Auktion wurde abgebrochen. Wie soll es nun weitergehen?

    • Und wer genau hat dir verraten, das mein Gebot erst nach beenden des Angebotes einging?
      Du meinst wohl eher mein Gebot ging bei ihm ein, nachdem er die anderen Gebote gestrichen hat.
      Vielleicht gefielen ihm die Namen der anderen Bieter nicht und meinen fand er toll?
      Wohl ebenso ein Unsinn wie zu behaupten, das Angebot enthielt einen konkreten Fehler.


      Mit Bearbeiten war gemeint, das er seinen Mindestpreis schon zuvor bearbeitet hat!
      Dann schreibe ich dem vermeintlichen Käufer aber nicht, das er vergessen habe einen Mindestpreis festzulegen.
      Und erst recht Stelle ich es nicht erneut ein und starte es so, wie alle anderen auch.
      Sicherlich sind es andere Handys in den beendeten Auktionen.
      Das was er an mich verkauft hat, behält er jetzt lieber. Wer's glaubt :)


      Abgeschossen hat er das ganze mit seinem eigenen Text:
      Leider nötig : Spaßbieter hören von meinem Rechtsanwalt und werden auf 50% Schadensersatz verklagt !!

      Einerseits also sein Recht wahrnehmen, andererseits von Unrecht sprechen?
      Also nur wenn es im Interesse des VK ist, darf von Recht gesprochen werden.
      Alles andere liegt in seinem Ermessen. Genau das ist ungerecht.
    • Nosferatu05 schrieb:

      Und wer genau hat dir verraten, das mein Gebot erst nach beenden des Angebotes einging?


      Das Streichen aller Gebote mit anschließender Beendigung der Auktion ist ein Vorgang. In dem Moment, in dem der Anbieter auf "Angebot beenden" klickt, beginnt eBay damit, die Gebote zu streichen. Daß dieser Vorgang bereits initiiert war, als dein Gebot einging, sieht jeder an der Gebotsliste.
    • Und laß doch mal die ganzen Nebenbaustellen. Wir glauben dir, daß dein Verkäufer ein schlimmer Finger ist, du moralisch im Recht bist, er sich seinen Abbruchgrund ausgedacht hat, dich belügt etc.pp. Wir glaube dir auch, daß er keinen Plan von deutschem Recht hat und unsinnige Gängelklauseln in seinen Auktionen verwendet. Meinetwegen ist er auch blöd, schuld am Klimawandel oder ertränkt in seiner Freizeit Hundewelpen. Man!

      Das ändert nix daran, daß du sein Angebot erst angenommen hast, als es bereits nicht mehr bestand.
    • @Kaiolito

      Vorher habe ich ihm geschrieben, er möge mir mitteilen, wenn er verschickt. Kam nix.
      Zwei Tage später habe ich nach Geldeingang gefragt. Kam nix.
      Der VK hat sich ja nicht von sich aus gemeldet.
      Erst als das Handy wieder eingestellt war und ich ebay eingeschaltet habe kam seine Erklärung.


      Ich hätte ja auch auf das wieder eingestellte Handy geboten. Mir war aber noch nicht klar, was mit der alten Auktion ist.
      Denn von welcher Seite aus ist es denn ein technischer Fehler?
      Gilt seine Bestätigung mit dem Abbruch oder meine Bestätigung mit dem gekauften Artikel?

      Mal wirklich aus Unwissen gefragt. Was genau muss ich denn beweisen wenn ich eine Bestätigung über einen gekauften Artikel über 1€ erhalten habe? Bei mir wurde ja keine Auktion zu Unrecht beendet, sondern ordnungsgemäß mit mir als Höchstbieter beendet.
      Das der VK vergessen hat einen Mindestpreis einzupflegen kommt der Argumentation gleich, bei einer ordnungsgemäßen Auktion dem Höchstbietet zu erklären, ihm steht der Artikel nicht zu, weil er vergessen hat was hin zu schreiben.
    • Ok. Soweit gut.
      Die Auktion wurde aber gar nicht beendet da sie einen Fehler enthielt, sondern weil er nicht mehr verfügbar ist.
      Muss er dann etwa beweisen das es zerstört wurde?
      Man kann also nun davon ausgehen, das ich Pech hatte in dem Moment zu bieten wo er abbrechen wollte.
      Man kann aber nicht davon ausgehen, das er Pech hatte in dem Moment abzubrechen wo ich geboten habe.
    • Mal aus technischer Sicht; das ist eine Klasse von Bug, die man Race-Condition nennt.

      Normalerweise muß die Datenbank sowas zu einer Transaktion zusammenfassen, d.h. die Abfolge wäre (vereinfacht):

      1. VK drückt "alle Gebote streichen und Angebot beenden"-Knopf.
      2. Die Auktion wird als unveränderbar in der Datenbank markiert ("lock").
      3. Die Gebote werden getrichen.
      4. Die Auktion wird beendet.
      5. Der Lock auf den Datensatz wird aufgehoben.

      Bei eBay fehlt 2 und 5, so daß sich zwischen 3 und 4 der Eingang eines neuen Gebotes schummeln kann. Trotzdem ist anhand obiger Liste einzusehen, daß "zwischen 3 und 4" nach 1 liegt. Juristisch gesehen war der Wille, die Auktion zu beenden, also bereits erklärt.

      Ich habe bei eBay mal einen Bug gemeldet. Ob die das allerdings beheben? Das ist so ein Klassiker, wo einem die Wahrscheinlichkeit von hinten mit dem Knüppel über die Rübe zieht *gg*. Es würde mich nicht wundern, wenn du in all den Jahren eBay der erste bist, dem das passiert. Zwischen 3 und 4 liegen allenfalls Milli-, eher sogar Nanosekunden.
    • Nosferatu05 schrieb:

      Man kann aber nicht davon ausgehen, das er Pech hatte in dem Moment abzubrechen wo ich geboten habe.


      Nein. Zum Lebensrisiko des VK gehört z.B., daß er die Seite mit dem Abbruchknopf aufmacht, du in dem Moment bietest, ohne daß er es weiß, und er dann dich als Höchstbieter hat (statt seines Freundes, der die Auktion für ihn abschirmt), wenn er den Knopf wirklich drückt.

      edit: Sieh es nicht als Pech, du hast hier ein einmaliges Erlebnis! Und lernen können alle Beteiligten auch noch was dran. Ich finde das ziemlich cool, was du da "entdeckt" hast, wenn auch unfreiwillig.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Nosferatu05 schrieb:

      Wie kann ein einzelner immer son Pech haben mit den Panneköppen.


      Tja, wer sich in Gefahr begibt .... ;)


      du redest immer wieder im Kreis,

      Nosferatu05 schrieb:

      da sie einen Fehler enthielt, sondern weil er nicht mehr verfügbar ist.


      das war doch schon geklärt ...

      *alte_eule* schrieb:

      Zitat von »Nosferatu05«
      Indem er angibt, der Artikel ist nicht mehr verfügbar,



      Das wiederum ist ein Textbaustein von eBay, den er gar nicht ändern kann.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • pandarul schrieb:

      Es würde mich nicht wundern, wenn du in all den Jahren eBay der erste bist, dem das passiert. Zwischen 3 und 4 liegen allenfalls Milli-, eher sogar Nanosekunden.


      Nein ist er nicht. Ich kann mich an einen Fall vor Jahren erinnern, da gab es im AC auch so einen Fall. Der Artikel hatte wirklich einen Schaden genommen.
      An den Weg dahin erinnere ich mich nicht mehr genau. Am Ende waren beide zufieden, weil der Höchstbieter den Artikel zu einem angemessenen Preis dann doch bekommen hat.

      Viel interessanter war für alle: verflixt, wie konnte denn das (bei eBay) so passieren?

      Aber das war noch vor der Zeit der notorischen Abbrecher mit den Höchstbieter-Schnäppchenjägern auf der Gegenseite.
    • Nee stimmt nicht Stubentiger :)

      Wenn das Angebot einen Fehler enthält, hätte er das Angebot wie folgt für andere beenden müssen:
      Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da es einen Fehler enthielt.


      Und nich:


      Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da es nicht mehr verfügbar ist.
    • dann gib halt dem mit den 121,- einen Tip, daß er deiner Meinung nach einen Anspruch hat
      ach nee, geht ja nicht, diese Art Kontaktaufnahme hat ebay ja mittels anonymisierung schon vor Jahren abgeschafft
      das war ja von Ebay gar nicht gern gesehn, daß man z.B. Bieter noch während laufender Auktionen oder danach auch vor der Bewertung warnen konnte, daß sie auf Fälschungen bieten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • pandarul schrieb:

      Juristisch gesehen war der Wille, die Auktion zu beenden, also bereits erklärt.
      Jetzt bin ich mal wieder ganz kreativ und sage das der K das Angebot schon vorher angenommen hat, er aber an einer sehr sehr langen Leitung saß, weshalb es erst so spät bei eBay ankam und sich mit dem Abbruch überschnitt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • Pandora schrieb:

      Jetzt bin ich mal wieder ganz kreativ und sage das der K das Angebot schon vorher angenommen hat, er aber an einer sehr sehr langen Leitung saß, weshalb es erst so spät bei eBay ankam und sich mit dem Abbruch überschnitt.


      Das hat nix mit Kreativität zu tun, beide Parteien sitzen (zu ihrem Risiko!) auf der Latenzzeit ihrer Leitung zu eBay.

      Aber die Willenserklärung des VK war früher eingetroffen. Was man daran erkennt, daß eBay bereits mit der Abarbeitung seines Auftrages begonnen hatte (genauer: fast fertig war, immerhin wurden 4 Gebote gestrichen), als es sich entschloß, das Gebot des Bieters anzunehmen.