Welche Versandart gilt hier?

    • Welche Versandart gilt hier?

      beim gekauften artikel steht in der beschreibung
      "versand nur per post".
      bei ebay hinterlegt ist aber hermesversand mit 4EUR.
      beides geht nicht - entweder post oder hermes.
      von den 4EUR ausgehend vermute ich bei postversand ein unversichertes päckchen - bei hermes wär es versichert.

      der vk ist schon kontaktiert, hat aber noch nicht geantwortet.
      während ich darauf warte, hab ich mich gefragt, welche versandart in so einem fall für die erfüllung des kaufvertrags gilt und inwiefern das relevant ist, das hermes nur versichert versendet.
      müßte der postversand dann auch versichert erfolgen?

      ?(
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Ganz einfach river.
      Der VK hat einen Fehler gemacht. Nur er wird dir beantworten können an welcher Stelle das hier passiert ist.

      Für dich selbst kannst du vielleicht eine Wahrscheinlichkeit ableiten, indem du dir alte abgelaufene Auktionen ansiehst. An einer Stelle wird er ja geändert haben.
    • Ist ja richtig. Für viele sind "DHL" und "Post" aber nach wie vor synonym.
      Auch für viele Ebay-Vk (und K).

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Das wichtigste ist aber:

      Du als Käufer kannst dem Verkäufer "anschaffen" dass er sendungsverfolgbar versendet. Konkret also wie angeboten per Hermes.
      Dann gehst Du allen Problemen aus dem Weg, da der Verkäufer sich an Deine Versandanweisung halten muß - falls er bei einem Sendungsverlust nicht
      haften will.
    • schabbesgoi schrieb:

      Vielleicht meinte der mit "Versand nur per Post" schlicht, dass er keine Selbstabholung will, auch so was gibt es...

      Wer keine Selbstabholung gestatten möchte, muß das in der Auktion angeben. Da gibt es kein Rumeiern.

      Da der Wohnort des Verkäufers Platz für die Erfüllung seiner Warenschuld ist, braucht eine Selbstabholung nie angegeben werden, sondern nur deren Ausschluß.
      Das hat ebay leider immer noch nicht verstanden.
    • Kein Grund zum streiten, ich hatte nur überlegt, was hinter der verwirrenden Angabe stecken könnte.

      Für manche ist eben nicht nur Post und DHL "das Selbe", sondern jeder Versand ist "Post", inklusiv Hermes und Konsorten.
      Wird sich bei Nachfrage schon klären...
    • Nun, ich würde nie jemanden bei mir abholen lassen.
      Das ist mir zu unsicher und zu gefährlich.

      Ich habe gerade den zweiten Einbruch in meinem leben erlebt und ich lasse niemanden bei mir rein.

      Wenn Abholung, dann nur außerhalb des Hauses und ich würde mir mindestens zwei Zeugen dazu holen.

      Das AG Urteil Koblenz interessiert mich diesbezüglich nicht wirklich und ein anderes ist mir nicht bekannt.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      Nun, ich würde nie jemanden bei mir abholen lassen.
      Das ist mir zu unsicher und zu gefährlich.
      Ich hatte schon den Fall das eine Stunde nach Auktionsende der Käufer ohne einen Mucks zu machen vor der Türe stand und sein Gekauftes abholen wollte, da war ich echt platt.
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    • mijanne2007 schrieb:

      Das AG Urteil Koblenz interessiert mich diesbezüglich nicht wirklich und ein anderes ist mir nicht bekannt.

      Vielleicht sollten sich alle für das BGB interessieren. Dort wird der Ort der Leistung definiert:
      Im deutschen Zivilrecht bestimmt § 269
      BGB, dass die Leistung an dem Ort zu erfolgen hat, an welchem der
      Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte, wenn ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen ist.

      Ist es denn eigentlich so unzumutbar, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten?
    • Seltsamerweise scheinen sich viele K für das BGB zu interessieren, wenn es um Abholung geht.
      Geht es um das zu tragende Risiko bei nicht "versichertem" Versand scheint das BGB oft unbekannt, wie man vielen Roten entnehmen kann.
      Auch die Möglichkeit freiwillig auf versicherten Versand umzusteigen, bei entsprechender Bezahlung, scheint eher unbekannt zu sein.
    • Mir ist ehrlich gesagt schnurz, wie eindeutig die BGB-Bestimmung in diesem Fall ist.
      Ich würde niemals jemandem auf die Bude rücken, von dem ich weiß, dass ihm oder ihr das unangenehm ist.

      Also vor Bezahlung/Versand nachfragen und fertig ist die Laube.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • *alte_eule* schrieb:

      Im EP ging es nur überhaupt nicht um eine Selbstabholung sondern um die gemeinte Versandmethode.

      Und jetzt ist Schluss mit lustig :!:


      Ist doch auch gar nicht lustig, aber es hat sich doch herausgestellt, dass genau das gemeint sein könnte, dass eben nicht eine Versandmethode gemeint gewesen sein könnte (mit "POST) sondern nur der unbeholfene Versuch, eine Selbstabholung damit auszuschließen ... ?(

      und in dem Falle wäre eben Hermes die gewollte Versandmethode, die vorher nur nicht ausdrücklich genannt worden war, sondern sich unter der Option "Ich verschicke nur mit irgeneinem Versender, früher wärs "die Post" gewesen, und Abholung ist nicht erwünscht"


      Mirabella Neumann schrieb:

      Wieso stellte sich die Frage lt. EP eigentlich erst nach dem Kauf?
      Tauchte da plötzlich völlig unerwartet Hermes in der Kaufabwicklung auf?
      so sieht es nach dem Eingangspost aus:

      beim gekauften artikel steht in der beschreibung
      "versand nur per post".
      bei ebay hinterlegt ist aber hermesversand mit 4EUR.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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