Bekannter Abbruch-Jäger, ist mein Verhalten richtig? - Bieter defe-trade

    • Bekannter Abbruch-Jäger, ist mein Verhalten richtig? - Bieter defe-trade

      Hallo,

      brauche euren Rat.

      Habe etwas teures angeboten. Nach 2 Tagen Auktion abgebrochen mit der Begründung, dass der Artikel nicht verfügbar sei (gemeint: so nicht mehr verfügbar).

      Nach 2-3 Tagen habe ich von dem damaligen Höchstbietenden eine Nachricht erhalten. Er bedauere es, dass ich abgebrochen habe und hat nachgefragt, ob das Ding noch verfügbar sei oder schon verkauft worden ist.
      Habe ihm dann 1-2 Tage später geschrieben, dass es verkauft worden ist und mein Bedauern ausgesprochen.

      So, dann hat er das Ding von mir angefordert für den lächerlichen Preis und ich habe ihm nochmal geschrieben, dass eBay auf meiner Seite sei und ich alles rechtens gemacht habe.

      2-3 Monate später habe ich nun eine Abmahnung erhalten.
      Ich habe dann dem bekannten Anwalt ausführlich erklärt, wieso ich abgebrochen habe und das kein gültiger Kaufvertrag vorliegt. Mich auf § 9 Abs. 11 der eBay-AGB berufen, was ja auch stimmt. Da es schon Angebote gab, konnte ich nicht mehr editieren, sondern musste abbrechen, damit es nicht noch weiter ausartet.

      So, die behaupten natürlich, ich hätte das Ding weiter verkauft und deswegen abgebrochen und ich müsse dem Höchstbietenden das geben bzw. ich hätte unrechtens weiter verkauft, da er schon der Käufer gewesen ist.

      Das Ding habe ich ja auch weiter verkauft, nur nicht deswegen das Angebot rausgenommen. Meine Antwort war darauf bezogen, dass das Ding nicht mehr da ist (war halt naiv und dachte, dass es ein Kiddy ist, der nochmal nachfragt, ob das Ding noch gibt). Und ich sagte eben, dass Ding ist schon weg.
      Mein Grund für den Abbruch war ein anderer, ein legitimer nach eBay, was der gegnerische Anwalt auch anerkannt, nur er sagt, ich hätte aber nicht deswegen abgebrochen.

      Selbst wenn ein Irrtum vorläge, ich habe auch nicht unverzüglich dem Höchstbietenden eine Anfechtungserklärung abgegeben nach denen.
      Habe ich ja schon, nur halt so richtig erst nach 2-3 Monaten, als die Abmahnung kam. Und zusätzlich auf dem eBay Plattform hatte ich ja angegeben, dass das Ding nicht mehr verfügbar ist. Sie meinen, dass das nicht rechtens ist.



      1. So, was denkt ihr? Mein Grund war doch legitim.
      2. Es ist doch gar nicht mehr notwendig , dass ich unverzüglich diese Erklärung abgeben muss oder?

      Letzterem hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben. Nach dem neuesten
      Urteil müssen Abbrecher nicht mehr unverzüglich ihre Gründe für den
      Abbruch mitteilen. Dies folge aus den eBay-Richtlinien, die auch stets
      zur Auslegung der Auktionserklärungen herangezogen werden müssen. Denn
      nach diesen müsse gerade nicht nach gesetzlichen Maßgaben angefochten
      werden (unverzüglich) sondern es reiche aus, das ein berechtiger Grund
      (gesetzlicher Anfechtungsgrund) vorgelegen habe. Auf diesen könne man
      sich auch später noch berufen. Später bedeutet letztendlich erst im
      gerichtlichen Verfahren.
      3. Wie sind meine Chancen? Sollte ich einen Anwalt schalten? Es ist auch ein bekannter Abmahner.
      4. Denkt ihr, dass man so etwas hinkriegen könnte, falls es zu einem gerichtlichen Prozess kommt?

      Gruß
    • Wer ist dein Gegner? Sprich es ruhig aus. (Klingt nach J.T.)

      Warum genau hast du beendet?

      Was genau hast du ihm geschrieben?

      Um welche Ware geht es und zu um welchen Preis?

      In der Tat mußt du gar nichts anfechten. Und auch, daß du nach einem berechtigten Abbruch mit deinem Eigentum machen kannst, was du willst, insbesondere es auch weiterverkaufen, ist klar. Natürlich will dein Gegner darauf hinaus, daß der anderweitige Verkauf für deinen Abbruch ursächlich sei.

      Sichere dir sämtliche Belege, die beweisen, daß du abbruchberechtigt warst. Z.B. die Auktion, die wird eBay irgendwann löschen.

      Dein Fehler war, daß du überhaupt mit der Gegenpartei kommuniziert hast. Und dann auch noch ausführlich. Das tut man nicht. Prinzipiell mußt du nicht zum Anwalt. Ob es ratsam wäre, läßt sich erst nach vorliegen aller Fakten beurteilen.
    • 1: Woher sollen wir das bitte wissen, du hast nicht gesagt warum du nun tatsächlich abgebrochen hast und genau das ist eben der Punk, dazu kommt dann noch das du diesen "tatsächlichen Abbruchgrund" auch noch beweisen musst.

      2: Ja das ist korrekt.

      3: Du hast eingestanden den Artikel vor oder mindestens unmittelbar nach Abbruch verkauft zu haben, das lässt dann doch erstmal auf einen unberechtigten Abbruch tippen.
      Wie oben schon erwähnt steht und fällt dein Fall dann damit ob du einen berechtigten Abbruch beweisen kannst, denn die Indizien sprechen erst einmal gegen dich.

      4: Kommt drauf an welcher bekannte Abbruchgeier es jetzt genau ist, aber prinzipiell nicht.

      PS: Du hast keine Abmahnung bekommen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • pandarul schrieb:

      Wer ist dein Gegner? Sprich es ruhig aus. (Klingt nach J.T.)
      Das möchte ich ungerne. Man weiß ja nie.

      pandarul schrieb:

      Warum genau hast du beendet?
      Startpreis war nicht in Ordnung. Erst später gemerkt (wurde von jemandem darauf angesprochen) und musste ja abbrechen, da ich es ja nicht mehr ändern konnte.

      pandarul schrieb:

      Was genau hast du ihm geschrieben?
      Kann ich per PN machen, falls du möchtest.

      pandarul schrieb:

      Um welche Ware geht es und zu um welchen Preis?
      Es geht um das übliche. Ein Apfel-Produkt.

      pandarul schrieb:

      In der Tat mußt du gar nichts anfechten. Und auch, daß du nach einem berechtigten Abbruch mit deinem Eigentum machen kannst, was du willst, insbesondere es auch weiterverkaufen, ist klar. Natürlich will dein Gegner darauf hinaus, daß der anderweitige Verkauf für deinen Abbruch ursächlich sei.
      Genau das ist der Fall.

      pandarul schrieb:

      Sichere dir sämtliche Belege, die beweisen, daß du abbruchberechtigt warst. Z.B. die Auktion, die wird eBay irgendwann löschen.
      Danke.

      pandarul schrieb:

      Dein Fehler war, daß du überhaupt mit der Gegenpartei kommuniziert hast. Und dann auch noch ausführlich. Das tut man nicht. Prinzipiell mußt du nicht zum Anwalt. Ob es ratsam wäre, läßt sich erst nach vorliegen aller Fakten beurteilen.
      Ja, für Naivität und Gutgläubigkeit wird man halt oft bestraft. Wusste gar nicht, dass so eine Masche überhaupt existiert, bevor es mich getroffen hat.

      Pandora schrieb:

      1: Woher sollen wir das bitte wissen, du hast nicht gesagt warum du nun tatsächlich abgebrochen hast und genau das ist eben der Punk, dazu kommt dann noch das du diesen "tatsächlichen Abbruchgrund" auch noch beweisen musst.
      Den Grund habe ich genannt. pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
      Startpreis vertippen.

      Pandora schrieb:

      3: Du hast eingestanden den Artikel vor oder mindestens unmittelbar nach Abbruch verkauft zu haben, das lässt dann doch erstmal auf einen unberechtigten Abbruch tippen.
      Wie oben schon erwähnt steht und fällt dein Fall dann damit ob du einen berechtigten Abbruch beweisen kannst, denn die Indizien sprechen erst einmal gegen dich.
      Der ehemalige Höchstbietender fragte mich, ob das Artikel noch vorhanden sei (2-3 Tage später nach der abgeb. Auktion) und ich sagte, nein.
      Und daraus ist diese Geschichte entstanden. Die Sache ist, er hat mich nicht nach den Abbruchgrund gefragt gehabt, sondern ob das Produkt noch da ist.

      Warum auf unberechtigten Abbruch tippen?
      Warum stellt man Dinge auf eBay? Um zu verkaufen oder? Nur durch den Abbruch wurde das ja nicht passiert. Also habe ich es nach der Auktion paar Tage später das Ding anderweitig abgegeben. Ist das nicht normal? Das mit ebay dauert ja Tage, Auktionsdauer, Geldeingang, usw. Ist es also nicht normal schnell danach das Ding anderweitig zu verkaufen, weil man keine Zeit mehr verlieren möchte?
      Beweis? Zeugen reichen da nicht aus?

      Pandora schrieb:

      4: Kommt drauf an welcher bekannte Abbruchgeier es jetzt genau ist, aber prinzipiell nicht.
      Schade.

      Pandora schrieb:

      PS: Du hast keine Abmahnung bekommen.
      Jein.
      Nun in der Zwischenzeit vom Amtsgericht eine bekommen.



      Nun, was soll ich nun tun?
      Habe eine Abmahnung erhalten (Amtsgericht).

      Wiederrufen oder?
      Wie sieht der weitere Verlauf aus?
      Was sagt ihr?
      Ungefähr wie viel Kosten kommen auf mich zu, falls es zum Prozess kommt? Wie viel wenn ich gewinne, wie viel wenn ich verliere? Bitte grobe Zahlen nennen, damit ich weiß, wo ich stehe.

      Habe deren Anwalt einige ausführliche Antworten geschrieben. Hat nichts gebracht. Auf ebay-AGB verwiesen, auf Entscheidungen verwiesen. Nix.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ssj ()

    • ssj schrieb:

      Habe deren Anwalt einige ausführliche Antworten geschrieben. Hat nichts gebracht.
      #
      #

      Du warst doch schon gewarnt worden?

      pandarul schrieb:

      Dein Fehler war, daß du überhaupt mit der Gegenpartei kommuniziert hast. Und dann auch noch ausführlich. Das tut man nicht.


      oder war das noch vor der Warnung? Im schlechtesten Fall hast du so deinen Gegnern nun die Munition geliefert ... Also, wenn du hier den Leuten deine Unterlagen zur Verfügungs stellst, solltest du nichts vergessen, was du den gegnerischen Anwälten an Aussagen hast zukommen lassen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Ich fasse es einmal zusammen:

      Du hast also ein "übliches" Apfel Produkt zu einem Startpreis angeboten, der so weit "nicht in Ordnung" (also
      erheblich abweichend von anderen Verkäufern) gewesen ist, dass du sogar von jemanden dadrauf hingewiesen wurdest.
      Da es nicht möglich gewesen ist, es zu ändern, hast du die Auktion abgebrochen.

      Du hast dann keine neue Auktion mit neuen Starpreis bei der Bucht angefangen, sondern es andersweitig verkauft.

      Diese Information hast du der gegnerischen Partei mitgeteilt, das mit dem Startpreis erst nachträglich.


      Da kann ich nur Pandrul zustimmen:

      pandarul schrieb:



      Sichere dir sämtliche Belege, die beweisen, daß du abbruchberechtigt warst. Z.B. die Auktion, die wird eBay irgendwann löschen.



      Zusätzlich sprich die Person, die dich auf den Preisfehler aufmerksam gemacht hat, ob sie in Fall der Fälle es bezeugen kann/wird.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • ssj schrieb:

      Habe eine Abmahnung erhalten (Amtsgericht).

      Nein, Gerichte verschicken keine Abmahnungen. Vielleicht handelt es sich um einen Mahnbescheid. Es wäre schon in deinem eigenen Interesse, wenn du solche Schriftstücke genau liest. Bei einem Mahnbescheid wundern es mich allerdings sehr, denn dieser wäre nur zulässig, wenn die Leistung von keiner Gegenleistung abhängig ist, sprich die Zahlung bereits unternommen wurde.

      Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber selbst mir als neutralen Beobachter erscheint deine Version nicht als sonderlich glaubwürdig. Eine Aktion, die man abbricht, weil man sich beim Startpreis vertippt hat, stellt man in aller Regel nach dem Abbruch neu ein und verkauft die Ware nicht außerhalb. Du solltest bedenken, dass du im Zweifelsfall vor Gericht den Nachweis führen musst. Wir können hier gerne vorfühlen. Welchen Startpreis hast du eingegeben und welchen wolltest du eingeben? Wenn du uns dann noch die Auktionsnummer verraten würdest, dann könnte man überprüfen, wie glaubwürdig deine Aussage im Zweifel vor Gericht sein könnte. Wenn du letztere nicht öffentlich posten möchtest, kannst du sie mir gerne per PN zukommen lassen. Wir behandeln das selbstverständlich vertraulich.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • werv schrieb:

      Ich fasse es einmal zusammen:

      Du hast also ein "übliches" Apfel Produkt zu einem Startpreis angeboten, der so weit "nicht in Ordnung" (also
      erheblich abweichend von anderen Verkäufern) gewesen ist, dass du sogar von jemanden dadrauf hingewiesen wurdest.
      Da es nicht möglich gewesen ist, es zu ändern, hast du die Auktion abgebrochen.

      Du hast dann keine neue Auktion mit neuen Starpreis bei der Bucht angefangen, sondern es andersweitig verkauft.

      Diese Information hast du der gegnerischen Partei mitgeteilt, das mit dem Startpreis erst nachträglich.


      Da kann ich nur Pandrul zustimmen:

      pandarul schrieb:



      Sichere dir sämtliche Belege, die beweisen, daß du abbruchberechtigt warst. Z.B. die Auktion, die wird eBay irgendwann löschen.



      Zusätzlich sprich die Person, die dich auf den Preisfehler aufmerksam gemacht hat, ob sie in Fall der Fälle es bezeugen kann/wird.
      Habe von den Sachen Screenshots gemacht.
      Und deine Zusammenfassung stimmt. Nur diese Information habe ich erst der Gegenpartei später nach einigen Monaten mitgeteilt, als ich einen Brief vom Anwalt erhalten habe. Und die Person wird das bezeugen können.



      biguhu schrieb:

      Nein, Gerichte verschicken keine Abmahnungen. Vielleicht handelt es sich um einen Mahnbescheid. Es wäre schon in deinem eigenen Interesse, wenn du solche Schriftstücke genau liest. Bei einem Mahnbescheid wundern es mich allerdings sehr, denn dieser wäre nur zulässig, wenn die Leistung von keiner Gegenleistung abhängig ist, sprich die Zahlung bereits unternommen wurde.
      Es ist ein Mahnbescheid. Tut mir leid, bin mit juristischen Begriffen nicht vertraut. Wusste nicht, dass es einen Unterschied zwischen einer Abmahnung und einem Mahnbescheid gibt. Hauptforderung ist Schadenersatz.

      biguhu schrieb:

      Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber selbst mir als neutralen Beobachter erscheint deine Version nicht als sonderlich glaubwürdig. Eine Aktion, die man abbricht, weil man sich beim Startpreis vertippt hat, stellt man in aller Regel nach dem Abbruch neu ein und verkauft die Ware nicht außerhalb. Du solltest bedenken, dass du im Zweifelsfall vor Gericht den Nachweis führen musst. Wir können hier gerne vorfühlen. Welchen Startpreis hast du eingegeben und welchen wolltest du eingeben? Wenn du uns dann noch die Auktionsnummer verraten würdest, dann könnte man überprüfen, wie glaubwürdig deine Aussage im Zweifel vor Gericht sein könnte. Wenn du letztere nicht öffentlich posten möchtest, kannst du sie mir gerne per PN zukommen lassen. Wir behandeln das selbstverständlich vertraulich.
      Eine Frage, was machst du, wenn du dringend Geld brauchst?
      Die Auktion allein hätte 5 Tage gedauert + die Zeit, bis man das Geld erhält ist auch noch mitzuberechnen.
      Nach 3 Tagen wollte ich das Apfelprodukt für einen guten Preis weg haben, weil ich das Geld gebraucht habe.
      Allerdings nach 2 Tagen gemerkt, dass der Startpreis bei 1€ Euro gelegen hat und auch nicht ich es für 3 Tage reingestellt habe.
      (Inoffiziell, ich weiß, nicht erlaubt, aber jemand anders hat einen Zugriff auf mein Account und er hat die Sachen eingestellt. Tipp:Familienmitglied und der Gegner weiß das nicht)
      Ich dachte, alles soweit so gut (gar nicht überprüft, wie es mit der Auktion läuft) und erst nach 2 Tagen eben die Sache gecheckt.
      Schnell abgebrochen und fertig.
      Und NICHT danach das Ding weggeben, sondern erst 3 Tage später. Warum ist das nicht glaubwürdig. Soll ich lügen, weil das unglaubwürdig klingt?
      Warum ist das glaubwürdiger, wenn ich es wieder bei ebay eingestellt hätte? Zudem ebay ja Gebühren nimmt und das alles etwas dauert und 2 Tage hatte ich ja schon verloren. Also, warum ist das nicht natürlich, das ist doch schon von Anfang an die Absicht, dass man den Gegenstand auch verkauft?
      Soll ich dafür bestraft werden, weil meine Geschichte unglaubwürdig klingt? So ist es aber passiert.

      Naja, die komplette Information kann ich Sie dir schicken, wenn du mir deine Mailadresse gibst oder du bei der anderen mitlesen kannst.
    • ssj schrieb:

      Es ist ein Mahnbescheid. Tut mir leid, bin mit juristischen Begriffen nicht vertraut. Wusste nicht, dass es einen Unterschied zwischen einer Abmahnung und einem Mahnbescheid gibt. Hauptforderung ist Schadenersatz.


      Ich nehme an du hast die Lieferung des Telefons zwischendurch mal schriftlich und endgültig verweigert?
    • So sieht es auch aus.

      Nur wie hoch können die Kosten denn werden, bei einem Verfahren? Wie viel, wenn man gewinnt und wie viel wenn man verliert? Grob?
      Vielleicht lohnt sich das ja ehe nicht, auch wenn man gewinnt. Dann kann ich ja gleich die geforderte Summe zahlen, wenn ich damit weniger davon komme.
    • 700-800 €
      Auch meinen Anwalt?

      Ich bin aber an einem Punkt gelangt, wo mir alles egal ist, auch wenn ich verlieren sollte.
      So etwas ist mir noch nie passiert.
      Man ist nett und dafür wird man so unter Druck gesetzt.

      @biguhu

      3 Mails sind von mir versandt worden. Alle Unterlagen sollten dabei sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ssj ()

    • Das Gesamtrisiko wird irgendwo um die 800,- liegen, darin dein Anwalt (200,-), der gegnerische (250,-), Prozeß (150,-), die vorgerichtliche Tätigkeit des gegnerischen Anwaltes (100,-) und der MB (50,-) zzgl. Auslagen. Alles gerundet und ohne Gelder, die z.B. bei Übernachtungen wegen des Prozesses, Arbeitsausfall, Zeugen usw. anfallen, da kann noch ein wenig was dazu kommen.

      ssj schrieb:

      Auch meinen Anwalt?


      Natürlich. Der Verlierer zahlt. Deinen Anwalt mußt du im Voraus entlohnen, sollte dein Gegenüber dann zahlungsunfähig sein, bleibst du auf den Kosten sitzen.
    • es ist aber nach Gesetzeslage nicht nett, Kaufverträge zu schließen, die man nicht einhält
      (hier eben Auktionen mit nicht so recht überzeugend dargelegtem Grund abzubrechen, obwohl schon ein Gebot und damit Kaufvertrag vorliegt)
      mir gefällt das auch nicht, aber ein gewisses Kostenrisiko seh ich schon
    • @ssj

      Danke für die Mails

      Du hättest allen Helfern die Einschätzung leichter gemacht, wenn du ihnen die wesentlichen Informationen nicht so lange vorenthalten hättest. Ich hohle das mal nach bzw. hebe einige Fakten nochmal hervor, ohne deine Auktion oder deinen Account zu nennen (das nur mit deiner Zustimmung).

      1. Dein Käufer defe-trade ist hier schon längst bekannt und noch dazu gewerblich unterwegs: Ebay-Käufer schaltet Anwalt wegen abgebrochener Auktion ein

      2. Es ist bereits ein Anwalt eingeschaltet. Dieser hat auch den Mahnbescheid beantragt.

      3. Ein typische Abbruch-Spekulation ist das ganze trotzdem nicht, denn mit über 555€ ist von defe-trade durchaus ein marktüblicher Preis geboten worden.

      4. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, wie man sich - wie von dir behauptet - bei einem Startpreis von einem Euro vertippen kann. Zudem hat ja eine andere Person den Artikel auf deinem Account eingestellt. Und die hat dir dann mitgeteilt, sie hätte sich vertippt?

      Wenn ich das so alles zusammennehme, würde ich meinen, deine Chancen, kostengünstig aus der Sache herauszukommen, stehen nicht gut. Ich würde auch vermuten, dass nach einem Widerspruch auf den Mahnbescheid die Wahrscheinlichkeit einer Klageerhebung recht hoch ist. Das größte Problem dürfte sein, deinen Abbruchgrund glaubhaft zu machen, die Indizien sprechen jedenfalls dagegen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich kann den anderen hier (leider) nur zustimmen, mal davon ausgehend das deine Geschichte den Tatsachen entspricht, bist du theoretisch prinzipiell natürlich im Recht, nur Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei verschiedene Sachen und in deinem Fall sehe ich die Beweisführung durchaus als (sehr²) problematisch an. Der "einzige" tatsächliche Beweis für einen Preisfehler ist eine neue Auktion mit korrigiertem Preis (meinetwegen auch Eintagesauktion, wenn man es eilig hat), dann wäre der Fall klar. Du hast den Artikel aber nicht neu eingestellt und relativ schnell nach dem Abbruch schon verkauft, objektiv betrachtet könnte man da durchaus annehmen das der Preisfehler nur vorgeschoben ist und tatsächlich schon während der Auktion verkauft und deshalb abgebrochen wurde.

      Da das Gegenteil bzw deine Geschichte zu beweisen ist einfach sehr sehr schwer, dazu kommt noch das du dir durch die Kommunikation mit der Gegenseite (die ich nicht kenne) deine Grube evtl. selbst noch tiefer gegraben hast.

      PS: Wenn dir alles egal ist, kannst du den Mahnbescheid auch einfach akzeptieren, dann sparst du dir zumindest den Prozess, dazu raten will ich dir aber nicht.