Auktion abgebrochen - Schadensersatz

    • Auktion abgebrochen - Schadensersatz

      Hallo zusammen

      ich habe bei der Auktionsplattform für meine Schwester eine Karte für ein Festival zum Verkauf angeboten.
      2 Tage nach einstellen der Karte hat sich mir dann mitgeteilt, dass sie die Karte gar nicht mehr hat. Leider war zu diesem Zeitpunkt bereits ein Gebot von 8-12 Euro auf dem Ticket. Der bis dahin Höchstbietende fordert nun Schadensersatz. - Was ich nicht verstehe, ein Schaden ist ihm doch gar nicht entstanden?

      Was kann ich jetzt tun, er hat mir eine ziehmlich harrsche E-Mail mit entsprechenden Forderungen
      (Nacherfüllung, Zahlung eines Tickets, dass er kaufen wird, sowie die Forderung mitgeteilt, ihm seine Personalien zu senden)
      Ich selbst bin Student, gerade in der Klausrphasse und bin so ziehmlich damit überfordert, da ich das Geld für eine neue Karte auch nicht habe.

      Hinzu kommt, das ich in der Auktion nicht geschrieben habe, dass ich die Karte im Auftrag meiner Schwester verkaufe.

      Könnt ihr mir bitte einen Rat geben?
      Was soll ich tun, weiter reagieren und versuchen das Aufzuklären, waren bis die ersten Rechnungen kommen?

      Vielen Dank schon vorab für Eure Bemühungen
    • Nenn doch bitte mal die Artikelnummer.

      Auf jeden Fall schreibst du jetzt aber über den Account, mit dem du auch die Karten über eBay eingestellt hast, an eBay, dass dein Höchstbieter (mit dem Account xy) meint, einen Vertrag mit dir zu haben und du zwecks Abklärung seine Realdaten brauchst.
    • Ok, das mache ich... inwieweit hilft mir das denn weiter?

      Wie ist es denn Prinzipiell, ich habe dem entsprechenden Ebay Kontakt bereits mitgeteilt, dass ich keinen Einfluss auf die Karte habe, und sie auch nicht mehr existiert. Auch, dass ich sofern Notwendig den Kaufvertrag wiederrufe.

      Ratet ihr mit abzuwarten?
    • Deinem vermeintlichen Käufer gegenüber hältst du jetzt erst mal die Klappe! Du kannst dich nur um Kopf und Kragen reden, sofern du es noch nicht getan hast!

      Eigentlich hat es auch nur wenig Wert, mir die Artikelnummer allein zukommen zu lassen.
      Es ist nie schlecht, wenn mehrere Augen einen Blick werfen.

      Soviel vorab, dein Höchstbieter hat einen mittleren gelben Stern, was nicht dafür spricht, dass er sich mit Fakedaten angemeldet hat.
      94 Gebote nur auf Konzertkarten sind aber auch nicht so ganz koscher - aber als alleiniges Argument keine Berechtigung für dich, den Vertrag aufzulösen.


      Jetzt schreibst du erst einmal EBAY an, wie oben beschrieben.


      Edit:
      Gib doch bitte die Freigabe, deine Artikelnummer zu veröffentlichen.
    • Prinzipiell bist du selbst als Accountinhaber für die Auktion verantwortlich. Auch für einen entstehenden Kaufvertrag. Und den hast du "erst mal so jetzt" an der Backe. Denn dass deine Sister die Karte in den Schredder geworfen hat, ist erstmal so keine Entschuldigung für dich... du hättest die Karte selbst in Verwahrung nehmen müssen....

      Das ist erstmal prinzipiell... alles weitere nach Einzelheiten, die man wissen müsste. Z.B. wer Höchstbieter zum Zeitpunkt des Abbruchs war... und wieso deine Schwester die Karte nicht mehr hat. (Letztere Info erstmal als PN an die Redaktion....)
    • Ich glaube, @monza wollte damit sagen, daß @TE fahrlässig gehandelt hat.

      Schwer zu beurteilen.

      Die neue Bedingung für einen berechtigten Abbruch ist ja:

      Es ist Ihnen unverschuldet unmöglich, den Artikel dem Käufer zu übereignen.


      Die Frage läuft also darauf hinaus, ob es fahrlässig ist, darauf zu vertrauen, daß die Schwester, die den Auftrag zum Einstellen gegeben hat, die Karte nicht plötzlich anderweitig los wird.

      Ich würde meinen, daß man beides argumentieren kann und es sehr auf den konkreten Ablauf ankommt.

      Von welchem Wert (=Endgebot bei vergleichbaren Angeboten) sprechen wir?
    • Die Karte kostete 149 auf Ebay gehn die für bis zu 250 weg, weil es eben ausverkauft ist. Naja wäre es nach mir gegangen wär sie für 155 sofortkauf drin gewesen.. finde ich nur fair. Aber naja, da ich nur Handlanger war^^

      *alte_eule* schrieb:


      Deinem vermeintlichen Käufer gegenüber hältst du jetzt erst mal die Klappe! Du kannst dich nur um Kopf und Kragen reden, sofern du es noch nicht getan hast!

      Eigentlich hat es auch nur wenig Wert, mir die Artikelnummer allein zukommen zu lassen.
      Es ist nie schlecht, wenn mehrere Augen einen Blick werfen.

      Soviel vorab, dein Höchstbieter hat einen mittleren gelben Stern, was nicht dafür spricht, dass er sich mit Fakedaten angemeldet hat.
      94 Gebote nur auf Konzertkarten sind aber auch nicht so ganz koscher - aber als alleiniges Argument keine Berechtigung für dich, den Vertrag aufzulösen.


      Jetzt schreibst du erst einmal EBAY an, wie oben beschrieben.


      Edit:
      Gib doch bitte die Freigabe, deine Artikelnummer zu veröffentlichen.
      Mit der Freigabe tu ich mir etwas schwer, man weiß ja nie?! Ich will niemand etwas unterstellen


      Darf ich fragen wie du darauf komnmst, dass er so viele Gebote hat?

      pandarul schrieb:

      Die Frage läuft also darauf hinaus, ob es fahrlässig ist, darauf zu vertrauen, daß die Schwester, die den Auftrag zum Einstellen gegeben hat, die Karte nicht plötzlich anderweitig los wird.
      Naja, damit habe ich absolut nicht gerechnet, das hat sie mir auch nur nebenbei gesagt, als ich über ihre Bewerbungen drüber geschaut habe. Ich studiere etwas weiter weg von zu Hause und gerade jetzt in der Klausurphase brauche ich jede Minute, da kann bin ich dann auch nicht zuhause.

      pandarul schrieb:

      Von welchem Wert (=Endgebot bei vergleichbaren Angeboten) sprechen wir?
      Also der besagte Bieter hat ca 120 Geboten, wie oben geschrieben raus gehn die Dinger locker für 200

      Viele Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heubergfeuer ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Er hätte das Ticket selbst in Verwahrung nehmen müssen? Wo steht das? Ist das nicht nur ein Forengerücht, genauso wie jenes, dass sämtliche angebotene Ware in einen feuersicheren Tresor gehört?
      Sinnvoll wäre es gewesen, aber ein Muss?



      Mira... zumindest sagt mir mein (noch halbwegs gesunder) Verstand das... ich hab damals auch schon ein paar Klamotten für meinen Schwager verscheuert über die Bucht. Aber die Klamotten waren dann bei mir im Keller gebunkert. da konnten die nicht wegkommen, verbrennen, aus dem regal fallen und kapottgehen oder sonstwie verschwinden, ohne dass ich das mitgekriegt hätte (und dementsprechend auch schnell und richtig hätte reagieren können). Hinterher haste dann - wie hier zu sehen - das Gedöns am Bein, auch wenns im günstigsten Fall nur mit ein paar Beruhigungsschlucken und ein paar Schrieben getan ist. Könnte allerdings auch u.U. mehr draus werden und eventuell sogar noch Knete zusätzlich kosten....

      Und ne karte ist ja nun kein Auto oder sowas.... das passt auch unter nen Teller des guten Sonntagnachmittagskaffeegeschirr...
    • Bei der Gebotsübersicht sollte man aber immer bedenken das die für 30 Tage gilt, er ist ja nicht bei 94 Auktionen gleichzeitig Höchstbieter. Und 100 Gebote finde ich jetzt nicht gerade viel, vor allem nicht wenn man noch schnell irgendwelche Karten für ein anstehendes Event haben will und auf das eine Schnäppchen unter den 100 Auktionen spekuliert.
    • Die Anzahl der Gebote KANN einen gewisses Indiz sein, muss aber keinesfalls. Man bietet auf diverse Angebote um einen Schnapp zu machen. Und da natürlich nicht ZU hoch, sodass die allermeisten Auktionen (oder sogar eben alle, bis auf den Schnapp) sicher überboten werden. Nachlegen kann man noch immer....
    • Hallo zusammen,

      heute läuft sie gesetzte Frist des "höchsten Bieters ab" er hat mir bereits mitgeteilt, dass er feststellt, dass weder Personalien noch Angechtserklärung erhalten hat und wird nun eine Ersatzbeschaffung aufgrund des Termines in seinem Umfeld tätigen und mir die Rechnung überstellen. Außerdem übergibt er die Sache seinem Anwalt...

      Was mache ich denn nun jetzt?
      Habe sorge, dass ich jetzt auf dem Schlamassel sitzen bleibe
    • Hast du denn jetzt bei eBay um die Realdaten gebeten?
      Auch wenn ich nicht vie Hoffnung habe, dass es etwas nutzt...

      Versemmelt hat das deine Schwester, auch wenn sie nicht der Vertragspartner deines Höchstbieters ist.
      Dir gegenüber schadenersatzpflichtig ist sie (rein rechtlich).
      Wie steht die denn dazu?
    • *alte_eule* schrieb:

      Hast du denn jetzt bei eBay um die Realdaten gebeten?
      Auch wenn ich nicht vie Hoffnung habe, dass es etwas nutzt...
      Ja habe ich gemacht, habe bisher leider noch keine Rückmeldung erhalten.

      *alte_eule* schrieb:

      Versemmelt hat das deine Schwester, auch wenn sie nicht der Vertragspartner deines Höchstbieters ist.
      Dir gegenüber schadenersatzpflichtig ist sie (rein rechtlich).
      Wie steht die denn dazu?
      Ihr tuts natürlich leid, dass Sie das verbockt hat.

      Kann mir denn in der hinsciht das Urteil auch nicht weiterhelfen?
      openjur.de/u/674956.html

      VG
    • Das Urteil hilft dir eher nicht.

      Mit Fa. I. sei jedoch vereinbart gewesen, dass der Beklagte in eigenem Namen auftreten solle.
      Deshalb habe er die Auktion beendet und den Artikel sodann am gleichen Abend erneut, aber nun in eigenem Namen eingestellt.

      (Hervorhebung von mir)

      Das passt nicht.