Privatverkauf, Versand per Nachnahme, Annahme verweigert, wer zahlt Kosten?

    • Privatverkauf, Versand per Nachnahme, Annahme verweigert, wer zahlt Kosten?

      Hallo,

      ich (privat) habe über Kleinanzeigen Ware (eine Uhr) per Nachnahme versendet und bin ja die Kosten in Vorkasse getreten.

      Nun hat mir der Käufer heute mitgeteilt, dass er das Paket nicht angenommen hat, weil es zu leicht ist?!?!

      Das Paket wird ja jetzt wieder zu mir zurückkommen inkl. weiterer Gebühren. Wie hoch werden die sein und vor allem, wer muss die tragen? Ich habe keinen Bock am Ende nur Kosten und sonst nichts gehabt zu haben.

      Vielen Dank vorab,

      mfg CeeJay
    • Soll ich die letzte email mit gesamtem verlauf kopieren und einfügen?

      Er wollte die Uhr per Nachnahme haben. Nachdem ich versendet habe, musste er kurzfristig 10 Tage von Arbeit aus weg und konnte das Paket nicht annehmen. Es wurde in die Filiale gebracht und heute sollte die Mutter das Paket abholen. Er hatte ihr gesagt sie solle auf das Gewicht achten, da es zu leicht war (die Uhr wiegt um die 100g!!!), hat sie die Annahme des Paketes verweigert. Nun kommt es wieder zurück.
    • Für mich hört sich das nach Ausrede an -wenn nicht dann Übervorsicht - auf deinem Paketzettel steht doch sicher das Gewicht drauf - ich würde den K bitten dies durch seine Mutter bei der Post abgleichen zu lassen - dann könnte man ja sehen ob etwas entnommen wurde oder nicht.

      Meiner Meinung nach hätte der K für den Rückversand + Nachnahmegebühr aufzukommen wenn er diese Bezahlart ausdrücklich gewünscht hat . (E-mail - Verlauf ) und auch noch geschrieben hat , daß er die Annahme verweigert hat.
    • Auf dem Paketzettel steht nur Paket bis 2kg. Ich habe es aber sehr gut verpackt, also könnte man sehen, ob das Paket geöffnet wurde oder nicht.

      Schriftlich habe ich alles von ihm, ist halt nur die Frage, wie man das dann durchsetzen kann, dass ich von ihm Geld bekommen.
    • ES ist Dir abgesehen von den Nachnahmekosten

      KEIN wirtschaftlicher SCHADEN entstanden,oder??

      Die Tatsache,daß Du die Uhr nicht verkauft hast,ist jedenfalls KEIN Schaden.

      Nimm das Teil zurück,mache die notwendigen Meldungen bei Ebay(am besten telefonisch),erkläre,daß wegen der Rücksendung der Kauf widerrufen ist und keine gegenseitigen Ansprüche mehr (wenn die Uhr wieder bei Dir ist)bestehen und setz die Uhr wieder bei Ebay rein(vergiß nicht,den Preis zu erhöhen).

      Du hast Lehrgeld bezahlt(KEINE Nachnahme mehr in Zukunft)und fang jetzt nicht an etwas durchzuziehen,was viel Mühe kostet,diese aber nicht wert ist.

      Setz den Käufer auf die Sperrliste.UND:kommuniziere nicht mit ihm,denn dadurch wird alles komplizierter...

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • Dazu müsstest du dich schriftlich weiter mit dem Käufer auseinandersetzen. Ob der Aufwand sich lohnt musst du selbst wissen.

      Ich würde Ihm erst einmal eine e-mail schicken , daß er einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit dir geschlossen hat.
      Vereinbarte Zahlart war Nachnahme - du hast die Ware versendet und er hat seinen Teil des Kaufvertrages mit der Verweigerung der Annahme nicht erfüllt.


      § 293 BGB
      Annahmeverzug

      Dadurch sind Dir Mehraufwendungen entstanden , die du nun von Ihm erstattet haben möchtest.

      § 304 BGB
      Ersatz von Mehraufwendungen


      ( Ich würde Ihm die Nachnahmegebühr + Rückversand in Rechnung stellen )


      dann mal schauen ob und was er antwortet.
    • Leute der Verkauf fand über Kleinanzeigen statt, nicht über das bekannte Auktionshaus.

      Nehme das Paket an sobald es bei dir eintrifft, die Kosten für den Rückversand dürften meines Wissens um ca. 4 Euro handeln, wenn überhaupt Rückkosten bei dieser Verweigerung entstehen. Sprich mit deinem Käufer evtl. ist er auch bereit dir die unnötig entstandenen Kosten zu erstatten.
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    • Das erste Mal Nachnahme und direkt reingefallen.
      Werde das zukünftig auch so machen mit Vorkasse der Gebühren, falls ein potentieller Käufer unbedingt auf Nachnahme besteht.

      Jetzt erstmal abwarten, dass das Paket zurückkommt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ceejay80 ()

    • Ceejay80 schrieb:

      Das erste Mal Nachnahme und direkt reingefallen.
      Werde das zukünftig auch so machen mit Vorkasse der Gebühren, falls ein potentieller Käufer unbedingt auf Nachnahme besteht.


      Das nächste Mal: Abholung und Barzahlung, wie bei Kleinanzeigen vorgesehen!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • schumiline schrieb:

      Leute der Verkauf fand über Kleinanzeigen statt, nicht über das bekannte Auktionshaus.

      Nehme das Paket an sobald es bei dir eintrifft, die Kosten für den Rückversand dürften meines Wissens um ca. 4 Euro handeln, wenn überhaupt Rückkosten bei dieser Verweigerung entstehen. Sprich mit deinem Käufer evtl. ist er auch bereit dir die unnötig entstandenen Kosten zu erstatten.


      Die Gebühren für die Option "Nachnahme" werden von DHL vermutlich nicht erstattet.
      Die 4 Euro für eine Rücksendung, die neuerdings berechnet werden, wenn das Paket (aus div. Gründen) zurückgeht nur gewerbl. VK.

      shopbetreiber-blog.de/2013/05/…-shopbetreiber-zur-kasse/

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()