Löschbert Bastelhamster schrieb:
Wie schnell hat der Verkäufer den Artikel versendet?
Achso... da steht "versendet", nicht "wie lange war der Artikel anschliessend unterwegs".
Und im Grundsatz zu den detaillierten Bewertungen findet sich dann wörtlich
Wie schnell hat der Verkäufer den Artikel verschickt?
* Bewerten Sie den Verkäufer danach, wie schnell er den Artikel nach Zahlungserhalt verschickt hat, und nicht danach, wie lange der Artikel nach Angebotsende zu Ihnen unterwegs war.
* Beurteilen Sie Verkäufer nicht negativ für Verzögerungen, die vom Versandservice selbst oder vom Zoll verursacht wurden.
Reindeuteln muss der Käufer da also gar nichts. Wie er da zu bewerten hat, hat er mit der Anmeldung bei ebay akzeptiert. Tut er das doch, gibt es eben Ärger in Form gelblicher Umschläge mit amtlichem Inhalt. Und da ich ja nicht weiss, wer was wie bewertet hat weil das ja anonym passiert muss ich dann eben gesamtschuldnerisch den mit einbeziehen, der im Verfahren offenlegen kann, wer ausser ihm als Beklagter noch Verfahrensbeteiligter werden darf.
Ich glaube nicht, dass sich ebay damit einen Gefallen tut.
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.