Aufhebung eines Kaufvertrages

    • Aufhebung eines Kaufvertrages

      moin,
      bräuchte mal etwas Hilfe für die Aufhebung eines Kaufvertrages,
      was muß ich schreiben,
      damit es keine Probleme, beim erneuten einstellen gibt?
      wollte es als Mail mit Lesebestätigung senden,
      Ablauf in kurz
      20/3 verkauft,
      Zahlungsziel 7 Tage
      Sorry Urlaub,
      Probleme mit Mobil
      brauche Paypal Konto ( nicht vorhanden)
      brauche Kontodaten
      es kam immer überweise morgen
      03/ 04 Fall eröffnet,
      keine Reaktion darauf,
      Fall am 08.04 geschlossen,
      Gutschrift von Ebay bekommen,

      was kann man in Kurzfassung schreiben ,um den Vertrag zu lösen,
      mir fehlen einfach die passenden Worte dafür,
      ist das Erstemal für mich,
      möchte gern den Artikel wieder einstellen,
    • Sehr geehrte/r Frau/Herr XY,

      am xx.xx.xx kauften Sie bei mir über ebay folgenden Artikel Artikelnummer Artikelbezeichnung.

      Trotz wiederholter Aufforderung sind Sie Ihren Pflichten aus dem Kaufvertrag (Bezahlung und Abnahme) bis heute nicht nachgekommen. Ich setze Ihnen hiermit nun letztmals eine Frist bis zum (
      festes Datum, ca. 10 - 14 Tage später).

      Sollte ich bis zu diesem Tag keinen Zahlungseingang verzeichnen können, betrachte ich den Kaufvertrag als hinfällig
      (oder aufgelöst).

      MfG
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kerstin66 ()

    • deswegen ja auch meine Frage hier ,
      ich traue dem Braten nicht
      Kerstins Antwort sehe schon als Ok an,
      Ebay bietet ja die Möglichkeit des Wiedereinstellen an,
      leider ohne Rechtsicherheit für den alten Vertrag ?(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von zapaul1 ()

    • grafiksammler schrieb:

      Kurzfassung:

      Frist für die Zahlung setzen (Datum) 5 Bankarbeitstage reichen
      gleich für den fruchtlosen Fristablauf den Kaufvertrag mit dem Fristende kündigen.

      Aus die Maus

      :!:
      und das mit Einwurfeinschreiben! ...
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      grafiksammler schrieb:

      Kurzfassung:

      Frist für die Zahlung setzen (Datum) 5 Bankarbeitstage reichen
      gleich für den fruchtlosen Fristablauf den Kaufvertrag mit dem Fristende kündigen.

      Aus die Maus

      :!:
      und das mit Einwurfeinschreiben! ...

      Die 1,80 EUR zzgl. Briefporto würde ich aber nur investieren, wenn es sich um einen selten/teuren Artikel handelt. Bei einem 08/15-Teil, das ich jederzeit wieder besorgen könnte und das einen gewissen Wert (jeder hat seine eigene Schmerzgrenze) nicht übersteigt, würde ich mir das sparen und tatsächlich nur per Mail den Vertrag kündigen.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:

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    • zapaul1 schrieb:

      Ebay bietet ja die Möglichkeit des Wiedereinstellen an,
      leider ohne Rechtsicherheit für den alten Vertrag ?(

      Zapaul, das Problem ist, daß ebay versucht, seine eigenen Gesetze zu stricken. X(

      Die teilen übrigens einem Käufer in der entsprechenden Unstimmigkeit auch mit, daß er bei Nichtzahlung keinen Anspruch mehr auf den Artikel hätte. In wie weit DAS dann aber rechtssicher ist, das sollen andere beurteilen, ich würde mich da nicht drauf verlassen wollen.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Erlaubnis erteilt *ggg*

      Nee, ernsthaft, genau dafür hab ich den Text ja hier hin geschriebselt.

      Laß Dich nicht ärgern, gibt nur graue Haare, so ne Vögel kommen einem halt immer mal wieder unter.

      Edit weil gerade noch gesehen: Bei dem Artikelwert würde ich auch in ein Einwurf-Einschreiben investieren.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kerstin66 ()

    • Hat er sich ja dann auch redlich verdient. :D

      Ich wünsch Dir viel Glück beim nächsten Versuch, auch wenn der jetzt noch ein paar Tage warten muß.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Kerstin66 schrieb:

      Zapaul, das Problem ist, daß ebay versucht, seine eigenen Gesetze zu stricken.


      Das kannste so nicht sagen... In der Hilfe steht zum Wiedereinstellen, dass man den Artikel (kostenlos) wiedereinstellen kann, wenn der Artikel nicht verkauft oder nicht bezahlt wurde... Und wenn man die Hilfeseite zum Vorgehen bei einem nicht bezahlten Artikel aufruft, steht da:

      Um sich sicher von dem Vertrag zu lösen sollten Sie gegenüber Ihrem Käufer per E-Mail oder schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklären.
      Sie können dann einem anderen Bieter ein Angebot an unterlegene Bieter unterbreiten.
      Sie können den Artikel wiedereinstellen und bekommen dann unter Umständen nicht nur eine Gutschrift der Verkaufsprovision, sondern auch der Angebotsgebühr.


      WENN man also auf der Hilfeseite nachschaut, dann steht das da schon korrekt... Das Problem ist halt, dass man nicht wegen jedem Pipifax tatsächlich in der Hilfe nachschaut, sondern die Leute einfach erstmal machen, und sich dann hinterher wundern...
    • Es kann ja wohl nicht sein, daß erst sonstwo gesucht werden muß, um an eine Information zu kommen.

      Vor allem dann nicht, wenn erst der Eindruck erweckt wird - siehe mein Zitat an den säumigen Zahler, ähnliches erhält auch der Verkäufer - daß man nach dem Durchlaufen der Unstimmigkeit wegen Nichtzahlung auf der sicheren Seite ist, wenn man den Artikel wieder einstellt.

      Habe ich diese Information nämlich erhalten - zumindest in einer Wischiwaschi-Formulierung a la "Sie können den Artikel nun wieder einstellen" bin ich als durchschnittlicher, rechtlich unbewanderter Verkäufer schlicht der Meinung, daß es so seine Richtigkeit hat und rechne nicht damit, daß ich irgendwo an anderer, nicht sofort ersichtlichen Stelle etwas ganz anderes gesagt bekomme.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes: