Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • Der Vollständigkeit halber auch mal schnell meinen Nachrichtenverlauf. Was für eine armseelige Kreatur.....

      Warum haben Sie denn das Apple iPhone 4 Angebot beendet?

      Grüße

      Hi

      Eigentlich ganz einfach: Meine Freundin hat heute morgen ihrs fallen gelassen und ich habe ihr erst mal das hier gegeben.

      Grüße
      Sie dürfen ein ebay Angebot nicht vorzeitig beenden, weil ihnen plötzlich einfällt, dass sie das angebotene Gerät nun der Freundin überlassen wollen.

      Ebay Angebote sind verbindlich und dürfen ausschließlich unter den Vorraussetzungen der §§ 119 ff. BGB vorzeitig beendet werden. Nicht aber aus dem von Ihnen benannten Grund!

      Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen (§ 10 Nr. 1 eBay AGB)

      Ich kann nun die Herausgabe des Apple iPhone 4 Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises von 1,- EUR verlangen.

      Informationen zur Rechtslage finden Sie zum Beispiel hier:

      damm-legal.de/ag-hamm-vorzeiti…chtigender-grund-vorliegt

      Ich gehe davon aus, dass Ihnen das nicht bewusst war und sie das Angebot fahrlässig unberechtigt beendet haben. Daher biete ich Ihnen folgende gütliche Einigung an, um die Sache zu erledigen:

      1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem Ebay Kaufvertrag abgegolten.

      Sofern sie vorstehenden Vergleich annehmen wollen, geben sie mir einfach kurz Bescheid. Andernfalls halte ich an meinem Herausgabeanspruch fest und werde diesen - falls nötig - titulieren lassen.

      Überlegen Sie es sich.

      Verdienen Sie so Ihr Geld? Schade eigentlich, denn ich bin ein ehrlicher Mensch und habe hier ehrlich geantwortet. Ich unterbinde aber nun die Kommunikation, auf solche Kindereien habe ich keine Lust und ich habe einen Rechtsschutz.

      Schönen Tag noch.
      Eine Rechtsschutzversicherung wird auch nichts daran ändern, dass sie einen wirksamen Kaufvertrag mit mir geschlossen haben.

      Insoweit ist Ihre Argumentation ist einfach nur Unsinn!

      Gehen sie zu einem Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten wenn sie keine Ahnung von der Rechtsmaterie haben. Er wird ihnen das Gleiche erklären wie ich.

      Da eine gütliche Einigung nicht zustande gekommen ist, werde ich die Angelegenheit morgen meinem Rechtsanwalt übergeben und Klage über die Gesamtforderung gegen Sie einreichen. Dann kommen eben noch ein paar hundert EUR Verfahrenskosten hinzu.

      Alles Weitere folgt in den nächsten Tagen auf dem Postweg.

      Viel Erfolg bei der Klageerwiderung!



      Ist von diesem Jahr eigentlich ein Fall bekannt, bei dem tatsächlich ein anwaltschaftliches Schreiben ins Haus kam?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von don_maaf85 ()

    • Problem mit Auktionsabbruch! Bitte um Hilfe.

      Hallo erst einmal an das Forum,

      ich habe mich hier angemeldet, da mir gestern der bekannte Fall "1€ Auktionsabbruch mit darauf folgender Schadensersatzforderung" unterlaufen ist. Ich weiss diesbezüglich keinen Rat und hoffe, dass ich hier realistische Einschätzungen der Situation sammeln kann.

      Ich muss anmerken, dass ich seit einiger Zeit nicht mehr auf dem
      aktuellen Stand war, was eBay betraf und mir somit Abbruchjäger und
      dergleichen kein Begriff waren. Habe vor kurzem ein Tablet versteigert,
      welches ohne Komplikationen vom Tisch ging.

      Folgender Sachverhalt:

      Sonntag stellte ich ein iPhone auf Ebay ein. Beginnend bei einem Euro und Sofort-Kauf 220€. Kurz daraufhin kam es zum ersten Gebot des Nutzers "dariuknos". Hier der Link zum Käuferprofil: ebay.de/usr/dariuknos

      Aufgrund eines nicht erwähnten Kratzers auf der Seite das Smartphones nahm ich es dann aus der Auktion. Grund hierfür war:"Artikel steht nicht mehr zum Verkauf." Letztlich nahm ich den Artikel raus, weil ich in der Artikelbeschreibung diesen nicht angegeben hatte, dieser aber auf einem der Bilder erkennbar war und nachgewiesen werden kann. Zeitgleich meldete sich ein guter Bekannter, mit dem ich über besagte Auktion sprach, woraufhin er mir das Angebot machte, mein iPhone abzukaufen. Vettern-Wirtschaft halt.

      Kurz darauf meldete sich der Höchstbietende "dariuknos":
      Warum haben Sie denn das Apple iPhone 4 S Angebot beendet?

      Grüße
      Ich antwortete daraufhin in meiner Unwissenheit:

      Hallo,

      Es
      hat sich kurzerhand ein Familienmitglied dafür entschieden, und Familie
      geht in diesem Falle vor. Die verursachten Unannehmlichkeiten tun mir
      leid und ich bitte dementsprechend um Verständnis.

      Mfg
      Daraufhin konterte er mit einer, wie mir scheint, vorgefertigten Antwort, die sich phrasenweise oft im hiesigen Forum wiederfindet:

      Dafür kann ich ehrlich gesagt gar kein Verständnis aufbringen.

      Der
      anderweitige Verkauf oder auch das Verschenken innerhalb der Familie
      berechtigte Sie allerdings nicht zum vorzeitigen Beenden des Ebay
      Angebotes!

      Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein
      wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen.
      Siehe § 10 Nr. 1 ebay AGB.

      Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe eines Apple iPhone 4S gemäß Artikelbeschreibung gegen Bezahlung von 1,- EUR.

      Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel hier:

      damm-legal.de/ag-nuertingen-be…-hoechstbietenden-leisten


      Sie
      haben sich folglich mir gegenüber wegen Nichterfüllung
      schadenersatzpflichtig gemacht (§ 280 BGB). Die Höhe des tatsächlichen
      Schadenersatzanspruches bemisst sich anhand der Differenz zwischen
      Verkehrswert der Kaufsache und dem Kaufpreis. Im vorliegden Fall also
      259,- EUR (260,- abzüglich 1,- EUR).


      Um die Sache gütlich zu erledigen, biete ich Ihnen folgenden Vergleich an:

      1. Sie bezahlen 100,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung

      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem eBay Kaufvertrag erledigt


      Sofern Sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Mitteilung.

      Sollte
      eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, werde ich den Anspruch
      erforderlichenfalls vor dem AG München titulieren lassen. Ich hoffe das
      ist nicht nötig, denn die Sach- und Rechtslage ist im vorliegenden Fall
      klar. Dadurch würden jedenfalls erhebliche (vermeidbare)
      Verfahrenskosten entstehen.

      Überlegen Sie es sich.
      Als ich das las, fiel ich aus allen Wolken und versuchte mich dann entsprechend zu erklären:
      Wofür
      kein Verständnis aufbringen? Ich gebe das Handy familiär weiter, dies
      bedeutet allerdings nicht, dass ich es deshalb aus der Auktion entfernt
      habe. Ich habe im Übrigen auch mit keiner Silbe erwähnt, warum ich die
      Auktion beende, sondern nur, was mit dem Smartphone im Weiteren
      passiert. Das Angebot wurde entfernt, weil es einen nicht erwähnten
      Kratzer an der Seite besitzt. Siehe viertes Bild. Somit ist meine
      Auktionsbeschreibung ungültig. Bild kann bei Bedarf auch gern
      hochauflösend übermittelt werden.
      Nach dieser Nachricht gab er mir in einer weiteren Nachricht zu verstehen, dass er den Sachverhalt morgen an seinen Anwalt weitergibt und ich mit einer entsprechenden Gerichtsverhandlung rechnen kann.

      So weit, so schlecht...
      Es ergeben sich nun für mich aus dem Kontext verschiedene Fragen:

      1. Ist es mir möglich, mich aus dieser Problemstellung zu befreien unter Berufung auf die Tatsache, dass das Handy beschädigt ist und ich es so nicht mehr verkaufen will?

      2. Zählt meine erste Nachricht quasi als Hauptbelastung, sodass meine zweite Nachricht als Erklärungsversuch somit an Wert verliert?

      3. Er spricht von einem Verkehrswert von 260€. Woher nimmt er diese Summe? Ist das nicht völlig gemutmaßt?

      4. Zweifelsfrei besteht ein Kaufvertrag zwischen Bieter und Verkäufer. Ist der Verkäufer jedoch nicht erst dazu verpflichtet, dem Käufer das Smartphone zu übermitteln und zwar das innerhalb gewisser Fristen oder kann man mir tatsächlich gleich mit Schadensersatz drohen? Meiner Meinung nach klingt es nämlich stark danach, als ob jemand mehr an der Schadensersatzsumme als am Produkt interessiert sei.

      Versteht mich bitte nicht falsch. Ich weiss, dass ich hier einen Schritt in Richtung Abgrund getätigt habe, allerdings möchte ich niemandem, schon gar nicht einem eventuellen Abbruch-Jäger, mein hart erarbeitetes Eigentum überlassen. Dann kämpfe ich lieber darum.

      Danke schon einmal im Voraus.

      Mit freundlichen Grüßen,
      tajk

      Redaktion: Beiträge in dazugehöriges Thema verschoben
    • Es handelt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Marcus Roos, der einen weiteren Account mit Fakedaten angemeldet hat, um dich zu betrügen.

      Lesestoff: Betrug: Abbruch-Spekulation wamho321 - birnenundorangen - deguenda - beddibegga

      (Dieser Thread wird wahrscheinlich irgendwann von einem Redaktionsmitglied mit dem o.g. zusammengelegt werden.)

      tajk schrieb:

      Zweifelsfrei besteht ein Kaufvertrag zwischen Bieter und Verkäufer.


      Zweifelsfrei existiert kein Kaufvertrag, da ein solcher schwerlich mit einer nicht existenten Person geschlossen werden kann. Fordere die Daten deines "Vertragspartners" bei eBay an (siehe o.g. Thread) um dich zu vergewissern und erstatte Strafanzeige.

      edit: Der Account ist gemeldet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Nachträglich werden noch folgende Informationen aus dieser speziellen Angelegenheit krem.de2014 Abbruch-Spekulation veröffentlicht.

      Die Kleinanzeige auf der "Roos" seine (erhofft, ergaunerte) Ware verkaufen wollte

      Herbert - Privater Anbieter - Aktiv seit 17.06.2014
      kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen…mlock-/217146563-173-7983
      Apple iPhone 4 (16 GB) schwarz - Kein Simlock -
      Preis: 100 EUR
      Ort: 68161 Baden-Württemberg - Mannheim
      Erstellungsdatum: 23.06.2014
      Anzeigennummer: 217146563
      i.ebayimg.com/00/s/NjQ0WDEwMjQ=/z/drYAAOSwq5lTp7Vw/$_6.JPG

      Die Bilder wurden von der Auktion geklaut, auf dem er sich als Höchstbietender ausgab

      Der Kleinanzeigeninteressent wurde für den Kauf der Ware angewiesen auf folgendes Sammelkonto zu überweisen:
      Kontoname: PPRO Financial
      Kontonummer: DE79700111100250250010
      Bankleitzahl: DEKTDE71002
      Verwendungszweck: 785591429
      Bankleitzahl 70011110
      Kontonummer 0250250010
      Bank: Deutsche Kontor Privatbank Sofort Bank
      Bilder
      • 217146563 Apple iPhone 4 (16 GB) schwarz - Kein Simlock - in Baden-Württemberg - Mannheim Apple iPhone gebraucht kaufen eBay Kleinanzeigen.png

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    • Da es vermutlich wieder ein Account von "Roos" ist der auf Fakedaten basiert, musst du ebay anschreiben und die Daten anfordern.

      Hierzu liest du dir bitte diesen Thread durch, damit du verstehst worum es geht und außerdem wirst du über einige Vorschläge stolpern was alles in die Adressanforderung an ebay hineingehört.
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    • Blos nicht zahlen, das würde MR doch überzeugen weiter an seinem "Erfolgsmodell" festzuhalten und die Leute abzuzocken.

      Er hat doch überhaupt keine Handhabe mdehr um noch irgendwelche Prozesse anzustreben.

      Er ist seit mindeesten 1,5 Jahren, wenn nicht länger, vom Handel bei ibäh ausgeschlossen und darf keinerlei Kaufverträge bei ibäh abschliessen.

      Ich würde, wenn ich von ibäh die echten Daten bekommen habe, eine Anzeige wegen Verstoss gegen § 263 StGB, Betrug, erstatten. Evtl. auch gegen Unbekannt, wenn er, wiedermal, einen Fakeaccount eingerichtet hat.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Danke für die PN. Deine Nachricht haben wir bereits erhalten, der Account des Höchstbietenden ist bereits gemeldet. Anhand des Textes und des genannten Kontos wird es wieder ein Account basierend auf Fakedaten von Roos sein.

      Damit du auch etwas handfestes schriftliches über den Höchstbietenden hast, fordere die Daten bei ebay über den Höchsbietenden an. Textvorschläge sind in diesem Thread bereits mehrfach vorhanden.
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