Sofortkauf, Ware wurde aber an anderen Käufer vergeben

    • Sofortkauf, Ware wurde aber an anderen Käufer vergeben

      Guten Morgen,

      nun mal etwas kürzer gestaltet, da ich eben ne ganze Seite vollgeschrieben habe, diese aber einfach abgestürzt ist, nachdem ich auf den "quote" button gedrückt habe.

      Also. Es geht um folgenden Artikel: 281312758215
      Diesen habe ich am 17.04 gekauft.


      Vom Käufer gab es anschließend ein paar Mitteilungen, worin stand, das ich bitte zahlen soll.
      Bezahlt habe ich heute, am 19.04


      Allerdings!
      Am 18.04 hat er bereits einen Fall eröffnet worin stand:
      -----------------------------
      "Dieser Fall wurde vom Verkäufer aus folgendem Grund gemeldet: Ich habe den Artikel an einen anderen Käufer verkauft.
      Weitere Informationen des Verkäufers: Da 24h nach verkauf der Ware kein geld eingegangen war hab ich es an einen anderen ebayer verkauft."


      -----------------------------


      Dabei habe ich mir erst mal nur gedacht, das er den Artikel dann wieder neu einstellen möchte, weil ihm das zu wenig Geld war oder sonst was.
      Tatsächlich aber: 281314128608 ...
      hat er den Artikel einfach ein zweites mal verkauft :-/ und deshalb denke ich, das der Artikel nun endgültig verloren ist.

      Ich hatte vor den Artikel weiterzuverkaufen.
      ................

      Um das Geld mache ich mir eigentlich keine Sorgen, eher um die Ware. Meint ihr, das ich mit nem Anwalt in der Hinsicht noch was zurückbekommen kann, oder schaut das eher schlecht aus ?
      Find ich ziemlich ärgerlich das der Verkäufer so ungeduldig war/ist.

      lg

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    • der Handel mit diesen Accounts ist GESETZLICH nicht verboten. Allerdings untersagt Blizzard definitiv den Handel damit. Alle Daten und Features des Spiels sind und bleiben nach den AGB von Blizzard nämlich deren Eigentum.

      Tja... und der Erwerber hat sehr schlechte Karten.... Blizzard sperrt nämlich sehr oft einfach die Accounts. Dann ist das Geld weg für den Kauf. Manchmal wird man auch ganz gekickt und kann sich nicht wieder anmelden



      Ich versteh nicht dass man sich die Features nicht selbst erspielt. das ist doch Sinn dieser Games
    • Grounder schrieb:

      Sternchen schrieb:

      Ist der Handel mit solcher "Ware" überhaupt erlaubt von Ebay und der entsprechenden Plattform aus?
      Nein. Allerdings tut dies rechtlich gesehen nichts zu Sache und es geht hier doch ums Recht, oder ?

      Also wenn du schon das RECHT ins Feld wirfst: man verstösst gegen geltendes Recht... nämlich indem man gegen AGB verstösst, die man "unterschrieben" hat. Es wird halt nicht strafrechtlich verfolgt. Allerdings sind zivilrechtliche Ansprüche von Blizzard nicht ausgeschlossen (etwa wenn man mit solchen Features die Plattform stört). Und zivilrechtliche Ansprüche, wenn die Knete weg ist wegen des gesperrten Accounts, kann man auch höchstens in die Tonne treten. Gegen Blizzard gibts schonmal garnicht, was man beanspruchen könnte, gegen den VK wird's eher gehen, aber nicht durchsetzbar....
    • Sternchen schrieb:

      Ist der Handel mit solcher "Ware" überhaupt erlaubt von Ebay und der entsprechenden Plattform aus?

      Nein, isses nicht!
      eu.blizzard.com/de-de/company/about/termsofuse.html

      Auch nicht als "privater Zocker" der sowas weiter verticken will!

      Einen Rechtsstreit fände ich aber in diesem Fall interessant.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Also um mal weiterzukommen...

      Kaufvertrag besteht mit beiden, allerdings ist die Erfüllung des Kaufvertrages mit mir unmöglich geworden.
      Nun kann ich ja theoretisch vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen ... indem ich z.B. einen gleichwertigen Account kaufe und dafür die Mehrkosten verlange. Richtig ?

      Ums mal einfach zu machen:
      Ein Kaufvertrag über Dinge, die man nicht weiterverkaufen kann/darf ist nichtig.
      Es ist nicht einfach und das was du geschrieben hast, ist absolut falsch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Grounder ()

    • Ums mal einfach zu machen:
      Ein Kaufvertrag über Dinge, die man nicht weiterverkaufen kann/darf ist nichtig.
      Wenn diese Dinge dazu noch unter "Eigentumsvorbehalt" stehen 2x nicht.
      Noch ein Tip (so für die Zukunft oder so und an stille Mitleser):
      Auch Drogen dürfen nicht ins Gefängnis geschmuggelt werden. Sogar nichtmal wenn man Eigentum daran hat!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ein Kaufvertrag über Dinge, die man nicht weiterverkaufen kann/darf ist nichtig.

      Das halte ich so pauschal in der Tat für falsch. Das Beispiel mit den Drogen ist auch fehlplatziert, da es sich hier um Ware handelt, die das Strafrecht tangieren. Wir befinden uns aber im Zivilrecht und da ist der Vertrag nicht nichtig, nur weil der VK es laut AGB nicht veräußern durfte. Allerdings frage ich mich, wie man daraus Schadensersatz ableiten möchte, denn ein Ersatzkauf kommt ja dann auch nicht in Frage. Und Schadensersatz ist auch ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel (hier Rechtsmangel) kannte und das ist nun mal der Fall beim TE.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Das halte ich so pauschal in der Tat für falsch.


      Ist es ja auch. Die Meßlatte wäre Sittenwidrigkeit. Die AGB von Blizzard tangieren ja nicht die Vertragsfreiheit zwischen K und VK.

      biguhu schrieb:

      Allerdings frage ich mich, wie man daraus Schadensersatz ableiten möchte, denn ein Ersatzkauf kommt ja dann auch nicht in Frage. Und Schadensersatz ist auch ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel (hier Rechtsmangel) kannte und das ist nun mal der Fall beim TE.


      Naja, z.B., in dem man einen potentiellen K bezeugen läßt, daß er für einen derartigen Account, den ihm @TE angeboten hat, 1.000 Euro auf den Tisch gelegt hätte. Deinen letzten Satz verstehe ich nicht. Daß der Verkäufer den Kaufvertrag gebrochen hat hat doch nichts damit zu tun, daß Blizzard sich das Eigentum an dem Account vorbehält?
    • @Panda... so wie sich TE hier äussert und der Tatsache, dass er sich ein Feature des Spiels kaufen wollte, ergibt sich eigentlich der Schluss, dass er sich mit der Spieleplattform auskennt. Und das dürfte die Kenntnisse der AGB einschliessen, also wusste er auch, dass Blizzard ein Eigentumsvorbehalt hat und den Handel verbietet (ist ja auch Blizzard's Eigentum).

      Ich kann auch kein Auto mieten und den Motor verkaufen.... und wenn ich das doch tue ist der Käufer, der um diesen Mietvertrag wusste, noch gleich was? *gg*
    • Steht doch in der Auktion:

      Alle Diablo 3 Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment.
      Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände.
      Der Käufer zahlt nur für eine Teilzeit und die -arbeit, die vom Verkäufer aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere darzustellen.


      Verkauft wird eine Dienstleistung.
    • @Panda... ich weiss ja dass man bei dir nichts erreicht wenn du gegen irgendwas schreibst... deswegen nur soviel aus den Blizzard-AGB:

      Zitat:

      "2.2 den Service, ein Spiel oder einen beliebigen Teil davon zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, (a) diese ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis von Blizzard oder sofern nicht anderweitig in einer EULA festgelegt in Internet-Cafés, Computerspielstätten oder anderen gewerblichen Einrichtungen zu nutzen; (b) um Werbeanzeigen oder sonstige Werbung zu verbreiten oder zu ermöglichen; (c) um spielinterne Währung, spielinterne Gegenstände oder sonstige spielinterne Güter zu sammeln, um diese ohne Genehmigung durch Blizzard außerhalb des Spiels zu verkaufen; (d) um Charaktere aus dem Spiel oder Accounts für den Service und/oder ein Spiel zu verkaufen oder damit Handel zu treiben; oder (e) um innerhalb eines Spieles Leistungen gegen eine außerhalb eines Spieles erfolgende Bezahlung zu erbringen (z.B. Powerleveling);"

      Zitatende

      Hier weiterlesen: eu.blizzard.com/de-de/company/about/termsofuse.html



      das war das, mehr brauchts nicht von meiner Seite hier...
    • monza30 schrieb:

      Ich versteh nicht dass man sich die Features nicht selbst erspielt. das ist doch Sinn dieser Games


      Das kann ich schon verstehen. In der AB des VK steht
      Der Käufer zahlt nur für eine Teilzeit und die -arbeit, die vom Verkäufer aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere darzustellen.


      Der K schreibt im EP
      Ich hatte vor den Artikel weiterzuverkaufen.


      Beides nennt man gewerbliches Handeln, da geht es nicht um Spaß am Spiel, zumindest beim TE
    • das noch nebenher.... und gewerbliches Hökern mit fremder Leut Eigentum ist dann mit Sicherheit Hehlerei.... nur das dazu Schabbes.

      Irgendwer wird aber das "Endprodukt" kaufen um damit die Spieleplattform aufzumischen, sonst wäre das ja sinnlos. Als wenn man Gemüse und Obst und Milch "auf halde" produzieren würde um das anschliessend zu vernichten.... Uuuups - läutet da was?



      Und mal ehrlich... glaubst du wirklich dass da diese Leuts stunden- oder tagelang jede freie Minute am Rechner sitzen und sich wirklich "hochspielen" nur um dann den ranghohen Avatar zu verhökern? Oder dass ausgerechnet die Avatare verkauft werden, die anscheinend mit ganz hohen Glückslevels versehen sind, da sie jeden, aber auch jeden Gegenstand finden/besitzen, die andere Leute nur in monatelangen Sitzungen VIELEICHT mal finden? da gibt's ganze Cheatpakete, die natürlich auf der Plattform verboten sind, um seine Charaktere zu leveln und mit Features zu versehen.

      Das ist kein ehrliches Geschäft... die anderen Spieler, die nicht mit illegalen Mitteln spielen, werden betrogen. Hab ich dann für einen Cheater Mitleid, wenn er auf die Schnauze fällt? Nö... garantiert NICHT.

      Ach ja... ich spiele keine Online-Games, bin also davon nicht betroffen.... nur nebenher gesagt, falls jemand meint...
    • Natürlich sind beide Beteiligten gewerbliche. Und? Für die galten, als ich das letzte Mal nachgeschaut habe, dieselben Gesetze wie für jeden anderen auch.

      @monza: Woraus genau entnimmst du, daß ein Vertrag, bei dem eine Dienstleistung in Form von Spielzeit angeboten wird, durch eine Vereinbarung, die die Vertragsparteien untereinander gar nicht getroffen haben, ungültig ist?

      Die These, ich ließe mich von einem fundierten Vortrag nicht von deiner Meinung überzeugen (die übrigens laaaaangweilig weil langsam ausgeleiert ist) macht irgendwie nur Sinn, wenn du mir wenigstens die Chance gibst, deine Argumente auszuschlagen.

      Der Verweis auf die Eigentumsfrage geht jedenfalls fehl. Ein solches kann man nur an Sachen erwerben, und das sind zumindest nach unserer Rechtsordnung körperliche Gegenstände. Übrigens der Grund, warum Software nicht verkauft, sondern lizensiert wird, oder warum man PayPal wegen Untreue und nicht wegen Unterschlagung anzeigen muß usw.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Jo, wir sind mitten im Zivilrecht!
      Waren bei denen man kein Eigentümer ist kann man aber nicht verkaufen.
      Doch kann man, aber nicht das Eigentum übertragen.


      Ich habe kürzlich was schönes im Rational Wiki gelesen, was paßt. Was du schreibst, ist nicht einmal falsch.
    • Ja - es ist schon lange so dass solche Versuche als "Dienstleistung" angeboten werden. Man sieht, dass der Verkäufer wirklich gut
      in dem Kleingedruckten die AGBs umgehen konnte, außer


      Wird untersagt:
      "2.5 Dritten (mit Ausnahme von Minderjährigen wie in dem nachstehenden
      Artikel 4 festgelegt) die Nutzung Ihres Accounts für den Service oder
      ein Spiel zu gestatten"

      Doch dieser Punkt hat nichts mit dem Zustande kommen von einem Vertrag über eine Dienstleistung zu tun.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()