Bekannter Abbruch-Jäger, ist mein Verhalten richtig? - Bieter defe-trade

    • pandarul schrieb:

      Das Gesamtrisiko wird irgendwo um die 800,- liegen, darin dein Anwalt (200,-), der gegnerische (250,-), Prozeß (150,-), die vorgerichtliche Tätigkeit des gegnerischen Anwaltes (100,-) und der MB (50,-) zzgl. Auslagen. Alles gerundet und ohne Gelder, die z.B. bei Übernachtungen wegen des Prozesses, Arbeitsausfall, Zeugen usw. anfallen, da kann noch ein wenig was dazu kommen.

      D.h. also der Streitwert (ca. 750€) + 800 € = ca. 1500€, richtig?

      aurum schrieb:

      es ist aber nach Gesetzeslage nicht nett, Kaufverträge zu schließen, die man nicht einhält
      (hier eben Auktionen mit nicht so recht überzeugend dargelegtem Grund abzubrechen, obwohl schon ein Gebot und damit Kaufvertrag vorliegt)
      mir gefällt das auch nicht, aber ein gewisses Kostenrisiko seh ich schon
      Du hast recht. Das ist nicht nett, warum sagst du aber, dass ich das nicht einhalten würde?
      Habe doch nach eBay-Richtlinien gehandelt.


      @all
      Was soll ich nun tun?
      Habe alles geschildert, wie es ist.
      Habe kein Geld von der Gegenpartei erhalten, der Gegenpartei den Grund geschildert, nicht kurz vor 3 Stunden vor dem Ende abgebrochen, weil der Betrag zu niedrig ist, ebay Richtlinien eingehalten, trotzdem spricht alles gegen mich.
      Was hätte ich machen sollen?
      4 Wochen warten, damit ja niemand denkt, ich hätte deswegen abgebrochen, weil ich den Gegenstand vorher schon verkauft habe?
      Oder soll ich bei der Polizei eine Meldung hinterlassen, dass ich bei der Auktion wegen dem und dem abgebrochen habe und ich in Zukunft das und das vorhabe, damit ich für die Zukunft einen stichhaltigen Beweis habe, falls mich jemand dafür verklagt?

      Schon allein, dass der Gegenstand bei 50 € war als ich es abgebrochen habe, sollte doch ein klarer Indiz sein.
      Diese Gegenstände haben ja locker heute noch einen Wert um die 600 €.
      WARUM sollte ich also bei 50 € abbrechen und nicht noch ein paar Tage warten und bei 500 € abbrechen, damit beim Fall der Fälle ich nicht so viel Verlust habe?



      Ich war nett und habe dem eBay-Käufer geantwortet. Auch das war nicht genug, und habe ausführlich dem Anwalt geschrieben.
      Aber alles deutet gegen mich.
      Toll.

      Was schlägt ihr also jetzt vor?
      Wie soll ich weitermachen?
      Bitte um eine Antwort.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von ssj ()

    • ssj schrieb:

      D.h. also der Streitwert (ca. 750€) + 800 € = ca. 1500€, richtig?


      Wenn du verlierst, mußt du die Ware liefern und schuldest die Kosten des Spektakels, richtig. (Das Apfel-Ding ist ggf. für weniger als 750 Euro zu bekommen.)

      ssj schrieb:

      Was schlägt ihr also jetzt vor?
      Wie soll ich weitermachen?
      Bitte um eine Antwort.


      Geh zum spezialisierten Fachanwalt. Jemand hat deinen Account benutzt, um Ware einzustellen. Daraus kann man evtl. was machen. Paß aber auf daß du nicht wegen paar Hundert Euro vor Gericht lügst....

      Wir können dir hier nicht helfen. Es ist weder das gesamte Gedöns bekannt inkl. deiner Korrespondenz mit dem Gegner, noch ist es an uns, deine Entscheidung zu treffen. Sorry.
    • ssj schrieb:

      Schon allein, dass der Gegenstand bei 50 € war als ich es abgebrochen habe, sollte doch ein klarer Indiz sein.
      Diese Gegenstände haben ja locker heute noch einen Wert um die 600 €.
      Nein so kann man das nicht sehen, vllt hast du erst nach dem einstellen mal über die erweiterte Suche geschaut für wie viel die Artikel so verkauft werden, vllt hast du ja auch in Anbetracht des durchschnittlichen Preises ein verhältnismäßig gutes Angebot bekommen...

      Bsp: Die die Eier gehen immer für ~600€ weg, jemand bietet dir genau 550€ bei sofortiger Abholung, das ist ein gutes Angebot und das weis man auch schon wenn die Auktion noch bei einem Euro steht.
    • Aber ist es nicht generell der Fall, dass der gegenüber meine Schuld erst beweisen muss?
      Nach euch muss ich ja beweisen, dass ich nicht schuldig bin.
      Nicht, dass ich ein Problem hätte es zu beweisen, aber nach euch ist das ja sehr schwierig das zu beweisen. Ok.
      Und wie beweist mein gegenüber, dass ich tatsächlich vorher schon verkauft habe? Wo bleibt der Beweis?
      Die Indizien sprechen also gegen mich, also muss ich erst meine Unschuld beweisen, aber der, der die Unterstellung vorwirft, muss nichts tun oder wie?

      Und noch eine Frage, kann man bei der Mahnung einen Teilwiderspruch legen? Macht das Sinn? Wenn ja, wie?
    • Das ist ja kein Strafrechtsverfahren, in dem es um "Schuld" ginge.
      Es ist Zivilrecht und geht um Vertragserfüllung.
      Die Gegenseite kann sehr leicht nachweisen, dass sie einen Vertrag geschlossen hat.
      Du müsstest nachweisen, warum du ihn nicht einhalten musst.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Klar, der Gegner legt die Gebotsliste und die Anmeldedaten des Accounts vor, womit (mehr oder weniger) bewiesen ist, daß er Höchstbieter war. Zusammen mit den eBay-AGB wird daraus ein Kaufvertrag, solange du nicht vorträgst, warum dein Abbruch berechtigt war. "Beweisen" klingt immer so hart. Du mußt den Richter zumindest soweit überzeugen, daß er an der Existenz eines gültigen Kaufvertrages zweifelt.
    • Hallo zusammen,


      ich habe auch mit defe-trade / Hoffmeyer zu tun und habe bald ein Gerichtstermin.

      Ich
      möchte gerne fragen ob die Leute die mit diesem „Duo“ zu tun
      haben/hatten mir eine Kopie von der Mahnung zu Verfügung stellen
      könnten. Ich würde, selbstverständlich, auch meine teilen.

      Ich
      möchte gerne so viele wie möglich sammeln um dann den Richter und
      natürlich den Anwalt des „Geschädigten“ zu fragen wie kann es sein dass
      einer Person SOOO VIEL und so oft Schaden entsteht. Vielleicht weil er
      gezielt danach sucht..?

      Um so viele Leute wie möglich damit
      erreichen zu können werde ich diese Anfrage in mehreren Treads stellen
      und ein neuer Tread eröffnen.

      Also bitte seid mir bitte nicht böse wenn diese Anfrage sich auch woanders wiederholt.

      Ich
      hoffe sehr auf diese Hilfe. Denn einfach sitzen und warten dass das
      sich von alleine erledigt wird nicht helfen. Und nur reden bringt auch
      wenig.

      Ob mein Vorhaben Erfolgsaussichten hat möchte ich nicht unbedingt diskutieren.

      Bitte mit PN melden.

      Vielen Dank an alle