Liebe Forianer,
bin heute Morgen auf dieses Forum gestoßen, habe auch schon sehr vieles gelesen, leider konnte mir meine Frage nicht beantwortet werden.
Ich bin gewerbliche Händlerin, unter anderem auf eBay.
Meine Widerrufsbelehrung:
"Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind
die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie mir die empfangene Leistung
sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie
mir insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für
gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder
die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der
über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter
„Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und
Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und
üblich ist. Paktversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie
haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte
Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache
einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis
der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei
Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb
von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung oder der Sache, für mich mit deren Empfang."
Ich handle mit Lebensmitteln.
Ein Käufer möchte nun anscheinend sein Geld zurück haben, da ihm der Geruch des Lebensmittels nicht gefallen hat. Es handelt sich um Käse. Den Käse hat er jedoch schon im Müll entsorgt.
Ich hatte erst angeboten, abzüglich Wertersatz ihm Geld zu überweisen, wenn er den Käse zurück schickt und ich ihn prüfen kann. Auf den Lösungsvorschlag ging er nur in so weit ein, dass er mir mitteilte, dass er den Käse entsorgt hat. Das wusste ich vorher nicht.
Wenn ich keine Möglichkeit zur Nachprüfung bzw. Nachbesserung habe, wie soll ich mich dann verhalten? Er hat den Käse geöffnet und angeschnitten, daher ist er nicht mehr für den weiteren Verkauf geeignet, ich hätte also das Recht zum Wertersatz.
Über einen Denkanschubser und Hilfe wäre ich gerade sehr, sehr dankbar.
Danke fürs Lesen und Gedanken machen!
LG,
tysonlove
bin heute Morgen auf dieses Forum gestoßen, habe auch schon sehr vieles gelesen, leider konnte mir meine Frage nicht beantwortet werden.
Ich bin gewerbliche Händlerin, unter anderem auf eBay.
Meine Widerrufsbelehrung:
"Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind
die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie mir die empfangene Leistung
sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie
mir insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für
gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder
die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der
über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter
„Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und
Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und
üblich ist. Paktversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie
haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte
Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache
einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis
der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei
Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb
von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung oder der Sache, für mich mit deren Empfang."
Ich handle mit Lebensmitteln.
Ein Käufer möchte nun anscheinend sein Geld zurück haben, da ihm der Geruch des Lebensmittels nicht gefallen hat. Es handelt sich um Käse. Den Käse hat er jedoch schon im Müll entsorgt.
Ich hatte erst angeboten, abzüglich Wertersatz ihm Geld zu überweisen, wenn er den Käse zurück schickt und ich ihn prüfen kann. Auf den Lösungsvorschlag ging er nur in so weit ein, dass er mir mitteilte, dass er den Käse entsorgt hat. Das wusste ich vorher nicht.
Wenn ich keine Möglichkeit zur Nachprüfung bzw. Nachbesserung habe, wie soll ich mich dann verhalten? Er hat den Käse geöffnet und angeschnitten, daher ist er nicht mehr für den weiteren Verkauf geeignet, ich hätte also das Recht zum Wertersatz.
Über einen Denkanschubser und Hilfe wäre ich gerade sehr, sehr dankbar.
Danke fürs Lesen und Gedanken machen!
LG,
tysonlove