Verkäufer behält nach einvernehmlicher Rückerstattung den Kaufpreis ein.

    • schumiline schrieb:

      @Dani, selbst wenn ich den Link aus meinem Beitrag entfernen würde, du hast die Artikelnummer bereits veröffentlicht, von daher ist es rum wie num.

      a) Nein, schaue bitte selbst: Ich habe meinen Beitrag bereits editiert und die Nummer gekürzt.

      schumiline schrieb:

      Wann hattest du eigentlich das Paket erhalten und an welchem Datum hat der Verkäufer es wieder zurückerhalten?

      b) Ich habe das Gerät an den Verkäufer 4-5 Tage nach Empfang zurückgesendet (Dazwischen lag ein Wochenende und ausserdem die Meldung des Mangels und die gemeinsame Kommunikation über die Rückgabe). Ich habe den Verkäufer immer über den Verlauf informiert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von DaniPlus ()

    • Die Sache ist doch ganz einfach. Unabhängig von irgendwelchen Fragen zum Versandrisiko, der Verpackung und abgelaufenen Fristen beim Paketdienst hat der Verkäufer eine verbindliche Willenserklärung abgegeben:

      - Ich habe den Schaden anhand von Fotos dokumentiert, einen Fall wegen "beschädigten Artikels" eröffnet und den Verkäufer angeschrieben (mit Fotos) und um eine Rücknahme gebeten.

      - Der Verkäufer hat via Ebay-Formular der vollen Erstattung des Kaufpreises inkl. Versandkosten zugestimmt.


      Daran muß er sich festhalten lassen. Fristsetzung zur Erstattung der Kosten wie annonciert mit der Ankündigung von entsprechenden Schritten bei fruchtlosem Verstreichen der Frist, sofern du diese auch bereit bist zu gehen. Datum wäre so 2 Wochen in der Zukunft zu setzen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Tut mir leid, ich kann deinem Wunsch zur Löschung nicht nachkommen.
      Dein Ebayname ist dort anonymisiert und nicht nachvollziehbar, falls es das ist welches dir Sorge bereitet.
      Der Link hilft dir eher noch damit die Mitglieder hier sinnvolle Ratschläge abgeben können.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • pandarul schrieb:

      Die Sache ist doch ganz einfach. Unabhängig von irgendwelchen Fragen zum Versandrisiko, der Verpackung und abgelaufenen Fristen beim Paketdienst hat der Verkäufer eine verbindliche Willenserklärung abgegeben:

      - Ich habe den Schaden anhand von Fotos dokumentiert, einen Fall wegen "beschädigten Artikels" eröffnet und den Verkäufer angeschrieben (mit Fotos) und um eine Rücknahme gebeten.

      - Der Verkäufer hat via Ebay-Formular der vollen Erstattung des Kaufpreises inkl. Versandkosten zugestimmt.


      Daran muß er sich festhalten lassen. Fristsetzung zur Erstattung der Kosten wie annonciert mit der Ankündigung von entsprechenden Schritten bei fruchtlosem Verstreichen der Frist, sofern du diese auch bereit bist zu gehen. Datum wäre so 2 Wochen in der Zukunft zu setzen.
      Was wären die weiteren rechtlichen Schritte Deiner Meinung nach?
      Nicht in jedem Fall müssen die Anwaltskosten erstattet werden - Ich möchte auf diesen nicht sitzen bleiben und da nichts falsch machen.

      Vielen Dank für deinen Kommentar!
    • schumiline schrieb:

      Tut mir leid, ich kann deinem Wunsch zur Löschung nicht nachkommen.
      Dein Ebayname ist dort anonymisiert und nicht nachvollziehbar, falls es das ist welches dir Sorge bereitet.
      Der Link hilft dir eher noch damit die Mitglieder hier sinnvolle Ratschläge abgeben können.

      @Schumiline: Ich sehe das Du in guter Absicht handeln möchtest. Maßgeblich für die Entscheidung sollte aber nicht Deine persönliche Einschätzung sein, sondern allein mein Wunsch, findest Du nicht?

      Ich hätte gedacht, das gerade in einem Auktionsforum wo laufende Rechtsstreitigkeiten auch zu härteren Betrugsfällen besprochen werden, sensibler auf sowas reagiert wird.

      Welche genauen Gründe ich habe, sollte da doch erstmal egal sein und müssen auch nicht näher erläutert werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DaniPlus ()

    • Zunächst mal bleibst du auf den Kosten sitzen, sofern dein Gegenüber nicht zahlen kann. Dieses Risiko besteht immer.

      Ansonsten ist dein Verkäufer mit fruchtlosem Verstreichen deiner Frist in Verzug, womit er sämtliche notwendigen Maßnahmen deinerseits zur Durchsetzung deiner Forderung zu zahlen hat. Das ist der sog. Verzugsschaden.

      Die zunächst günstige Variante wäre ein Mahnbescheid. Da kann der Empfänger aber einfach ankreuzen, daß er nicht zahlen will, weil keine sachliche Prüfung deines Anspruchs stattfindet. Andererseits lassen sich viele davon beeindrucken, wenn ein Schreiben vom Gericht eingeht - das zeigt, daß du es ernst meinst. Zahlt die Gegenpartei auf Mahnbescheid nicht, bleibt dir nur die Eröffnung des streitigen Verfahrens.

      Überleg dir wie weit du gehen magst, und denk dran: man droht nicht mit Dingen, die man dann nicht durchzieht. Falls du deinem Verkäufer weitere Schritte in Aussicht stellen willst, machst du das natürlich nicht konkret. Geht den ja nix an, was ihm demnächst ins Haus flattern wird. Man schreibt dann sowas wie "...behalte ich mir die gerichtliche Durchsetzung meiner Forderung vor".
    • Ich finde die Aussagen ein bisschen unstimmig.
      Du teilst mit, der VK habe den Artikel "ohne Kratzer" angeboten. Das kann ich der Artikelbeschreibung nicht entnehmen.
      Als gebraucht angeboten, Gebrauchsspuren nicht weiter definiert.
      Bei den vorgefundenen Schäden könnte es sich deiner Meinung nach auch um "Gebrauchsschäden" handeln. Was verstehst du darunter?
      Nicht in der AB erwähnt wurde das gekürzte Netzkabel und der Austausch des Steckers. Der Stecker ist nach deiner Schilderung kaputt.
      Dokumentiert hast du die, bis auf das Netzkabel, hier nicht näher definierten Schäden mit Fotos, worauf der VK, so deine Aussage, der Rücknahme zustimmte.
      Tat er das vorbehaltlich einer Prüfung oder stimmte er der Rücknahme definitiv aufgrund der Fotos zu?
      Der VK nimmt inzwischen von seiner (evtl. vorbehaltl.) Zusage Abstand.
      Normalerweise würde sich bei diesem Sachverhalt anbieten, den VK zu dieser Diskussion einzuladen, um vielleicht auf diesem Weg gemeinsam eine Klärung herbeizuführen.
      Das möchtest du aber offenbar nicht, weil dir schon die dauerhafte Veröffentlichung der Artikelnummer missfällt.

      Ich finde es insgesamt etwas unbefriedigend, aber unter dieser Voraussetzung bleibt dann wirklich nur noch der Vorschlag Pandaruls, sofern der VK wirklich vorbehaltlos einer Rücknahme zustimmte. Dass das geschilderte Verfahren das Risiko birgt, dennoch keine Zahlung zu erhalten, darauf wurdest du aufmerksam gemacht.

      Generell halte ich eine sofortige Falleröffnung nicht für den richtigen Weg, sondern rate zunächst zu einer normalen Kontaktaufnahme, weil ich das für eine bessere Basis zur einvernehmlichen Problemlösung halte.
      Ich habe den Eindruck, der VK hat aufgrund der Falleröffnung Druck empfunden, diesem nachgegeben, was er nun bereut. Ich kann mich aber auch täuschen.
      Aufgrund deiner Schilderung fällt die Beurteilung schwer, ob im Rahmen einer Nacherfüllung ebenfalls eine Lösung möglich gewesen wäre.
      Ist denn auszuschließen, dass die Ware auf dem Rücktransport zusätzllich beschädigt wurde?

      Hat der VK seine Aussage, du seist an der Beschädigung selbst schuld näher ausgeführt oder steht das wirklich einfach so als Behauptung im Raum?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • DaniPlus schrieb:

      @Mirabella Neumann:
      Einen Fall eröffnen ist doch nicht schlimm. In meinen Augen wählt man einfach statt ungerichteter Kommunikation per Kontaktformular, einen definierten Prozess mit Protokoll/Dokumentation. Es ist sinnvoll das so zu machen, da dann Vorgänge auch für den Kundenservice transparenter sind.
      Sehe ich genau so u. mache ich auch so.

      schabbesgoi schrieb:

      /vielleicht OT: solche Schilderungen lösen bei mir zunehmend Hautjucken aus, weil ich persönlich lasse mir Ware unter 100 Euro immer an meinen Anwalt zuschicken und bei der Öffnung des Pakets ist mindestens ein Polizeibeamter als Zeuge anwesend. Außerdem gibt es keine Fotos sondern ein komplette Videodokumentation der feierlichen Paketöffnung :/Ende von vielleicht totales Ot
      Paket an Anwalt, Polizeibeamte(r), Videodokumentation bei Paketöffnung. Alles was Recht ist - aber man kann`s auch wirklich gewaltig übertreiben.
      Natürlich kann das jeder machen wie er lustig ist aber dieses übertriebene Vorgehen, quasi als eine Art Empfehlung zu geben, halte ich für einigermaßen deplaziert.


      Tommmi schrieb:

      Wie ich sehe ist es ein schon schweres Gerät, da muß man schon ordendlich verpacken.
      Eine rote Bewertung hat der Verkäufer allerdings schon wegen schlechter Verpackung und gebrochener Artikel.
      Und eine positive BW mit dem Hinweis in Zukunft besser zu verpacken.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Tat er das vorbehaltlich einer Prüfung oder stimmte er der Rücknahme definitiv aufgrund der Fotos zu?
      Der VK nimmt inzwischen von seiner (evtl. vorbehaltl.) Zusage Abstand.
      Steht in #1 des TE:

      "Der Verkäufer hat via Ebay-Formular der vollen Erstattung des Kaufpreises inkl. Versandkosten zugestimmt............"



      Wie sich das für mich darstellt, ist das für diese Art ebay Ware (schwere elektr. Gerät von privatem VK) typische Versandschaden durch mangelnde Verpackung.
      Alleine schon dass der Netzstecker zerbrechen konnte, zeigt dass die Verpackung ungenügend gewesen sein muss. Wahrscheinlich hat der Stecker auch den anderen Gehäuseschaden verursacht aber das ist Spekulation.

      Im Prinzip ist das aber auch irrelevant.
      Der VK hatte ja schon zugesagt das Gerät zurück zu nehmen u. den Kaufpreis nebst Versandkosten zurück zu erstatten.
      Damit hat sich eine vom Käufer bzw. TE evtl. zu veranlassende Prüfung des Schadens durch das Versandunternehmen erübrigt (die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur ergeben hätte, dass das Gerät ungenügend verpackt wurde u. damit kein Versandversicherungsfall vorliegt).

      Ich würde das machen was "pandarul" schon vorgeschlagen hatte: Fristsetzung zur Rückerstattung u. ggf., nach erfolglosem Ablauf der Frist, Mahnbescheid.
      proper prior preparation prevents piss poor performance

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich finde die Aussagen ein bisschen unstimmig.
      Du teilst mit, der VK habe den Artikel "ohne Kratzer" angeboten. Das kann ich der Artikelbeschreibung nicht entnehmen.
      Du hast recht, das das im AUktionstext nicht erwähnt wurde. Ich habe aber den Verkäufer explizit nochmals gefragt und er hat mir mit diesem Wortlaut geantwortet.

      Klar, das Ihr auf Details schauen müsst, um das ganze nachzuvollziehen.
      Und es ist auch OK, das ihr entsprechend nachfragt.

      Im Grunde habe ich aber alle Kerndaten hier aufgelistet, kann natürlich unmöglich alle Einzelheiten des Vorganges auf einmal niederschreiben.
      (Denke auch nicht das man als einfacher Besucher von Euch erwarten kann, sich dann da auch noch "durchzuarbeiten")
    • DaniPlus schrieb:




      Nach Erhalt des Artikels reagiert der Verkäufer eher irrational und unterstellt mir, selber Schuld an der Beschädigung zu sein. Das kann ich aber widerlegen, denn ich habe den Artikel ins Büro senden lassen und einen Kollegen gebeten, beim öffnen des Kartons zugegen zu sein. Zudem habe ich ja Fotos vom Öffnen des kartons gemacht.


      Soll das heissen, dass du die Photos dem Verkäufer nicht mal zur Verfügung gestellt hast?


      Und wenn nicht, warum hast du es nicht nachträglich gemacht - es würde ja deine Version ihm gegenüber beweisen?
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Bei den vorgefundenen Schäden könnte es sich deiner Meinung nach auch um "Gebrauchsschäden" handeln. Was verstehst du darunter?

      Es ist ein verstärker um den es hier geht. Dessen Oberseite war eingedrückt, so wie es ganz typisch ist, bei HiFi-Anlagen, wo der Verstärker ganz uneten steht und die übrigen Bausteine obenaufgetürmt werden. Bei einer Party stützt sich dann beim CD-Wechsel noch mal angetrunken drauf ab, schon haben wir die "typischen" Gebrauchsspruen eines solchen Artikels.

      Andererseits kann natürlich tatsächlich ein Packetfahrer auf das Packet draufgetreten haben.

      Ich schätze das eher nicht so ein, da die Beschädigungen symetrisch links und rechts auf genau gleicher Höhe sind, also Abdrücke sein könnten, von HiFi-Aufbauten (siehe oben)

      Da ich aber kein Wahrsager bin und mich auch nicht mit unfairen Vorverurteilungen dem verkäufer gegenüberstellen möchte, muss die Frage wohl unbeantwortet bleiben.

      Nicht in der AB erwähnt wurde das gekürzte Netzkabel und der Austausch des Steckers.
      ... richtig, Stellt aber auch keinen Mangel dar, solange der Stecker einwandfrei funktioniert... den würde ich auch selber ersetzen, hätte kein Problem damit...wenn das eingedrückte Gehäuse nicht wäre.

      Der Verstärker würde frei stehen auf einem Beistelltisch, da gibt es nichts, was den unansehnlichen Gehäuseschaden bei mir kaschieren würde.

      Hinweis: Darum habe ich auch explizit nach dem Zustand des Gerätes gefragt und sogar gebeten, das Gewicht des Artikels zum Versand nicht zu unterschätzen, damit dieser den Transport unbeschadet übersteht.

      Das wurde leider völlig falsch eingeschätzt, meiner Meinung nach.

      Dokumentiert hast du die, bis auf das Netzkabel, hier nicht näher definierten Schäden mit Fotos, worauf der VK, so deine Aussage, der Rücknahme zustimmte.
      Inzwischen habe ich die übrigen Schäden ja beschrieben...
      Tat er das vorbehaltlich einer Prüfung oder stimmte er der Rücknahme definitiv aufgrund der Fotos zu?"
      Ich habe die Schadensbeschreibung und die Fotos gleichzeitig geschickt. Sowohl Worte und Bilder waren eindeutig und unmißverständlich. Ich habe die Fotos in den Phasen des Auspackens gemacht.

      Erstes öffnen, Herausnehmen des Gerätes, Auswickeln aus der (zu knappen) Luftpolsterfolie, Nahaufnamen von den einzelnen Schäden ... mit Pfeilen und Erklärungen im Bild.

      Das alles konnte der VK zu seiner Bewertung der Sachlage also heranziehen und hat ("erschrocken über meine Email!" wie er schreibt), die Rücknahme zugesichert - ohne Vorbehalt.

      Normalerweise würde sich bei diesem Sachverhalt anbieten, den VK zu dieser Diskussion einzuladen, um vielleicht auf diesem Weg gemeinsam eine Klärung herbeizuführen..
      Dagegen hätte ich im Prinzip nichts. Aber der Verkäufer wiegelt ja selber grundsätzlich ab und versucht Drohkulissen aufzubauen ("Anzeige bei der Polizei")
      Ist natürlich völliger Schwachsinn, weil ich das Gerät ja bezahlt hab, der VK also reell gar keinen Schaden hat.

      Er hat sich durch Zusicherung der Rücknahme sogar noch das Gerät "erschlichen" und ich stehe jetzt ohne irgendetwas in der Hand da und darf zappeln.

      Ich habe den Eindruck, der VK hat aufgrund der Falleröffnung Druck empfunden, diesem nachgegeben, was er nun bereut. Ich kann mich aber auch täuschen.
      Ich stimme Dir zu. Auch ich denke, das der VK im guten Glauben gehandelt hat. Aber wie gesagt: Er hat bisher nicht mehr geantwortet und scheint auch sonst eher "emotional" und deshalb "irrational" zu reagieren... Er scheint auch gar nicht zu reflektieren, in welche Situation er mich mit allem gebracht hat (100 Euro Schaden) und beschuldigt mich trotzig und dabei verkennend selber mit einer schlechten Verpackung möglicherweise für den Schaden (an meinem Eigentum) verantwortlich zu sein.

      Aufgrund deiner Schilderung fällt die Beurteilung schwer, ob im Rahmen
      einer Nacherfüllung ebenfalls eine Lösung möglich gewesen wäre.
      Eher nicht. Ich wollte einen unbeschadeten Verstärker und habe mich diesbezüglich beim VK nachversichert (siehe oben). Also kann ich doch auch davon ausgehen, das ich für die Bezahlung auch die zugesicherten Eigenschaften vorfinde.

      Ich will da auch nicht kategorisch sein, aber bedenke ausserdem: Der Austausch des Gehäuses bei einem Gebrauchtgerät das 20 Jahre alt ist, ist nicht zu unterschätzen. Das würde ewig dauern sowas zu besorgen.
    • DaniPlus schrieb:

      Dessen Oberseite war eingedrückt, so wie es ganz typisch ist, bei HiFi-Anlagen, wo der Verstärker ganz uneten steht und die übrigen Bausteine obenaufgetürmt werden. Bei einer Party stützt sich dann beim CD-Wechsel noch mal angetrunken drauf ab, schon haben wir die "typischen" Gebrauchsspruen eines solchen Artikels.



      Und das würde ich eher ausschließen, man kann anhand des Auktionsbild + Zoom gut erkennen das es so eine (Gebrauchs-)Wölbung beim Fotografieren nicht gegeben hat. Da die anderen Auktionen ebenfalls mit dem selben Hintergrund sind, kann man auch ein fremdentwenden des Bildes ausschließen.

      Ich hätte jetzt wirklich eher an ein Versehen des Verkäufers gedacht dass er die Rücknahme+volle Rückerstattung des Kaufpreises im Fall zustimmte, aber nach deinen Schilderungen war er sich dessen doch sehr bewusst.

      Auf jeden Fall würde ich den Rat von @pandarul befolgen mit der Fristsetzung ect. Du kannst uns gerne auf dem Laufenden halten und uns in jedem weiteren Schritt nochmal zu Rate ziehen. Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Durchsetzung deiner Forderung.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich habe den Eindruck, der VK hat aufgrund der Falleröffnung Druck empfunden, diesem nachgegeben, was er nun bereut.


      Das sehe ich durchaus auch so und auch ich finde, daß man mit dem Eröffnen eines Falles warten sollte, bis kommunikativ nix mehr geht.

      Aber wenn der Verkäufer aus welchen Gründen auch immer ene Zusage erteilt und der Käufer aufgrund dieser Zusage handelt, dann ist es ein no-go, davon auf einmal nix mehr wissen zu wollen.

      iiiihhBääähh schrieb:

      Paket an Anwalt, Polizeibeamte(r), Videodokumentation bei Paketöffnung. Alles was Recht ist - aber man kann`s auch wirklich gewaltig übertreiben.
      Natürlich kann das jeder machen wie er lustig ist aber dieses übertriebene Vorgehen, quasi als eine Art Empfehlung zu geben, halte ich für einigermaßen deplaziert.


      Ich würde sagen daß das einigermaßen ironisch gemeint war. Als Anspielung darauf, daß bei Problemen 99% der Leute einen Zeugen beim Paket öffnen aus dem Hut zaubern, wo doch in Wirklichkeit eher 99% der Pakete allein geöffnet werden. Nicht falsch verstehen, das heißt ja nicht, daß es in diesem Fall nicht wirklich einen Zeugen gibt.

      Ich habe übrigens, OT, einmal tatsächlich den Paketboten zum Warten eingeladen, als es um einen 300-Euro-Artikel via Kleinanzeige (nicht eBay) von privat per Nachnahme ging. /OT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Ich habe den Eindruck, der VK hat aufgrund der Falleröffnung Druck empfunden, diesem nachgegeben, was er nun bereut.


      Wie bereits geschrieben: Das denke ich auch. Nur kann ich da wenig tun, solange sich der VK der Situation nicht bewusst wird.


      Aber wenn der Verkäufer aus welchen Gründen auch immer ene Zusage
      erteilt und der Käufer aufgrund dieser Zusage handelt, dann ist es ein
      no-go, davon auf einmal nix mehr wissen zu wollen.
      ... eben - das ist ja der Punkt!

      Der VK hat selber die Tatsachen geschaffen, die mir im Zweifel gar nichts anderes mehr übrig lassen, als mit rechtlichen Schritten zu reagieren.

      Zudem scheint ihm nicht bewusst zu sein, das der Verstärker immernoch
      mein Eigentum ist, das er sich nun unter falschen Zusagen der Rücknahme angeeignet
      hat.

      pandarul schrieb:

      iiiihhBääähh schrieb:

      Paket an Anwalt, Polizeibeamte(r), Videodokumentation bei Paketöffnung. Alles was Recht ist - aber man kann`s auch wirklich gewaltig übertreiben.
      Natürlich kann das jeder machen wie er lustig ist aber dieses übertriebene Vorgehen, quasi als eine Art Empfehlung zu geben, halte ich für einigermaßen deplaziert.

      Ich würde sagen daß das einigermaßen ironisch gemeint war. Als Anspielung darauf, daß bei Problemen 99% der Leute einen Zeugen beim Paket öffnen aus dem Hut zaubern, wo doch in Wirklichkeit eher 99% der Pakete allein geöffnet werden. Nicht falsch verstehen, das heißt ja nicht, daß es in diesem Fall nicht wirklich einen Zeugen gibt.

      Ich habe übrigens, OT, einmal tatsächlich den Paketboten zum Warten eingeladen, als es um einen 300-Euro-Artikel via Kleinanzeige (nicht eBay) von privat per Nachnahme ging. /OT
      Ich bin da ähnlich wie Du.

      Ich habe tatsächlich einen Zeugen dabei gehabt. Ich habe bereits eine wirklich schlechte Erfahrung machen müssen und sichere mich seitdem ab.
      Ich lasse mir die Sachen auch bewusst deshalb ins Büro senden: Einer der 80 Kollegen hat immer Zeit.

      Mit Kamera ausgerüstet bin ich sowieso.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DaniPlus ()

    • DaniPlus schrieb:

      Ich habe tatsächlich einen Zeugen dabei gehabt. Ich habe bereits eine wirklich schlechte Erfahrung machen müssen und sichere mich seitdem ab.
      Ich lasse mir die Sachen auch bewusst deshalb ins Büro senden: Einer der 80 Kollegen hat immer Zeit.


      Das ist jetzt mal eine Aussage, mit der ich umgehen kann. Gebranntes Kind.....und damit um einiges vorsichtiger als "Otto-Normalmensch". Im Gegensatz zu ibääh hast Du mein "OT" ja auch genau so verstanden, wie ich es gemeint hatte ;) So einige auf den ersten Blick "Widersprüche" hast Du auch erklärt. Ob da "noch was war", das weißt Du am besten.

      Nachdem es schon so weit gekommen ist, haben Dir imo einige schon sehr genau gesagt, was Du nun noch tun kannst. Abwägen, entscheiden und dann bei Bedarf durchziehen.
      Wenn Dein VK Dir die Rücknahme zugesagt hat, dann hat er Dir auch den Preis zu erstatten, übrigens dann inklusiv Deiner Versandkosten, hin- und zurück, wenn es sich um eine erfolgreiche Reklamation handelt und ihr nichts anderes vereinbart habt.
    • Sein einziges Argument: Er hätte den Artikel so niemals versendet. Basta.



      Folgende Optionen stellt er mir in Aussicht:

      - er will den Artikel zu mir zurückschicken

      - oder (!) er will mir den halben Kaufpreis erstatten

      - oder er will mich bei der Polizei anzeigen.
      Vielleicht noch eines:

      Zu diesen Aussagen kommt der VK, weil ihn der Kundenservice von EBAY beraten hat. Der VK teilte nach Empfang des Gerätes per Formular mit, er würde sich mit dem Service besprechen.

      Ein halbe Stunde später kamen dann obige Aussagen wieder per Formular - kurz und knapp.

      Jetzt denke ich, das es vielleicht gut wäre, sich ...

      1) Mit zusammengefaster Sachlage und mit Fristsetzung an den Verkäufer zu wenden.
      2) Danach die offizielle Ebay-Beschwerdestelle hinzuziehen.
      (Nicht die im Call-Center, sondern jene die die Fälle schriftlich bearbeiten und als Kontakt bei "Fallklärung" genannt werden)

      Ich habe nicht sonderlich große Hoffnung hier den VK direkt zu überzeugen.
      Aber der Kundenservice wird ja ebenfalls eine Meinung haben und eventuell klärende Hinweise zur Rückerstattung an den VK senden.

      Meint Ihr das sei sinnvoll?
      Eigentlich bin ich ja aus Erfahrung nicht sonderlich von den Angestellten im Call-Center überzeugt. Einerseits dürfen sie keine Verantwortung übernehmen und vermeiden zurecht jede Aussage was Haftbarkeiten angeht. Zweitens rechne ich nicht damit, das die sonderlich gut bezahlt und ausgebildet werden.

      Ich habe bei meinem größeren Streitfall sogar den Eindruck gewonnen, das die oft zur Verschlimmbesserung der Situationen beitragen, eben weil nur unkonkrete Aussagen getroffen werden und sich jeder der Streithähne jeweils das passende daraus suchen kann. Mein Eindruck war auch, das Hinweise wie "notfalls Anzeige" ohne individuelle Fallbetrachtung schnell ausgesprochen werden, quasi als eine der möglichen Standard-Methoden aus dem Streitfall-Standard-Methoden-Katalog.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DaniPlus ()