Der Vollständigkeit halber auch mal schnell meinen Nachrichtenverlauf. Was für eine armseelige Kreatur.....
Ist von diesem Jahr eigentlich ein Fall bekannt, bei dem tatsächlich ein anwaltschaftliches Schreiben ins Haus kam?
Warum haben Sie denn das Apple iPhone 4 Angebot beendet?
Grüße
Hi
Eigentlich ganz einfach: Meine Freundin hat heute morgen ihrs fallen gelassen und ich habe ihr erst mal das hier gegeben.
Grüße
Sie dürfen ein ebay Angebot nicht vorzeitig beenden, weil ihnen plötzlich einfällt, dass sie das angebotene Gerät nun der Freundin überlassen wollen.
Ebay Angebote sind verbindlich und dürfen ausschließlich unter den Vorraussetzungen der §§ 119 ff. BGB vorzeitig beendet werden. Nicht aber aus dem von Ihnen benannten Grund!
Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen (§ 10 Nr. 1 eBay AGB)
Ich kann nun die Herausgabe des Apple iPhone 4 Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises von 1,- EUR verlangen.
Informationen zur Rechtslage finden Sie zum Beispiel hier:
damm-legal.de/ag-hamm-vorzeiti…chtigender-grund-vorliegt
Ich gehe davon aus, dass Ihnen das nicht bewusst war und sie das Angebot fahrlässig unberechtigt beendet haben. Daher biete ich Ihnen folgende gütliche Einigung an, um die Sache zu erledigen:
1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem Ebay Kaufvertrag abgegolten.
Sofern sie vorstehenden Vergleich annehmen wollen, geben sie mir einfach kurz Bescheid. Andernfalls halte ich an meinem Herausgabeanspruch fest und werde diesen - falls nötig - titulieren lassen.
Überlegen Sie es sich.
Verdienen Sie so Ihr Geld? Schade eigentlich, denn ich bin ein ehrlicher Mensch und habe hier ehrlich geantwortet. Ich unterbinde aber nun die Kommunikation, auf solche Kindereien habe ich keine Lust und ich habe einen Rechtsschutz.
Schönen Tag noch.
Eine Rechtsschutzversicherung wird auch nichts daran ändern, dass sie einen wirksamen Kaufvertrag mit mir geschlossen haben.
Insoweit ist Ihre Argumentation ist einfach nur Unsinn!
Gehen sie zu einem Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten wenn sie keine Ahnung von der Rechtsmaterie haben. Er wird ihnen das Gleiche erklären wie ich.
Da eine gütliche Einigung nicht zustande gekommen ist, werde ich die Angelegenheit morgen meinem Rechtsanwalt übergeben und Klage über die Gesamtforderung gegen Sie einreichen. Dann kommen eben noch ein paar hundert EUR Verfahrenskosten hinzu.
Alles Weitere folgt in den nächsten Tagen auf dem Postweg.
Viel Erfolg bei der Klageerwiderung!
Ist von diesem Jahr eigentlich ein Fall bekannt, bei dem tatsächlich ein anwaltschaftliches Schreiben ins Haus kam?
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