Kein Unterhalt für Ex-Ehefrau bei Partnerschaft mit Schwulem
- BGH: Kriterium ist nicht Austausch von Intimitäten
Eine Frau, die nach ihrer Scheidung in einem eheähnlichen Verhältnis mit einem Homosexuellen lebt, kann ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt gegenüber ihrem geschiedenen Mann verlieren. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Kalrsruhe veröffentlichten Urteil. Nach Ansicht der Richter ist der Austausch von Intimitäten in einer neuen Partnerschaft kein Kriterium für den Verlust des nachehelichen Unterhaltsanspruches. Entscheidend sei vielmehr die Frage, ob die Frau mit dem neuen Partner in einer verfestigten Beziehung lebe und beide wie in einer Ehe wechselseitig für einander einstünden, so die Richter. Damit wurde der Klägerin des Ausgangsverfahrens der nacheheliche Unterhalt auf Betreiben ihres geschiedenen Mannes gekürzt.
afp.de/
Urteil:
(AZ: XII ZR 159/00)
- BGH: Kriterium ist nicht Austausch von Intimitäten
Eine Frau, die nach ihrer Scheidung in einem eheähnlichen Verhältnis mit einem Homosexuellen lebt, kann ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt gegenüber ihrem geschiedenen Mann verlieren. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Kalrsruhe veröffentlichten Urteil. Nach Ansicht der Richter ist der Austausch von Intimitäten in einer neuen Partnerschaft kein Kriterium für den Verlust des nachehelichen Unterhaltsanspruches. Entscheidend sei vielmehr die Frage, ob die Frau mit dem neuen Partner in einer verfestigten Beziehung lebe und beide wie in einer Ehe wechselseitig für einander einstünden, so die Richter. Damit wurde der Klägerin des Ausgangsverfahrens der nacheheliche Unterhalt auf Betreiben ihres geschiedenen Mannes gekürzt.
afp.de/
Urteil:
(AZ: XII ZR 159/00)