Hey,
sollte ich tatsächlich für 1 - 2 Jahre nach Spiekeroog gehen, trage ich mich mit dem Gedanken dort nur den 2. Wohnsitz anzumelden. Grund: Ich bin in Brandenburg noch Schöffe und möchte diese Tätigkeit wegen eines zeitlichen Wegganges nicht aufgeben. An sich ist das mit dem 2. Wohnsitz denke ich schon grenzwertig. Auch spart es mir Arbeit bei dutzend Oldtimern mit der Ummeldung, denn ich habe viele Kann Regelungen in Oberhavel erhalten.
Außerdem stünde mir bei einem 2. Wohnsitz steuerlich auch die Heimfahrt als Aufwändung zu.
Wie seht ihr das hier mit 2. Wohnsitz und 1. Wohnsitz und was kann ich, wenn ich auf Spiekeroog nur den 2. Wohnsitz begründen steuerlich geltend machen. Wieviele Heimfahrten von Arbeit stünden mir zu ...
sollte ich tatsächlich für 1 - 2 Jahre nach Spiekeroog gehen, trage ich mich mit dem Gedanken dort nur den 2. Wohnsitz anzumelden. Grund: Ich bin in Brandenburg noch Schöffe und möchte diese Tätigkeit wegen eines zeitlichen Wegganges nicht aufgeben. An sich ist das mit dem 2. Wohnsitz denke ich schon grenzwertig. Auch spart es mir Arbeit bei dutzend Oldtimern mit der Ummeldung, denn ich habe viele Kann Regelungen in Oberhavel erhalten.
Außerdem stünde mir bei einem 2. Wohnsitz steuerlich auch die Heimfahrt als Aufwändung zu.
Wie seht ihr das hier mit 2. Wohnsitz und 1. Wohnsitz und was kann ich, wenn ich auf Spiekeroog nur den 2. Wohnsitz begründen steuerlich geltend machen. Wieviele Heimfahrten von Arbeit stünden mir zu ...