Smarty schrieb:
Ansonsten geht die Verhandlung nur über Briefpost, so wie beim Schwarz-Fahren. Man kann auf eine gerichtliche Verhandlung mit Vorladung beharren, wenn es genug Beweislasten gibt. In diesem Fall hat der Verkäufer darauf abgezielt, Geld zu erwirtschaften.Kaiolito schrieb:
Ähhhhh?????
Ich verstehe nicht, warum manche Leute nicht zwischen den Zeilen lesen können und immer alles hinterfragen ^^!
Egal, mach was du für richtig hältst.
Wenn du magst kann ich noch deutlicher schreiben was das ist was du schreibst!
Was soll man zwischen den Zeilen denn lesen? Der geschriebene Unsinn reicht völlig aus.
Nochmal:
Wo hast du die Kosten für den K her seine Rechte durchzusetzen?
Wie kommst du auf Betrug?
Wie kommst du auf den Bezug zu Schwarzfahren?
Mag ja sein, daß du da schon Erfahrung mit den gerichtlichen Abläufen hinsichtlich Schwarzfahren hast aber das eine ist Straf- und das andere Zivilrecht