Welche Versicherung (Haftpflichtversicherung) haftet bei Warenbetrug?

    • Welche Versicherung (Haftpflichtversicherung) haftet bei Warenbetrug?

      Hallo zusammen,

      bei eBay habe ich leider von einem gehackten Account einen eigentlich unglaublich günstigen Artikel gekauft und gezahlt. Leider war der Account zwei Tage nach dem Kauf geschlossen, daher vermute ich, dass ich keine Lieferung erhalten werde. Natürlich habe ich anschließend Strafanzeige gegen unbekannt erstattet und ich stehe mittlerweile mit dem echten Accountinhaber in Verbindung.

      Gibt es eine Möglichkeit, dass eine Versicherung meine Rechtsschutzversicherung oder seine Haftpflichtversicherung, die für den Schaden aufkommt? Es geht um rund 800,- EUR.

      Liebe Grüße
      Grü0e aus Mainz
    • auf jeden Fall keine Haftpflichtversicherung,

      deine nicht, denn du kannst ja für deinen Schaden nicht haftbar gemacht werden

      die des "Betrügers" nicht, denn seine Handlung war vorsätzlich

      Der Vorsatz ist einer der Ausschlüsse bei der privaten Haftpflichtversicherung. Laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung kein Schaden ersetzt, der einem Dritten vorsätzlich zugefügt worden ist. Dabei sind alle drei Arten des im Strafgesetzbuch (StGB) festgehaltenen Vorsatzes zu beachten. Der Versicherer kommt lediglich für den Schaden auf, der aus fahrlässigem oder grob fahrlässigem Verhalten resultiert.

      finanzvergleich.de/private-haftpflicht/vorsatz.html

      Einzig ein Schaden, der aus fahrlässigem oder grob fahrlässigem Verhalten resultiert könnte theoretisch von der Haftpflichtversicherung des "Gehacktens" verlangt werden, wenn man dem das nachweisen könnte.

      Aber frag mal einen Versicherungsfachman - afaik versichert der "Lloyd" doch "alles", ODER? ?( :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Hallo Britannia!

      Willkommen im Forum....

      Versicherung gegen Betrug mit Geldverlust... das dürfte ein Traum bleiben. Wer würde sich an erster Stelle bei einer solchen Versicherung anmelden? Na... Diejenigen, denen an jeder Ecke und Kante ein "echter Goldring aus einem Erbfall" angeboten wird - vorzugsweise aus dem Kofferraum eines älteren Kombis mit osteuropäischem Kennzeichen nachts an einem schlecht beleuchteten Rastplatz an einer BAB ;)
    • Na, unabhängig vom Bestehen einer Versicherung, die das natürlich (!) umfaßte, sofern es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, haftet derjenige, der sich den Account hat wegschnappen lassen, wenn man ihm Fahrlässigkeit nachweisen kann, siehe @Stubentiger.

      In der Praxis ist das irrelevant, weil dieser Nachweis regelmäßig nicht gelingt. Da würde nur ein Gesetz mit Beweislastumkehr helfen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()