Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • Ich frage mich dabei halt, woher eBay alle Familienmitglieder dieses Clans kennen soll?
      Es kann doch sein, dass die einfach ein weiteres Kind zeugen und großziehen, und dann auf dieses einen Account anlegen. Oder einen Cousin oder Onkel einen Account anlegen lassen. eBay hat ja keine Einsicht in den Familienstammbaum dieses Clans.
    • Es bezieht sich wohl auf Marcus, seine Exfrau (?) und die beiden Söhne.
      Also die Familie, die bei der damaligen Sperre vorhanden war.
      Ob die "weitere" Familie davon betroffen ist, entzieht sich meiner Kenntnis, aber bisher traten ja auch nur ganz bestimmte Personen in diesem Konstrukt auf, ob wissend oder unwissend.
    • Ich frage mich echt, wenn man sich bei eBay anmeldet als „Privatperson“ , gibt man den Namen an. Kann sich die Fa. JELLYEUOü auch ganz normal als Privatperson anmelden? Und die andere frage … Wie kann ne Fa aus Estland ne Klage einreichen , obwohl ich nix mit der Fa. zu tun hatte aber mit den Jannik Roos. ?????
      Der ist nämlich hinter den Username als Name angegeben.. Da hat selbst mein Anwalt gestaunt muss ich sagen. Der musste sich da auch erst einmal schlau machen…
    • Hi
      ich bin jetzt mal von Seite 1 schnell zum Schluss gehüpft, weil so viel Zeit zum Lesen hab ich nicht. Deshalb Nachsicht wenn ich was frage / sage was schon auf Seite 50 steht.

      Was mir halt so schnell in den Kopf gehüpft ist:

      Warum habt ihr "Abbrecher" nicht einfach der Forderung auf Vertragserfüllung zugestimmt und auf Kaufpreiszahlung auf das Konto ... gepocht und um die Versandadresse gefragt?

      Anschließend hätte man ja beim Versand sich was einfallen lassen können. Auf jeden Fall wäre die Adresse da. Wobei ich eher glaube, dass er nicht gezahlt hätte.

      Was ich mich noch mehr frage: Wie kommt er an die Auktionen die abgebrochen werden? Woher kann der das vorher Wissen?

      Und ich bin heilfroh, dass ich bei meinen Abbrüchen immer mich selbst erst zum Höchstbietenden gemacht habe, also meine Frau.
    • Und zu diesem Satz:

      Und ich bin heilfroh, dass ich bei meinen Abbrüchen immer mich selbst erst zum Höchstbietenden gemacht habe, also meine Frau.

      Da gehe ich einfach mal davon aus, dass du bisher sehr viel Glück hattest und noch nicht auf den richtigen Kläger getroffen bist.
      Der BGB hat in einem solchen Fall klar entschieden und du hättest bezahlen müssen, zusätzlich zu den Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
    • pewebe schrieb:

      pewebe schrieb:

      pandarul schrieb:

      superocean schrieb:

      Ansonsten empfehle ich Dir, deine Veröffentlichungen zu überdenken, denn mich öffentlich als Betrüger zu bezeichnen, bleibt nur bei denjenigen folgenlos, die sich hier anonym bewegen.
      Na, das würde ich so allerdings nicht sagen. 1. kann man umgangssprachlich im öffentlichen Meinungskampf sehr wohl jemanden einen Betrüger nennen, ohne daß damit die Tatsachenbehauptung "rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt" verbunden wäre. Denn das bist du in der Tat nicht. Und 2. ist jemand, der gegen seine Verflichtungen aus §138 ZPO verstößt, genau das: ein Betrüger.Aber egal. Zur Sache gibt es ja wesentlich interessanteres zu sagen.


      superocean schrieb:

      Woher nimmst du die Information, ich sei "lebenslang" gesperrt?
      Das wüßtest du wohl gerne, mh? Ich sags dir aber nicht.Dafür erzähle ich einfach mal, wie es ist.

      Roos' ursprünglicher eBay-Account "erwin321" ist 2012 gesperrt worden. Aufgefallen ist er durch Nichtlieferung, Nichtzahlung, offene eBay-Rechnungen, Pushen in seinem Dunstkreis, ein kleines Bewertungskarusell und diverse andere Verstöße, die für sich genommen bei eBay niemanden zum Drücken des Löschknopfes verleiten, in der Summe aber ausgereicht haben, um die Geschäftsbeziehung zu den Akten zu legen. Versendet wurde die folgende E-Mail (MC081):


      Ihr eBay-Mitgliedskonto wurde gesperrt, da bestimmte Aktivitäten inZusammenhang mit Ihrem Mitgliedskonto Anlass zu ernsthaftenSicherheitsbedenken gegeben haben. Mit diesem Schritt möchten wir unsereMitglieder schützen.Sie dürfen eBay ab sofort in keiner Weise mehr nutzen. Dies bedeutet auch,dass Sie weder andere Mitgliedskonten nutzen noch neue Mitgliedskontenanmelden dürfen.Alle noch ausstehenden Gebühren sind sofort fällig und werden über diegegenwärtig hinterlegte Zahlungsmethode in Rechnung gestellt.Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Entscheidung.Mit freundlichen GrüßeneBay-Sicherheitsteam
      Was war passiert? Nun, Herr Roos - achwas, Marcus Herbert Roos - kennt nicht nur OGV Andreas Bison, sondern auch andere Gerichtsvollzieher. Z.B. OGV Alfred Schwöbel oder OGV Rainer Beckerle.

      Weil er mit einem fünfstelligen Betrag einen Haufen Gläubiger hinterlassen hat und "amtsbekannt pfandlos" ist. Das ist auch der Grund für seine eBay-Masche, es ist für ihn die einzige Möglichkeit, seine Einnahmen an der Steuer und den Pfändungsversuchen seiner Gläubiger vorbeizuschleusen. Roos' Leben ist eine rauchende Ruine, sozusagen.

      Die älteste titulierte Forderung gegen ihn geht auf 2010 zurück. Für den 18.05.2011 finde ich in meinen Unterlagen eine Zwangsvollstreckung ins bewegliche Vermögen. Am 27.09.2012 erging gegen unseren lieben Marcus Haftbefehl, weil er seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskuft nicht nachgekommen ist. Am 05.11.2012 hat er dann seinen Offenbarungseid, wie man es damals noch nannte, abgegeben.

      Danach liest sich seine Schufa-Historie nur noch wie ein Schlachtfeld.

      Nichtzahler, Befriedigung des Gläubigers nicht nachgewiesen / ausgeschlossen, erkennbare Aussichtslosigkeit der Vollstreckung usw. Aktenzeichen (exemplarisch): DR II 731/15, DR II 263/15, DR II 132/16, DR II 102/16, DR II 1645/14, DR II 506/16, DR II 678/16, DR II 1077/15, DR II 1529/14, DR II 1501/14, DR II 1581/14, DR II 1611/14 usw.usf.

      Wer selbst recherchieren möchte; sein Geburtsdatum ist der 20.10.1975, und gewohnt hat er in Lampertheim u.a. in der Schulstr. 7 (aktuell), Maldegemstr. 8, Breslauer Str. 34, Planckstr. 10, Alte Viernheimer Str. 10 und ein paar anderen.

      So.

      Wenn eBay nun keine endgültige Sperre verhängt hat, warum hat eBay dann mehrere hundert (!) Roos-Accounts gesperrt? Viele davon erhielten diese Mail (MC150):


      derswebhelp@ebay.de schrieb:

      Ihr eBay-Mitgliedskonto wurde aufgrund eines Verstoßes gegen deneBay-Grundsatz zu falschen oder unvollständigen Kontaktangaben vom Handelauf eBay ausgeschlossen.

      ***Informationen zum Grundsatz zu falschen oder unvollständigenKontaktangaben***

      Es ist untersagt, sich mit falschen Kontaktinformationen bei eBayanzumelden. Dies schließt die Anmeldung mit einer Faxnummer, einer falschen Postanschrift oder einer nicht geschalteten Telefonnummer ein. Weitere Informationen zu diesem Grundsatz finden Sie unter:

      pages.eBay.de/help/policies/identity-false.html

      Dieser Ausschluss vom Handel auf eBay entbindet Sie nicht von derVerpflichtung, noch ausstehende Rechnungsbeträge an eBay zu zahlen. Währenddes Ausschlusses ist es Ihnen außerdem untersagt, unser System inirgendeiner Hinsicht zu nutzen. Das schließt auch eine Neuanmeldung untereinem anderen Namen ein. Jeder Versuch, sich erneut anzumelden, kann dazuführen, dass Ihr Mitgliedskonto unwiderruflich vom Handel auf eBay ausgeschlossen bleibt.

      Vielen Dank für Ihr Verständnis.
      Nunja, unnötig zu erwähnen, daß es hunderte Versuche von Neuanmeldungen gab. Entsprechend wurden auch diese Accounts endgültig vom Handel ausgeschlossen. Jetzt mag Roos ja argumentieren, daß es sich um Fakes handelte und der Prince von Bel Air vielleicht einen Ausschluß erhalten hat, er selbst aber nicht. Dummerweise hat Roos nicht nur gefaked, sondern auch ein paar Realdatenaccounts angemeldet. Z.B. diese hier:http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=trueerwin
      http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=erwinzwei
      http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=erwin3.2.1


      usw. Es sind unzählige. Und viele davon haben sich überhaupt nichts zu Schulden kommen lassen bei eBay, sie wurden nur deshalb gekickt, weil eBay das lebenslange Plattformverbot umgesetzt hat.

      Der Name "Roos" sorgt in der Kantine da für Augenrollen. Wer einen MA der Rechtsabteilung zum Prozeß lädt, bekommt das alles bestätigt. Und zwar, weil es schlichtweg der Wahrheit entspricht. Natürlich kann niemand verhindern, daß Roos in seinen Prozessen den Richter glatt anlügt. Wenn er diese Grenze zum Verbrecher zu überschreiten bereit ist, ist das so. Dann muß man ihm seine Verbrechen eben nachweisen, Ende-aus.

      Roos hat in seinem vorigen, ebenfalls völlig verpfuschten Leben, mal einen auf "Webmaster" gemacht und zusammen mit seiner lieben Britta ein paar Firmen betreut.


      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…dback&userid=collinaverde

      Mh, ist auch schon über den Jordan, schade. Aber Brittas Privataccount ist im Profil verewigt. Leider hat es die Jellymaus auch entschärft:

      http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=jellymaus

      Aber Roos hat ja versucht, einen Wiedergänger zu erschaffen:

      http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=jelly.maus

      Tja, hat nicht lange gelebt.

      Wer oder was ist dieses "Collinaverde"? Lektüre: moneyhouse.de/Collina-Verde-GmbH-Planckstr-10-Lampertheim

      Ute Schmidt? Könnte das die Ute Smith sein, die Marcus in seinem Facebook-Profil als Mutter ausgibt? (Ich bin nicht bei Facebook, recherchiert das doch selbst!) Und wem gehört die Domain: collina-verde.de/ Richtig, unserem Marcus (vgl. Denic).

      Das ganze geht noch weiter, auch die o.g. Adressen tauchen in zig Domains und Firmenkontrukten auf. Ist aber mehr oder minder uninteressant, an was der Roos noch so alles gescheitert ist. Dumm bleibt halt dumm. Die ganze Sippschaft ist mit ihren geschäftlichen Gehversuchen auf die Schnauze gefallen, hat sich bei eBay einen Dreck um die Regeln geschert und die Quittung bekommen. Und der hier so selbstsicher auftretende Roos ist der größte Versager der ganzen Baggage, der seine Unfähigkeit anderen Leuten aufhalst, indem er ihnen die Kohle, um die er sie geprellt hat, nicht zurückzahlt. So ne richtige Wurst, Verzeihung, Würstchen, damit haben wir es hier zu tun.
      Diese grandiose Fleißarbeit von pandarul gibt beredt Auskunft über den Charakter von Roos und Anhang. Die müsste man oben an jeder Seite anschlagen. Mal schauen, ob er sich jetzt mit seiner großen Klappe wieder zurückzieht.
      Das muss man immer wieder in Erinnerung rufen, damit neu Hinzugekommene wissen, was es mit Roos und seinem hoffnungsvollen Nachwuchs auf sich hat. Schon schlimm, wenn jemand so sein Leben fristen muss und auch noch die Kinder anstiftet. Wir können nur von Glück sprechen, dass es sich nicht um eine kriminelle Großfamilie handelt.

      Mit dieser Historie würde ich jedem raten sich wieder unter den großen feuchten Stein zurückzuziehen, unter dem er hervorgekrochen ist. Aber er ist ja beratungsresistent!
      Wiedervorlage für diejenigen, welche es noch nicht kennen. Damit ihr wisst, mit welch gescheiterter Existenz ihr es zu tun habt.
    • Die anderen Fragen werden wohl unbeantwortet bleiben, denn wer nicht genug Zeit hat zu lesen, kann schlecht erwarten, dass ihm dennoch geantwortet wird.
      Es ist auch eine Form des Respektes gegenüber den vielen Schreibern, die hier Infos zusammengetragen haben, diese zumindest zu lesen, bevor man Fragen stellt.

      Die beiden Antworten von mir hast du nur bekommen, weil die eine Frage hier noch nicht so deutlich gestellt wurde und die andere Antwort, weil du dich auf dünnen Eis bewegt hast und nun
      hoffentlich entweder Google bemühst um das Urteil zu finden oder hier einfach nachliest.
    • Ohne mich hier im Thread eingelesen zu haben, verstehe ich die Brisanz der Thematik nicht so recht. Die ebay-AGB haben es doch zunehmend leicht gemacht, eine Auktion vorzeitig zu beenden, ohne dass der Höchstbietende Ansprüche stellen kann. Früher ja... da war das mal ein großes Thema, aber heute??? Wenn man es einigermaßen regelkonform anstellt, sollten daraus keine Probleme erwachsen.
    • Cesarus schrieb:

      Die ebay-AGB haben es doch zunehmend leicht gemacht, eine Auktion vorzeitig zu beenden, ohne dass der Höchstbietende Ansprüche stellen kann
      Ganz kurz, und ich denke, Du verstehst das in dieser Kürze sogar: Nö.

      Das Einstellen stellt das Angebot dar. Das Gebot die Annahme. Damit besteht ein Vertrag mit dem jeweiligen Höchstbieter, vorbehaltlich der auflösenden Bedingung dass ein anderer vor Auktionsende ein höheres Gebot abgibt. Daran hat sich nichts geändert, unabhängig davon, wie wild ebay in den AGB rumgefummelt hat:

      ebay AGB § 7 Abs. 2 S. 1 schrieb:

      Stellt ein Verkäufer mittels der eBay-Dienste einen Artikel im Auktions- oder Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab.

      ebay AGB § 7 Abs. 5 schrieb:

      Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist

      ebay AGB § 7 Abs. 6 schrieb:

      Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.
      Lustigerweise werden hinter dem Link auch nur drei Gründe genannt:
      • Ein Käufer bittet Sie, sein Gebot zu streichen, und Sie sind damit einverstanden.
      Ok, das ist eine klare Sache. Einvernehmliche Auflösung.
      • Sie befürchten, dass das Gebot von einem betrügerischen Käufer stammt.
      Da haben wir nun das Problem, dass wir ja gar nicht wissen können, wer der Bieter ist. Ist ja alles so schön gedatenschutzgetötet.
      • Sie möchten Ihr Angebot aus einem berechtigten Grund vorzeitig beenden.
      Is nich wahr, ebay? Na, das stand ja "oben" schon. Und was bitte sind nun diese "berechtigten Gründe"? Das nähere erklärt Ihnen dann der zuständige Richter. Oder so ähnlich... Denn das richtet sich letztlich ohne weitere Definition nach dem BGB. Und da wird in der Regel als einziger Grund die Unmöglichkeit auftauchen. Wobei dann immer noch 823, 119ff im Raum steht.

      Ok. ist jetzt trotzdem etwas länger geworden. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ganz kurz, und ich denke, Du verstehst das in dieser Kürze sogar: Nö.

      Das Einstellen stellt das Angebot dar. Das Gebot die Annahme. Damit besteht ein Vertrag mit dem jeweiligen Höchstbieter, vorbehaltlich der auflösenden Bedingung dass ein anderer vor Auktionsende ein höheres Gebot abgibt. Daran hat sich nichts geändert, unabhängig davon, wie wild ebay in den AGB rumgefummelt hat:
      Ich bin Jurist - über solche basics musst du mich nicht groß belehren ^^ .

      Entscheidend sind jedoch diese Aspekte hier gem. den ebay-Spielregeln:

      Beim Beenden eines Angebots besteht stets das Risiko, dass potenzielle Käufer enttäuscht werden. Generell empfehlen wir daher dringend, Angebote nicht vorzeitig zu beenden. Uns ist dabei bewusst, dass ein Abbruch manchmal notwendig ist. Dafür kann es zum Beispiel folgende Gründe geben:
      • Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf.
      • Das Angebot enthält einen Fehler.
      • Der Startpreis oder Mindestpreis ist falsch.
      • Der Artikel ist beschädigt oder verloren gegangen.
      Wobei dem Wortlaut nach diese Auflistung noch nicht einmal abschließend, sondern nur beispielhaft ist. Dementsprechende Entscheidungen dazu gibt es natürlich, z. B. Amtsgericht Siegen, Urteil v. 25.4.2019, AZ. 14 C 187/19.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Cesarus ()

    • Tja und genau darin liegt das Problem, Cesarus

      Als Jurist weißt du sicher, dass sich Klienten oft "um Kopf und Kragen" reden oder schreiben.
      Die werden ziemlich klug angeschrieben und gefragt, warum denn die Auktion abgebrochen wurde.
      Da sicher 95 % der Auktionsabbrüche nicht "regelkonform" sind, schreiben die Leute dann in ihrer Ehrlichkeit, dass sie den Artikel anderweitig verkauft haben oder ähnliches.

      Wenn du den Thread gelesen hättest, wüsstest du das.

      Es ist nunmal so, dass die Auktionsabbrüche tatsächlich mehrheitlich nicht den eBay-Regeln entsprechen und die Leute das auch noch einfach schriftlich mitteilen.
    • Kaiolito schrieb:

      Es ist nunmal so, dass die Auktionsabbrüche tatsächlich mehrheitlich nicht den eBay-Regeln entsprechen und die Leute das auch noch einfach schriftlich mitteilen.
      Du sagst es - das dürfte der casus knacksus in den meisten Fällen sein. Wobei ich die ebay-Regulierung auch absolut daneben finde, wonach man im Prinzip mehr oder weniger schon willkürlich abbrechen kann. Aber egal, wie man es letztlich regelt... Missbrauch wird sowieso immer irgendwie getrieben, ob von der einen oder von der anderen Seite :S .
    • Wenn es nur das wäre Cesarus, könnte ich damit leben.
      Beschäftige mich seit vielen Jahren mit dem Thema und sicher ist es so, dass es hier Missbrauch auf beiden Seiten gibt.

      Aber Roos sucht bewusst diesen Missbrauch und hat ein Buch veröffentlicht, bebildert, wie man den Missbrauch der einen Seite nutzt für seine Schadenersatzklagen.
      Er lebt davon.

      Grundsätzlich bin ich gegen jeden unberechtigten Auktionsabbruch, aber Roos nutzt eben bewusst Leichtsinn, Unwissenheit, mangelnde Erfahrung und die grundsätzliche
      Angst der Menschen vor dem Rechtssystem systematisch aus und da ist er einfach schlimmer als die Auktionsabbrecher.
    • @Kaiolito

      Tja, solchen Leuten gehört natürlich das Handwerk gelegt. Das Problem ist, dass sich das alles im zivilrechtlichen Rahmen abspielt und das Opfer den Beweis eines Rechtsmissbrauches oder eines unwirksamen Rechtsgeschäfts führen muss. Wenn ihm ebay dabei nicht mit Informationen zur Seite steht, hat er einen verdammt schweren Stand.
    • Cesarus schrieb:

      bochumer40 schrieb:

      Ich habe auch Post bekommen von Jonas roos kann mir Vlt jemand helfen was ich machen soll
      Schildere doch mal deinen Fall ganz konkret.
      ich hatte meine Konsole zum Verkauf Angebot für 24 std nach 20 Minuten habe ich meine Auktion abgebrochen gehabt ich wollte es ohne das Spiel verkaufen. Danach hat mich der roos angeschrieben wieso ich es rausgenommen habe , ich habe ihm geantwortet ich will es ohne spiel verkaufen.er hatte geboten bei der Auktion und gestern kam Post das ich es ihn für 1€ geben soll oder das ich Schadenersatz zahlen soll