Hallo,
ich wollte mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:
Für einen guten Freund habe ich einen eBay-Account eingerichtet und über diesen einige Sachen verkauft. Er hat noch keine große eBay-Erfahrung und saß immer brav daneben um das irgendwann mal selber zu können.
Unter anderem verkaufte ich dabei auch einen gebrauchten Drucker, von dem keiner genau wusste, ob er noch funktioniert oder nicht. So hab ich das auch in die Artikelbeschriebung geschrieben und...ZITAT: "...keine Funktionsgarantie..." übernommen. Nachdem der Käufer den Preis von insgesamt 22 EUR (!!!) überwiesen hatte und wir das Gerät weggeschickt hatten, hat er postiv bewertet.
3 Wochen später hat er dann gemailt, dass der Drucker nicht geht und er den Kaufpreis UND eine Aufwandsentschädigung zurück haben möchte (insgesamt 30 EUR). Ich habe geantwortet, dass er sich mit Abgabe des Gebots der Klausel unterworfen hat, dass ich keine Funktionsgarantie übernehme und er außerdem positiv bewertet hat. Somit war die Sache für mich eigentlich erledigt.
Heute hat mein Bekannter eine Vorladung zur Polizei von der Staatsanwaltschaft bekommen. Wegen angeblichen Betrug. Eine Nachfrage dort ergab, dass es sich um Computer-Betrug und eBay handelt - mehr nicht.
Meine Frage, hat der überhaupt eine Chance?!
Oder warum macht einer wegen 22 EUR so einen Aufzug?!
Kann es sogar sein, dass sowas wegen geringfügigkeit eingestellt wird?!
Also wir wolln uns nicht rumstreiten oder sowas....wenns ganz haarig wird, bekommt der halt seine 22 EUR zurück. Aber irgendwie geht es mir ums Prinzip.
Gruß & Danke,
Sven