Defektes Gerät aus Übersee - ebay-Fall - Gutachten eingereicht - Fall abgelehnt mit wechselnden Begründungen

    • Defektes Gerät aus Übersee - ebay-Fall - Gutachten eingereicht - Fall abgelehnt mit wechselnden Begründungen

      Guten Tag,
      ich bin neu hier. Schön, dass es so ein Forum gibt.

      Ich versuche mich kurzzufassen.
      Ich habe mir selber ;) zu Weihnachten ein elektronisches Gerät schenken wollen.

      Ein Gerät nach meinen Vorstellungen konnte ich bei ebay für rund 50€ zuzüglich rund 10€ Versand finden. Gekauft, per Paypal bezahlt. Vier Wochen später kam die Lieferung aus Hong Kong, Verkäufer superyuan0526. Gerät hat einen eingebauten Akku, der nicht austauschbar ist. Der Akku läßt sich nicht laden, das Gerät schaltet sich nach einigen Sekunden ohne Ladekabel mangels Strom ab.

      Dies habe ich dem Verkäufer mitgeteilt. Er antwortete hinhaltend, angeblich Feiertage wegen chinesischem Neujahrsfest etc.
      Schließlich behauptete er, es könne nur am Ladekabel liegen und er wolle ein anderes als Ersatz (Nachbesserung) schicken. Ich stimmte zu.
      Das Kabel kam im Februar, der Fehler blieb. Das Gerät ist für den angegebenen Zweck nicht brauchbar.

      Ich machte einen "Fall" bei ebay auf, das mir die Optionen bot
      A) Teilerstattung 30€ (das wäre die Hälfte) und ich behalte das kaputte Gerät
      B) Beibringung eines Gutachtens und Prüfung durch ebay, danach würde man entscheiden und mich ggf. zur Rücksendung auffordern.

      A kam für mich nicht infrage. Also am 11.3. ein Gutachten (durch einen Diplomingenieur für Feinwerktechnik) erstellen lassen, er sagt: Akku oder Ladeelektronik des Geräts kaputt, ist für den angegebenen Zweck nicht brauchbar.

      ebay-Frist war wegen der langen Postlaufzeit (oder Bearbeitungszeit beim Verkäufer?) mehrfach verlängert worden, verlängerte Frist endete endgültig 17.3.2014
      Am 12.3. schickte ich das Gutachten an ebay, genau genommen an ebay@ebay.de und mit der Betreffzeile "Re: Fall-Nr. ........: Die Bearbeitung Ihres Falls wurde vorübergehend ausgesetzt".

      Am 17.3. schreib mir ebay
      "Entscheidung:
      In diesem Fall wurde eine Entscheidung zugunsten des Verkäufers getroffen.

      Bemerkungen:
      Wir haben keine Versandinformationen und keine Sendungsnummer erhalten, aus
      denen hervorgeht, dass Sie den Artikel an den Verkäufer zurückgesendet
      haben.
      "

      Habe nun diverse E-mail-Wechsel und Rückrufe der (durchaus freundlichen) ebay-Hotline (die immer sagt, sie versteht meinen Fall und meint, es wird sich schon zu meinen Gunsten klären).
      Letzter Stand ist, ebay behauptet nun, man habe das Gutachten nicht erhalten.
      Ich habe die entsprechenden Nachweise (E-mail-ID meines E-mail-Providers, Screenshot des E-mail-Programms mit versandter E-mail, Zeugenaussage, der gesehen hat, wie ich abgeschickt habe und wie keine Fehlermeldung zurückkam).

      Die Nachweise (Screenshot und Gutachten) habe ich zwischenzeitlich bei ebay im "Fall" hochgeladen.

      Allerletzter Stand ist, ebay stellt sich tot.
      Frist zur Rücklastschrift ist (seit Weihnachten) natürlich abgelaufen.

      Mein Eindruck: ebay fügt die Ablehnungsgründe in die mail bei Käuferschutzfällen nach dem Zufallsprinzip ein (von Rücksendung war bis dahin nicht die Rede, schließlich wollten die ja erst das Gutachten haben und prüfen, der Grund mit Nichterhalt des Gutachtens fiel ihnen erst später ein).

      Das Gefühl, hier beschissen zu werden, ist noch schwerwiegender als der Ärger über verlorene 60€ und den Elektronikschrott, der hier rumliegt.
      Dementsprechend habe ich den Wunsch, etwas dagegen zu unternehmen, wenn es eine Möglichkeit gibt.
      Ist der versprochene ebay-Käuferschutz, der für mich der entscheidende Grund war, überhaupt etwas in Hong Kong zu kaufen, etwa gar nichts wert, kann man bei so einer offensichtlichen Fehlentscheidung von ebay nicht irgendwie sein Recht durchsetzen?

      Beste Grüße
      Nutzer910
    • Dein erster Fehler war, den Käuferschutz über ebay zu stellen. Paypal ist zwar eine illegale Geldwäscheanstalt aber was das angeht sind die wesentlich kooperativer als ebay. Das mal für die Zukunft.

      Nutzer910 schrieb:

      Am 12.3. schickte ich das Gutachten an ebay, genau genommen an ebay@ebay.de und mit der Betreffzeile "Re: Fall-Nr. ........: Die Bearbeitung Ihres Falls wurde vorübergehend ausgesetzt".

      Ja, das ist der typische Fall, wie dann bei ebay solche Unterlagen nicht ankommen.

      Nutzer910 schrieb:

      Die Nachweise (Screenshot und Gutachten) habe ich zwischenzeitlich bei ebay im "Fall" hochgeladen.

      Hast Du das innerhalb der Frist getan? Wenn nein, wieso nicht? Das wäre parallel zur Mail angesagt gewesen.


      Nutzer910 schrieb:

      Das Gefühl, hier beschissen zu werden,

      Naja, ebay hat Regeln aufgestellt, in deren Rahmen der Käuferschutz greift. Oder eigentlich greifen sollte. Wenn Du die Unterlagen verspätet im Fall hochgeladen hast, ist irgendwie nachvollziehbar, dass die dann kein Geld mehr rausrücken wollen.


      Nutzer910 schrieb:

      Ist der versprochene ebay-Käuferschutz, der für mich der entscheidende Grund war, überhaupt etwas in Hong Kong zu kaufen, etwa gar nichts wert,

      Die Frage beantworte ich mal glatt mit "Ja". Wenn ein VK es drauf anlegt, dann benutzt er den Käferschmutz dazu, in Serie Leute zu betrügen, die sich aufgrund des "sichererereren Gefühls" natürlich viel länger hinhalten lassen als solche ohne. In deinem Fall tippe ich zwar eher auf "dumm gelaufen", aber wie oben schon dargestellt: den eigentlichen Fehler scheinst Du gemacht zu haben.

      Nutzer910 schrieb:

      kann man bei so einer offensichtlichen Fehlentscheidung von ebay nicht irgendwie sein Recht durchsetzen?

      Kommt drauf an. Gibt es beim Hochladen im Fall eine Bestätigung? Und wenn ja, hast Du dir die gesichert? Oder hast Du sonst eine Bestätigung, dass Du die Unterlagen hochgeladen hast? Zum Beispiel Mailverkehr mit ebay? Grundsätzlich ist der Käufreschutz ja Vertragsbestandteil deines Nutzungsvertrages mit ebay und wenn Du dir bei der Vorgehensweise nichts vorzuwerfen hast (insbesondere kein Fristversäumnis) könntest Du ebay natürlich einen freundlichen Brief schreiben lassen. Also Anwalt, Kosten inklusive.

      Darauf hin könnte ebay dir kulanzhalber den Betrag erstatten. Ob sie dann die Beauftragung des Anwalts auch übernehmen wäre die zweite Frage. Aber die sollte der Anwalt auch mit klären können.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Dein erster Fehler war, den Käuferschutz über ebay zu stellen.

      der 1. fehler war der kauf im ausland.
      ob man ersatz bekommt und wenn ja, wann kann schon wegen der lieferzeiten ewig dauern. keine ahnung, um was es für ein gerät geht, aber ich tippe mal, das man das für 120EUR auch bei mediablöd (oder irgendeinem anderen händler) bekommen hätte bzw. günstiger.

      Gerät hat einen eingebauten Akku, der nicht austauschbar ist.

      auch nicht von dem diplomingenieur für feinwerktechnik?

      Habe nun diverse E-mail-Wechsel und Rückrufe der (durchaus freundlichen) ebay-Hotline (die immer sagt, sie versteht meinen Fall und meint, es wird sich schon zu meinen Gunsten klären).

      emails nur über das ebay-system: dann hast du zumindest einen nachweis, daß du das rausgeschickt hast, der sich mit screenshots ganz gut belegen lässt und wo du dir selbst auch noch ne kopie zusenden lassen kannst. anrufe kannst du gleich ganz knicken. die erzählen dir alles, damit du ruhe gibst. da man den inhalt von telefonaten schwer nachweisen kann und man hier auch nicht weiß, ob der gesprächspartner (könnte zb ne callcenter-aushilfe sein) überhaupt irgendwelche befugnisse hat, bringt sowas wenig.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Guten Abend,

      danke an alle für die Antworten.

      hallo Löschbert,

      >Fehler war, den Käuferschutz über ebay
      Nun, das ist das, was einem angeboten wird, wenn man auf "Problem berichten" oder so ähnlich klickt.
      Mein Kenntnisstand war bis heute, dass Paypal eine 100%ige ebay-Tochter ist, so dass ich bis heute keinen Unterschied hätte nennen können.
      Gibt es schon eine FAQ für solche Verhaltensrichtlinien?

      >> einen eingebauten Akku, der nicht austauschbar ist.

      >auch nicht von dem diplomingenieur für feinwerktechnik?

      das Angebot, mir einen Akku zum Selbst-Austausch zu schicken, hatte ich in meiner ersten Mail an den Verkäufer geschrieben. Antwort war "nee, kann nicht sein, das muss das Ladekabel sein."

      >> Die Nachweise (Screenshot und Gutachten) habe ich zwischenzeitlich bei ebay im "Fall" hochgeladen.

      > Hast Du das innerhalb der Frist getan? Wenn nein, wieso nicht? Das wäre parallel zur Mail angesagt gewesen.

      Ich war vorher nie auf den "Problemseiten" von ebay und wusste bis vor einer Woche nicht, dass ebay irgendwo eine Möglichkeit bietet, dort etwas hochzuladen.
      Die Aufforderung, eine Gutachten zu schicken, kam per E-mail.
      >Sie können mir dieses als Dateianhang in der Antwort auf diese E-Mail zusenden.

      Das Gutachten lag als PDF vor, nicht als Bild (PNG, JPG, TIFF,...) vor. Daher war die Antwort per E-mail aus zwei Gründen naheliegend: Weil das PDF dort problemlos mitgesendet wird und weil m.E. eine E-mail die passendere Reaktion auf eine E-mail ist.

      Gegenfrage: Wenn ich es hochgeladen hätte und am nächsten Tag wäre es dort nicht mehr sichtbar gewesen, wäre dann meine Beweismöglichkeit besser gewesen?
      Bei der versandten E-mail habe ich die ID der E-mail von meinem Provider, womit das nachvollziehbar ist, dass die E-mail von mir bis zum Provider geschickt wurde.
      Beim Hochladen habe ich gar nichts. Außer einem Screenshot, der natürlich angezweifelt werden kann.

      >Grundsätzlich ist der Käufreschutz ja Vertragsbestandteil deines
      Nutzungsvertrages mit ebay und wenn Du dir bei der Vorgehensweise nichts
      vorzuwerfen hast (insbesondere kein Fristversäumnis)

      Das ist der hilfreichste Betandteil aller Antworten, dafür besonders danke!

      Ich sehe das auch so, hätte es aber nicht so schön formulieren können.
      Das Gutachten wurde innerhalb der Frist an ebay geschickt und soweit überhaupt möglich, habe ich dafür Nachweise (mail-ID, Screenshot, Zeugenaussage).

      Wäre es irgendwie plausibel, dass ich das Gutachten vom 11.3. _nicht_ innerhalb der Frsit (bis 17.3.) an ebay schicken sollte? Wozu hätte ich es dann erstellen lassen sollen?

      Hallo riverside,

      viele Tausend Verkäufe aus China/Hong Kong/Singapur laufen jeden Tag. Jeden der Käufer als fehlerhaften Käufer hinzustellen, finde ich zu pauschal.
      Bei einem Verkäufer mit >99,7% positiven Bewertung und bei der hübschen(?) Lily von ebay, die einem einredet
      "Sollte es einmal vorkommen, dass Ihr bestellter Artikel ... nicht der Beschreibung entspricht sichert der eBay Käuferschutz Sie ab, wenn Sie mit PayPal... bezahlt haben.
      LILY, eBay Deutschland"
      pages.ebay.de/de/coverage/BuyerProtectionForBuyers.html

      finde ich es etwas zu pauschal, dem Käufer zu sagen, er habe den Fehler gemacht.

      Wie ich im Original Posting schon schrieb, die Zusagen von ebay/Paypal waren für mich der entscheidende Punkt, dort zu kaufen.
      Selbstverständlich würde ich _nicht_ per Vorkasse bei jemand Unbekanntem bestellen, wenn es keine Garantieversprechen gibt.

      Viele Grüße
      Andreas
    • pandarul schrieb:

      Nutzer910 schrieb:

      Die Aufforderung, eine Gutachten zu schicken, kam per E-mail.


      In dieser Mail steht im Kleingedruckten, daß du nicht auf sie antworten sollst, weil das angeschlossene Postfach nicht überwacht wird.

      nein. Lies bitte selber:
      ---schnipp---
      -----------------------------------------------------------------
      eBay hat diese Mitteilung an .... (....) gesendet.
      Ihr Vor- und Nachname in dieser Mitteilung sind ein Hinweis darauf, dass
      die Nachricht tatsächlich von eBay stammt.
      Mehr zum Thema:
      pages.ebay.de/help/confidence/name-userid-emails.html
      -----------------------------------------------------------------

      -----------------------------------------------------------------
      Der eBay-Kundenservice hat die Bearbeitung Ihres Falls vorübergehend
      ausgesetzt
      -----------------------------------------------------------------

      Hallo .....,
      die Bearbeitung Ihres Falls wurde vorübergehend ausgesetzt. Wir werden Sie
      spätestens am 09. Mär. 2014 über den neuesten Stand informieren.

      Kommentare des eBay-Kundenservice:
      Wir haben eine E-Mail gesendet und um weitere Informationen gebeten.

      Sie können Einzelheiten zu diesem Fall unter „Probleme klären“ aufrufen.

      Bitte beachten Sie: Entscheidungen im Rahmen des
      cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cm…ction_full&locale.x=de_DE werden auf Basis der PayPal-K„uferschutzrichtlinie getroffen.



      =================================================================
      Zu „Probleme klären“
      http://rover.ebay.com/rover/0<ID gelöscht>
      =================================================================

      Artikelbezeichnung: .... NEU
      http://rover.ebay.com/rover/0/<ID gelöscht>
      Artikelnummer: .....
      Preis: EUR 49,99
      Stückzahl: 1
      Verkaufsdatum: 17.12.13 17:12:19 MEZ
      Verkäufer: superyuan0526
      Fall geöffnet: 13.01.14 13:04:46 MEZ
      Fall-Nr.: ....

      -----------------------------------------------------------------
      E-Mail-Referenznummer: [#631<ID gelöscht>ea5#]
      -----------------------------------------------------------------
      -----------------------------------------------------------------
      Mehr zum Thema, wie Sie sich vor gefälschten E-Mails schützen können,
      finden Sie unter: pages.ebay.de/education/spooftutorial/index.html.

      eBay hat Ihnen diese E-Mail an ...@gmx.de zu dem von Ihnen bei
      ebay.de angemeldeten Mitgliedskonto gesendet.

      eBay sendet Ihnen diese E-Mails aufgrund der von Ihnen gewählten
      Einstellungen in Ihrem Mitgliedskonto. Wenn Sie diese E-Mails nicht weiter
      erhalten möchten, ändern Sie bitte Ihre Kommunikationseinstellungen hier:
      my.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?My…xtNotificationPreferences. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zu 14 Tage dauern kann. Wenn Sie Fragen haben sollten, lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung unter pages.ebay.de/help/policies/privacy-policy.html und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html.

      Diese E-Mail wurde Ihnen von der eBay Europe S.à r.l. gesendet, die durch
      Ihre Tochtergesellschaften den eBay-Service bereit stellt. Wenn sich Ihr
      Wohnsitz nicht innerhalb der Europäischen Union befindet, lesen Sie bitte
      die Information zu Ihrem Vertragspartner in den Allgemeinen
      Geschäftsbedingungen (AGB).
      Copyright © 2014 eBay Inc. Alle Rechte vorbehalten.
      Warenzeichen und Marken sind Eigentum der jeweiligen Inhaber.
      Der Name eBay und das eBay-Logo sind Eigentum von eBay Inc.

      eBay-Impressum unter pages.ebay.de/aboutebay/contact.html.

      ---schnapp---
      Im Gegenteil, wenn eine E-mail-Referenznummer im Mailbody ist, dann wird offenbar aufgrund dieser Nummer die Mail richtig zugeordnet.
      Ich hatte mal statt Voll-Zitat (das tut man ja normalerweise nicht) an ebay eine Mail geschickt, in der ich diese ID nicht mit zitiert hatte. Daraufhin kam eine automatische mail zurück, dass es nicht zugeordnet werden könne und verworfen wurde.

      Mal was anderes, falls ebay sich dazu entscheiden sollte (mal ganz hypothetisch gefragt), mir mein Recht anzuerkennen, woran erkenne ich das? Mein "Fall" ist geschlossen (zu meinen Ungunsten). Würde ich Geld kommentarlos zurückbekommen oder einen Hinweis erhalten?
      Kann es sein, dass hier mitgelesen wird und mein Fall identifiziert werden konnte (hatte mir eigentlich Mühe gegeben, dass dies nicht sein sollte)?

      Grüße
      Nutzer910
    • Interessant. Ich frage mich, wann dieser Satz - der natürlich schon immer eine Dreistigkeit war - aus den Textbausteinen entfernt worden ist. Aber ich habe mal bei mir in meinen archivierten Fällen nachgeschaut, ist tatsächlich nicht zu finden.

      Nutzer910 schrieb:

      Im Gegenteil, wenn eine E-mail-Referenznummer im Mailbody ist, dann wird offenbar aufgrund dieser Nummer die Mail richtig zugeordnet.
      Ich hatte mal statt Voll-Zitat (das tut man ja normalerweise nicht) an ebay eine Mail geschickt, in der ich diese ID nicht mit zitiert hatte. Daraufhin kam eine automatische mail zurück, dass es nicht zugeordnet werden könne und verworfen wurde.


      Ok. Bei mir steht hier:

      Bitte entfernen Sie diese Nummer nicht. Wenn Sie Kontakt mit unserem
      Kundenservice aufnehmen, werden Sie eventuell nach dieser Nummer gefragt.


      Ich kenne das noch so, daß man den CS über dieses dämliche Formular kontaktiert und eine eventuelle Mailantwort dann von einer anderen Adresse als ebay@ebay.de kommt. Das ist doch der generische Absender für Beobachten, Kaufbestätigungen usw.

      Egal, ich kann nachvollziehen, wie du auf die Idee mit dem Antworten und Anhängen gekommen bist. Und ich meine, du hast zu Recht erwartet, daß das auch ankommt.

      Mal was anderes, falls ebay sich dazu entscheiden sollte (mal ganz hypothetisch gefragt), mir mein Recht anzuerkennen, woran erkenne ich das? Mein "Fall" ist geschlossen (zu meinen Ungunsten). Würde ich Geld kommentarlos zurückbekommen oder einen Hinweis erhalten?


      An einem geschlossenen Fall ändert sich i.d.R. nichts. So wie ich dich verstanden hatte, hast du dich beschwert. Vielleicht gerätst du an einen Mitarbeiter mit gesundem Menschenverstand? Der kann dann manuell ne Erstattung vornehmen. Individuelle Mails vom Kundenservice kommen zuweil nicht per E-Mail, sondern werden ausschließlich in dein Nachrichtenfach in "mein eBay" gelegt.

      Kann es sein, dass hier mitgelesen wird und mein Fall identifiziert werden konnte (hatte mir eigentlich Mühe gegeben, dass dies nicht sein sollte)?


      Wie kommst du darauf?
    • Erstattung ist da!

      Guten Morgen,
      mir fällt im Nachhinein auch auf, dass ebays Antwortadresse im Laufe des Falls wechselte.

      Anfangs kam Post von ebay von customerhelp_de@ebay.com, dann von ebay@ebay.de, danach wieder von customerhelp_de@ebay.com.

      Außerdem gibt es noch eine Adresse no.reply@ebay.com, die mir manchmal antwortete
      " *Vielen Dank für Ihre Nachricht, wir werden Ihnen bald antworten *"

      -> das sehe ich nicht als meine Sache an, das muss ebay intern wissen, wie sie ihre E-mail-Adressen wählen.

      Das mit "noreply" kann ich verstehen (manche ebay-Nutzer ohne Englischkenntnisse wohl nicht), aber an der Adresse ebay@ebay.de sehe ich nichts Offensichtliches, was mich abhält dorthin zu antworten.

      Offensichtlich hat ebay ja mit der mail-ID eine Möglichkeit erfunden, E-mails bei Vollzitat am Inhalt zu erkennen.
      Die Idee ist ja nicht schlecht, obwohl ich die Betreffzeile mit einer Bearbeitungsnummer sinnvoller finde.

      Es gab am Sonntag ( die tun was am Sonntag :?: ) eine Erstattung ohne jede Erläuterung.
      Absenderadresse eBay International AG mit PayPal <member@paypal.de>
      Antwort an >ecswebhelp@ebay.de>
      "eBay International AG hat Ihnen €59,98 EUR gesendet."
      Absenderinformationen
      eBay International AG
      ebayag-eur-whiteglove-admin@ebay.com
      Viel Einkaufsspaß mit sichererereren Zahlungen wünscht PayPal!"


      Bei Paypal kann ich nach Einloggen und Aufrufen von "Mein Konto" - "Konfliktlösungen" zwei Reiter sehen:
      Der erste (Default-)Reiter heisst "Paypal-Fälle" (was man bei Paypal irgendwie erwarten kann) und der andere Reiter heisst "ebay-Fälle".
      Den Inhalt "Ebay-Fall" hätte ich nicht bei Paypal erwartet, sondern nach Einloggen bei Ebay. Dort gibt es den "Fall", den ich im Januar eröffnet habe weiterhin.
      Diese versteckte Stelle bei Paypal habe ich eben erst gefunden.

      Vor allem, wir hatten uns ja gerade darüber unterhalten, weil Ebay-/Paypal-Fälle unterschiedlich gehändelt würden.
      Mir wurde ja geschrieben, mein Fehler sei gewesen, mich an Ebay statt an Paypal zu wenden.
      Aber da ich mich damals im Januar nun mal an ebay gewandt hatte und alle E-mails von ebay.de oder ebay.com kamen, hätte ich diese versteckte Stelle bei Paypal nun gar nicht erwartet.

      Dort steht ganz trocken:
      Anderer Beteiligter Li yuan yuan; Fallnummer <nummer>; Grund Nicht wie beschrieben, Beschwerde; Betrag -€59,98 EUR; Geöffnet 13.01.2014; Status Geschlossen

      Überweisung des Geldes vom Paypalaccount auf mein Bankkonto läuft.

      Negativ bewerten kann ich den Verkäufer nicht mehr - wie lange geht das eigentlich?

      Von Rücksendung des Elektronikschrotts ist nicht mehr die Rede ?( das wurde ja von ebay so geschrieben:
      Gutachten - Prüfung - dann Aufforderung zur Rücksendung - dann Nachweis des Absendens (tracking-Nummer) (dann darf ich vielleicht gnädigerweise auf Erstattung hoffen)...
      Ich trau dem Frieden noch nicht richtig.

      Vielleicht auch für andere Leser interessant: Die Absenderangabe und der Inhalt der aktuellen E-mail sind derart unklar, dass ich nicht weiss, mit wem habe ich es denn überhaupt zu tun?
      Absenderadresse eBay International AG mit PayPal <member@paypal.de>
      Antwort an >ecswebhelp@ebay.de>
      Absenderinformationen
      eBay International AG
      ebayag-eur-whiteglove-admin@ebay.com

      Also, sinngemäss, ich erhalte einen Brief von der Sparkasse Musterstadt, soll aber an Aldi ECS Netzhilfe Deutschland antworten und im Brief steht die Information, dass mir Aldi AG Europa Weiße-Handschuhe-Verwaltung geschrieben habe. Das soll man wohl nicht verstehen...

      (Aldi und Sparkasse sind nur allgemeinverständliche Beispiele, um zu verdeutlichen, was für ein Durcheinander mir da entgegenschlägt.)

      Grüße
      Andreas

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nutzer910 ()

    • Das sieht für mich in der Tat nach einer Kulanzzahlung von eBay aufgrund deiner Beschwerde aus. Bei einem gewonnenen Käuferschutzfall taucht jedenfalls unter keinen Umständen eBay als Absender auf. Außerdem ist es ja so, daß laut AGB einmal geschlossene Fälle endgültig sind, d.h. wenn du dich beschwerst und eBay/PayPal den Fall neu eröffnen würde, könnte der Verkäufer zu Recht beanstanden, daß eBayPal gegen seinen Nutzungsvertrag verstößt. Deshalb bleibt der Fall zu, dem VK wird nix abgezogen und eBay greift in die Portokasse.

      Bewertungen sind 60 Tage lang möglich.

      Ich teile die o.g. Ansicht, daß es einen Unterschied macht, an wen man sich bei Falleröffnung wendet, nicht. eBay ist da schon der richtige Adressat.

      Zum Mailing; ich habe ja schon anerkannt, daß mein erster Impuls falsch war und du ohne weiteren Hinweis sehr wohl erwarten kannst, daß "ebay@ebay.de" gelesen wird. Die customerhelp_de ist allerdings genau was ich meinte, nämlich, daß im Verlauf die Mailadresse wechselt, wenn man mit dem echten Kundendienst zu tun hat. Von ebay@ebay.de kommen eigentlich nur automatische Textbausteine. Nimm es einfach als Hinweis für die Zukunft, irgendwelches angefordertes Geraffel und auch sämtliche Kommunikation ist immer in den Fall hochzuladen. Das sind die einzigen Informationen, die nach Standard-Ablauf von dem entscheidenden Mitarbeiter herangezogen werden.
    • Hallo Pandarul,

      danke für deine Antwort.
      Ich werde mir ab jetzt für alle Käufe einen Termineintrag auf den 59. Tag setzen, damit ich bei Problemen rechtzeitig eine Bewertung abgeben kann.

      Ich habe für mich einige Schlussfolgerungen gezogen.

      1. Alle ebay-E-mails an alle möglichen ebay-Adressen (außer natürlich die "no-reply"-Adresse) in Kopie und ausserdem an eine Vertrauensperson in Kopie, die mir dann den Zugang der E-mail bestätigt mit den eingetragenen ebay-Adressen.

      2. Zusätzlich alles bei ebay hochladen und Screenshots speichern.

      3. bei ebay-Fällen regelmäßig bei Paypal nachschauen, ob dort der ebay-Fall auftaucht.

      4. bei Paypal-Fällen regelmäßig bei den ebay-Fällen nachschauen, ob dort der Paypal-Fall auftaucht.

      5. richtig wichtige Sachen, wie ein Gutachten per Einschreiben-Rückschein an ... ja... an wen denn eigentlich? An ebay in Luxemburg?

      6. Keine Rücksicht auf angegebene Gründe (wie z.B. angebliche Betriebsferien wegen angeblicher Nationalfeiertage) beim Verkäufer nehmen, die ebay-Frist nimmt darauf auch keine Rücksicht. Falleskalation rechtzeitig, bevor irgendwelche Fristen ablaufen.

      7. Nicht vor lauter Gutmütigkeit einen unkorrekten Verkäufer schonen. Er hat von mir volle Vorkasse verlangt und bekommen. Wenn er es nicht schafft, innerhalb der Eskalationsfrist ein Problem zu lösen, soll er zurückerstatten. Dann muss er mir vertrauen. Wenn das Problem später als 60 Tage zu meiner vollen Zufriedenheit gelöst wird, kann ich ihm immer noch per Paypal seine Erstattung wiederum zurückerstatten. Ich habe 100% positive Bewertung zu bieten (>10 Jahre, >300 Transaktionen bei ebay), so dass der Verkäufer mir halt ein bisschen Vertrauen entgegenbringen darf.

      viele Grüße
      Andreas

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