Rückgabe von Felgen nach 3 Monaten

    • *ggg* Mein unmaßgeblicher Eindruck: Einige (gar nicht so wenige) Leutchen hier interessieren sich viel mehr fürs Schrauben als für die rechtlichen Aspekte eines missglückten eBay-deals. :thumbup:

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • schumiline schrieb:

      Mich persönlich interessiert der Ausgang deiner jetzigen Entscheidung wirklich sehr, würde mich freuen wenn du uns weiterhin auf dem Laufenden hälst.


      Mich auch, es dürfte ja recht flott gehen. Es steht ja bereits drin, daß das Mandat zur Klage erteilt ist. Sowas schreibt man eigentlich nur, wenn das auch stimmt; sonst heißt es immer was von "empfehlen" oder "vorbehalten".
    • Eine Einigung kann ich immer noch eingehen aber nicht zu diesen Konditionen
      Mich trifft die Schuld nicht zu 100%

      Und nach 3 Monaten Rücknahme zum vollen Preis ? Nein danke
      Habe jetzt ein Shirt umgetauscht bei hollister, war schon 4 Monate her
      War aus Kulanz
      Bekam aber nicht den vollen Preis sondern nur noch den Wert den das Shirt da hatte

      29€ vorher
      Bei Rückgabe 5€
    • Die von Ford gelieferten "Standard-Felgen" (ihhh, klein und Stahl) bei unserem alten C-Max hatten eine ET von 52,5 *lach

      Aber nun habe ich hier "gelernt" , dass alles unter 30 und über 50 exotisch ist.....und man beim "Blindkauf" also irgendwas zwischen 30 und 50 (mit Hang zu 45) erwarten darf....

      , und sonne ich mich einfach in dem Gefühl was ganz "Ausgefallenes" gehabt zu haben, gemeinsam mit hunderttausenden Leuten, die heute noch Focus, C-Max, Mondeo mit Original-Felgen von Ford aus diesen Jahren fahren ;)

      Menno, es gibt fast alles, nicht nur gerade und ungerade :)
    • Morientes schrieb:

      Hab erstmal ein schreiben aufgesetzt das kein Anspruch gegen mich besteht


      Je nach Stärke der Argumentation und der Wortwahl kann das natürlich auch eine Basis für die Einigungsbereitschaft der Gegenseite schaffen.
      Würde ich so verfahren, dann wäre einzig eine aussergerichtl. Einigung mein Ziel. Alles andere ist sehr hoch gepokert, auch wenn der RA bei dieser Telefonberatung anderer Ansicht war.
      Risikoabwägung: Ich denke schon, dass sich auch diese Felgen verkaufen lassen, zu diesem Zweck werden sie ja hergestellt.
      Vielleicht in einem Ferrari-Forum mit etwas Zeit und Geduld.

      In einem etwaigen Schreiben würde ich mich auch auf die unangemessen kurze Frist des RA beziehen. Es lässt sich sicher ein § finden, aus dem hervorgeht, dass diese Frist nicht ausreichend, weil unangemessen ist.

      Ich verstehe nicht wirklich, weshalb so eine kurze Frist gesetzt wurde. Fährt der Herr RA in Kürze in Urlaub?
    • Morientes schrieb:

      Eine Einigung kann ich immer noch eingehen aber nicht zu diesen Konditionen
      Mich trifft die Schuld nicht zu 100%

      Und nach 3 Monaten Rücknahme zum vollen Preis ? Nein danke
      Habe jetzt ein Shirt umgetauscht bei hollister, war schon 4 Monate her
      War aus Kulanz
      Bekam aber nicht den vollen Preis sondern nur noch den Wert den das Shirt da hatte

      29€ vorher
      Bei Rückgabe 5€


      Ich glaube, mit Deinem K zu verhandeln...da ist hier der falsche Platz. Das musst Du schon mit ihm ausmachen, und/oder mit seinem Anwalt, oder Dein Anwalt mit seinem.
      Wenn Du da nicht in die Pötte kommst, dann wird es wahrscheinlich ein Richter für Euch entscheiden.
    • Morientes schrieb:

      Mich trifft die Schuld nicht zu 100%


      Das ist vollkommen unerheblich, bei einem Mangel, der nur 5% des Kaufpreises ausmacht, haftest du auf Ausbesserung dieses Mangels oder Neulieferung (!). Da du den Mangel nicht beheben kannst und sicher auch nicht einen mängelfreien Satz neue Felgen der Art nachliefern kannst, hat der Käufer als nächstes das Recht auf Rückabwicklung. Dabei ist er so zu stellen, als hätte der Kauf nie stattgefunden, d.h. du zahlst nicht nur den vollen Kaufpreis zurück und seinen Verzugsschaden (Anwalt), sondern auch für z.B. Hin- und Rückversand.

      Deine Verpflichtungen aus der Sachmangelhaftung verjähren nicht nach Wochen oder Monaten, sondern nach zwei Jahren. Dein Käufer hätte ebensogut bis Anfang 2016 warten können, um mit den Felgen auf deiner Matte zu stehen.

      Es gibt auch keine halben Mängel, entweder es ist einer, dann bist du dran - egal wie marginal der Mangel erscheinen mag -, oder es ist keiner, dann hat der Käufer Pech gehabt.
    • Ich denke das wird sich alles in der ferne verlaufen

      So eine Frist ist nicht mal banktechisch möglich
      Und dann ohne einschreiben
      Hätte ja auf Postwege verloren gehen können
      Beweise ? Null

      Mein ra meinte wegen der Frist

      Genau und danach werden wir zum Tode verurteilt
      Der k hätte ihn beauftragt mal etwas zu schreiben und etwas Angst in die Stimmung zu bringen
      So würde es auch immer machen
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich verstehe nicht wirklich, weshalb so eine kurze Frist gesetzt wurde. Fährt der Herr RA in Kürze in Urlaub?


      Sowas ist meistens auf ein Versehen zurückzuführen. Und wie schon gesagt, die Frist ist nicht angemessen, in der Zeit kann man das Geld ja gar nicht überweisen. 5 Arbeitstage sind schon das absolute Limit an Frist, wenn es nicht um Eilbedürftigkeit geht. Üblich sind eher 10 Tage (zzgl. Postlaufzeit, wenn nicht vorab per Fax), 10 Werktage oder auch 10 Arbeitstage (=zwei Wochen).

      .

      Ich hatte die Kosten oben aus gutem Grund abgeschätzt. Nehmen wir an es geht vor Gericht und nehmen wir an, es kommt ein Vergleichsvorschlag auf den Tisch, wo @Morientes 1/4 des Kaufpreises als Schadensersatz zahlen muß.

      Dieser Vergleich wäre wegen der anteiligen Aufrechnung von Gerichts- und Anwaltsosten (auch davon dann 1/4) teurer, als die bisher angefallenen Kosten.

      Wie wahrscheinlich ist es, komplett zu obsiegen? Das ist nämlich so gut wie das einzige Szenario, in dem @Morientes besser wegkommt als wenn er jetzt die Felgen zurücknimmt.

      Sich jetzt vergleichen macht Sinn.

      Ich habe es oben schon geschrieben, anbieten, das Geraffel zurückzunehmen, falls der Käufer seinen Anwalt selbst trägt. Wenn er nicht 100%ig überzeugt ist, wird er darauf eingehen. In dem Fall wäre nichtmal ein finanzieller Schaden da (ok, Versand, klar); es wäre, als ob die Felgen nie verkauft worden wären.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Ich würde als VK dieses Angebotes nicht pockern, weil mir hier die Argumentation gegen seine richtige Darstellung schlüssig erscheint. Ich würde deshalb die Felgen zurücknehmen und sie gemäß Löschberts Vorschlag zukünftig einzeln anbieten - eventuell auch in entsprechenden Foren an Ferrari-Fahrer, denen Bordsteine auch bekannt sind. *g*