Probleme nach vorzeitiger Auktions-Beendigung

    • Probleme nach vorzeitiger Auktions-Beendigung

      Hallo Community,

      ich habe bei Ebay vor 2 Tagen eine Auktion vorzeitig abgebrochen. Nun bekam ich eine Nachricht eines Bieters (der zum Zeitpunkt des Abbruchs NICHT Höchstbietender war)
      der mir nun mit Rechtsanwalt und Zivilklage droht da ich angeblich mit ihm einen Rechtsvertrag abgeschlosssen hätte?! Wenn, dann wäre das nur der Fall ggü. dem Höchstbietenden, oder?

      Versteigern wollte ich eine CD (Bootleg Live Mitschnitt) Da ich aber erfahren habe, dass diese nicht lizensierten CDs wohl nicht veräußert werden dürfen, habe ich die Auktion sofort abgebrochen. (Grund: Irrtum)

      Desweiteren will derjenige auch eine Zivilklage wegen unerlaubtem Verkauf solch einer CD erheben. (In seiner ersten Nachricht hat er noch darauf beharrt, die CD für sein Gebot i.h.v. 1€ zu erhalten.)

      In ebay-Foren habe ich gesehen, dass er wohl schon mehreren Leuten mit rechtl. Schritten "gedroht" hat und auf der anderen Seite auch Autkionen abgebrochen hat. Klingt alles sehr unseriös.

      Was haltet ihr von der ganzen Geschichte? Könnte da rechtlich überhaupt etwas auf mich zukommen? Mal ganz zu schweigen davon, dass es ein Witz wäre, wegen 1€ und einer CD einen Rechtstreit anzufangen.

      Danke im voraus! :)
    • Hallo *****,

      Ich
      war Bieter auf Ihren Artikel 121273348083 bevor Sie diese vorzeitig
      beendet haben. Das Vorzeitige beenden der Auktion verpflichtet Sie
      Artikel für den Preis zu Verkaufen zu dem Gebot von mir als Sie die
      Auktion beendet haben.Dies sind der BIETPREIS und Versandkosten. Sie
      haben dabei keine Rechtslichen Punkte Beachtet.Sie haben sogar gegen die
      Ebay Richtlinien Verstossen
      Siehe auch Ebay-AGB § 10 Nr. 1 und
      internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm
      jurpc.de/jurpc/show?id=20050090
      sat1.de/tv/akte/video/ebay-auktionsfallen-clip
      123recht.net/article.asp?a=16134&ccheck=1
      frag-einen-anwalt.de/ebay-Aukt…ig-beendet-__f117800.html
      aufrecht.de/index.php?id=5286
      frag-einen-anwalt.de/eBay-Aukt…adensersatz-__f13765.html

      Hiermit
      bestehe ich auf Erfüllung des Rechtlichen Kaufvertrags! Melden sie sich
      innerhalb 24 Std. in Verbindung um Rechtliche Schritte zu vermeiden
    • Ich:
      Hallo ******,
      Sie
      waren zwar Bieter auf den Artikel, aber zum Zeitpunkt des Abbruches
      (wegen Irrtum) war jmd. anderes Höchstbietender. Der Kaufvertrag kommt
      nicht mit dem ersten Gebot zustande, sondern mit dem z. Zeitpunkt
      Höchstbietenden. Wenn ich falsch liege senden Sie mir bitte einen Beleg


      Sie:
      Hallo *****,

      Die Sache wird einem Anwalt übergeben! Alles weitere besprechen Sie mit diesemQ!

      Eine AGB steht NICHT über Gesetze/Rechlichem! Schauen Sie in den Links, den EBAY AGBS und dem EBAY Rechtsportal genau nach!

      Ich
      habe einen Anwalt eingeschaltet! Denn die von Ihnen genannten AGB haben
      keine Rechtliche Berechtigung! Sie haben mkehrere Punkte missachtet.

      Nun
      ist ein Anwalt an der Sache dran, da der Verkauf voN bootlegs Strafbar
      ist werden weitere rechtliche schritte folgen! Sie haben ja nicht nur
      ein Bootleg verkauft!


      und...

      Hallo ******,

      Schon am rollen! Inkl. Strafanzeige gegen Sie, Inkl. allen weiteren Rechtlichen Schritte wie Zivilklage :)
    • Konntest Du mit der Artikelnummer etwas anfangen? Höchstbieter war wie gesagt nicht die vermeintliche "Klägerin".
      Triftiger
      Grund des Abbruchs liegt auch vor in meinen Augen. Ich wusste nicht
      dass man Bootlegs nicht versteigern darf. Aber ob sie deswegen ernsthaft
      eine Klage erwägt??
    • Terpentin84 schrieb:

      Ich wusste nicht
      dass man Bootlegs nicht versteigern darf.


      Dann lies doch vielleicht mal die interessanten Beispiele bei Wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/Bootleg#Rockmusik_und_Bootlegs

      Den wohl größten Erfolg bei der Bekämpfung von Bootlegs in Deutschland hatte Anfang der 1990er Jahre die IFPI: Bei Hausdurchsuchungen in Elmshorn und Pinneberg wurden insgesamt 100.000 Tonträger (70.000 CDs und 30.000 LPs) im Gesamtwert von etwa 2,6 Millionen Mark sichergestellt und bei Teldec vernichtet. 1997 wurden in den Vereinigten Staaten dreizehn führende Mitglieder der Bootleggerszene verhaftet, dabei wurden 800.000 Bootleg CDs sichergestellt und anschließend vernichtet. Später wurden sie insgesamt zu 230 Jahren Gefängnis verurteilt.[14]


      teilweise wissen die offiziellen Händler nicht mal, dass Sie Schwarzpressungen vertreiben:

      Im Fall des Pink-Floyd-Bootlegs The Best Of Tour ‘72 – später auch erschienen als In Celebration of The Comet – erschien eine live aufgenommene Rohversion ihres späteren Klassikers The Dark Side of the Moon sogar noch bevor die eigentliche Studio-LP regulär im Handel erhältlich war. Durch relativ gute Klangqualität und perfekte Cover-Aufmachung übernahmen damals viele reguläre Händler diese LP in ihr Sortiment, ohne von der illegalen Herkunft dieser Aufnahme zu wissen.


      und manche Stars gehen es einfach von der andern Seite an:

      Die deutsche Band Die Ärzte unterstützt das Projekt Kill Them All,[20] wo Die-Ärzte-Bootlegs gratis heruntergeladen werden können, damit Schwarzkopierer kein Geld verdienen.


      kommt halt drauf an ... Radio Eriwan auf die Beteiligten und auf die vergebenen Rechte.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • ebay.de/itm//151235370996

      x***o (5) ist wohl ein Abbruchjäger, siehe Gebotsliste

      War aber wirklich nicht Höchstbieter.

      Ob dein Grund zum Abbruch trägt, würde ich hier eher nicht ausdiskutieren wollen. Es ist zumindest zweifelhaft, daß du beim Eingeben des Angebotes einen Fehler gemacht hast. Du warst nur schlecht informiert, was so erstmal kein Abbruchgrund ist. Ist aber in deinem Fall egal, der Zweitbieter hat keine Ansprüche, von daher schließe ich mich @schabbesgoi an: ignorieren den Vogel.

      Strafbar ist der Verkauf von Bootlegs allerdings nicht, sofern der nicht gewerblich passiert. Eher eine Urheberrechtsverletzung, für die du vom Rechteinhaber eine Abmahnung kassieren könntest. Ist wohl besser, die Auktion nicht neu zu starten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Ok, besten Dank!

      Die Böhsen Onkelz haben vor einigen Tagen bekannt gegeben, dass sie auch gegen private Verkäufer von nicht-lizenzierten Artikeln (CDs, Fanartikel etc.) rechtlich vorgehen. Deswegen hab ich die Autkionen beendet. Bei Raubkopien, gebrannten CDs war mir das schon klar, aber in dem Gebiet war ich da eher unwissend glaube ich.

      @topo doch gibt es.
      Als Grund dachte ich "Irrtum" angegeben zu haben, sehe aber grad dass dem wohl nicht so war.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Terpentin84 ()

    • #11

      oder einfach ein extremer BO-Fan? der sich um sein vermeintliches Schnäppchen gebracht sah und angesichts der Preise vergleichbarer Tickets nicht in der Lage sieht, das Konzert noch kostengünstig zu besuchen?

      Wär er/sie/es ein Jäger, würden sich seine Gebote nicht so weitläufig auf verschiedene Kategorien verteilen. So handelt es sich eher um einen Sammler. Frustrierter Schnäppchensammler.
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    • Stubentiger schrieb:

      #11

      oder einfach ein extremer BO-Fan? der sich um sein vermeintliches Schnäppchen gebracht sah und angesichts der Preise vergleichbarer Tickets nicht in der Lage sieht, das Konzert noch kostengünstig zu besuchen?

      Wär er/sie/es ein Jäger, würden sich seine Gebote nicht so weitläufig auf verschiedene Kategorien verteilen. So handelt es sich eher um einen Sammler. Frustrierter Schnäppchensammler.

      ..und die Ticket-auktion war wie gesagt nicht meine Baustelle. Ich hab nur eine CD angeboten.

      Ein extremer BO-Fan, der seinen Fan-Kollegen einen pre-sale Code zum Sofortkauf für 70,- anbietet, obwohl der Code seit ca. 2 Wochen die Funktion eines sich unter Wasser befindlichen Toasters hat. ;) (Konzerte waren innerhalb 1 Std. ausverkauft (knapp 200.000 tickets) und der Code war nur ca. eine Stunde gültig.)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Terpentin84 ()

    • Terpentin84 schrieb:

      ..und die Ticket-auktion war wie gesagt nicht meine Baustelle. Ich hab nur eine CD angeboten.

      ja, nicht deine Baustelle, aber die deines "Kontrahenten", das war es ja, was mich auf die "Fan"-Idee brachte.
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    • Stubentiger schrieb:

      oder einfach ein extremer BO-Fan? der sich um sein vermeintliches Schnäppchen gebracht sah und angesichts der Preise vergleichbarer Tickets nicht in der Lage sieht, das Konzert noch kostengünstig zu besuchen?

      Wär er/sie/es ein Jäger, würden sich seine Gebote nicht so weitläufig auf verschiedene Kategorien verteilen. So handelt es sich eher um einen Sammler. Frustrierter Schnäppchensammler.


      Stimmt, ist plausibler.