Laurynn schrieb:
Muss ich mich deshalb anpflaumen lassen?... Ich denke nicht.
Wenn du es verteidigst und eBays Inkompetenz beim Händlerbund abladen willst, ja.
Ich habe langsam den Eindruck, daß die Leute hier so froh sind, mal mit jemandem

Laurynn schrieb:
Muss ich mich deshalb anpflaumen lassen?... Ich denke nicht.
karakorum666 schrieb:
eBay will in Tests festgestellt haben
Ich bin sicher, wir werden in Kürze von einer Umfrage erfahren, in der Tausende hochzufriedener eBay-Kunden bestätigt haben, dass 5.000 Zeichen übergenug sind.![]()
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Mirabella Neumann schrieb:
karakorum666 schrieb:
eBay will in Tests festgestellt haben
Ich bin sicher, wir werden in Kürze von einer Umfrage erfahren, in der Tausende hochzufriedener eBay-Kunden bestätigt haben, dass 5.000 Zeichen übergenug sind.![]()
Na, zumindest können das die Kunden der anderen Anbieter bestätigen. Die kamen mit rund 4200 Zeichen aus.
Der HB behauptet nun, man habe deshalb zuvor schon mit Ebay in Kontakt gestanden. Das wäre ja auch korrekt und z.B. 1/4 Jahr vorher angebracht gewesen.
Ich glaube das nicht. Falls es doch stimmt, weshalb hatte der HB nicht spätestens 3 Tage vorher eine Alternative in der Schublade?
Weil Ebay angebl. versprochen hat, es würde um 23.59 erweitert? Dieser Schwachsinn wurde den Kunden wohl am 12. nachmittags mitgeteilt.
geiz_ist_ungeil schrieb:
Den HB mal außen vor, es gibt in gewissen Fällen durchaus die Erfordernis mehr als die erlaubten 5000 Zeichen zu benötigen!
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Mirabella Neumann schrieb:
In welchen Fällen ist das denn so und warum war das (auch) bisher kein Problem?
Ich habe bisher noch keine einzige diesbezügl VK-Beschwerde über einen anderen Anbieter gelesen. Du?
Mirabella Neumann schrieb:
In welchen Fällen ist das denn so und warum war das (auch) bisher kein Problem?
pandarul schrieb:
Es steht vollkommen außer Frage, daß 5.000 Zeichen ein schlechter Witz sind, in denen gar nicht für jeden denkbaren Fall eine WRB komplett untergebracht werden kann. Mal jemand an Leute mit Speditionsware gedacht? Die Begrenzung ist willkürlich, ohne technische Not getroffen und vor allem in zwei Minuten aufzuheben (= mit Einchecken, Review, Superreview und Test in der Sandbox locker in < 3 Wochen umzusetzen).
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Es wird sich ausserdem an den Belehrungspflichten einiges ändern und soweit ich das sehe, haben wir wieder so ein Abmahn-Osterei in Form von AGB-Vereinbarungen wie die 40-Euro-Klausel a.F. es war zu einigen Punkten der Muster-WRB.
Der einzige "Vorteil" ist, dass man auf ebay vermutlich mit statischen WRB arbeiten kann. Allerdings eventuell mit mehreren. Je nachdem, wie der einzelne Vertrag, der auf ebay geschlossen wurde, erfüllt wird, wird man artikelbezogen den Fristbeginn und die Rücksendemodalitäten hinterlegen müssen. Gehen tut's ja.
Und dann darf man als Shopbetreiber auf ebay ausserdem jeden Artikel permanent kontrollieren, weil man in mein ebay ja nur eine Standardversion hinterlegen kann.
Mirabella Neumann schrieb:
Stimmt, du erklärst nix, sondern laberst nur pauschal.
Ich habe wirklich danach gesucht. Ich konnte keine diesbezügl. Beschwerden über andere Anbieter finden und hier in diesem Thread schon gar nicht.
Danach gesucht habe ich natürlich in Foren, in denen überwiegend VK unterschiedlicher Branchen aktiv sind.
Wo hast du dich danach erkundigt?
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