Rückgabe von Felgen nach 3 Monaten

    • Rückgabe von Felgen nach 3 Monaten

      Hallo

      Ich ( St.ortmann) habe am 16.3 - 4 Felgen verkauft von Oz ultraleggera 8,5 x 19 verkauft - als privat
      Habe keine Rückgabe angeboten

      Nach kurzer zeit ( 4.4.2014) wollte der Käufer diese wieder zurückgeben , da sie nicht passen würden
      Sie wären ausschließlich für Vorderachse Ferrari und er hat einen Ford

      Artikelnummer: 131139935470

      In meiner Beschreibung stand
      Lochkreis 5 x 108 - 8,5 x 19 "

      Sonst kein Verwendungszweck oder sonstiges . Da ich davon keine Ahnung habe


      Dann am 19.4 fragte er mich nach der Probemontage ob ich sie zurücknehmen würde , falls nicht würde er sie jetzt bei eBay einstellen

      Ich sagte ihm: wenn es recht ist , stell du sie bitte ein , da ich wenig zeit habe

      Er stellte sie dann für 10 Tage ein , bekam aber nicht genug Geld und beendete die Auktion vorher und bat mich wieder zur Rücknahme

      Er öffnete einen eBay fall , welcher aber geschlossen wurde, da das auktionsende zu lange her ist

      Heute am 4.6 bekam ich ein schreiben
      Von seinem Anwalt bis zum 6.6 das Geld zurück zu überweisen


      Was soll ich machen , habe den ganzen Text Verlauf und Auktion als Bild
      Hat er recht das ich sie zurücknehmen muss , da es fast 3 Monate her ist und er sie schon bei eBay zum Verkauf stellte?

      Lg und danke
    • Habe wohl die et auch Einpresstiefe nicht dabei geschrieben. Anwendungszweck wusste ich auch nicht.
      Deshalb hab ich gar nichts reingeschrieben

      Der käufer hat dann nach vielen Telefonaten rausgefunden , das es sich um 4 Felgen ausschließlich für Ferrari Vorderachse handelt
      Und er hatte nur einen Ford statt den Ferrari

      Jetzt wirft sein Anwalt mir betrug vor
      Aber wenn ich doch was ersteigere muss ich doch selbst wissen ob es passt
      Und falls es unklar ist oder was fehlt , dann muss er nachfragen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Morientes ()

    • Aber da hat ja eigtl sein Client nichts mit zu tun ?
      Und führt ja auch nicht zu seinem Recht das er nach 3 Monaten die Felgen zurück geben darf

      Reifen hab ich wirklich öfters mal drinnen , aber nicht regelmäßig
      Und wenn sind diese von bekannten und verwandten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Morientes ()

    • Der Anwalt wirft dir nicht "Betrug" vor, ohne das zu begründen. Ich glaube auch eher, er hat den Begriff "arglistige Täuschung" benutzt, mh?

      Weil du wußtest, daß diese Felgen nur an einen Ferrari passen, und das verschwiegen hast. Deshalb wurde ja bereits deine letzte Auktion rückabgewickelt, oder?

      Also die, wo du noch behauptet hast, die Dinger würden an einen Ford passen, weshalb du da keine Wahl hattest, als den Deal platzen zu lassen?

      ebay.de/itm/131131626329

      Du hast dann gedacht, daß du die entscheidende Angabe einfach mal wegläßt, und mit der Angabe von Maß und Lochkreis den Eindruck erweckt, man könne die Teile an viele Automodelle montieren?

      Falls das halbwegs so war, würde ich dir raten, die Teile zurückzunehmen und mit einer ehrlichen Artikelbeschreibung erneut einzustellen.

      Wo hast du die Felgen eigentlich her? Ich nehme nicht an, daß du sie für deinen Ferrari gekauft hast, oder? Der dann "dahin geschieden" ist, wie in der ersten Auktion behauptet?

      Könnte es eventuell sein, daß du denselben Fehler gemacht hast wie dein Käufer? Und dir gedacht hast "such ich mir einen Dummen"?

      Fragen über Fragen.
    • Ich würde keinen Cent retourüberweisen bzw. die Felgen zurücknehmen,

      meiner Meinung war die Auktion soweit korrekt. Die Einpresstiefe der Felgen war zwar in der Artikelbeschreibung nicht angeführt, diese hätte der Käufer allerdings auch erfragen können/müssen. Normalerweise weiß man auch welche Felgengröße man am einen Fahrzeug fährt, oder sieht diesbezüglich im Fahrzeugbrief nach bevor man die falschen Felgen ersteigert um dann den Verkäufer nach 3 Monaten für seinen Fehlkauf haftbar zu machen.

      Sicherlich wird ihn der Vorsitzende bei einer möglichen Verhandlung fragen, ob er die Felgengröße am eigenen Fahrzeug kannte, wäre neugierig was er dann dort erzählt.
    • Vielleicht bezieht sich der Anwalt auf die Überschrift in der vorhergehenden Auktion derselben Felgen, da wird Ford ausdrücklich erwähnt:

      Erste Auktion

      @Annefrid: in den aktuellen Kfz Papieren steht heute in der Regel nur noch die kleinste Reifengröße ab Werk, und solche Felgen wie vom TE werden erst nach Montage vom Tüv eingetragen, und das geht außer in Hessen per § 21 STVZO auch ohne Papiere z.B. mit Vergleichsgutachten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • @ #12:

      Naja, daß du es mit den gesetzlichen Verpflichtungen nicht so ernst nimmst, ist ja forenbekannt.

      Fakt ist, wenn eine entscheidende Information verschwiegen wird, haftet der Verkäufer für derartige Sachmängel. Und der Anwalt wird als erstes den ersten Käufer bei eBay anfragen und als Zeugen laden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Der Anwalt wirft dir nicht "Betrug" vor, ohne das zu begründen. Ich glaube auch eher, er hat den Begriff "arglistige Täuschung" benutzt, mh?

      Weil du wußtest, daß diese Felgen nur an einen Ferrari passen, und das verschwiegen hast.
      Wollte ick auch schreiben, habs aber dann vergessen...

      Die Felgen paßen mit ziemlicher Sicherheit nicht nur auf einem Ferrari, der Typ hat einfach mit der Einpresstiefe einen Bock geschossen.
    • Das würde ich so nicht sagen.

      Ich weiß z.B., daß man nicht neue Felgen im Wert von 2.000 Euro im Keller findet und nicht weiß, wo die ranpassen und wo nicht.

      Und ich weiß, daß @TE im Zuge der sekundären Darlegungslast vor Gericht als erstes wird angeben müssen, was für ein Auto ihm dahin geschieden ist, für das diese Felgen bestimmt waren.

      Ich weiß außerdem, daß der Verkäufer, wenn seine Ware sich nicht "für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann", haftet. Sogar mit Sachmangelhaftungsausschluß, wenn er was verschwiegen hat.

      Und ich weiß, daß man einen solchen KV auch gleich im Zuge der Anfechtung erledigterklären kann.

      Dein schwachsinniges Rumgeposte einer "Käufer-haben-keine-Rechte"-Phantasie bringt keinem was, am allerwenigsten übrigens einem Verkäufer, der sich das zu Herzen nimmt und deshalb mit Anlauf gegen eine Wand donnert. Ich weiß nicht welcher Käufer dir in deiner Verkäuferkarriere auf den Schlips getreten ist, aber hör auf deswegen hier so einen Unfug zu verzapfen.

      Wenn du ein Argument hast, warum der VK sich beruhigt zurücklehnen sollte, dann nenne es. Vielleicht weißt du ja was was wir nicht wissen. Aber "ich würde keinen Cent zahlen und nix zurücknehmen" ist kein Argument und deshalb für diese Diskussion völlig überflüssig.

      Lies doch mal oben nach und beschäftige dich mit der ersten Auktion. Und dann erkläre mal den Hergang der ganzen Angelegenheit und lege dar, wie der VK dabei völlig arglos sein kann und nicht mindestens der Sachmangelhaftung unterliegt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Ich halte es für gefährlich für den TE, wenn versucht wird, die Haftungsfrage zu verwässern.

      Grundsätzlich haftet der Verkäufer für richtige und korrekte Beschreibung seiner Ware - niemand ist verpflichtet, sich vor dem Kauf zu erkundigen, ob der VK alles beschrieben hat, etwas falsch beschrieben hat oder Informationen weggelassen hat, die für die Abgabe oder die Höhe eines Gebotes wichtig wären.

      TE hat hier massiv gegen diese Regeln verstossen. Seine "Garantie"-Freistellung greift nicht.

      Zudem ist das Sachmangelrecht nicht auf ein "Verschulden", sondern auf die objektive Mangelhaftigkeit des Gegenstandes abgestellt.
    • Gut, von Reifen habe ich keine Ahnung. Das vorab.

      Da geht es mir jetzt um die Gewerblichkeit.

      Meine Alu-Winterfelgen habe ich aus der Familie. Die waren vorher an einem identischen Auto montiert, das verreckt ist. Das ging nach dem Motto: "wenn du sie brauchen kannst - geschenkt." Und das ist auch nur so gelaufen, weil ich gefragt habe, ob die nicht noch schlummern. Da war doch was?

      Gerade, wenn viel Platz ist, und man die Reifen privat lagert, werden sie bei Autoverkauf auch vergessen, wenn der Käufer nicht explizit nachfragt. Da kann sich im Laufe der Jahre bei mehreren Autos in einer Familie ein ganzes Reifenlager ansammeln, das entsorgt werden muss.
      Bei uns wüsste keiner mehr, welche Reifen/Felgen damals auf welchem Auto waren, so dass zumindest das in einer Auktion angegeben werden könnte.


      Die geänderte Neueinstellung kann man auch damit begründen, dass der Erstkäufer festgestellt hat, dass sie auf den vorher angegebenen Wagen nicht passen und dass man das dann eben bei Neueinstellung eben nicht mehr so angegeben hat.
      Edit: und sich auf die reine Größe beschränkt hat.

      Nein, ich sehe eine Rücknahme auch nicht so eindeutig.