pandarul schrieb:
Das Gesamtrisiko wird irgendwo um die 800,- liegen, darin dein Anwalt (200,-), der gegnerische (250,-), Prozeß (150,-), die vorgerichtliche Tätigkeit des gegnerischen Anwaltes (100,-) und der MB (50,-) zzgl. Auslagen. Alles gerundet und ohne Gelder, die z.B. bei Übernachtungen wegen des Prozesses, Arbeitsausfall, Zeugen usw. anfallen, da kann noch ein wenig was dazu kommen.
aurum schrieb:
es ist aber nach Gesetzeslage nicht nett, Kaufverträge zu schließen, die man nicht einhält
(hier eben Auktionen mit nicht so recht überzeugend dargelegtem Grund abzubrechen, obwohl schon ein Gebot und damit Kaufvertrag vorliegt)
mir gefällt das auch nicht, aber ein gewisses Kostenrisiko seh ich schon
Habe doch nach eBay-Richtlinien gehandelt.
@all
Was soll ich nun tun?
Habe alles geschildert, wie es ist.
Habe kein Geld von der Gegenpartei erhalten, der Gegenpartei den Grund geschildert, nicht kurz vor 3 Stunden vor dem Ende abgebrochen, weil der Betrag zu niedrig ist, ebay Richtlinien eingehalten, trotzdem spricht alles gegen mich.
Was hätte ich machen sollen?
4 Wochen warten, damit ja niemand denkt, ich hätte deswegen abgebrochen, weil ich den Gegenstand vorher schon verkauft habe?
Oder soll ich bei der Polizei eine Meldung hinterlassen, dass ich bei der Auktion wegen dem und dem abgebrochen habe und ich in Zukunft das und das vorhabe, damit ich für die Zukunft einen stichhaltigen Beweis habe, falls mich jemand dafür verklagt?
Schon allein, dass der Gegenstand bei 50 € war als ich es abgebrochen habe, sollte doch ein klarer Indiz sein.
Diese Gegenstände haben ja locker heute noch einen Wert um die 600 €.
WARUM sollte ich also bei 50 € abbrechen und nicht noch ein paar Tage warten und bei 500 € abbrechen, damit beim Fall der Fälle ich nicht so viel Verlust habe?
Ich war nett und habe dem eBay-Käufer geantwortet. Auch das war nicht genug, und habe ausführlich dem Anwalt geschrieben.
Aber alles deutet gegen mich.
Toll.
Was schlägt ihr also jetzt vor?
Wie soll ich weitermachen?
Bitte um eine Antwort.
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