Um über 700€ bei ebay betrogen - Verkäufer in Privatinsolvenz

    • Um über 700€ bei ebay betrogen - Verkäufer in Privatinsolvenz

      Hallo, erstmal Danke an Heiko aus Gutefrage.net, der mir hier die Seite ans Herz gelegt hat. Wenn ich falsch Poste, bitte verzeiht mir, ich wusste nicht wohin damit. :)

      Zum Thema, ich hatte am 27.02.2014 ein Handy ersteigert, soweit so gut das Geld überwiesen und gewartet. Nach paar Tagen hatte ich auf GF.net den ersten Thread offen (gutefrage.net/frage/dauert-diese-ueberweissung-zulang). Es ging darum, das der Verkäufer meinte das, das Geld nicht angekommen ist, was er nach paar Tagen wiederufte und meinte er hätte mir das Handy gesendet - wieder ein reinfall, nach einem langen hin und her meinte er, das er selber Betrogen worden sei und er sagte er würde es in Raten abzahlen. Was mir nicht gefiel, denn wenn ich ihm den vollen Betrag aufeinmal zahle möchte ich das mir jemand das genauso macht, ob er sein Konto überzieht oder nicht, ist sein Problem (gutefrage.net/frage/bei-ebay-b…worden---braeuchte-hilfe-). Nunja, er wollte meine Telefonnummer und meldete sich auch auf Whatsapp worum er wieder meinte das er am Montag (10.03.2014) einen Termin hätte damit er sich ein Kreditaufnehmen kann. Ich meinte, nunja gut wenn er das Geld dann bezahlen kann warte ich nunmal paar Tage. Bis Freitag meldete er sich nicht, was mich stutzig machte und ich schrieb ihn an. Während dem Gespräch drohte ich ihm mit Anzeigen etc. - nutzlos, denn er meinte das er Privatinsolvenz wäre und das garnichts bringen würde. Muss ich nun nach seiner Pfeiffe tanzen? was ist denn das hier für ein Staat? ich zahle jemanden und nur weil im Insolvenz ist, ist mein Geld weg. Natoll. Nunja, als ich ihm drauf ansprach das Insolvente kein Kredit bekommen würden, meinte er das eine Kreditkarte bekommen würde, weil er lange bei der Bank ist und das Guthaben von der Kreditkarte auf dem Bankkonto überbringen würde, Hä? wie geht denn das bitte? Später meinte er das ich ihm eine Woche Zeit geben soll und er mir bis dahin es 100% zurück zahlt.

      Ich hätte hiereinmal den Link von dem Verkäufer mit dem Artikel: ebay.de/itm/231167954747?ssPag…_trksid=p3984.m1423.l2649

      Sms Verlauf:
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      Ich hoffe ihr könnt mein Geschwaffel lesen :) und vorab, vielen DANK! :D
    • Ohne groß drauf einzugehen, nur 2 Sachen:

      1: Eine Kreditkarte hat einen Kreditrahmen, wenn er diesen wie bei vielen Kreditkarten nicht auf einmal, sondern in Monatsraten zahlen muss, dann kann man mit der Kreditkarte einfach Geld abheben und diesen "Kredit" dann in bequemen Raten abzahlen. Möglich ist der "Trick" mit der Kreditkarte also theoretisch schon, machen auch viele so, praktisch wird er aber garantiert keine Kreditkarte bekommen, wenn er im Insolvenzverfahren steckt.

      2: Wenn er im Insolvenzverfahren steckt, dann kannst du das Geld gleich abschreiben.

      3: Glaube ich das mit der Insolvenz nicht, denn wenn es so wäre, dann würde er gar nicht versuchen dir das Geld zurückzuzahlen. Außer, wenn er wirklich selbst betrogen wurde, wobei ich das bei dem hin und her jetzt nicht wirklich glaube. Andererseits denken die meisten dieser "Betrüger" alles andere als logisch :S

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • Vielen Dank für die schnelle Antworten :)

      Was mich stutzig macht, er verkauft weiter Handys obwohl er doch selber betrogen wurde? Wie geht denn das?

      Ich glaube wirklich jetzt das er einfach hofft irgendwie Leute abzuziehen, ob er wirklich in Insolvenz ist mal dahingestellt.

      War jemand schonmal in dieser Situation? Soll ich seine Adresse anfordern? Ich hab bei meiner Bank ein Antrag gestellt, das von seiner Bank die Höhe des gesendetes Geld mir zurück überwiesen wird.

      War das eine gute Idee? was soll ich als nächstes tun? die Woche abwarten?
    • Um mal auf eins zurückzukommen: Die Privatinsolvenz: Soweit ich weiss, Fallen Schulden die nach der eröffnung einer Privatinsolvenz anfallen nichtmehr mit in diese ein.
      Berichtigt mich bitte, wenn ich hier falsch liege.
      Demnach wäre die Forderung rein rechtlich wohl doch einzubringen.
    • Die Verkäufe am 21.02. und der andere am 23.02. wurden nicht bewertet. Erlös waren 1550 Euro.
      Ich habe den Verdacht, dass da Rückzahlungen aus den späteren Verkäufen (knapp 2000 Euro) geleistet wurden, denn das würde die fehlenden Bewertungen erklären.
      Verpusht sehen die Auktionen nämllich nicht aus.
      Sollte es wirklich Verkaufsagentenbetrug sein, dann kann ich nur hoffen, dass er selbst inzwischen Anzeige erstattet hat, auch wenn das das Geld auch nicht zurückbringt.
    • Er hat in seinen Angeboten 2 Tage zusätzl. Bearbeitungszeit und ein Widerrufsrecht. Das spricht m. E. auch für einen Verkaufsagenten.
      Ich weiß in so einem Fall nur nicht, ob es dann als K sinnvoll ist, gegen den VK Anzeige zu erstatten oder ob es besser ist, ihm noch etwas Zeit zu lassen die Rückzahlung irgendwie hinzubiegen, falls seine Geschichten stimmen bzw. er sich zumindest darum bemüht.
    • ach du meine güte... wär selber mal *fast* so ner masche zum opfer gefallen und locker um 1000€ ärmer gewesen..
      ich drück dir natürlich die daumen dass du das geld wiedersiehst, aber ich muss auch ganz ehrlich (unabhängig von der plattform) sagen:
      mir schulden auch 2 leute seit jahren ne rel hohe summe (jeder) und von ihnen hab ich schon 1000x das genau gleiche gelesen.
      morgen morgen, nächste woche, entschuldigung bitte danke ich bemüh mich.

      und da vergehen wochen und wochen und niiichts passiert.
      die geduld hätt ich für so ein theater gar nicht.
      willst du werden reich, die wohngebäudeversicherung vergleich
      entweder gleich alle oder keine!
    • schumiline schrieb:

      Sobald die Anschrift des Verkäufers bekannt ist dürfte es ein leichtes sein nachzuprüfen ob hier eine Privatinsolvenz angeleiert wurde.


      Wieso? Dass der K das erfährt liegt doch im Interesse des VK. Sollte also kein Problem für ihn sein, dem K das Aktenzeichen und das Gericht zu nennen, bei dem das Insolvenzverfahren anhängig ist. Dann kann er gegebenfalls sein Forderung zur Tabelle anmelden.

      Sollte das Verfahren allerdings schon laufen hat der VK ein ganzens Bündel an Problemen. Ist die Forderung nämlich erst nach Eröffnung entstanden, fällt sie nicht mehr unter die Befreiungstatbestände des Insolvenzverfahrens und kann ganz normal duchgezogen werden. Das hat Oberlix schon ganz richtig dargestellt. Auch wenn die Forderung aus einer rechtwidrigen Bereicherungsabsicht (nette Umschreibung, gelle?) stammt, ist sie nicht durch das Inso-Verfahren abgedeckt. Und zu guter Letzt kann den Schuldnre die Forderung dann sogar die Restschuldbefreiung im laufenden Verfahren kosten. Denn während des laufenden Verfahrens oder der Wohlverhaltensphase kann man schon einiges anstellen, aber eine weitere VAK beim Gerichtsvollzieher seines Vertrauens ;) sollte man unbedingt vermeiden. Dass man das dann auch nie in eine weitere Inso reinbekommt erklärt sich fast von selber.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Sollte das Verfahren allerdings schon laufen hat der VK ein ganzens Bündel an Problemen. Ist die Forderung nämlich erst nach Eröffnung entstanden, fällt sie nicht mehr unter die Befreiungstatbestände des Insolvenzverfahrens und kann ganz normal duchgezogen werden. Das hat Oberlix schon ganz richtig dargestellt. Auch wenn die Forderung aus einer rechtwidrigen Bereicherungsabsicht (nette Umschreibung, gelle?) stammt, ist sie nicht durch das Inso-Verfahren abgedeckt. Und zu guter Letzt kann den Schuldnre die Forderung dann sogar die Restschuldbefreiung im laufenden Verfahren kosten. Denn während des laufenden Verfahrens oder der Wohlverhaltensphase kann man schon einiges anstellen, aber eine weitere VAK beim Gerichtsvollzieher seines Vertrauens ;) sollte man unbedingt vermeiden. Dass man das dann auch nie in eine weitere Inso reinbekommt erklärt sich fast von selber.


      Du schreibst wie im anderen Thread leider nicht ganz richtige Infos

      Die Obliegenheiten welche einen Schuldner die RSB kosten könnne habe ich da bereits aufgeführt, wenn er Neuschulden macht oder die VAK abgibt im laufenden InSO dann gefährdet das genau 0,00, und falsch ist auch das er nie in eine neue InSO kommt, 10 Jahre nach Abschluss der alten kann er eine neue InSO beantragen

      Das was du rechtwidrige Bereicherungsabsicht nennst ist kurz VbuH --> Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung, sollten Schulden aus der RSB rausgenommen werden so musst das entsprechend tituliert und beim Insolvenzgericht entspechend beantragt werden, und dann werden nur diese Schulden nicht von der RSB erfasst

      Sollte hier die Forderung nach InSO Eröffnung entstanden sein so hat der Schuldner erstmal kein Problem, der Gläubiger muss sich hinten anstellen bis das laufende Verfahren beendet ist, er kann sich einen Titel holen und den dann abheften bis die InSO gelaufen ist

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