Fragen zu Rotoure-Kosten

    • Fragen zu Rotoure-Kosten

      Hey,

      sagt mal ein kleines - sagen wir mal mittelständisches Unternehmen als Firmenbezeichnung e.K. - Geschäft hat einen Onlineshop. Ist absolut top usw. Es liegt hier jedes mal ein vorgedruckter DHL Retouren Aufkleber drinne - dn ich nie brauche. Ich kaufe nur das was ich brauche ...

      Aber wie bezahlt das Unternehmen die Kosten für den Rücktransport. Die drucken fiktiv aus - bezahlen doch aber nur die tatsächlich verursachten Pakete hoffentlich an DHL?

      Andere Firmen bieten auch Retoure an, aber da gehe ich mit dem Paket in Vorkasse und die bezahlen die Kosten des Rückversandes per Gutschein oder per Überweisung aus.

      Was ist für den Händler billiger und was besser für Hädnler/Kunde ...

      Interessiert mich mal so ...
    • @ torwart: Alles klar. Dann ist der Vordruck Service. Denn der ist nicht im System - erst wenn was zurückggeben werden würde. Klasse.

      Und die Kosten kennt die auch jemand? Mir scheinen pauschal immer Versandkosten von 4,50 € sehr niedrig bemessen und ab 60 € liefern wir versandkostenfrei - schöne werbung ...

      Ironie ein: Grade wenn dann noch was retourniert wird von einigen Hirnis wo es nichts zu retournieren gibt. Ironie aus:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Paketversender aus OHV ()

    • Ab 13.6. erledigt sich die Sache sowieso.

      Lt. EuGH-Urteil muss dann der Käufer a. den Kaufvertrag schriftlich widerrufen und b. die Rücksendekosten selber tragen.

      express.de/recht/online-retour…ken,4620958,27271292.html
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Ab 13.6. erledigt sich die Sache sowieso.

      Lt. EuGH-Urteil muss dann der Käufer a. den Kaufvertrag schriftlich widerrufen und b. die Rücksendekosten selber tragen.

      express.de/recht/online-retour…ken,4620958,27271292.html


      Dies entspricht nicht der neuen EU-Verbraucherrechterichtlinie .....
      Richtig ist, dass der Käufer ausdrücklich widerrufen muss. Dieses muss er aber nicht schriftlich machen. Es reicht zukünftig auch ein Telefonanruf oder ein Mail.
      Außerdem muss der Händler ein Formular für einen Widerruf zur Verfügung stellen, welches der Kunde nutzen kann.
      Was nicht mehr als zulässiger Widerspruch gilt, ist die kommentarlose Rücksendung oder die Annahmeverweigerung.
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      - Stafellungen bei Versand normal - was handeln sich hier tw. die Unternehmen raus
      - Was kosten, wenn sie es kostenlos anbieten, die Retouren dem Unternehmen


      @ Paketversender

      Das hängt immer vom Auftragsvolumen und dem Verhandlungsgeschick des Einkäufers ab. Die Frage wird dir in nackten Zahlen hier niemand beantworten können.
      Da hält sich dann auch die höhere Verkaufsebene der entsprechenden Versandunternehmen sehr bedeckt.
      Da kannst du auch einen Bänker fragen, wo denn der niedrigste Kreditzins für den Hausbau genau liegt.
    • Du wirst keine allgemeingültigen Auskünfte bekommen. Dhl zum Beispiel handelt mit Geschäftskunden Individualverträge aus. Und sie sind nicht daran interessiert, dass der Endverbraucher einschätzen kann, wie viel er für seine paar Pakete pro abdrückt gegenüber einem Großversender....

      Die Händler sind auch nicht daran interessiert, dass ihre Endkunden erfahren, dass sie VSK unter Einbeziehung der Größenordnung des "Normaltarifs" zahlen, der Händler aber nur einen Bruchteil davon an dhl zahlen muss.

      Wer soll Dir also öffentlich "ehrlich" Auskunft geben?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • So. Und jetzt mal ernsthaft.

      So etwas wie Versandkosten gibt es nicht. Natürlich sind die längst in alle Artikel eingepreist, genau wie die Rücksendekosten und sonstige Schäden durch Widerruf etc. Wenn in einem Shop eine Versandkostenpauschale angeboten wird, ist sie genau das: eine Pauschale, die nicht im geringsten Zusammenhang mit "Versand" oder "Kosten" steht.

      In Wirklichkeit ist das eine Bestellverhinderungspauschale. Weil das Raussuchen der Ware aus dem Regal, das Eintüten, das Rechnung stellen, die Buchhaltung usw. ein echter Kostenfaktor sind, sollen die exemplarischen 5,- verhindern, daß jemand einen Pfennigartikel kauft und damit die ganze Maschinerie anwirft. Das rechnet sich nicht. Andererseits soll der Wegfall der Versandkostenpauschale bei einem bestimmten Wert den Verbraucher ermutigen, seine ohnehin bereits vernünftigpreisige Bestellung gleich noch um 2 Posten aufzustocken, um den entsprechenden Wert zu erreichen. Was viele ja auch tun, nur, um noch was zu "sparen". Das man deshalb dann irgendwelchen Schotter rumliegen hat, den man eigentlich gar nicht kaufen wollte...ja nun...

      Die "Versandkosten" können in dem Fall großzügig nachgelassen werden, weil sie nie Teil der Rechnung waren und ohnehin schon im Warenwert stecken. Und keine Versandkosten sind, sondern eben nur ein Anreiz, doch bitte unrentable Bestellungen bei der Konkurrenz zu tätigen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Panda, das sehe ich anders.
      Retouren kosten. Diese Kosten müssen in die Kalkulation einfließen.

      Es ist natürlich richtig, dass der Kunde das zahlt. Aber aus deiner Perspektive würden die Brötchen des Unternehmers ihn auch nichts kosten. Die zahlt schließlich sein Kunde.


      Edit: zu spät...
    • Ja sicher.

      Nur dieses dauernde Rumgeeiere, den Versand zu beziffern und in irgendeine Relation zu der Phantasiezahl "VSK-Pauschale" zu setzen, das war noch nie logisch. Tausend solche Threads, und jeder war bislang überflüssig. 8)

      Was eine Retoure kostet? Nix: bei 5 Euro realen VSK und 20% Quote ist das Geraffel halt einen Euro teurer. Bei 40% Quote 2 Euro. Lächerlich im Vergleich dazu, daß man einen Mitarbeiter anstellen muß, der den Krempel entgegennimmt, auf Wiederverkaufsfähigkeit prüft, zurücksortiert, die Rechnung ausbucht und das Geld zurückzahlt! Wertverluste durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme mal gleich ganz außen vor.

      Aber klar, das einzig Interessante ist ja, ob der Händler bei DHL 3,- oder 3,50 oder 3,99 bezahlt und ab wieviel Paketen.

      Ich werds nie kapieren, wie man auf das Thema Versand so abgehen kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von pandarul ()