-Hinweises in
das Bild selbst. Ein simpler Schriftzug auf dem Motiv wird durch die
Lizenzbedingungen von Pixelio allerdings untersagt. Erlaubt sind
lediglich: "Änderung der Bildgröße (Vergrößerung, Verkleinerung,
Beschneidung), Umwandlung der Farbinformationen, Änderung der Farb-,
Kontrast- und Helligkeitswerte. Das Recht zu anderweitigen Änderungen am
Bildmaterial verbleibt beim Urheber."
chip.de/news/LG-Koeln-Copyrigh…bmahn-Falle_66923908.html
"The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
Rich Edmonds UK Editor wpcentral
Rich Edmonds UK Editor wpcentral
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oyvey () aus folgendem Grund: Wie immer die liebe Rechtschreibung