Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht
Opfer häuslicher Gewalt haben nach Ein
reichung der Scheidung einen Anspruch
darauf, die eheliche Wohnung allein zu
nutzen.
Dies gilt auch, wenn dem geschädigten
Partner das Haus oder Appartement nicht
gehört. Das entschied laut Rechtsan
waltskammer Berlin das Oberlandesge
richt Stuttgart.
Damit wiesen die Richter einer Frau und
ihrem Kind die alleinige Nutzung des
Anwesens ihres Noch-Gattens zu. Außer-
dem untersagten sie dem Mann zunächst
für fünf Monate, ohne Zustimmung seiner
Frau das Grundstück zu betreten.
(Az.: 18 WF 190/03)
Opfer häuslicher Gewalt haben nach Ein
reichung der Scheidung einen Anspruch
darauf, die eheliche Wohnung allein zu
nutzen.
Dies gilt auch, wenn dem geschädigten
Partner das Haus oder Appartement nicht
gehört. Das entschied laut Rechtsan
waltskammer Berlin das Oberlandesge
richt Stuttgart.
Damit wiesen die Richter einer Frau und
ihrem Kind die alleinige Nutzung des
Anwesens ihres Noch-Gattens zu. Außer-
dem untersagten sie dem Mann zunächst
für fünf Monate, ohne Zustimmung seiner
Frau das Grundstück zu betreten.
(Az.: 18 WF 190/03)