Rückgabe von Felgen nach 3 Monaten
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Hier z.B. kannst du ET 27 zwar nicht hören, aber lesen
ebay.de/itm/OZ-Alufelge-Ultral…%3D10%26sd%3D131139935470 -
ok gelesen, aber trotzdem mir vollkommen neu das ET in ungeraden Zahlen berechnet wir.
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Man kann nicht alles wissen. Mach dir nix draus.
Wobei, hättest du einen Ferrari... wahrscheinlich auch nicht. Das macht dann die Werkstatt. -
Stahlfelge Peugeot 308er 6,5x15 ET27
hier auch.Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.
Christian Friedrich Hebbel
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*ggg* Mein unmaßgeblicher Eindruck: Einige (gar nicht so wenige) Leutchen hier interessieren sich viel mehr fürs Schrauben als für die rechtlichen Aspekte eines missglückten eBay-deals.
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Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal -
schumiline schrieb:
Mich persönlich interessiert der Ausgang deiner jetzigen Entscheidung wirklich sehr, würde mich freuen wenn du uns weiterhin auf dem Laufenden hälst.
Mich auch, es dürfte ja recht flott gehen. Es steht ja bereits drin, daß das Mandat zur Klage erteilt ist. Sowas schreibt man eigentlich nur, wenn das auch stimmt; sonst heißt es immer was von "empfehlen" oder "vorbehalten". -
Eine Einigung kann ich immer noch eingehen aber nicht zu diesen Konditionen
Mich trifft die Schuld nicht zu 100%
Und nach 3 Monaten Rücknahme zum vollen Preis ? Nein danke
Habe jetzt ein Shirt umgetauscht bei hollister, war schon 4 Monate her
War aus Kulanz
Bekam aber nicht den vollen Preis sondern nur noch den Wert den das Shirt da hatte
29€ vorher
Bei Rückgabe 5€ -
Die von Ford gelieferten "Standard-Felgen" (ihhh, klein und Stahl) bei unserem alten C-Max hatten eine ET von 52,5 *lach
Aber nun habe ich hier "gelernt" , dass alles unter 30 und über 50 exotisch ist.....und man beim "Blindkauf" also irgendwas zwischen 30 und 50 (mit Hang zu 45) erwarten darf....
, und sonne ich mich einfach in dem Gefühl was ganz "Ausgefallenes" gehabt zu haben, gemeinsam mit hunderttausenden Leuten, die heute noch Focus, C-Max, Mondeo mit Original-Felgen von Ford aus diesen Jahren fahren
Menno, es gibt fast alles, nicht nur gerade und ungerade -
Morientes schrieb:
Hab erstmal ein schreiben aufgesetzt das kein Anspruch gegen mich besteht
Je nach Stärke der Argumentation und der Wortwahl kann das natürlich auch eine Basis für die Einigungsbereitschaft der Gegenseite schaffen.
Würde ich so verfahren, dann wäre einzig eine aussergerichtl. Einigung mein Ziel. Alles andere ist sehr hoch gepokert, auch wenn der RA bei dieser Telefonberatung anderer Ansicht war.
Risikoabwägung: Ich denke schon, dass sich auch diese Felgen verkaufen lassen, zu diesem Zweck werden sie ja hergestellt.
Vielleicht in einem Ferrari-Forum mit etwas Zeit und Geduld.
In einem etwaigen Schreiben würde ich mich auch auf die unangemessen kurze Frist des RA beziehen. Es lässt sich sicher ein § finden, aus dem hervorgeht, dass diese Frist nicht ausreichend, weil unangemessen ist.
Ich verstehe nicht wirklich, weshalb so eine kurze Frist gesetzt wurde. Fährt der Herr RA in Kürze in Urlaub? -
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Morientes schrieb:
Eine Einigung kann ich immer noch eingehen aber nicht zu diesen Konditionen
Mich trifft die Schuld nicht zu 100%
Und nach 3 Monaten Rücknahme zum vollen Preis ? Nein danke
Habe jetzt ein Shirt umgetauscht bei hollister, war schon 4 Monate her
War aus Kulanz
Bekam aber nicht den vollen Preis sondern nur noch den Wert den das Shirt da hatte
29€ vorher
Bei Rückgabe 5€
Ich glaube, mit Deinem K zu verhandeln...da ist hier der falsche Platz. Das musst Du schon mit ihm ausmachen, und/oder mit seinem Anwalt, oder Dein Anwalt mit seinem.
Wenn Du da nicht in die Pötte kommst, dann wird es wahrscheinlich ein Richter für Euch entscheiden. -
Morientes schrieb:
Mich trifft die Schuld nicht zu 100%
Das ist vollkommen unerheblich, bei einem Mangel, der nur 5% des Kaufpreises ausmacht, haftest du auf Ausbesserung dieses Mangels oder Neulieferung (!). Da du den Mangel nicht beheben kannst und sicher auch nicht einen mängelfreien Satz neue Felgen der Art nachliefern kannst, hat der Käufer als nächstes das Recht auf Rückabwicklung. Dabei ist er so zu stellen, als hätte der Kauf nie stattgefunden, d.h. du zahlst nicht nur den vollen Kaufpreis zurück und seinen Verzugsschaden (Anwalt), sondern auch für z.B. Hin- und Rückversand.
Deine Verpflichtungen aus der Sachmangelhaftung verjähren nicht nach Wochen oder Monaten, sondern nach zwei Jahren. Dein Käufer hätte ebensogut bis Anfang 2016 warten können, um mit den Felgen auf deiner Matte zu stehen.
Es gibt auch keine halben Mängel, entweder es ist einer, dann bist du dran - egal wie marginal der Mangel erscheinen mag -, oder es ist keiner, dann hat der Käufer Pech gehabt. -
Ich denke das wird sich alles in der ferne verlaufen
So eine Frist ist nicht mal banktechisch möglich
Und dann ohne einschreiben
Hätte ja auf Postwege verloren gehen können
Beweise ? Null
Mein ra meinte wegen der Frist
Genau und danach werden wir zum Tode verurteilt
Der k hätte ihn beauftragt mal etwas zu schreiben und etwas Angst in die Stimmung zu bringen
So würde es auch immer machen -
Ja, diese extrem kurze Frist, banktechnisch zwar mittlerweile möglich, aber das Schreiben zudem ohne Zustellungsbeleg, machen den gegnerischen RA etwas unglaubwürdig.
Zumindest wirkt es etwas halbherzig, was immer man daraus schließen mag.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()
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Mirabella Neumann schrieb:
Ich verstehe nicht wirklich, weshalb so eine kurze Frist gesetzt wurde. Fährt der Herr RA in Kürze in Urlaub?
Sowas ist meistens auf ein Versehen zurückzuführen. Und wie schon gesagt, die Frist ist nicht angemessen, in der Zeit kann man das Geld ja gar nicht überweisen. 5 Arbeitstage sind schon das absolute Limit an Frist, wenn es nicht um Eilbedürftigkeit geht. Üblich sind eher 10 Tage (zzgl. Postlaufzeit, wenn nicht vorab per Fax), 10 Werktage oder auch 10 Arbeitstage (=zwei Wochen).
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Ich hatte die Kosten oben aus gutem Grund abgeschätzt. Nehmen wir an es geht vor Gericht und nehmen wir an, es kommt ein Vergleichsvorschlag auf den Tisch, wo @Morientes 1/4 des Kaufpreises als Schadensersatz zahlen muß.
Dieser Vergleich wäre wegen der anteiligen Aufrechnung von Gerichts- und Anwaltsosten (auch davon dann 1/4) teurer, als die bisher angefallenen Kosten.
Wie wahrscheinlich ist es, komplett zu obsiegen? Das ist nämlich so gut wie das einzige Szenario, in dem @Morientes besser wegkommt als wenn er jetzt die Felgen zurücknimmt.
Sich jetzt vergleichen macht Sinn.
Ich habe es oben schon geschrieben, anbieten, das Geraffel zurückzunehmen, falls der Käufer seinen Anwalt selbst trägt. Wenn er nicht 100%ig überzeugt ist, wird er darauf eingehen. In dem Fall wäre nichtmal ein finanzieller Schaden da (ok, Versand, klar); es wäre, als ob die Felgen nie verkauft worden wären.Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von pandarul ()
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Warum sollte der Anwalt ein Einschreiben schicken?
Du bist schon in Verzug, die Verfahrenskosten hängen an deiner Backe, dazu braucht niemand mehr belegen, daß dir ein Schreiben zugegangen ist. -
Es blieben noch 89€ eBay gebühren
Mit Anwalt und allem bei knapp 1150€ -
Ja, ok, die eBay-Gebühren hatte ich vergessen. 45 Tage sind ja rum, die gibt es nicht zurück.
Na dann nimm die mit rein in deinen Vorschlag und verlange, daß der Käufer sich daran beteiligt. Mehr als ablehnen können sie nicht. -
Warte jetzt erstmal ab was von der Gegenseite kommt
Einigen kann man sich immer laut ra -
Ich würde als VK dieses Angebotes nicht pockern, weil mir hier die Argumentation gegen seine richtige Darstellung schlüssig erscheint. Ich würde deshalb die Felgen zurücknehmen und sie gemäß Löschberts Vorschlag zukünftig einzeln anbieten - eventuell auch in entsprechenden Foren an Ferrari-Fahrer, denen Bordsteine auch bekannt sind. *g*
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