Gefälschte USB-Sticks

    • Gefälschte USB-Sticks

      Hallo,

      nachdem ich in Ebays Foren eine Diskussion aufgemacht hatte:
      community.ebay.de/t5/Sicherhei…te-USB-Sticks/m-p/1907841
      … bin ich hierher weiterempfohlen worden.

      Im Dezember hatte ich insgesamt drei USB-Sticks mit angeblich 64GB Größe gekauft, wie sich nun herausstellt,
      alles Fälschungen (wahre Größe 8GB, getestet mit „F3“):

      1. Verkäufer: „pacodona“; Artikelnummern: [ebay='pendrive 64 gb']271342437273[/ebay][ebay='pendrive 64 gb']271342436665[/ebay]
        Dafür habe ich nach meiner noch rechtzeitigen Beschwerde von Ebay die Kosten über Paypal zurückerstattet bekommen, der Verkäufer hat den
        Verkauf inzwischen auch eingestellt. Der Fall ist also insofern erledigt.
      2. [align=left]Verkäufer:
        „spielematz09“; Artikelnummer: [ebay='USB FLASH DRIVE STICK 64GB SPEICHER USB 2.0 MEMORY BLAU NEU & OVP']310817887385[/ebay]Der Verkäufer hat die aber im Gegensatz zu obigem trotz meines Hinweises gestern immer noch im Angebot gehabt: [ebay='USB FLASH DRIVE STICK 64GB SPEICHER USB 2.0 MEMORY SCHWARZ NEU & OVP']181306082572[/ebay].
        [/align]
      Was ich gemacht habe:
      1. Fall bei Ebay aufgemacht (aber die 45 Tage sind rum), Rückerstattung des gezahlten Geldes verlangt, mein Testergebnis
        geschickt, aufgefordert, den weiteren Verkauf solcher Sticks einzustellen, mit Strafanzeige gedroht.
      2. „Meinen“ Artikel bei Ebay als Fälschung gemeldet.
      3. Obige Artikelnummer der noch laufenden Sofortverkaufsaktion bei Ebay als Fälschung gemeldet.
      Der Verkäufer jammerte über mich und Paypal:
      Nach über 8 Wochen fällt Ihnen auf das der Artikel Mängel haben soll. Aber PayPal fördert ja auch so eine Vorgehensweise.
      … und verlangte dreist, ich möge den Stick auf MEINE Kosten zurücksenden, danach bekäme ich das mit Paypal gezahlte Geld erstattet. Ein seriöser Händler, der selbst Betrugsopfer wäre, hätte doch wohl bei einer solchen Sache sogleich sein Angebot abschalten, ein paar Sticks testen und gegebenenfalls bereits verkaufte zurückrufen müssen. Sein Ansinnen, meinen Stick zurückhaben zu wollen läßt für meine Begriffe auf die Absicht schließen, den einfach dem nächsten „Dummen“ zu verkaufen. Inzwischen hat er zumindest das Sofortkauf-Angebot beendet, womöglich aber auch nur auf Druck Ebays, da ich das zusätzlich explizit als Verkauf von Fälschungen gemeldet hatte – vielleicht will er aber auch nur Gras drüberwachsen lassen.

      Insbesodnere hat man mich im Ebay-Forum auf die Idee gebracht, den Spieß umzudrehen und Vertragserfüllung, also einen nicht gefäschten Stick, beziehungsweise Schadenersatz dafür zu fordern.
      Der zweite Verkäufer ist Gewerbetreibender in Berlin, da scheint das relativ einfach, den dranzukriegen; hat es schonmal jemand in Spanien versucht? Das scheint ein „Strohmann“ zu sein, gibt eine c/o-Adresse an, dürfte also schwierig werden mit „ladungsfähiger Anschrift“.

      Was kann man sonst noch unternehmen (was möglichst nicht nur Arbeit macht, sondern auch was bewirkt)?
      Insbesondere interessieren mich neben neuen Vorschlägen die Antworten auf folgende Fragen:
      • Wie sinnvoll ist es, bei einem ursprünglichen Kaufpreis von 20,03€ für einen angeblich echten 64GB-Stick Vertragserfüllung/Schadenersatz zu verlangen? Wie würde da der „seriöse“ Preis für 64GB bestimmt? Inzwischen befürchte ich, daß es sich bei anderen Angeboten unter 30€ ebenfalls um Fälschungen handeln dürfte.
      • Könnte man das dann (weil EU) auch nachträglich bei dem Spanier durchzuziehen versuchen? Da waren es immerhin 2 Sticks für zusammen 42,80€.
      • Was ist mit Strafanzeigen in beiden Fällen? Wird denen das angemessen auf den Sack gehen oder werden die doch nur eingestellt und dürfen hinterher zu Lasten der Bürgerrechte als ungelöste Fälle der überbordenden Internetkriminalität für sinnlose Gesetzesverschärfungen unter Hinweis auf die Kriminalstatistik herhalten?
      • Ebay/Paypal werden mir das Geld angesichts ihrer „Richtlinien“ kaum ohne Eiverständnis des Verkäufers zurückerstatten; was käme erfahrungsgemäß dabei raus, wenn ich die Kreditkartenbuchung stornieren ließe, falls die Bank das noch macht? Könnte ich so wenigstens schonmal gefahrlos an den Kaufpreis gelangen?
      • Gibt es eine Möglichkeit, Ebay zur Löschung der irrtümlichen positiven Bewertung zu bringen?
      • Gibt es eine Möglichkeit, Ebay dazu bringen, gegen solche Verkäufer vorzugehen, die also rauszuschmeißen?
      Viele Grüße, Christoph

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von CHF () aus folgendem Grund: Verschönerung der Ebay-Auktionsverweise, zeitliche Korrektur

    • Ich erinnere mich an ein vergleichbares Thema vor Jahren im eBay-Forum, wo jemand exakt recherchiert hatte, daß ein (exemplarischer) Händler, der ausschließlich gefakte Sticks verkaufte, ein BW-Profil von mehr als 99% aufweist.

      Zur Technik: Die Partitionstabellen der Sticks sind manipuliert, damit sie mehr Kapazität ausweisen. Die physisch vorhandenen 8 GB sind (einfach und technisch deshalb nicht wirklich korrekt erklärt) im Kreis auf die ausgewiesenen 64 GB gemappt. Das ist anfangs unproblematisch, je mehr Daten jedoch drauf kommen, desto größer die Wahrscheinlichkeit, daß ein Schreibzugriff jenseits der 8 GB erfolgt, der damit physisch irgendwo landet, wo mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits Daten vorhanden sind. Die Folge sind zerstörte Dateien.

      Der Trick: Zu diesem Zeitpunkt hat der Händler längst seine positive Bewertung. Der Kunde geht von einem Sachmangel aus, reklamiert, und bekommt einen neuen (gefakten) Stick. Selbst diejenigen, die noch nicht bewertet haben, werden spätestens jetzt den Top-Service des Händlers grün vermerken. Daß der zweite Stick auch irgendwann auseinanderfällt, weiß ja keiner. Wenn das passiert bzw. auffällt (!), ist die Gewährleistungszeit oft auch schon rum. Davon ab steht dem Händler ein zweiter Versuch zu, einen mangelfreien Stick zu liefern, bevor der Kunde aus dem Kaufvertrag rauskommt, womit er die Zeitspanne nochmals verlängern kann.

      Zurückgeschickte Sticks können neu formatiert und auf dieselbe Weise - ggf. in neuer Packung / Gehäuse - wiederverwendet werden.

      So gut wie niemandem fällt die Fälschung auf, weil man dazu erstmal wissen müßte, daß sowas geht, und außerdem, wie man es herausfindet.

      Damit will ich zu deinem aktuellen Fall keine konkrete Einschätzung abgeben, ich habe nicht den Hauch einer Ahnung, ob in dem einen oder anderen Fall eine derartige Betrugsmasche vorliegt. Aber so etwas ist möglich, über Jahre hinweg mit glänzendem Profil, und eBay hat sich damals (wie wahrscheinlich auch heute) einen Dreck dafür interessiert, weil die Betrogenen nicht nach außen sichtbar waren - in eBays Augen hat also gar kein Betrug stattgefunden. Die meisten Opfer der Masche begreifen auch bis zum Schluß selbst nicht, was Phase ist. Die denken einfach, Marke XY ist schrott ab Werk und kaufen nie wieder ein Speicherprodukt davon.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Hallo,

      pandarul schrieb:

      Zur Technik: Die Partitionstabellen der Sticks sind manipuliert, damit sie mehr Kapazität ausweisen. Die physisch vorhandenen 8 GB sind (einfach und technisch deshalb nicht wirklich korrekt erklärt) im Kreis auf die ausgewiesenen 64 GB gemappt. Das ist anfangs unproblematisch, je mehr Daten jedoch drauf kommen, desto größer die Wahrscheinlichkeit, daß ein Schreibzugriff jenseits der 8 GB erfolgt, der damit physisch irgendwo landet, wo mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits Daten vorhanden sind. Die Folge sind zerstörte Dateien.
      das wird im vorliegenden Fall noch wesentlich geschickter gemacht. Die Speichercontroller selbst sind manipuliert, es gibt da wohl eine „Betrüger-Industrie“ für täuschend echt gemachte Fälschungen. Es ist also nicht nur die Partitionstabelle und überschrieben wird auch nichts. Zugriffe auf nicht vorhandene Speicherblöcke glücken scheinbar, beim Lesen derselben kommen hat Nullen oder andere Mülldaten zurück. Man kann also nach Belieben Dateien draufkopieren, solange man deren Inhalt nicht untersucht, scheint alles in Ordnung zu sein. Das „Inhaltsverzeichnis“ wird ja bei den meisten Dateisystemen irgendwo in der Nähe des Anfangs gespeichert, so daß das nicht auffällt.

      Die beiden ersten Sticks waren (einer wurde zusätzlich falsch geliefert, ich bekam zwei gleiche) täuschend echt gefälschte Toshibas einschließlich Aufdruck. Die USB-IDs waren auf willkürliche Werte gesetzt, aber unter Windows, was die meisten benutzen, merkt man das nicht so einfach.

      Beim zweiten, also dem Fall, wo ich bisher kein Geld zurückbekommen habe, bricht in dem Bereich, wo kein physischer Speicher vorhanden ist, die (in dem Fall ja nur scheinbare) Schreibgeschwindigkeit sehr stark ein.

      Alles in allem sind die Fälschungen geschickt gemacht, so daß man als unehrlicher Händler kaum etwas zu befürchten hat; wenn es hart auf hart kommt, ist man halt selber reingefallen. Die Fälschungen an sich sind allerdings beweisbar, daß die Dinger einfach nur kaputtgegangen sind, glaubt allenfalls ein unbedarfter Benutzer ohne entsprechendes Wissen.

      Viele Grüße, Christoph
    • CHF schrieb:

      das wird im vorliegenden Fall noch wesentlich geschickter gemacht


      Na, mein Kenntnisstand ist ja auch schon Jahre alt. Ich glaube gerne, daß die Techniken mittlerweile entsprechend fortgeschritten sind. Danke für die Aufklärung.

      CHF schrieb:

      daß die Dinger einfach nur kaputtgegangen sind, glaubt allenfalls ein unbedarfter Benutzer ohne entsprechendes Wissen.


      Das sind aber 95%+ der Leute, deshalb funktioniert das ja so gut.
    • Hallo,

      die Technik dahinter ist vielleicht faszinierend, aber jetzt nicht mehr mein eigentliches Problem. Ergänzend dazu: selbst wenn man die Partitionstabelle löscht, wird einem per USB ein Speicher der gefälschten Größe gemeldet. Der Betrug kann NUR durch komplettes Vollschreiben und Zurücklesen mit anschließendem Vergleich von geeigneten Testdaten nachgewiesen werden. Allein so läßt sich feststellen, ob das Ding mehrfach im Kreis denselben Speicher beschreibt oder wie bei der im Moment beliebten Masche scheinbar erfolgreich „ins Leere“ schreibt und bei Lesevorgängen aus dem nicht vorhandenen Bereich auch keinen Fehler meldet, sondern irgendwelche unsinnigen Daten zurückgibt. Wie dem auch sei: egal in welcher Größe und wo man eine Speicherkarte oder etwas ähnliches erworben hat, sollte man diese immer unmittelbar nach dem Kauf mit einem Spezialprogramm prüfen, diese können auch von Laien bedient werden. Da könnte auch Ebay helfen, den Sumpf trockenzulegen, indem sie zum Beispiel in den entsprechenden Kategorien eine solche Warnung mit Test-Empfehlung anzeigen, daran haben die aber kein Interesse, Ebay verdient bewußt und absichtlich am Betrug mit.

      Die geschickte Masche bewirkt ja leider, daß selbst Leute, die Ahnung haben, zu spät bemerken, daß sie betrogen worden sind (nämlich weil sie wie ich einen wirksamen Test erst machen, wenn sich ein Verdacht einschleicht). Da meist sogar aus China verschickt wird, sind für alle unkomplizierten Möglichkeiten, das Geld wiederzuerlangen, ziemlich schnell die Fristen verstrichen. Die sind ja auch nicht in erster Linie gegen absichtlichen Betrung gemacht, wobei Ebays und Paypals eigene Maßnahmen meiner Meinung nach sogar in vielen Fällen des Betruges kontraproduktiv sind: sie spielen Betrügern auf Käufer- und Verkäufer-Seite zum Teil in die Hände.

      Daher komme ich mal auf meine Fragen zurück, was denn am sinnvollsten getan werden kann, wenn es bereits zu spät ist:

      CHF schrieb:

      Was kann man sonst noch unternehmen (was möglichst nicht nur Arbeit macht, sondern auch was bewirkt)?
      Insbesondere interessieren mich neben neuen Vorschlägen die Antworten auf folgende Fragen:

      Wie sinnvoll ist es, bei einem ursprünglichen Kaufpreis von 20,03€ für einen angeblich echten 64GB-Stick Vertragserfüllung/Schadenersatz zu verlangen? Wie würde da der „seriöse“ Preis für 64GB bestimmt? Inzwischen befürchte ich, daß es sich bei anderen Angeboten unter 30€ ebenfalls um Fälschungen handeln dürfte.
      Könnte man das dann (weil EU) auch nachträglich bei dem Spanier durchzuziehen versuchen? Da waren es immerhin 2 Sticks für zusammen 42,80€.
      Was ist mit Strafanzeigen in beiden Fällen? Wird denen das angemessen auf den Sack gehen oder werden die doch nur eingestellt und dürfen hinterher zu Lasten der Bürgerrechte als ungelöste Fälle der überbordenden Internetkriminalität für sinnlose Gesetzesverschärfungen unter Hinweis auf die Kriminalstatistik herhalten?
      Ebay/Paypal werden mir das Geld angesichts ihrer „Richtlinien“ kaum ohne Eiverständnis des Verkäufers zurückerstatten; was käme erfahrungsgemäß dabei raus, wenn ich die Kreditkartenbuchung stornieren ließe, falls die Bank das noch macht? Könnte ich so wenigstens schonmal gefahrlos an den Kaufpreis gelangen?
      Gibt es eine Möglichkeit, Ebay zur Löschung der irrtümlichen positiven Bewertung zu bringen?
      Gibt es eine Möglichkeit, Ebay dazu bringen, gegen solche Verkäufer vorzugehen, die also rauszuschmeißen?


      Die letzten Fragen anders formuliert: kann man Ebay jetzt überhaupt noch zu irgendeiner Maßnahme bewegen/zwingen, wenn ja, wozu und wie geht das?

      Viele Grüße, Christoph
    • Wenn dein Händler greifbar (Deutschland) und solvent ist:

      CHF schrieb:

      Wie sinnvoll ist es, bei einem ursprünglichen Kaufpreis von 20,03€ für einen angeblich echten 64GB-Stick Vertragserfüllung/Schadenersatz zu verlangen?


      Total sinnvoll.

      CHF schrieb:

      Wie würde da der „seriöse“ Preis für 64GB bestimmt?


      Z.B. aus dem Mediamarkt-Prospekt? Letztlich schuldet der Händler bei Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung aber das, was du für die Ersatzbeschaffung gezahlt hast, inklusive deiner Unkosten. Es muß natürlich ein vergleichbares Gerät sein, was du kaufst.

      CHF schrieb:

      Könnte man das dann (weil EU) auch nachträglich bei dem Spanier durchzuziehen versuchen? Da waren es immerhin 2 Sticks für zusammen 42,80€.


      Wenn der gewerblich ist, kannst du ihn vor deinem zuständigen Amtsgericht nach deutschem Recht verklagen. Die Frage ist, wie du rausfindest, ob der Spanier nicht einfach pleite macht (1-Euro-Limited?) oder wie du eine titulierte Forderung (der wird ja wegen 50 Euro nicht einen Gerichtstermin in D wahrnehmen) in Spanien vollstreckst. Gehen tut das alles, aber der Aufwand...ich würd lieber noch 50 Euro nehmen und für irgendwas ausgeben, woran du Freude hast, um deine Laune aufzubessern. Zielführender. :)

      CHF schrieb:

      Was ist mit Strafanzeigen in beiden Fällen? Wird denen das angemessen auf den Sack gehen oder werden die doch nur eingestellt und dürfen hinterher zu Lasten der Bürgerrechte als ungelöste Fälle der überbordenden Internetkriminalität für sinnlose Gesetzesverschärfungen unter Hinweis auf die Kriminalstatistik herhalten?


      Nun, wer keine Strafanzeige erstattet, schenkt Betrügern widerspruchslos sein Geld. Es ist also eher eine Prinzipienfrage. Ermittelt werden wird da eher wenig, nachzuweisen sein wird nix. (Zierke wird natürlich die VDS fordern, aber das wird er auch ohne deine Anzeige /sarcasm).

      CHF schrieb:

      Ebay/Paypal werden mir das Geld angesichts ihrer „Richtlinien“ kaum ohne Eiverständnis des Verkäufers zurückerstatten; was käme erfahrungsgemäß dabei raus, wenn ich die Kreditkartenbuchung stornieren ließe, falls die Bank das noch macht? Könnte ich so wenigstens schonmal gefahrlos an den Kaufpreis gelangen?


      eBay wird dich im Käuferschutzverfahren zwingen, ein Gutachten einzureichen, aus dem hervorgeht, daß deine Sticks Fake sind. Wahrscheinlich werden sie dich außerdem zum Rückversand auffordern, allerdings wirst du dich da rausreden können, du willst dich ja nicht daran beteiligen, Fälschungen erneut in den Handel zu geben. Ersatzweise reicht für beide Probleme sogar deine Anzeige und der Zettel der Ermittlungsbehörden, auf dem steht, daß du die Sticks als Beweismittel abgeliefert hast.

      Das könnte es für deine Kohle schon gewesen sein - ein KK-Chargeback ist innerhalb von längeren Fristen möglich, schau bei deiner Bank nach. Sofern du den machen darfst, wird PayPal dagegen nichts unternehmen, weil sie eine diesbezügliche Vereinbarung mit den kartenausgebenden Instituten haben. Ich würde den Chargeback aber als letzte Option aufheben und erstmal schauen, was beim Käuferschutz rauskommt.

      CHF schrieb:

      Gibt es eine Möglichkeit, Ebay zur Löschung der irrtümlichen positiven Bewertung zu bringen?


      Nein.

      CHF schrieb:

      Gibt es eine Möglichkeit, Ebay dazu bringen, gegen solche Verkäufer vorzugehen, die also rauszuschmeißen?


      Wenn der Markeninhaber die Verkäufer nachhaltig übers Veri-Programm meldet. Sonst: nein. eBay nimmt seinen Zehnten an der Beute und interessiert sich nicht für dich. Mach dir aber keine Hoffnungen, auch die Rechteinhaber reagieren i.d.R. nicht auf so einen Kleinkram. Die freuen sich eher, wenn die Leute bei eBay auf die Nase fallen, solange ihr Markenname nicht zu sehr drunter leidet. Desto höhere Preise können sie woanders rechtfertigen. "Kauft nicht über eBay". Aber du kannst es mit einer Meldung versuchen.
    • Nun ja, von dem Spanier habe ich mein Geld über Paypal ja bereits zurückerhalten, das gezahlte Geld ist schon wieder auf meinem Kreditkartenkonto, die Beschwerde war innerhalb von Ebays Frist und da hat wohl jemand zu meinen Gunsten entschieden, weil das ein klarer Fall war, der Verkäufer hatte sich – beginnend ungefähr mit meiner – inzwischen zahlreiche negative Bewertungen wegen solcher Fälschungen eingefangen. Die Schadenersatzgeschichte, beziehungsweise eine Strafanzeige lohnt da wahrscheinlich wenig, da wird sich niemand dran aufhalten wollen und am Ende bleiben für mich ziviklrechtlich die Kosten wegen Pleite oder Unauffindbarkeit des wahren Täters. Melden könnte ich das vielleicht Toshiba, weil das auf den Sticks und Blisterverpackungen aufgedruckt ist. Eigentlich sind das also keine „kleinen Fische“, jedenfalls nicht die Typen, welche die Fälschungen machen. Der Verkäufer ist hingegen schnell aufgeflogen, es sei denn, das ist ein „auferstandener“, der seit 2008 dieses Falschnamen-Reservekonto hatte; den Verkauf mit diesem Konto hat er vorerst eingestellt.

      Bei dem Deutschen habe ich jetzt mal über die Ebay-Problemklärungs-Funktion einen echten Stick gefordert und meiner Rechtsschutzversicherung den „Schriftverkehr“ darüber und das von mir damals gewonnene Angebot zukommen lassen. Da sehe ich Aussicht auf Erfolg, allerdings kaum über Ebay, die werden sich bestimmt raushalten, weil ich das erst nach über 45 Tagen gemeldet habe. Der Verkäufer wiederholt sich derzeit und bietet Rückzahlung per Paypal nach Rücksendung des Sticks an, wohl in der Hoffnung, daß mich Ebays Aufforderung, die dann offenbar immer automatisiert parallel verschickt wird, weichklopft. Im Ebay-Forum meinte man, eine Kreditkarten-Rückbuchung wäre in dem Fall nicht rechtens, weil sie ja Paypal treffen würde, die nichts falsch gemacht hätten. Mag ja sein, aber wenn ich einen Betrug nachweisen kann, darf Paypal sich dann weigern, das Geld zurückzubuchen? Dummerweise dauert ein echter, also unabhängiger Nachweis vermutlich ewig. Meine F3-Testprogramm-Ausgabe könnte ja auch gefälscht sein, um unberechtigt nach 2 Monaten mein Geld zurückzuholen und den (womöglich echten) Stick zu behalten. Soweit ich das gesehen habe, hat der sich neben meinem nachträglichen Vorwurf nur eine einzige negative Bewertung wegen gefälschter Sticks eingefangen, da kann man sich prima mit „vom Käufer selber kaputtgemacht“ oder sowas rausreden, solange das nicht gerichtlich mit einem unabhängigen Gutachten bewiesen wird.

      Viele Grüße, Christoph
    • Aha, er meldet sich erneut:

      dem Verkäufer schrieb:

      „Uns ist nicht bekannt das es sich um eine Fälschung handeln soll. De der Stick nach Ihrer Aussage defekt sein soll, haben wir Ihnen bereits mehrfach die Rücknahme angeboten. Sollten Sie den Artikel nicht zurück senden, können Sie auch nicht mit einer Erstattung rechnen. Auch die Zusendung eines weiteren Sticks kommt für uns nicht in Frage.“


      Dann schreibe ich wohl doch mal eine Strafanzeige, um der Sache Nachdruck zu verleihen. Von „defekt“ war selbstverständlich meinerseits nie die Rede.

      Viele Grüße, Christoph
    • CHF schrieb:

      Da sehe ich Aussicht auf Erfolg, allerdings kaum über Ebay, die werden sich bestimmt raushalten, weil ich das erst nach über 45 Tagen gemeldet habe.


      Korrekt, den deutschen Händler kannst du locker ohne eBay auf seine rechtlichen Verpflichtungen stoßen. Den Käuferschutz wirst du aus formalen Gründen verlieren, das tut aber nichts zur Sache.

      CHF schrieb:

      Der Verkäufer wiederholt sich derzeit und bietet Rückzahlung per Paypal nach Rücksendung des Sticks an


      Das kommt natürlich überhaupt nicht in Frage, den Fake aus der Hand zu geben. Wenn der Händler deine Ergebnisse anzweifelt - auf mich jedenfalls wirkst du vom Fach und deine Erklärungen sind völlig stimmig -, steht es ihm frei, darauf zu bestehen, daß du das beweist. Vielleicht ist ihm aber nicht ganz klar, daß er den Sachverständigen dafür genauso zu bezahlen hat wie den Richter? Die Frage solltest du ihm mal stellen, ob er wirklich einen vierstelligen Betrag dafür hinlegen will.

      CHF schrieb:

      Im Ebay-Forum meinte man, eine Kreditkarten-Rückbuchung wäre in dem Fall nicht rechtens, weil sie ja Paypal treffen würde, die nichts falsch gemacht hätten.


      Nun, das eBay-Forum ist auch nicht mehr das, was es nie war *g*. Ein Chargeback gehört zu den Rechten jedes Karteninhabers, und die Bedingungen dafür sind klar definiert. Es handelt sich um eine Art Versicherung, die der Händler über seine KK-Gebühren mitfinanziert. Üblich ist es, bei Nichtlieferung das Recht dazu zu haben. Ob dein konkreter Fall abgesichert ist, wissen nur die Bedingungen deines kartenausgebenden Instituts. Die Spezialexperten im eBay-Forum haben offenbar noch nichts davon gehört, daß jeder, der einen Kreditkartenakzeptanzvertrag unterschreibt, den jeweiligen Chargebackbestimmungen zustimmen muß. Auch PayPal, deshalb erneut: ein rechtmäßiger Chargeback (und was "rechtmäßig" ist, entscheidet dein KK-Institut) wird von PayPal sofort durchgeführt (und dann dem Verkäufer in Rechnung gestellt). Die andere Argumentation trifft ausschließlich auf Lastschriften zu, für deren Platzen denn auch laut AGB der Zahler haftet.

      CHF schrieb:

      Mag ja sein, aber wenn ich einen Betrug nachweisen kann, darf Paypal sich dann weigern, das Geld zurückzubuchen?


      Nebenbaustelle: PayPal darf auch bei einem Betrug überhaupt kein Geld vom Konto des Zahlungsempfängers zurückbuchen, weil Zahlungsaufträge unwiderruflich sind. PayPal zahlt entweder Käuferschutz oder führt einen Chargeback durch. Beides ist an bestimmte Regeln gebunden, der KS z.B. an die Frist, ein Chargeback an die Regeln deiner Bank. Daß PayPal sich, wenn KS oder Chargeback anfallen, in einem zweiten Schritt versucht, die Kohle, die sie (!) dem Käufer gegeben haben, vom Verkäufer wiederzuholen, ist nicht mit einer "Rückbuchung" zu verwechseln und die Legalität dieses Vorgehens auch vorsichtig formuliert umstritten.
    • pandarul schrieb:

      Das kommt natürlich überhaupt nicht in Frage, den Fake aus der Hand zu geben. Wenn der Händler deine Ergebnisse anzweifelt - auf mich jedenfalls wirkst du vom Fach und deine Erklärungen sind völlig stimmig -,

      Danke, freut mich zu lesen, da gebe ich mir auch besondere Mühe, solche Vorwürfe erst zu erheben, wenn ich mir ganz sicher bin. So habe ich den Test auch durchlaufen lassen, obwohl ich die Ebay-Käuferschutz-Frist bei Beginn womöglich noch hätte einhalten können, aber ich werde ja nicht einen möglicherweise Unschuldigen angehen, nur weil mir eine Datei kaputtgegangen ist und ich einen Verdacht habe.

      Was die Fachkompetenz angeht, braucht es eigentlich keinen Gutachter, als Elektroingenieur seit 1998 ununterbrochen beruflich im IT-Bereich tätig habe ich schion einige defekte und altersschwache ähnliche Speicher gesehen, einer davon war sogar recht merkwürdig: erstmal leiß sich alles in den Betriebsystem-Schreibcache verfrachten, das Ding entschloß sich aber irgendwie doch, schreibgeschützt zu sein. Diese Fälschungen verhalten sich jedoch deutlich anders.

      Die beiden von dem Spanier sind äußerlich identisch, einer davon ist aber nach dem Test ganz kaputtgegangen und benimmt sich jetzt so wie ein Speicherkartenleser ohne eingelegte Karte. Auch unterscheiden sich deren USB-IDs:

      Quellcode

      1. lsusb
      2. […]
      3. Bus 001 Device 012: ID 0011:7788 Unknown manufacturer Flash mass storage drive
      4. Bus 001 Device 013: ID 058f:1234 Alcor Micro Corp. Flash Drive
      (Die „0011:7788“ habe ich selbst in die USB-Datenbank eingetragen.) Die „Montagsfälschung“ hat die zweite ID, möglicherweise also die echte eines unmanipulierten Controllers. Das Gehäuse davon ließ sich leicht mit den Fingernägeln öffnen, eingebaut ist ein „MT29F64G08CBAAA“ ein NAND-Flash von Micron, dessen Datenblatt uns Yahoo findet und darin steht, daß der 64 Gigabit groß sei, also stecken exakt 8GiB echter Speicher drin. Toshiba hat mehrere eigene USB-IDs, so daß deren echte Speicher wohl entweder die ordentliche ID eines eingekauften Chips hätten oder eine von Toshiba selbst, keinesfalls jedoch die frei erfundene „0011:7788“. Legitim würde sowas nur eine kleine Klitsche machen, die sich die horrenden Gebühren für ein eigenes Nümmerchen nicht leisten kann.

      Der deutsche Verkäufer verkauft nun aber Dinger mit derselben frei erfundenen USB-ID „0011:7788“. Auch ohne daß ich jetzt das Gehäuse öffne und riskiere, dabei womöglich versehentlich was kaputtzumachen, was ein eventuell noch zu beauftragendes unabhängiges Gutachten vereiteln könnte, schließe ich daraus, daß das „Innenleben“ gleich oder sehr ähnlich ist und aus derselben industriellen Fälscherwerkstatt stammt.

      Daß es alles drei Fälschungen sind und der „deutsche“ Speicher nicht einfach nur kaputtgegangen ist, steht also außer Frage. Wie wahrscheinlich ist es wohl, daß ein kleiner, ehrlicher Hersteller sich die gleiche ID ausdenkt wie ein professioneller Fälscher und ein Produkt erzeugt, daß sich beim Kaputtgehen wie eine Fälschung verhält, also fast genau den zu erwartenden 56GiB großen Schrottdatenbereich enthält?

      pandarul schrieb:

      steht es ihm frei, darauf zu bestehen, daß du das beweist. Vielleicht ist ihm aber nicht ganz klar, daß er den Sachverständigen dafür genauso zu bezahlen hat wie den Richter? Die Frage solltest du ihm mal stellen, ob er wirklich einen vierstelligen Betrag dafür hinlegen will.
      Das ist jetzt aber nicht ganz so einfach. Neben der Voraussetzung, daß der selbst Betrüger und nicht einfach nur unendlich dämlich ist, will man da als Kläger auch gerne die Rechtsschutzversicherung hinter sich wissen. Vorstrecken muß man den vierstelligen Betrag nämlich selber und bleibt dann drauf sitzen, bis der irgendwann mal pfändbares Vermögen angehäuft hat und da muß man auch noch selbst auf der Lauer liegen, um einen etwaigen Vermögenszuwachs nicht zu verpassen. Außerdem ist das nicht mein erster Prozeß, ich hatte schonmal Recht – und gerade wenn der Gegner nichts substantielles zu seinen Gunsten vorzubringen hat, sondert dessen Anwalt gerne mal das absurdeste Geschwurbel ab, das man zunächst mit viel Aufwand verstehen und beantworten muß, erst danach bekommt man Recht, schlißlich will man das auch sicherstellen und nicht an einen arbeitsüberlasteten Richter geraten, der den Gegner zwar auch nicht versteht, aber ihm recht gibt, weil der Kläger dem Unsinn nichts entgegensetzt – nach dem Motto: „Wenn dem mit dem Klageinteresse nichts dagegen einfällt, wird's wohl stimmen.“ Bei so kleinen Streitwerten lohnt sich die Arbeit nur unter dem Gesichtspunkt, daß man allein so den Fieslingen nachhaltig das Handwerk legen kann, die verlassen sich traditionell ja recht erfolgreich darauf, daß sie viele kleine Schäden ungestraft anrichten und so „gutes Geld verdienen“ können.

      Wenn die Versicherung sich jetzt nicht querstellt, hoffe ich also sogar, daß der sich ausgiebig zur Wehr setzt, um so größer fällt die Quasi-Bestrafung dann schließlich aus, auch wenn er sich strafrechtlich rauswinden kann.

      pandarul schrieb:

      CHF schrieb:

      Im Ebay-Forum meinte man, eine Kreditkarten-Rückbuchung wäre in dem Fall nicht rechtens, weil sie ja Paypal treffen würde, die nichts falsch gemacht hätten.
      Nun, das eBay-Forum ist auch nicht mehr das, was es nie war *g*. Ein Chargeback gehört zu den Rechten jedes Karteninhabers, und die Bedingungen dafür sind klar definiert. Es handelt sich um eine Art Versicherung, die der Händler über seine KK-Gebühren mitfinanziert. Üblich ist es, bei Nichtlieferung das Recht dazu zu haben. Ob dein konkreter Fall abgesichert ist, wissen nur die Bedingungen deines kartenausgebenden Instituts.
      Wenn ich aber auf Vertragserfüllung poche und mir gleichzeitig mein Geld zurückzuholen versuche, widerspricht sich das aber inhaltlich auch. In den Geschäftsbedingungen habe ich nur was zu unberechtigten Abbuchungen gefunden und als „Autorisierung“ einer Zahlung sind da alle gängigen Verfahren aufgeführt, insbesondere reicht das Eintippen der Kartendaten samt Prüfsumme bei Paypal und das nachfolgende Bestätigen mit dem dortigen Paßwort beim konkreten Kauf. Vielleicht rufe ich die trotzdem einfach mal an und frage sie nach so einem Betrugsfall aus.

      Den Verkäufer hat wohl erstmal die Schockstarre niedergestreckt, nachdem er gestern die Kopie meiner Strafanzeige an seine beiden hinterlegten E-Mail-Adressen erhalten hat. Heute habe ich noch alle seine erfolgreichen Verkäufe von 64-GB-USB-Sticks bei Ebay aus der letzten Zeit als PDF-Dateien gesichert, 210 über meinen hinaus an der Zahl, fast alle abgesehen von der Gehäusefarbe äußerlich meinem gleichend; das begründet schon einen Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges.

      Danke jedenfalls schonmal für die zahlreichen Hinweise.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von CHF () aus folgendem Grund: Tippfehler

    • CHF schrieb:

      Vorstrecken muß man den vierstelligen Betrag nämlich selber und bleibt dann drauf sitzen


      Ja klar, es ging darum, mit der Ankündigung auf diese Kosten den Druck zu erhöhen. Daß man damit nicht in Vorleistung will, schon gar nicht bei so einem windigen Gegner, ist selbstverständlich. Muß man ihn ja nicht merken lassen.

      Aber die Strafanzeige erfüllt natürlich den selben Zweck.

      CHF schrieb:

      Wenn ich aber auf Vertragserfüllung poche und mir gleichzeitig mein Geld zurückzuholen versuche, widerspricht sich das aber inhaltlich auch.


      Das ist richtig, ich dachte auch, wir diskutieren das nur als Option, falls du dich gegen den Rechtsweg entscheidest und der Händler sich endgültig querstellt.

      CHF schrieb:

      Vielleicht rufe ich die trotzdem einfach mal an und frage sie nach so einem Betrugsfall aus.


      Kann nie schaden, genau seine Rechte und die zugehörigen Fristen zu kennen.

      CHF schrieb:

      Danke jedenfalls schonmal für die zahlreichen Hinweise.


      Alles in allem ist dir nicht zu helfen, du machst das nämlich schon alles richtig. *g*
    • Nun habe ich das alles gelesen, aber nur teilweise verstanden. Hoffentlich wird meine Frage nicht als OT verstanden.
      Diese gefälschten Dinger gaukeln einem die Riesen-Speicherkapazität vor, schreiben dann aber sozusagen "im Kreis" und vernichten dabei die früher geschrieben Daten?

      Man merkt es erst, wenn man auf die Daten wieder zugreifen will? Das hieße, dass hier nicht "nur" gefakte Ware gehandelt wird, sondern der arglose Benutzer, der solche Sticks zum Beispiel zum Sichern von Daten her nimmt, so richtig Datenverluste haben kann(wird)?
    • Schabbes, genauso habe ich das auch verstanden.

      Übertragen auf ein altes Speichermedium (für uns technische Senioren ;)) hast du eine Kassette für den Recorder in Endlosschleife, auf der du Musik aufnehmen willst.
      Der Stick tut so, als reiche es für Beatles, Maiden, Deep Purple und die Toten Hosen. Sitzt du damit im Auto und willst alles hören, ist nur noch "tote Hose". Die ersten drei sind überschrieben.
    • Dann ist dieser Betrug noch viel schlimmer, als einfach "nur" Geld schneiden. Käufer zahlen nicht nur zu viel, werden also um "schnödes" Geld betrogen, sondern sie werden eventuell bei Benutzung noch viel größere Schäden haben. Das ist total mies :(

      Solche Ware gehört imo durch staatliche Maßnahmen und Eingriffe vom Markt entfernt, so gut es geht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Danke schön, werde ich benutzen. Ich habe einige relativ günstige 32 GB Sticks erstanden. Im Urlaub sichere ich darauf meine Fotos. Datenverluste will ich auf keine Fall haben. Das wäre für mich noch wesentlich schlimmer, als nur zu viel dafür gezahlt zu haben.
    • schabbesgoi schrieb:

      schreiben dann aber sozusagen "im Kreis"


      Das hatte ich behauptet und es trifft wohl nach den Erkenntnissen hier nicht zu; bei einem Fake dieser Art bleiben also zumindest die in den tatsächlich existierenden Speicher geschriebenen Daten intakt und werden nicht auch noch zerstört, wenn etwas über die Grenze hinaus geschrieben wird. Das wird nämlich gar nicht geschrieben. Und beim Lesen jenseits der Grenze gibt es Zufallsdaten zurück.

      Das von @TE angesprochene F3 (OSS unter GPL) gibts dort.

      Und: USB-Flash ist für wichtige Daten ohnehin nicht geeignet, das sollte man mal dazu sagen. Erst recht nicht für die einzige Kopie. Wobei es natürlich von wichtigen Daten sowieso niemals nur eine Kopie gibt, weshalb es auch ausgeschlossen ist, daß wichtige Daten verlorengehen, nicht? 8)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Da gebe ich Dir zum Teil Recht. Allerdings nicht in der Frage ob Sticks eine Art der Sicherung sein können. Da denke, dass sie können.
      Wenn ich unterwegs bin, dann hab ich meine Fotos zuerst mal nur auf den SD's meiner Cam.
      Was habe ich dann für Möglichkeiten die zu sichern?
      Ok, zuerst mal Clouds. Aber da bin ich noch etwas unsicher und ängstlich. Abgesehen davon, dass die Sicherung über das schwächliche WLAn eines Hotels...ewig dauert.

      Auf die Festplatte meines Notebooks kann ich auch noch sichern. Nur: Diese Festplatte ist allein schon dadurch recht gefährdet, weil sie besonders im Urlaub ja ständig transportiert wird.
      Und eben auf Sticks.
      Zu Hause fühle ich mich "wohler". Da haben wir die lokalen Sicherungen und zusätzlich ein Raid-1 System im Heim-Netz
      Ich weiß, nicht geeignet um einen Brand zu überstehen, aber ich bewahre ja auch nicht best-geheimsten und/oder wichtigsten Daten von de ganze Welt für kommende Generationen auf :)

      Ärgern würden mich Verluste trotzdem. Und bisher dachte ich halt, dass unterwegs USB-Sticks echt sinnig wären. Sind sie wahrscheinlich auch, wenn sie denn "saubere" Ware sind.
    • Schabbes,

      als Sicherungskopie für den Urlaub, falls die Cam geklaut wird, oder auch bequem für die Handtasche, um den Kindern/Eltern/Freunden die Bilder auf dem eigenen PC zu zeigen, sind sie absolut geeignet. Als einzige Sicherung so auf Dauer kann es (fast mit Ansage) fatal enden.
      Man kann nicht alle Eventualitäten einplanen. Du kannst es nur so sicher machen, wie du es für vernünftig hältst.