Vorsicht bei Verkäufer "Kai" (47137 Meiderich/​Beeck) - verkauft Raubkopien div. Software

    • Vorsicht bei Verkäufer "Kai" (47137 Meiderich/​Beeck) - verkauft Raubkopien div. Software

      Hallo,
      ich wollte hier einmal vor dem Verkäufer "Kai" aus Duisburg warnen, er hat versucht mir raubkopierte Software zu verkaufen. Da er noch Andere Produkte (Handys, Fernseher etc.) im Angebot hat, ist da sicherlich auch Vorsicht angebracht.

      Wie ich darauf komme:
      Auf der Suche nach einem Officepaket bin ich bei den Ebay Kleinanzeigen bei einem "Kai"' aus 47137 Duisburg fündig geworden. Der verkauft "Microsoft Office Professional 2010 Deutsch !!!" für 79€. Auf meine Anfrage ob das Angebot noch gültig ist, kam nur eine Email zurück ich solle ihn unter seiner privaten Email Adresse kontaktieren - was ich dann auch getan habe.
      Jedenfalls kam als Antwort auf meine Anfrage dass die Software schon verkauft wäre, aber ich könne bei Ihm eine "voll registrierte Kopie" erwerben, Geld per Überweisung oder per Brief an Ihn. (Was ich natürlich nicht gemacht habe!) Ich habe dann mal nachgesehen was er sonst noch so verkauft, ist auch sehr teure SW von Adobe, Autodesk etc. dabei. Aber auch ein paar Handys, Fernseher etc.
      Ich denke mal da ist Vorsicht angebracht (aus meiner Anfrage habe ich einen vollständigen Namen und eine Bankverbindung - falls jemand den Verkäufer verifizieren möchte. Die Daten werde ich aber nicht öffentlich posten!)

      Jan
    • Der Anbieter bietet sofort bei Anfrage auf die Originalware seine voll aktivierten Kopien für 60-70 euro an.

      Zur Erläuterung für private Verkäufer und Käufer:

      „Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch“ von Werken, sogenannte Privatkopien, sind nach § 53 des Urheberrechtsgesetzes (Novelle vom 10. September 2003) unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.


      aber

      Dabei dürfen jedoch keine technischen Schutzmaßnahmen umgangen werden,[1] denn bei Umgehung eines effektiven Kopierschutzes sind auch Privatkopien illegal. Einem BGH-Urteil von 1978 zufolge liegt bei Audiomedien die Grenze bei sieben Privatkopien.[2] Die anzahlsmäßig achte Kopie ist demnach bereits eine illegale Kopie.

      Ein Verstoß gegen das Urheberrecht stellt ein Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuches dar und ist daher strafbar. Werden illegale Kopien von einer Person rein für deren privaten Gebrauch angefertigt, ist ein Urheberrechtsverstoß jedoch oft folgenlos, weil dieser in der Regel nicht verfolgt wird. Anders, wenn vom Rechteinhaber eine Anzeige erstattet wird: für eine Privatperson bei nicht gewerbsmäßiger Nutzung der illegalen Kopie kann nach deutschem Recht eine Strafe von bis zu 100 Euro verhängt werden.


      und weiter

      Der Begriff „Raubkopie“ wird von Kritikern als ungenau und übertrieben bezeichnet.[24][3] Das Wort beinhalte den Vorwurf eines Raubes, also ein Verbrechen im Sinne des StGB, was von der Kampagne Raubkopierer sind Verbrecher auch so transportiert wurde: die Werbespots, die sich an die Verbraucher richteten und vor allem auch in Kinos liefen, suggerierten, dass man als „Raubkopierer“ mit einer Strafe von bis zu 5 Jahren Haft rechnen müsse. Dies wurde jedoch als irreführend kritisiert,[25] da sich diese gesetzlich im deutschen Urheberrecht verankerte Höchststrafe (UrhG § 108a) an gewerbliche Schwarzkopierer richtet.[2] Abseits davon verwendete selbst der Verband Zukunft Medien Marketing, von dem diese Werbespots initiiert wurden, die Bezeichnung „illegale Kopien“.[24]

      Auch wird von Kritikern das Wort „Schwarzkopie“ als weniger wertende Bezeichnung für die illegale Kopie angesehen als das Wort „Raubkopie“.[26] Argumentiert wird, dass es analog dazu Begriffe wie „Schwarzfahren“ und „Schwarzarbeit“ gibt, die wie die illegale Kopie ebenfalls ein Vergehen (und kein Verbrechen) beschreiben.

      Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Raubkopie


      Urheberrechtsgesetz §106 und §108a finden bei diesem speziellen Verkäufer Anwendung:

      § 106
      Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

      (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Der Versuch ist strafbar.

      dejure.org/gesetze/UrhG/106.html

      § 108a
      Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung

      (1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

      (2) Der Versuch ist strafbar.

      dejure.org/gesetze/UrhG/108a.html
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    • kailinho1973 schrieb:

      weil ich die originalen alle verkauft habe
      aha - die "originalen" Raubkopien :cursing: ?

      vorab schon einmal Daten / Informationen die Microsoft veröffentlicht hat (s. Dateianhänge).....

      Dein Handel wird Dir extremen Streß bescheren......

      auch wenn Microsoft oder die anderen Hersteller die Fake-Software - nach Erhalt- vernichten werden:

      damit bist Du nicht an "Schmitzbackes" vorbei.....
      Dateien
    • kailinho1973 schrieb:


      die Gestapo geht um
      Glückwunsch! Du hast meine Geduld auf einen Schlag verbraucht.
      Ich finde dein Benehmen einfach nur unverschämt.

      Doch wer solche Vergleiche macht, kann das Wort N-i-v-e-a-u nicht mal buchstabieren - also mache ich es für dich!
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • @schumiline

      Vielen Dank für Deine Erläuterungen in Post #4. Speziell das mit der Bezeichnung "Raubkopie" war mir nicht geläufig, tut mir Leid dass ich mich da ggf. falsch ausgedrückt habe! Bin halt Entwickler, kein Jurist - und habe da einfach den in den Medien gängigen Begriff verwendet.
    • @kailinho1973

      "die Gestapo geht um" - da erübrigt sich wohl jeder weitere Kommentar -> vhs.de, da gibt es Geschichtskurse.
      Inwieweit es eine "Frechheit" ist vor Dir zu warnen sei den Forenteilnehmen bzw. potentiellen Käufern selbst überlassen. Ich bin durch dieses Forum zumindest schon einmal vor einem Fehler bewahrt worden. Und agesichts Deiner Reaktion scheint mein Hinweis ja auch nicht vollkommen aus der Luft gegriffen zu sein.