Rückgabe von Felgen nach 3 Monaten

    • grafiksammler schrieb:

      Und alle Geschäfte, die von und mit Endverbrauchern gemacht werden, unterliegen dem BGB



      Selbstverständlich, ja.

      Mir ist nur kein § im BGB bekannt, der die Vollständigkeit (und was das eigentlich ist) festschreibt.
      Wir sind nicht in den USA, wo man noch angeben muss, dass eine Mikrowelle nicht zur Trocknung von Katzen geeignet ist. Abgesehen davon: Ich weiß nicht mal genau, ob ein privater Veräußerer das dort angeben muss, oder ob das nur in der Gebrauchsanweisung des Herstellers dort stehen muss.

      Aber ich kann mir aber eh vorstellen, dass der Anwalt des Gegners unseres TE mit anderen Mitteln....zum Beispiel der Überprüfung der Gewerblichkeit...recht weit kommen könnte. Und dem TE viel mehr Unbehagen verursachen kann, als nur dieser behauptete "Sachmangel". Und so kommt der TE eventuell dann sowieso "in die Klemme".

      Im Allgemeinen "nervt" es mich ja, wenn man darauf bei jeder Frage zuerst abhebt unabhängig von der Frage. Wie so oft schon "drüben" geschehen. Aber beim Thema Widerruf und Rücknahme spielt es imo schon eine Rolle.

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    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ok, wenn das tatsächlich Ferrarifelgen sind, würde ich die Teile anstandslos zurücknehmen,

      Axo... wenn das, was zurückkommt, dann keine Felgen sind, die auf 'nen Ferrari passen (ET zwischen 20 und 40, je nach Modell, Liste kann ich reinstellen) dann würde ich natürlich darauf bestehen, Felgen zurückzubekommen, die auf 'nen Ferrari passen. Sonst habe ich ja nicht die Felgen zurückerhalten, die der Käufer nach eigenem Bekunden (anwaltlich bestätigt) von mir bekommen hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • grafiksammler schrieb:

      monza30 schrieb:

      Dann brauchts also tatsächlich einen berufsmässig agierenden Einkaufsbetreuer?

      monza, genau deswegen sind die Lasten vom Gesetzgeber so einseitig dem Verkäufer aufgehalst worden.

      Und daher steht bei ebay auch warnend vor jeder Auktionsbeschreibung: Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich

      Man kann das für gut, weniger gut oder schlecht halten. Es ist einfach so.

      Ja sicher ist der VK für seine Angaben "haftbar". Hier sind keine gemacht worden! Und ohne die fehlende Angabe kauft man nicht blindlings drauf los!

      Anders wäre es gewesen wenn der VK irgendwas von "passt auf alle Fahrzeuge von ......" geschrieben hätte. Und ja... auch auf nen Ford passen die sogar, wenn auch u.U. mit mehr oder weniger Anpasserei.

      Kauft irgendwer blindlings einen Ackergaul, wenn er damit Trabrennen gewinnen will nur weil der VK geschrieben hat "verkaufe ein Pferd mit vier Beinen und zwei Ohren" ohne weitere Angaben?
    • Habe mal eine chronologische Reihenfolge gemacht

      16.3 -20:12
      Auktionsende und kauf von 4 Felgen
      Rücknahme oder Umtausch wird nicht angeboten

      1.4-15:14
      Erster Kontakt wegen Umtausch der Felgen

      2.4 -13:29
      Käufer stellt frage wegen Rücknahme


      Antwort Ich Verkäufer : wenn es ihm recht ist , soll er sie in eBay versteigern

      Antwort käufer : ok dann stelle ich sie für 10 Tage rein

      4.4 -18:50
      Felgen sind für 10 Tage eingestellt , damit akzeptiert er es??



      9.9 -13:24
      Verkäufer will wieder Artikel zurück geben
      Da seine Auktion nicht Genügend Geld brachte
      Käufer bricht seine Auktion vorzeitig ab


      Bis zum 29.4 keinen Kontakt mehr

      29.9 -15:57
      Käufer macht Probemontage auf seinem Auto mit Bilder als Beweis das sie nicht passen

      29.4 -21:26
      EBay fall eröffnet wegen Abweichung von Beschreibung

      03.5- 22.28
      Ich nimm Stellung zum fall

      05.5 -09:34
      Käufer antwortet

      30.5 09:03
      EBay schließt fall , da auktionsende länger als 45 Tage ist und somit kein recht mehr besteht
      Bilder
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    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ok, wenn das tatsächlich Ferrarifelgen sind, würde ich die Teile anstandslos zurücknehmen,

      Axo... wenn das, was zurückkommt, dann keine Felgen sind, die auf 'nen Ferrari passen (ET zwischen 20 und 40, je nach Modell, Liste kann ich reinstellen) dann würde ich natürlich darauf bestehen, Felgen zurückzubekommen, die auf 'nen Ferrari passen. Sonst habe ich ja nicht die Felgen zurückerhalten, die der Käufer nach eigenem Bekunden (anwaltlich bestätigt) von mir bekommen hat.



      Ich finde es eh sehr gewagt, Angaben die aus einer anderen, früheren Auktion des selben VK stammen, auf eine neue übertragen zu wollen. In der AB, die Grundlage des Kaufvertrages ist, steht keine Automarke mehr drin. Ganz abgesehen davon, dass die "allgemeine" Angabe einer Automarke schlicht eh Unsinn ist.


      @grafiksammler: Dein Link zu Wiki bringt mich der Frage der Verpflichtung zu Vollständigkeit eines Angebots leider kein Stück näher. Können wir uns darauf einigen, dass es bei einer Felge ohne Angabe der ET gar keine "übliche Eignung" gibt, die der Normalverbraucher erwarten darf?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Oh...uppsala...TE wird ja immer "angenehmer"....hat sogar das pushen angeboten, was für ein freundlicher Kerl.... ;(

      und ein wenig "Daten" dazu. K hat 45er erwartet....Die würden wohl auf den Ford Kuga passen. 27er wohl nur, wenn man die Kotflügel wegflext ;)
    • monza30 schrieb:

      Ja sicher ist der VK für seine Angaben "haftbar". Hier sind keine gemacht worden! Und ohne die fehlende Angabe kauft man nicht blindlings drauf los!

      Ja, Du. Und ich. Aber wir schrauben ja auch mit Verstand und nicht Bildiguckisehegeilausmachichmalbietknopffindi. Du weisst selber, was da draussen für merkbefreite Fussel-Tuning-Spezialisten rumlaufen. Die kriegen auch keinen alten Fiat 141A durch den Tüv, bei dem man einfach mal eben nur die Karosserie über einen Lancia Delta HF Turbo Integrale drübergezogen hat sondern schlitzen sich lieber die Reifenschulter am Kotflügel auf, wenn sie nicht schon beim draufschrauben der Räder die Spurstangen nach innen quetschen. Haupsache sieht Rindviechl (bzw Kuhl) aus. (Was geht dem Manta-Fahrer durch den Kopf, wenn er mit 180 gegen den Brückenpfeiler knallt? Der Heckspoiler...)

      Morientes schrieb:

      Käufer macht Probemontage auf seinem Auto mit Bilder als Beweis das sie nicht passen

      Ähhhmmm... Probemontage? Wie sehen die Felgen jetzt innen aus? Bei ET27 zu ET 45 dürfte da beim dranschrauben vermutlich irgendwas hartes im Weg gewesen sein. Spurstangenkopf, Bremssattel oder so was...

      schabbesgoi schrieb:

      In der AB, die Grundlage des Kaufvertrages ist, steht keine Automarke mehr drin.

      Nö, schabbes. Die Angabe "Ferrari Vorderachse" stammt vom Käufer und ist der Grund seiner Reklamation. Da muss er sich dann schon drauf festnageln lassen. Die 8,5x19 ET 27 LK 108x5 passt tatsächlich auf einen F360. Serienmäßig hat der 18-Zoll, daher die leichte Abweichung in der ET zwischen Liste der LK und der 19-Zoll-Felge.

      TE sitzt also bei Rücknahme auf vier Ersatzteilen für ein Auto von Leuten mit zu viel Kohle. Nur schade, dass es kein Komplettsatz ist sondern zweimal ein Satz Vorderachse.

      schabbesgoi schrieb:

      Die würden wohl auf den Ford Kuga passen. 27er wohl nur, wenn man die Kotflügel wegflext ;)

      Nochmal nö. Die stehen dann halt etwas aussen über. Wie man die 19"-Räder in die Radhäuser reinbekommt ist bei beiden das selbe Problem: Radausschnitt vergrößern. Dann freischwebend elf Kilo Karosseriespachtel aussen dranmodelliert und fertig ist der R5 Turbo für Arme.
      :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • nee, bei 27 statt 45 vorgeschriebenen ist allenfalls der Kotflügle beim runterlassen im weg, aber beim draufstecken keine Bremse oder so
      wenn ET45 statt max. 27 vorgegebenen , dann wären Achsteile evtl. im Weg

      ist aber wieder mal typischer fall, wo sowohl betreutes verkaufen, als auch betreutes kaufen notwendig gewesen wäre

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • ich sags mal so: was manche Leute mit ihren Autos machen oder besser: ihren Autos antun, ist manchmal etwas schwer zu kapieren....

      Gerade wo der Kuga erwähnt wird: der fährt mit seinem serienmässigen Fahrwerk einfach nur gut. Was will man von einem Flanier-"Gelände"-wagen mehr verlangen?

      Ach... Ferrari-Felgen unter nen Ford pappen... ich weiss nicht. Aber ob das hier tatsächlich Ferrari-Felgen sind, werden wir niemals erfahren. Es sei denn, der VK würde uns den wagen, für den der zum Verkauf stehende satz GEKAUFT wurde, mal zeigen. Und da sehe ich dann doch etwas dunkel.... Wer gebrauchte Pellen aus der Verwandtschaft verhökert dürfte keinen Ferrari in der Garage haben...
    • Morientes schrieb:

      Habe mal eine chronologische Reihenfolge gemacht

      16.3 -20:12
      Auktionsende und kauf von 4 Felgen
      Rücknahme oder Umtausch wird nicht angeboten

      1.4-15:14
      Erster Kontakt wegen Umtausch der Felgen

      2.4 -13:29
      Käufer stellt frage wegen Rücknahme


      Antwort Ich Verkäufer : wenn es ihm recht ist , soll er sie in eBay versteigern

      Antwort käufer : ok dann stelle ich sie für 10 Tage rein

      4.4 -18:50
      Felgen sind für 10 Tage eingestellt , damit akzeptiert er es??



      9.9 -13:24
      Verkäufer will wieder Artikel zurück geben
      Da seine Auktion nicht Genügend Geld brachte
      Käufer bricht seine Auktion vorzeitig ab


      Bis zum 29.4 keinen Kontakt mehr

      29.9 -15:57
      Käufer macht Probemontage auf seinem Auto mit Bilder als Beweis das sie nicht passen

      29.4 -21:26
      EBay fall eröffnet wegen Abweichung von Beschreibung

      03.5- 22.28
      Ich nimm Stellung zum fall

      05.5 -09:34
      Käufer antwortet

      30.5 09:03
      EBay schließt fall , da auktionsende länger als 45 Tage ist und somit kein recht mehr besteht

      @TE: Danke dass du die Bilder gepostet hast. Irgendwie kann ich dort nirgendwo lesen, dass der Käufer von sich aus die Felgen weiterverkaufen wollte, wie du schreibst.
      Wäre nett, wenn du dieses Bild auch anhängen könntest.
      ...

      TE varkauft von Zeit zur Zeit ja Autoartikel von seinen Bekannten und so. Da kann man doch nicht so ahnungslos sein, wie z.B ich, dem
      nur wichtig ist, dass sein Auto fährt. Für mich wäre in solcher Situation die Frage wichtig, wieviel wohl so ein Verkäufer gewusst haben könnte.
      Ob z.B der Vorkäufer ihm schon etwas dazu gesagt hatte. Dann hätte ich mir bei grösseren Summe auch einen Anwalt genommen.

      @TE: Meinem Empfinden nach fühlt sich das Erzählte als nichts halbes und nichts ganzes. Die Gegenseite hat schon einen Anwalt. Also
      nimm dir auch einen und erzähle ihm Wahrheitsgemäß alles, wie die Auktionen gelaufen sind, oder handle nach dem Schreiben von dem Anwalt der Gegenpartei


      Apropos: Haben wir eine Möglichkeit die "Gegenseite" hier zu Diskussion einzuladen?
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    • monza30 schrieb:

      Was will man von einem Flanier-"Gelände"-wagen mehr verlangen?


      Naaaa, dass er "besser" aussieht natürlich, möglichst Voll-Krass *grins.

      Wobei, sooo lustig ist das ja gar nicht....die Veränderung ändert ja auch das Fahrverhalten und nicht ganz umsonst"....kann man nicht "alles" machen bzw. bekommt nicht "alles" vom TÜV abgenommen. Ganz großer Mist: Wenn es auch noch "irgendwie" passt. Und trotzdem die Zulassung damit verloren gegangen ist. Dann braucht es nur noch einen kleinen Unfall (Muss gar nicht deshalb sein) und man bekommt eventuell viel Ärger mit der Versicherung. Das kann dann schon mal richtig ins Geld gehen.

      Neben den Fragen des TE hier und dem Gerede über Autoaufrüstung interessiert mich ab nun wirklich noch die Verpflichtung zur vollständigen AB. Die Frage "Sachmangel" oder nicht ohne Angabe der ET ...
      Das finde ich "wichtig", für jeden der Artikel als Privater verticken will.

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Wie hatte denn der K die Felgen angeboten?
      Auch ohne weitere Angaben oder für Vorderachse/Ferrari?
      U.U. hat er sich ja des gleichen "Vergehens" schuldig gemacht, das er dem VK vorwirft?

      Für diese Diskussion eigentlich nicht so wichtig, Genauso wenig wichtig wie die Frage ob der K hier nicht in der nächsten Zeit
      in einem einschlägigen Thread als Abbrecher posten wird ;)
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    • Mein Auto war ein focus rs 2
      Felgen hätten gepasst wenn ich die bolzen getauscht und etwas gebördelt hätte


      Bei dem Bild ist es. Da fragt er mich ob ich sie zurück nehme
      Darauf antworte ich, mir wäre es recht , wenn du sie einstellst

      Dann er

      Ok dann stelle ich usw ein


      Der Käufer hatte sie mit 4 x Ferrari Oz Felgen eingestellt mit et 27
      Bilder
      • image.jpg

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    • Morientes schrieb:


      Bei dem Bild ist es. Da fragt er mich ob ich sie zurück nehme
      Darauf antworte ich, mir wäre es recht , wenn du sie einstellst

      Du hast im EP so geschrieben als wollte er von sich aus die Felgen einstellen. Es war aber nach dem Bild nicht seine Idee. Nur das wollte ich geklärt haben.
      (es war mir unklar, von wem der Ebay weiterverkuf gekommen ist)
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