Guten Tag,
es geht um folgenden Artikel: 191102514106
Ich war Höchstbietender, als die Auktion vom Verkäufer abgebrochen wurde.
Die Begründung zum vorzeitigen Abbruch lautet:
Am 17.03 wurde die Auktion abgebrochen und er hat es mir am selbigen Tag noch geschrieben. Ab dem 18.03 war es technisch gesehen nicht mehr möglich das er mir die Ware zusenden kann.
Nun hat man doch trotzdem noch Rechte, auch wenn man gegen die AGB verstoßen hat, oder etwa nicht ? (Handel mit virtuellen Waren verboten - laut eBay und den AGB's des Spieles)
Bzw. auf was hat man jetzt überhaupt noch Anspruch, wenn es technisch gesehen nicht mehr möglich ist an diese Ware zu kommen ?
Oder ist dies schon Grund genug eine Auktion abbrechen zu dürfen, ohne das ein Kaufvertrag zustande kommt ?
MfG
es geht um folgenden Artikel: 191102514106
Ich war Höchstbietender, als die Auktion vom Verkäufer abgebrochen wurde.
Die Begründung zum vorzeitigen Abbruch lautet:
(Es wäre ihm technisch gesehen nicht mehr möglich, mir diese Ware nach Ende des 18.03.14 zu übergeben.)quote:Hallöchen mir wurde von jemand über Ebay mitgeteilt das der Ingame Handel mit Gold nur noch über das Auktionshaus funktioniert. Selbiges wird morgen geschlossen daher kann ich den Auktionszeitraum unglücklicherweise nicht einhalten.
Am 17.03 wurde die Auktion abgebrochen und er hat es mir am selbigen Tag noch geschrieben. Ab dem 18.03 war es technisch gesehen nicht mehr möglich das er mir die Ware zusenden kann.
Nun hat man doch trotzdem noch Rechte, auch wenn man gegen die AGB verstoßen hat, oder etwa nicht ? (Handel mit virtuellen Waren verboten - laut eBay und den AGB's des Spieles)
Bzw. auf was hat man jetzt überhaupt noch Anspruch, wenn es technisch gesehen nicht mehr möglich ist an diese Ware zu kommen ?
Oder ist dies schon Grund genug eine Auktion abbrechen zu dürfen, ohne das ein Kaufvertrag zustande kommt ?
MfG
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