Hallo,
brauche euren Rat.
Habe etwas teures angeboten. Nach 2 Tagen Auktion abgebrochen mit der Begründung, dass der Artikel nicht verfügbar sei (gemeint: so nicht mehr verfügbar).
Nach 2-3 Tagen habe ich von dem damaligen Höchstbietenden eine Nachricht erhalten. Er bedauere es, dass ich abgebrochen habe und hat nachgefragt, ob das Ding noch verfügbar sei oder schon verkauft worden ist.
Habe ihm dann 1-2 Tage später geschrieben, dass es verkauft worden ist und mein Bedauern ausgesprochen.
So, dann hat er das Ding von mir angefordert für den lächerlichen Preis und ich habe ihm nochmal geschrieben, dass eBay auf meiner Seite sei und ich alles rechtens gemacht habe.
2-3 Monate später habe ich nun eine Abmahnung erhalten.
Ich habe dann dem bekannten Anwalt ausführlich erklärt, wieso ich abgebrochen habe und das kein gültiger Kaufvertrag vorliegt. Mich auf § 9 Abs. 11 der eBay-AGB berufen, was ja auch stimmt. Da es schon Angebote gab, konnte ich nicht mehr editieren, sondern musste abbrechen, damit es nicht noch weiter ausartet.
So, die behaupten natürlich, ich hätte das Ding weiter verkauft und deswegen abgebrochen und ich müsse dem Höchstbietenden das geben bzw. ich hätte unrechtens weiter verkauft, da er schon der Käufer gewesen ist.
Das Ding habe ich ja auch weiter verkauft, nur nicht deswegen das Angebot rausgenommen. Meine Antwort war darauf bezogen, dass das Ding nicht mehr da ist (war halt naiv und dachte, dass es ein Kiddy ist, der nochmal nachfragt, ob das Ding noch gibt). Und ich sagte eben, dass Ding ist schon weg.
Mein Grund für den Abbruch war ein anderer, ein legitimer nach eBay, was der gegnerische Anwalt auch anerkannt, nur er sagt, ich hätte aber nicht deswegen abgebrochen.
Selbst wenn ein Irrtum vorläge, ich habe auch nicht unverzüglich dem Höchstbietenden eine Anfechtungserklärung abgegeben nach denen.
Habe ich ja schon, nur halt so richtig erst nach 2-3 Monaten, als die Abmahnung kam. Und zusätzlich auf dem eBay Plattform hatte ich ja angegeben, dass das Ding nicht mehr verfügbar ist. Sie meinen, dass das nicht rechtens ist.
1. So, was denkt ihr? Mein Grund war doch legitim.
2. Es ist doch gar nicht mehr notwendig , dass ich unverzüglich diese Erklärung abgeben muss oder?
4. Denkt ihr, dass man so etwas hinkriegen könnte, falls es zu einem gerichtlichen Prozess kommt?
Gruß
brauche euren Rat.
Habe etwas teures angeboten. Nach 2 Tagen Auktion abgebrochen mit der Begründung, dass der Artikel nicht verfügbar sei (gemeint: so nicht mehr verfügbar).
Nach 2-3 Tagen habe ich von dem damaligen Höchstbietenden eine Nachricht erhalten. Er bedauere es, dass ich abgebrochen habe und hat nachgefragt, ob das Ding noch verfügbar sei oder schon verkauft worden ist.
Habe ihm dann 1-2 Tage später geschrieben, dass es verkauft worden ist und mein Bedauern ausgesprochen.
So, dann hat er das Ding von mir angefordert für den lächerlichen Preis und ich habe ihm nochmal geschrieben, dass eBay auf meiner Seite sei und ich alles rechtens gemacht habe.
2-3 Monate später habe ich nun eine Abmahnung erhalten.
Ich habe dann dem bekannten Anwalt ausführlich erklärt, wieso ich abgebrochen habe und das kein gültiger Kaufvertrag vorliegt. Mich auf § 9 Abs. 11 der eBay-AGB berufen, was ja auch stimmt. Da es schon Angebote gab, konnte ich nicht mehr editieren, sondern musste abbrechen, damit es nicht noch weiter ausartet.
So, die behaupten natürlich, ich hätte das Ding weiter verkauft und deswegen abgebrochen und ich müsse dem Höchstbietenden das geben bzw. ich hätte unrechtens weiter verkauft, da er schon der Käufer gewesen ist.
Das Ding habe ich ja auch weiter verkauft, nur nicht deswegen das Angebot rausgenommen. Meine Antwort war darauf bezogen, dass das Ding nicht mehr da ist (war halt naiv und dachte, dass es ein Kiddy ist, der nochmal nachfragt, ob das Ding noch gibt). Und ich sagte eben, dass Ding ist schon weg.
Mein Grund für den Abbruch war ein anderer, ein legitimer nach eBay, was der gegnerische Anwalt auch anerkannt, nur er sagt, ich hätte aber nicht deswegen abgebrochen.
Selbst wenn ein Irrtum vorläge, ich habe auch nicht unverzüglich dem Höchstbietenden eine Anfechtungserklärung abgegeben nach denen.
Habe ich ja schon, nur halt so richtig erst nach 2-3 Monaten, als die Abmahnung kam. Und zusätzlich auf dem eBay Plattform hatte ich ja angegeben, dass das Ding nicht mehr verfügbar ist. Sie meinen, dass das nicht rechtens ist.
1. So, was denkt ihr? Mein Grund war doch legitim.
2. Es ist doch gar nicht mehr notwendig , dass ich unverzüglich diese Erklärung abgeben muss oder?
3. Wie sind meine Chancen? Sollte ich einen Anwalt schalten? Es ist auch ein bekannter Abmahner.Letzterem hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben. Nach dem neuesten
Urteil müssen Abbrecher nicht mehr unverzüglich ihre Gründe für den
Abbruch mitteilen. Dies folge aus den eBay-Richtlinien, die auch stets
zur Auslegung der Auktionserklärungen herangezogen werden müssen. Denn
nach diesen müsse gerade nicht nach gesetzlichen Maßgaben angefochten
werden (unverzüglich) sondern es reiche aus, das ein berechtiger Grund
(gesetzlicher Anfechtungsgrund) vorgelegen habe. Auf diesen könne man
sich auch später noch berufen. Später bedeutet letztendlich erst im
gerichtlichen Verfahren.
4. Denkt ihr, dass man so etwas hinkriegen könnte, falls es zu einem gerichtlichen Prozess kommt?
Gruß