alias: Mario Luciano, Sandro Oddo, Andrea Russo - Sicherstellung von Vermögen

    • alias: Mario Luciano, Sandro Oddo, Andrea Russo - Sicherstellung von Vermögen

      Nachfolgend der Beschluss der vorläufigen Sicherungsmaßnahme des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Etwaige Geschädigte erhalten somit einen Überblick von beschlagnahmten bzw. unter dinglichen Arrest gestellten Vermögen der Täter. Geschädigte erhalten somit die Möglichkeit entsprechende Pfändungsmaßnahmen einzuleiten


      Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Gerichtlicher Teil Vorläufige Sicherungsmaßnahmen 2 StE 4/12-1 20.09.2013


      Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

      Öffentliche Bekanntmachung

      2 StE 4/12-1

      In dem Strafverfahren III-6 StS 1/12 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Abdeladim El-Kebir, Jamil Seddiki, Amid Chaabi und Halil Simsek wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und weiterer Straftaten (Aktenzeichen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof 2 StE 4/12-1) wird dem Angeklagten Simsek unter anderem zur Last gelegt, gemeinsam mit weiteren Mittätern bei Verkäufen über Internetplattformen mehrere Betrugstaten unter Verwendung der Falschpersonalien „Mario Luciano“, „Sandro Oddo“ und „Andrea Russo“ begangen zu haben.

      Aufgrund des Durchsuchungsbeschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2011 – 2 BGs 657/11 – wurde am 8. Dezember 2011 die Wohnung des Angeklagten Simsek, Zimmer C622, Querenburger Höhe 97 in 44801 Bochum, durchsucht. Dabei wurde ein Bargeldbetrag in Höhe von 1.625 EUR gemäß §§ 111b, 111c StPO beschlagnahmt. Der Angeklagte Simsek hat sich mit der Auszahlung dieses Geldbetrages an die Geschädigten einverstanden erklärt.

      Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Absatz 4 Satz 1 StPO sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern (§ 111g StPO). Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 ZPO verwiesen.

      Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte:


      Bargeldbetrag in Höhe von 1.625,– EUR.

      Da der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf, ist eine weitergehende Auskunftserteilung nicht möglich.



      Quelle: Bundesanzeiger
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"