Hallo,
nachdem ich in Ebays Foren eine Diskussion aufgemacht hatte:
community.ebay.de/t5/Sicherhei…te-USB-Sticks/m-p/1907841
… bin ich hierher weiterempfohlen worden.
Im Dezember hatte ich insgesamt drei USB-Sticks mit angeblich 64GB Größe gekauft, wie sich nun herausstellt,
alles Fälschungen (wahre Größe 8GB, getestet mit „F3“):
Insbesodnere hat man mich im Ebay-Forum auf die Idee gebracht, den Spieß umzudrehen und Vertragserfüllung, also einen nicht gefäschten Stick, beziehungsweise Schadenersatz dafür zu fordern.
Der zweite Verkäufer ist Gewerbetreibender in Berlin, da scheint das relativ einfach, den dranzukriegen; hat es schonmal jemand in Spanien versucht? Das scheint ein „Strohmann“ zu sein, gibt eine c/o-Adresse an, dürfte also schwierig werden mit „ladungsfähiger Anschrift“.
Was kann man sonst noch unternehmen (was möglichst nicht nur Arbeit macht, sondern auch was bewirkt)?
Insbesondere interessieren mich neben neuen Vorschlägen die Antworten auf folgende Fragen:
nachdem ich in Ebays Foren eine Diskussion aufgemacht hatte:
community.ebay.de/t5/Sicherhei…te-USB-Sticks/m-p/1907841
… bin ich hierher weiterempfohlen worden.
Im Dezember hatte ich insgesamt drei USB-Sticks mit angeblich 64GB Größe gekauft, wie sich nun herausstellt,
alles Fälschungen (wahre Größe 8GB, getestet mit „F3“):
- Verkäufer: „pacodona“; Artikelnummern: [ebay='pendrive 64 gb']271342437273[/ebay][ebay='pendrive 64 gb']271342436665[/ebay]
Dafür habe ich nach meiner noch rechtzeitigen Beschwerde von Ebay die Kosten über Paypal zurückerstattet bekommen, der Verkäufer hat den
Verkauf inzwischen auch eingestellt. Der Fall ist also insofern erledigt. - [align=left]Verkäufer:
„spielematz09“; Artikelnummer: [ebay='USB FLASH DRIVE STICK 64GB SPEICHER USB 2.0 MEMORY BLAU NEU & OVP']310817887385[/ebay]Der Verkäufer hat die aber im Gegensatz zu obigem trotz meines Hinweises gestern immer noch im Angebot gehabt: [ebay='USB FLASH DRIVE STICK 64GB SPEICHER USB 2.0 MEMORY SCHWARZ NEU & OVP']181306082572[/ebay].[/align]
- Fall bei Ebay aufgemacht (aber die 45 Tage sind rum), Rückerstattung des gezahlten Geldes verlangt, mein Testergebnis
geschickt, aufgefordert, den weiteren Verkauf solcher Sticks einzustellen, mit Strafanzeige gedroht. - „Meinen“ Artikel bei Ebay als Fälschung gemeldet.
- Obige Artikelnummer der noch laufenden Sofortverkaufsaktion bei Ebay als Fälschung gemeldet.
… und verlangte dreist, ich möge den Stick auf MEINE Kosten zurücksenden, danach bekäme ich das mit Paypal gezahlte Geld erstattet. Ein seriöser Händler, der selbst Betrugsopfer wäre, hätte doch wohl bei einer solchen Sache sogleich sein Angebot abschalten, ein paar Sticks testen und gegebenenfalls bereits verkaufte zurückrufen müssen. Sein Ansinnen, meinen Stick zurückhaben zu wollen läßt für meine Begriffe auf die Absicht schließen, den einfach dem nächsten „Dummen“ zu verkaufen. Inzwischen hat er zumindest das Sofortkauf-Angebot beendet, womöglich aber auch nur auf Druck Ebays, da ich das zusätzlich explizit als Verkauf von Fälschungen gemeldet hatte – vielleicht will er aber auch nur Gras drüberwachsen lassen.Nach über 8 Wochen fällt Ihnen auf das der Artikel Mängel haben soll. Aber PayPal fördert ja auch so eine Vorgehensweise.
Insbesodnere hat man mich im Ebay-Forum auf die Idee gebracht, den Spieß umzudrehen und Vertragserfüllung, also einen nicht gefäschten Stick, beziehungsweise Schadenersatz dafür zu fordern.
Der zweite Verkäufer ist Gewerbetreibender in Berlin, da scheint das relativ einfach, den dranzukriegen; hat es schonmal jemand in Spanien versucht? Das scheint ein „Strohmann“ zu sein, gibt eine c/o-Adresse an, dürfte also schwierig werden mit „ladungsfähiger Anschrift“.
Was kann man sonst noch unternehmen (was möglichst nicht nur Arbeit macht, sondern auch was bewirkt)?
Insbesondere interessieren mich neben neuen Vorschlägen die Antworten auf folgende Fragen:
- Wie sinnvoll ist es, bei einem ursprünglichen Kaufpreis von 20,03€ für einen angeblich echten 64GB-Stick Vertragserfüllung/Schadenersatz zu verlangen? Wie würde da der „seriöse“ Preis für 64GB bestimmt? Inzwischen befürchte ich, daß es sich bei anderen Angeboten unter 30€ ebenfalls um Fälschungen handeln dürfte.
- Könnte man das dann (weil EU) auch nachträglich bei dem Spanier durchzuziehen versuchen? Da waren es immerhin 2 Sticks für zusammen 42,80€.
- Was ist mit Strafanzeigen in beiden Fällen? Wird denen das angemessen auf den Sack gehen oder werden die doch nur eingestellt und dürfen hinterher zu Lasten der Bürgerrechte als ungelöste Fälle der überbordenden Internetkriminalität für sinnlose Gesetzesverschärfungen unter Hinweis auf die Kriminalstatistik herhalten?
- Ebay/Paypal werden mir das Geld angesichts ihrer „Richtlinien“ kaum ohne Eiverständnis des Verkäufers zurückerstatten; was käme erfahrungsgemäß dabei raus, wenn ich die Kreditkartenbuchung stornieren ließe, falls die Bank das noch macht? Könnte ich so wenigstens schonmal gefahrlos an den Kaufpreis gelangen?
- Gibt es eine Möglichkeit, Ebay zur Löschung der irrtümlichen positiven Bewertung zu bringen?
- Gibt es eine Möglichkeit, Ebay dazu bringen, gegen solche Verkäufer vorzugehen, die also rauszuschmeißen?
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