Kündigung bei Tritt in den Hintern
Wer einem Arbeitskollegen in den Hin
tern tritt, muss damit rechnen, frist
los gekündigt zu werden.
Das gelte auch dann, wenn dem Tritt ei
ne massive Beleidigung durch den Kon
trahenten vorausgegangen sei, so die
ARAG-Versicherung mit Blick auf ein Ur
teil des Landesarbeitsgerichts Frank furt.
Der Chef des Grobians war nicht bereit,
ein derartiges Vergehen in seiner Ab-
teilung zu dulden. Das Gericht stellte
sich hinter den Vorgesetzten: Auch eine
vorausgegangene Beleidigung rechtferti
ge eine derartige Tätlichkeit nicht.
(Az.6 Sa 169/03)
Wer einem Arbeitskollegen in den Hin
tern tritt, muss damit rechnen, frist
los gekündigt zu werden.
Das gelte auch dann, wenn dem Tritt ei
ne massive Beleidigung durch den Kon
trahenten vorausgegangen sei, so die
ARAG-Versicherung mit Blick auf ein Ur
teil des Landesarbeitsgerichts Frank furt.
Der Chef des Grobians war nicht bereit,
ein derartiges Vergehen in seiner Ab-
teilung zu dulden. Das Gericht stellte
sich hinter den Vorgesetzten: Auch eine
vorausgegangene Beleidigung rechtferti
ge eine derartige Tätlichkeit nicht.
(Az.6 Sa 169/03)