Diskussion über strukturschwache Regionen und damit verbundene Sozialleistungen

    • Es heißt noch immer "ertragen" oder "zahlen", deshalb ist der Satz von @sternchen derart daneben, da stellen sich mir die Nackenhaare.


      Was passiert, wenn ich während der Ausbildung oder Schulzeit bei meinen Eltern ausziehe?

      Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung nur dann ersetzt, wenn das Jobcenter (der kommunale Träger) dem Auszug zugestimmt hat. Es muss zugestimmt werden, wenn

      die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,
      der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
      ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.


      Quelle: arbeitsagentur.de/web/content/…ntId=L6019022DSTBAI485737



      Die Antwort meiner Frage, warum es nicht korrekt sein soll, Erbschaften in den laufenden Bezug von Sozialleistungen einzuberechnen und entsprechend zu berücksichtigen steht von @sternchen übrigens immer noch aus.



      Das ein Erbe das sozusagen "flüssig" vorhanden ist angerechnet wird ist normal und nachvollziehbar, es geht mir aber da drum was los ist wenn z.B. eine Erbengemeinschaft aus Geschwistern (wo diese möglicherweise noch drin wohnen) zusammen eine Immobilie erbt, das Jobcenter den Wert schätzt unter dem es nicht verkauft werden darf und dann per Zwangssicherungshypothek und spätere Teilungsversteigerung praktisch die Existenz vernichtet wird, der Staat greift in Rechte unbeteiligter Dritter ein

      Oder der Hartzler erbt in der Praxis oft fast wertlose landwirtschaftliche Grundflächen, aber das Jobcenter schreibt vor zu welchem Preis dieses verkauft werden darf welcher real nie erzielbar ist

      Zur Zeit als ich Aufstocker war wurde mein selbstbewohntes Haus vom JC mit 1xx.xxx Euro bewertet, wobei es im Verkauf maximal 1x.xxx Euro bringen würde, auf Grund der Lage in einer strukturschwachen Region, die gingen einfach vom Kaufpreis in den 90ern aus und haben da noch einiges draufgeschlagen.

      Ich schreibe übrigens nicht auf RTL Niveau, aber du auf CDU/FDP Neoliberalismus

      Heute versteht man den Neoliberalismus als Rückbesinnung auf den alten Liberalismus (Raubtierkapitalismus).
      Neoliberal steht als Abwendung von der sozialen Marktwirtschaft. Der Staat gibt dem Kapital wieder die Zügel in die Hand, er betreibt und propagiert Lohn- und Sozialabbau.
    • Kerstin66 schrieb:

      Mag nur mal was einwerfen:

      Wohngeld ist keine Sozialleistung, es ist ein Recht, das jeder Bürger in Anspruch nehmen kann.


      Diese Aussage ist falsch:
      Beim Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung, daher ist die Auszahlung bzw. der Wohngeldanspruch auch an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden, denn nur bedürftige Personen erhalten Wohngeld ausgezahlt. Die Höhe des Einkommens (Höchstbetrag) hängt von zwei wesentlichen Faktoren ab: Der Anzahl aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sowie der Mietstufe für die jeweilige Stadt oder Gemeinde.


      Quelle: wohngeld.org/einkommen.html

      Und bei der Berechnung zählt auch Kindergeld und Kinderzuschlag als Einkommen, woher ich das weiss, ich habe auch beides persönlich schon bezogen bevor ich Aufstocker nach SGB II wurde
    • #81

      Da ich nirgends geschrieben habe, dass du auf RTL-Nivau schreibst, verstehe ich deinen Einwand nicht. Der Hinweis auf RTL deutete auf die, in meinen Augen, etwas polemische, vielleicht auch reißerische Darstellung der RTL-Reportage bezügl. der Arbeitsbedingungen bei Zalando hin. Bin mir übrigens sicher, dass RTL-typisch positive Dinge, die möglicherweise das negative Bild welches ja unbedingt produziert werden sollte, einfach rausgeschnitten wurden. Aber gut.

      Aus deinem Link zur Arbeitsagentur ergibt sich weiterhin keine Grundlage auf der ein Jobcenter die U25 Generation "praktisch zwingen kann", wieder Zuhause einzuziehen.
      Die von dir verlinkte Seite stellt sich der Frage, was passiert, wenn während der Ausbildung von Zuhause ausgezogen werden möchte.

      Zu deinem Beispiel:
      Ein selbstbewohntes Haus im tatsächlichen Wert von 10.000 bis 19.999 € wurde auf < 100.000 € geschätzt.
      War das Haus schuldenfrei? Wer nahm die Bewertung vor? Gab es eine Einspruchs- Widerrufsmöglichkeit und auch die Möglichkeit, z. B. die Hausbank zu bitten, eine kostenpflichtige Schätzung vorzunehmen (kostet so rund 500 €)?

      Übrigens wurde von mir in keinem Posting bestritten, dass es unterschiedliche Bewertungen des Vermögens geben kann. Was ich als eben eine recht einseitige Betrachtung empfand war, dass du angeprangert hast, dass dieses Vermögen (durch Erbe) überhaupt berücksichtigt wird, die Sozialleistungen als Darlehen gewährt werden und damit bei Verkauf später verrechnet werden.
      Persönlich empfinde ist das völlig normal, denn (auch darauf habe ich hingewiesen) auch in strukturschwachen Gebieten ist Vermögen nunmal Vermögen und schränkt die Bedürftigkeit ein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Das Jobcenter kann keinen U25 zwingen wieder zuhause einzuziehen, aber es kann die finanzielle Unterstützung verweigern wenn ein solcher ohne triftigen Grund zum ersten Mal von zuhause ausziehen will, egal ob in Ausbildung oder nicht

      Das Haus war nicht schuldenfrei aber das ist unerheblich, mir geht es darum aufzuzeigen das ein Jobcenter sich anmaßt Sachverständige zu spielen anhand von irgendwelchen in der Praxis irrelevanten Zahlen

      Ich habe meine Hausbank zur Seite geholt, sogar kostenfrei, der damalige Filialleiter war noch von der alten Garde und hat mir geholfen, trotzdem war durch diese Geschichte mein Bonitätsstatus dadurch für die Bank so weit rnter gerutscht das eine Kreditkündigung bevor stand, der Filialleiter hat das abwenden können, heute mit nur noch Bankrobotern würde ich untergehen und das herbeigeführt durch Absurditäten eines sich einmischenden Jobcenters

      Und jetzt stell dich mal an eine Stelle, du wohnst im Elternhaus, dein Vater stirbt und du und deine Mutter werden auf die Strasse gesetzt weil das Jobcenter das Erbe deines miterbenden Bruders versteigert, er könnte vom Gesetz her zwar das Erbe ausschlagen um euch zu schonen, aber dann spuckt das Jobcenter wieder in die Suppe
    • Der Erbe ist nicht unter allen Umständen verpflichtet,sich auf derartige Teilversteigerungen etc. einzulassen:

      verband-wohneigentum.de/kv-dortmund/on13057

      sozialrechtsexperte.blogspot.d…nach-dem-sgb-ii-sind.html

      Leistungen nach dem SGB II sind zuschussweise zu gewähren mit der Maßgabe, dass keine vermögensmäßige Berücksichtigung des Anteils am Hauseigentum der Erbengemeinschaft erfolgt, da die Verwertung eine besondere Härte im Sinne des § 12 Abs 3 Nr 6 SGB II für die Klägerin bedeutet
      So die Rechtsauffassung des Sozialgericht Stade,Urteil vom 02.12.2011, - S 17 AS 521/10 -.

      die anderen Erben sind gegenüber dem JC zu keiner Auskunft verpflichtet.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Dein Urteil ist mir bekannt, das ist ein erstinstanzliches Urteil in S-H, woran sich z.B kein Sozialgericht in Bayern, Hessen oder Ba-Wü halten muss

      Und zur Teilungsversteigerung lässt man sich nicht ein, das Jobcenter führt diese durch wenn genug Darlehensweise ALG II geflossen ist, dieses im Grundbuch als Zwangshypothek eingetragen wurde und dann eine ZV eingeleitet wird
    • Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 15.01.2008, L 13 AS 207/07 ER) stellt ,das Miteigentum an einem Hausgrundstück, das nicht vom Hilfesuchenden bewohnt wird, verwertbares Vermögen dar. Auf die Zustimmung des anderen Miteigentümers zur Verwertung kommt es nach dieser Entscheidung schon aus sachenrechtlichen Gründen nicht an.

      arbeitslosenselbsthilfe.org/fo…entuemer-niessbrauch.html


      Demgegenüber hat das Hessische Landessozialgericht entschieden, dass der Miteiegntumsanteil dann kein verwertbares Vermögen darstellt, wenn es zum Teil von Miteigentümern bewohnt wird (Urteil vom 23.03.2011, L 6 AS 382/07).

      Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt wiederrum hat entschieden, dass von einer Verwertbarkeit nicht ausgegangen werden kann, wenn ein Miteigentümer nicht zustimmt (Urteil vom 23.12.2010, L 5 AS 444/10 B ER).
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • *alte_eule* schrieb:

      Interessantes Gespräch, nur hat das mit den strukturschwachen Gegenden dann nicht mehr zwingend etwas zu tun.
      Wie soll die Redaktion denn den Threadtitel erweitern?
      Ausbeutung und Sozialleistungen. So in etwa. Dann kann man einiges reinpacken, ist doch sehr interessant.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Sternchen schrieb:

      Und jetzt stell dich mal an eine Stelle, du wohnst im Elternhaus, dein Vater stirbt und du und deine Mutter werden auf die Strasse gesetzt weil das Jobcenter das Erbe deines miterbenden Bruders versteigert, er könnte vom Gesetz her zwar das Erbe ausschlagen um euch zu schonen, aber dann spuckt das Jobcenter wieder in die Suppe


      Ja und auch das empfinde ich als richtig. Derjenige, der da das Erbe ausschlägt, lässt sonst die Allgemeinheit dafür zahlen, dass das Haus erhalten wird. Er würde mit Verzicht auf Vermögen verzichten und es auf Kosten des Steuerzahlers verschenken. Ich persönlich bin bereit für jeden mitzuzahlen, der bedürftig ist.


      Sternchen schrieb:

      Und jetzt stell dich mal an eine Stelle, du wohnst im Elternhaus, dein Vater stirbt und du und deine Mutter werden auf die Strasse gesetzt weil das Jobcenter das Erbe deines miterbenden Bruders versteigert, er könnte vom Gesetz her zwar das Erbe ausschlagen um euch zu schonen, aber dann spuckt das Jobcenter wieder in die Suppe

      Sternchen schrieb:

      Das ein Erbe das sozusagen "flüssig" vorhanden ist angerechnet wird ist normal und nachvollziehbar, es geht mir aber da drum was los ist wenn z.B. eine Erbengemeinschaft aus Geschwistern (wo diese möglicherweise noch drin wohnen) zusammen eine Immobilie erbt, das Jobcenter den Wert schätzt unter dem es nicht verkauft werden darf und dann per Zwangssicherungshypothek und spätere Teilungsversteigerung praktisch die Existenz vernichtet wird, der Staat greift in Rechte unbeteiligter Dritter ein



      Wer ist da unbeteiligt? Da lebt jemand auf Kosten eines anderen in einem Haus, dass er/sie sich entweder allein nicht leisten kann - oder er zahlt den erbenden Teil, der selbst bedürftig ist, aus.
      Das wiederum kann man auch so werten, dass mit Unterstützung des Amts seine Rechte wahrgenommen werden, weil er andernfalls den sozialen Zwängen der Familie unterlegen wäre.




      Edit:
      Danke Penny.
      Mir ging es bei meinem Einwand ja nicht darum, die Unterhaltung hier zu unterbrechen.
    • *alte_eule* schrieb:


      Wer ist da unbeteiligt? Da lebt jemand auf Kosten eines anderen in einem Haus, dass er/sie sich entweder allein nicht leisten kann - oder er zahlt den erbenden Teil, der selbst bedürftig ist, aus.
      Das wiederum kann man auch so werten, dass mit Unterstützung des Amts seine Rechte wahrgenommen werden, weil er andernfalls den sozialen Zwängen der Familie unterlegen wäre.


      So kann nur jemand schreiben der keine Familie hat, sonst wäre es dir nicht egal wenn z.B. eine Mutter auf die Strasse gesetzt wird, nur weil sie einen Erbanteil eines Kindes den das Jobcenter bewertet hat nicht auszahlen kann

      Eine Erbengemeinschaft kann an sich schon genug Probleme bringen, aber wenn da der Staat auch noch eingreift und Eigentum unbeteiligter Dritter vernichtet dann stimmt etwas nicht

      Du gehörst sicher auch zu der CDU Stammwählerschaft die solches unterstützen
    • Sternchen schrieb:

      So kann nur jemand schreiben der keine Familie hat, sonst wäre es dir nicht egal wenn z.B. eine Mutter auf die Strasse gesetzt wird, nur weil sie einen Erbanteil eines Kindes den das Jobcenter bewertet hat nicht auszahlen kann


      Wie polemisch. Wer setzt die Mutter denn auf die Straße? Sie wird sich nur eine andere Bleibe suchen müssen und nicht auf Kosten eines Kindes weiter leben dürfen, das selbst nichts mehr hat.
    • Ich ergänze nochmal. Es geht ja nicht nur darum, dass ein Wert in Form eines Hauses vorhanden ist.
      Schon mal den Spruch gehört "Eigentum verpflichtet'?

      Dieser Erbe, dessen Rechte das Amt mit der Veräußerung des Teilwertes da wahrnimmt, wäre sonst auch noch verpflichtet, jede anfallende Reparatur und alle Kosten, die nicht verbrauchsabhängig sind, anteilig mit zu finanzieren.
    • Schon witzig....... alle hier, die bei Bedürftigkeit und die daraus resultierenden Zahlungen aus Steuergeldern ausdrücklich befürworten, sich aber auch gleichzeitig für entsprechende Prüfungen aussprechen um Missbrauch zu vermeiden/verhindern, werden der CDU oder FDP Stammwählerschaft zugeorndet.
    • Ich sehe das nicht so locker mit der Heranziehung des Erbes in solchen Fällen. Sie können eine ziemlich gemeine Härte darstellen.

      Ich baue ein (ziemlich normales) Szenario, weil ich nicht auf den konkreten "Fakten" bestimmter Leute rumtreten will.

      Mutter, Vater und Kind leben in einem Haus. Das Haus gehört den Eltern. Sie können dort leben, aber ohne große Sprünge.
      Das Einkommen (aus Rente und/oder Gehalt) reicht zumal man ja "im eigenen Haus" relativ günstig wohnt. Viel "wert" ist das Haus nach dem Marktwert auch nicht, weil in der strukturschwachen Gegend fast unverkäuflich.

      Nun zieh das mittlerweile erwachsene Kind aus, weil es zu hause nicht zu einer Ausbildung kommt und wohnt nun woanders. Das Kind bekommt staatliche Unterstützung, weil mit der Ausbildungsvergütung allein das Leben im anderen Ort gar nicht möglich wäre. Eigenes Vermögen hat das Kind ja nicht.
      Die Eltern sind auch nicht in der Lage für die Kosten der Unterbringung im Ausbildungsort aufzukommen. Aber sie kommen selber über die Runden ohne größere Probleme.

      Bis her alles in bester Ordnung.

      Aber nun stirbt ein Elternteil, nehmen wir an der Vater. Die Mutter kann weiter auf eigenen Beinen stehen. Die Rente reicht weiter so gerade für sie allein, zumal sie ja weiterhin recht günstig wohnt im eigenen Haus.

      Nur...Stopp! Nun hat das Kind plötzlich "Vermögen", hat ja den Vater beerbt.

      Und nun soll Muttern aus dem Haus und anderswo Miete zahlen? Weil sie nicht ein Viertel des zu Mondpreisen angesetzten Hauses auszahlen kann?

      Nein, das darf es moralisch imo nicht sein, das ist vielleicht "rechtlich" ok, aber moralisch? In der Familie ist ja das "Geld" um keinen Deut mehr geworden.

      Stellt Euch mal vor in einem anderen Fall würde ein nicht vom Staat abhängiges Kind von seiner Mutter die Auszahlung verlangen (einfach weil es halt sein "Erbe" ist) und damit auslösen, dass sie ihr Zuhause verliert. Was würdet über die moralischen Qualitäten des Kindes denken?
    • Schabbes,
      sorry, aber dein Fall wäre dann schon mal typisch dafür, dass man sich im Vorfeld nicht den Deut Gedanken gemacht hat. Andernfalls stünde dem Kind zunächst einmal 1/8 zu.

      Gegen den Mondpreis kann man sich wehren. Und dieses eine Achtel gehört eben zu diesem Zweck als Sicherheit in irgendeiner Form auf die hohe Kante.

      Oder was meinst du, wie es Ehepaaren ohne Kinder aber mit erbberechtigter (angeheirateter) Verwandtschaft geht, wenn einer der Partner stirbt?
    • Hast Du ein Beispiel aus Deinem Bekanntenkreis in dem das so gehandthabt wurde @schabbesgoi?
      Auch @sternches Beispiel wohnt immer noch im Eigenheim, weil es "Schonvermögen" darstellt nach § 90, SGB XII
      .
      Sorry, dass ich die Diskussion mit meiner Überlegung an einem "Eigenheim zu kleben", welches in einer strukturschwachen Gegend steht,mit dem weiterführenden Gedanken einer Umsiedlung, die bei entsprechender Ausbildung zu einer Verbesserung der eigenen Lebensituation führen könnte, ins Spiel gebracht hatte.
      Das war eine Überlegung, die völlig unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben (Schonvermögen) gelaufen ist, da die deutsche Bevölkerung m.M. nach viel zu sehr an "ihrerm Häuschen" klebt, was sich auch in unserer Gestzgebung wiederspiegelt.
      .
      Wenn ich so in meiner Umgebung sehe, wie sich so ein "Eigentum" ganz schnell als Hemmschuh in der eigenen Entwicklung darstellen kann.... "das geht ja nicht, wir haben ja das Haus"...und da kommt bei mir schon die Frage auf, ist das "Häuschen" denn den Verzicht wert?
      .
      @sterchnen
      Kindergeld ist die einzige Sozialleistung, die nicht auf Sozialhilfe angerechnet wird, also nicht in das Einkommen vom Sozialamt einberechnet wird. Das ist übrigens einzigartig in Europa.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Genau und ich hatte "verfechtete", den Sozialhilfeempfänger doch darin zu belassen (gedanklich: dort geboren, aufgewachen und am Ende Pech gehabt), da es sowieso nach seinem Tod verkauft wird und der Staat sich dann "sicher" das Geld zurückholen könnte. So rein theoretisch ;)
      Aber da muss ich zugeben, dass eine "Villa am Wannensee" mit der Größe und dem Wert m.M. nach nicht mehr unter den Begriff von Schonvermögen fällt - egal wie man das dann dehnen würde - das schrieb ich in der damaligen Diskussion nicht.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Jemanden, der sein Leben mit "Arbeit" unterhält bzw. unterhalten hat und dann irgendwo sich nicht finanziell in unserer Gesellschaft über Wasser halten kann - weil er nicht Berufspolitiker war sondern LKW-Fahrer oder sein Vermögen gegen die Wand gefahren hat- würde ich fianzielle Unterstützung zu keinem Zeitpunkt versagen und plädiere auch dafür, das der Lebensstandard dieser Person/dieses Personenkreises sich zumindest am durchschnittlichen Lebensstandard gemessen orientieren kann. Wilde Partys in der Villa sind da sicherlich nicht mehr fianzierbar oder Koch und Hausmädchen - selber machen ist angesagt. Aber ich mag niemanden zwingen sein Geburtshaus zu veräußern - außer er/sie handet aus Einsicht und macht das selbst.
      .
      Nur haben ich inzw. ein Problem mit dem Gedanken - zu viele müssen bereits im normalen Arbeitsleben ihren Lebensstandard so tief absenken, dass ich als Individuum der Gesellschaft das als durchschnittlichen Lebensstandard nicht mehr akzeptieren kann. Da entwickelt sich ein gesellschaftl. Problem und irgendwie hat sich bei mir der Gedanke eingeschlichen, dass dem Kapital zu seiner Vermehrung nur noch den Weg der Massenverelendung bleibt.
      Das macht mir Sorge.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(