Zahlungsfrist nicht eingehalten, Fall wegen Nicht-Zahlung geschlossen, jetzt macht Käufer Fall auf

    • Zahlungsfrist nicht eingehalten, Fall wegen Nicht-Zahlung geschlossen, jetzt macht Käufer Fall auf

      Hallo,

      hier ein aktueller Fall der mich gerade sehr ärgert.

      Habe am Donnerstag, 03.04. 17:00 Uhr einen Artikel per Auktion verkauft (privat).

      Montag früh, 07.04. geht der K durch die Kaufabwicklung, ich bekomme die Standardmail dass der K die Überweisung vornimmt.

      In meinem Angebotstext steht, dass der Artikel innerhalb 7 Tagen zu bezahlen ist.
      Via Überweisung, Paypal biete ich nicht an.

      Bis Freitag 11.04. kein Zahlungseingang, Fall eröffnet.

      Darauf Reaktion vom K am selben Tag.
      Ein Einzeiler in dem K sagt, dass falsche Zahl eingetragen, heute (selber Tag, Freitag) das Geld zurück kam und nochmal neu überwiesen wird, kein Sorry, keine Anrede, statt dessen 14 Ausrufezeichen.

      Der K hat 4270 Bewertungen, kauft und verkauft in einem bestimmten Segment Spielzeug-Sammelartikel; aber das nur mal nebenbei.

      Fehler kann immer mal jemand machen, auch krank werden, irgendwas kann nachvollziebar sein, dass K seiner Pflicht zu zahlen nicht fristgemäß nachkommen kann. Bin die Letzte die da nicht Verständnis hat.

      Was mich hier aber ärgert ist so ein hingeklatschter unpersönlicher Einzeiler garniert mit nem Zaun aus Ausrufezeichen.
      Und irgendwie glaub ich auch nicht, dass dieser K mit doch professionellem Profil die Ü-Scheine händisch ausfüllt und zur Bank trägt. Und 4-5 Tage nach Überweisung soll das Geld erst zurück sein wegen Zahlenfehler?
      Weiß das jemand, wie lange sowas tatsächlich dauert?
      Fühle mich hier irgendwie "v-e-r-a-r-s-c-h-t".

      Gestern nun, am 15.04., 12 Tage nach Auktionsende habe ich den Fall geschlossen, da immer noch keine Zahlung da war.
      Für mich ärgerlich ist auch, dass ich mitten im Umzug bin bzw. fast durch und das Paket sollte längst weg sein. Das macht mir echt Umstände.

      Heute nun, am 16.04., 2 Wochen nach Auktionsende, war die Zahlung da.
      Und was macht der K gleich auch heute noch?
      Der K macht genau heute, als erst das Geld eintraf, einen Fall wegen nicht erhaltenem Artikel auf.
      Verziert wieder mit nem kurzen Einzeiler "wil meine gekaufte und bezahlte Ware haben", dahinter 20 Ausrufezeichen.

      Bin ziemlich sauer (auch wenn ich mich eigentlich nicht mehr so über eBay Dinge ärgern will)

      Bewerten können wir K ja nun schon lange nicht mehr, ich möchte aber, dass der K nen Flagg zumindest hat wegen nicht "rechtzeitig" bezahlt, was immer das für Auswirkungen hat wenn K das öfter machen, wenn überhaupt Konsequenzen.

      Am liebsten würde ich dem sein Geld zurücküberweisen, kann ich wohl aber nicht wegen Kaufvertrag selbst wenn Zahlung zu spät.

      Ich werde dem seinen Artikel schicken, nach Ostern dann.

      Nun denke ich drüber nach, den Artikel nicht als "Zahlung erhalten" zu markieren damit der seine Verwarnung behält. Die Gutschrift ist mir dabei egal, nebensächlich.

      Wenn ich jetzt aber auf den nun vom K eröffneten Fall reagiere und dann eine Sendungsnummer eintrage und damit sage "verschickt", wird dann der bereits als "nicht bezahlter Artikel" geschlossene Fall inkl. Verwarnung des K und "hoffentlich" Eintrag in seinem Account, wieder gelöscht und das Ding auf "Fall gelöst" gesetzt?

      Weiß das jemand?

      Danke und Gruss
      Jana
    • Ich weiß es nicht, ob durch das System dann der Vermerk wegen des nicht bezahlten Artikels wieder entfernt wird.

      Aber ganz ehrlich? Nachdem ich nun nen ungefähren Überblick darüber habe, WANN Käufer wegen zu vieler Vermerke tatsächlich vollständig ausgesperrt werden.... Würde ich sagen: Kläre den nun geöffneten Fall, und lass es gut sein... :(
    • Wenn bei mir ein Verkäufer bereits eine Woche nach Auktionsende bzw. Kauf einen Fall wegen Nichtzahlung eröffnen würde, dann käme ICH mir verarscht vor!
      Ja was denn noch? Nicht nur dass die Verkäufer die Vorkasse mittlerweile als ihr unbestrittenen Recht ansehen, und nicht als Entgegenkommen der Käufer, jetzt wird sogar noch verlangt, dass man sofort das Onlinebanking anwirft um den Verkäufer gnädig zu stimmen! Ich fass' es nicht....
    • Der TE hat dadrauf extra hingewiesen, dann hat er/sie auch gutes Recht ein Fall zu eröffnen:

      jana-berlin schrieb:

      In meinem Angebotstext steht, dass der Artikel innerhalb 7 Tagen zu bezahlen ist.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • Mittlerweile, zumindest ab August, muss man sich bei solch einer Konstellation Gedanken machen, dass der Fall "Artikel nicht erhalten" so geschlossen wird, dass er nicht als Mangel zählt.
      Wenn ich das richtig verstanden habe, dann reicht es nicht die Sendungsnummer zu hinterlegen, es reicht auch nicht, wenn der K den Fall schließt, sondern er muss von Ebay zu deinen Gunsten geschlossen werden.
      Falls ich falsch liege, dann möge Laurynn mich korrigieren.
      Wir hatten solch eine Konstellation: Nicht bezahlter Artikel, Fall geschlossen, Provisionsgutschrift, danach Falleröffnung seitens K "Nichterhalt", der irgendwann automatisch geschlossen wurde. Zahlung ging nie ein.
      Wenn ich das richtig rekonstruiere, ziert das nun unsere Mängelliste.
      Ich hatte vor Jahren mal die Unterschrift auf dem Überweisungsträger vergessen und später mal einen Zahlendreher, das kann bis zu einer Woche dauern, bis man davon erfährt.
    • Grachtenhamster schrieb:

      Wenn bei mir ein Verkäufer bereits eine Woche nach Auktionsende bzw. Kauf einen Fall wegen Nichtzahlung eröffnen würde, dann käme ICH mir verarscht vor!
      Ja was denn noch? Nicht nur dass die Verkäufer die Vorkasse mittlerweile als ihr unbestrittenen Recht ansehen, und nicht als Entgegenkommen der Käufer, jetzt wird sogar noch verlangt, dass man sofort das Onlinebanking anwirft um den Verkäufer gnädig zu stimmen! Ich fass' es nicht....




      Wenn ICH etwas online kaufe dann bezahle ICH auch DIREKT UND SOFORT sobald ich die Daten vom Verkäufer habe. Das sehe ICH als meine Pflicht wenn ICH etwas kaufe.
      Warum auch nicht?
    • Ein typischer Fall von "der Ton macht die Musik".

      Dein Käufer kann nichts für deinen Umzugsstress, das mal nur am Rande.


      Klar, es ist dein gutes Recht, einen Fall zu eröffnen. Trotzdem ist es nicht die feine englische Art.
      Dein Käufer hat die Zahlung markiert, damit du weißt, es ist Geld auf dem Weg. Wenn es dann nicht in adäquater Zeit ankommt, kann man auch erst einmal freundlich nachfragen, was da passiert sein könnte. Man kann dabei auch nochmal die Bankverbindung zum Vergleich nennen.
      Dann wäre die Antwort sicher auch höflicher ausgefallen.

      Da man bei einem Zahlendreher nicht immer davon ausgehen kann, dass das Geld zurück gebucht wird (manche Banken korrigieren immer noch selbständig), tätigt man auch keine zweite Überweisung, ehe das Geld wieder da ist. Eine Rückbuchung kann auch gerne mal 10 Tage dauern.

      Also markiere jetzt bitte als bezahlt, und mach den Sack zu. Euer 'Fehler' lag auf beiden Seiten. Du hast genauso deinen Teil dazu beigetragen, dass er eskaliert.
    • Grachtenhamster schrieb:

      dann käme ICH mir verarscht vor!
      die Zahlungskonditionen hat TE in der AB aufgeführt!

      der Artikel ist am 03.04.2014 verkauft worden - der K. durchläuft am 07.04.2014 die Kaufabwicklung -
      tatsächlich erfolgt die Bankgutschrift per 16.04.2014

      wer verarxxxt hier wen?

      jana - Du hattest geschrieben das Du den Fall bereits wieder geschlossen hast -
      hierbei erscheint eine optische Abfrage: "haben Sie die Zahlung des Käufers erhalten" -

      wenn Du auf NEIN geklickt hast wird der Fall geschlossen und der Käufer - gleichzeitig- wg. einem nicht-bezahlten-Artikel verwarnt.

      Diese Verwarnung entfernt Ebay "nur" wenn ein Zahlungsnachweis vorgelegt wird (z.B. via Upload des Kontoauszugs)....
      dies muss der K. selber durchführen....

      wenn der K. jetzt einen separaten Fall wg. einem nicht-erhaltenen-Artikel gemeldet hat ist dies ein zweiter/neuer Vorgang.....

      das Problem ist hierbei nur das niemand weiß ob und wie Ebay die Verbindung zwischen dem bereits geschlossenen und dem neuen Vorgang herstellt......

      dies hier dürfte sich erledigt haben:

      Nun denke ich drüber nach, den Artikel nicht als "Zahlung erhalten" zu markieren damit der seine Verwarnung behält. Die Gutschrift ist mir dabei egal, nebensächlich.
      damit der Fall geschlossen wird musst Du vorher anklicken ob die Zahlung eingegangen ist -
      wenn Du NEIN anklickst erfolgt die Gebührenstornierung - der K. bekommt eine Verwarnung...
      und der Fall ist geschlossen (und kann auch später nicht mehr re-aktiviert werden).

      Über die Fallschließung bekommst Du ne separate Ebay-Nachricht - dort einfach mal nachschauen
      (oder direkt im geschlossenen Fall - dort sollten die Einzelheiten zu sehen sein.....)
    • Grachtenhamster schrieb:

      Wenn bei mir ein Verkäufer bereits eine Woche nach Auktionsende bzw. Kauf einen Fall wegen Nichtzahlung eröffnen würde, dann käme ICH mir verarscht vor!
      Ja was denn noch? Nicht nur dass die Verkäufer die Vorkasse mittlerweile als ihr unbestrittenen Recht ansehen, und nicht als Entgegenkommen der Käufer,

      Zahlungsbedingungen sind Teil des Kaufvertrags. Vorkasse ist kein Entgegenkommen des Käufers mehr, sondern seit der letzten AGB-Änderung bei ebay festgeschrieben.

      Selbst wenn Du Dir vera.... vorkommen würdest, würdest Du nur für Dich Inanspruch nehmen, das Recht nach Deinem Belieben zu beugen.
      Ist das in Ordnung?
    • *alte_eule* schrieb:

      jana-berlin schrieb:

      Montag früh, 07.04. geht der K durch die Kaufabwicklung, ich bekomme die Standardmail dass der K die Überweisung vornimmt.


      Verkauft wurde am 3.07. Das liegt doch in der Zahlungsfrist.
      Zahlendreher passieren selten aber tatsächlich. Deshalb muss man doch nicht gleich explodieren.

      jana-berlin schrieb:

      Bis Freitag 11.04. kein Zahlungseingang, Fall eröffnet.
      @Eule: Natürlich hast du Recht, man hätte miteinander erst sprechen können, doch das lag in ermessen
      von TE und es war noch in Ordnung, meiner Meinung nach. Die Reaktion des Käufers, finde ich allersdings übertrieben.

      /OTon: Irgendwie habe ich das Gefühl, dass immer mehr Leute sofort ein FAll aufmachen, ohne sich überhaupt
      Gedanken zu machen, ob es auf anderen Wege nicht besser und freundlicher wäre /OToff
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    • 1. Ich finde einen Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen vollkommen ok. Vorher einen Fall zu eröffnen, das bringt nur Ärger.
      2. Ja, es könnte eine automat. Falleröffnung aufgrund Fragestellung sein. Das kann man aber im Fall irgendwo ziemlich weit unten sehen. Da steht dann "K stellte eine Frage zu...." oder so ähnlich.
    • Fakt ist der K war bei Falleröffnung noch in der gesetzten Frist (auch wenn es dieser eigentlich nicht bedarf).
      Derart ungeduldige VK werden jedenfalls früher oder später Probleme bekommen.
      Nur weil es die Möglichkeit gibt, Fälle zu eröffnen sollte man diese Funktion nicht inflationär nutzen.
      Das schadet dem VK-Konto und den Nerven!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Kann es sein, dass früher gar keine Falleröffnung seitens des K möglich war, wenn ein Nichtzahlerfall geschlossen wurde?
      Mir ist so, als sei das erst möglich seit es diese automatischen Falleröffnungen gibt. Mir ist auch so, als ob sich diese automat. Fälle auch unabhängig von den angegebenen Lieferfristen öffnen. Weiß da jemand Näheres?
    • Ob es nun selbstverständlich ist, sofort/rasch zu zahlen, ob es höflich ist, direkt einen Fall zu eröffnen -
      bei allen anderen Infos im Angebot wird doch auch immer darauf verwiesen:
      Das steht da, das hast du als K beim Bieten/Kaufen so akzeptiert, ...
      Warum also sollte man überhaupt eine Frist nennen, wenn dann doch erwartet wird,
      dass man nach Ablauf höflich nachfragt?
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Fakt ist der K war bei Falleröffnung noch in der gesetzten Frist (auch wenn es dieser eigentlich nicht bedarf).


      Nicht so wirklich.... am 3. verhökert, Zahlung innerhalb von 7 Tagen vereinbart, am 11. Fall eröffnet. Von daher....

      NUR.... deine Schlussfolgerung ist richtig, da gehen wir konform. Sofort nen Fall aufmachen ist nicht gerade kundenfroindlich. Obwohl - wie ich das sehe sind K, die solche Mails schreiben, eh irgendwie nicht ebaykompatibel (oder vielleicht egrade deswegen doch??).

      Jana... in solchen Fällen hilft nur und ausschliesslich cool bleiben weiter.... erstmal eine froindliche Mehl, doch vielleicht mal die Zahlung zu prüfen. Dann nochmal ein paar Tage ins Land gehen lassen, DANN erst einen Fall eröffnen.

      Die "Rote" gibt's bei solchen K eh umsonst dabei.... nur haste dir dann keine Vorwürfe zu machen, dass du dich auf das Nivea dieser K begeben hättest....
    • topo schrieb:

      Warum also sollte man überhaupt eine Frist nennen, wenn dann doch erwartet wird,
      dass man nach Ablauf höflich nachfragt?

      det is einfach Topo.... weil jeder mal was vergessen kann, weil jeder mal nen Fähla produzieren kann (zum Bleistift nen Zahlendreher) und - weil froindliches Nachfragen den K vielleicht dahingehend beeinflusst, doch nicht die Rote zu zücken ;)
    • Grachtenhamster schrieb:

      Wenn bei mir ein Verkäufer bereits eine Woche nach Auktionsende bzw. Kauf einen Fall wegen Nichtzahlung eröffnen würde, dann käme ICH mir verarscht vor!
      Ja was denn noch? Nicht nur dass die Verkäufer die Vorkasse mittlerweile als ihr unbestrittenen Recht ansehen, und nicht als Entgegenkommen der Käufer, jetzt wird sogar noch verlangt, dass man sofort das Onlinebanking anwirft um den Verkäufer gnädig zu stimmen! Ich fass' es nicht....


      Ich lese aus Deinem Beitrag, dass auch Du noch "dem guten alten EBay" anhängst. Genau so hätte ich es vor Jahren auch noch gesehen.
      Aber das alte Ebay gibt es nicht mehr. Artikel kaufen, bezahlen, versenden - Aber bitte alles "Zack, Zack". Bei Problemen: Nicht lange rumfackeln: Fall öffnen.

      Das ist nicht sympathisch, aber wahr. Meine Schmerztränchen...sind schon ausgeweint.
    • monza30 schrieb:

      topo schrieb:

      Warum also sollte man überhaupt eine Frist nennen, wenn dann doch erwartet wird,
      dass man nach Ablauf höflich nachfragt?

      det is einfach Topo.... weil jeder mal was vergessen kann, weil jeder mal nen Fähla produzieren kann (zum Bleistift nen Zahlendreher) und - weil froindliches Nachfragen den K vielleicht dahingehend beeinflusst, doch nicht die Rote zu zücken ;)

      Ja, das ist schon richtig. Und ich bin ja auch kein VK ;)
      Ich bin nur von meiner üblichen Verhaltensweise ausgegangen:
      Wenn ich was sage, dann ist das so, dann eiere ich anschließend nicht rum :)