Herrje, es ist wirklich schlimm. Warum nur legt ihr es so konsequent darauf an, alles mißzuverstehen?
Die Aussage:
ist natürlich erkennbar eine Verkürzung, die ich dir natürlich aufdrösele: Das, was an angeblicher Schutzlücke durch die bestehenden Gesetze behauptet wird und deshalb laut GdP neu zu regeln sei, ist bereits im Gesetz vorhanden. Das, was angeblich unbedingt hinzuzufügen ist, schließt diese nicht-bestehende Lücke nicht (wie könnte es), sondern fügt den ausreichenden Regelungen eine weit interpretierbare Passage zu, die auf alles mögliche angewendet werden kann.
Ich glaube auch, daß du das sehr wohl verstanden hast. Muß dieser Stil wirklich sein?
Ein Tritt in die 12 ist selbstverständlich Körperverletzung oder versuchte, was sonst. Nach der gewünschten Regelung ist es ein tätlicher Angriff mit einem gefährlichen (weil zweckentfremdeten) Werkzeug -> Stiefel.
Ich bin der Meinung, daß mir in diesem Thread deutlich zu viel unterstellt wird. Ich habe soetwas weder geschrieben noch lassen meine Aussagen ansatzweise eine derartige Interpretation zu.
Selbstverständlich kann Kratzen und Beißen gefährliche Körperverletzung sein, wie du leicht durch eine entsprechende Stichwortsuche bei google hättest herausfinden können.
Die Aussage:
Das, was da gefordert wird, ist längst gesetzlich geregelt und wird durch die bestehenden Paragraphen abgedeckt.
ist natürlich erkennbar eine Verkürzung, die ich dir natürlich aufdrösele: Das, was an angeblicher Schutzlücke durch die bestehenden Gesetze behauptet wird und deshalb laut GdP neu zu regeln sei, ist bereits im Gesetz vorhanden. Das, was angeblich unbedingt hinzuzufügen ist, schließt diese nicht-bestehende Lücke nicht (wie könnte es), sondern fügt den ausreichenden Regelungen eine weit interpretierbare Passage zu, die auf alles mögliche angewendet werden kann.
Ich glaube auch, daß du das sehr wohl verstanden hast. Muß dieser Stil wirklich sein?
Ein Tritt in die 12 ist selbstverständlich Körperverletzung oder versuchte, was sonst. Nach der gewünschten Regelung ist es ein tätlicher Angriff mit einem gefährlichen (weil zweckentfremdeten) Werkzeug -> Stiefel.
Damas schrieb:
Du bist also der Meinung, dass eine geprügelte Ehefrau die Verhaftung ihres geliebten Gatten ungestraft mit Zähnen und Klauen verhindern darf?
Kratzspuren und Bisswunden sind in der Regel wohl auch nicht zur gefährlichen Körperverletzung zu zählen.
Ich bin der Meinung, daß mir in diesem Thread deutlich zu viel unterstellt wird. Ich habe soetwas weder geschrieben noch lassen meine Aussagen ansatzweise eine derartige Interpretation zu.
Selbstverständlich kann Kratzen und Beißen gefährliche Körperverletzung sein, wie du leicht durch eine entsprechende Stichwortsuche bei google hättest herausfinden können.
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