Auflösungsvertrag ist wirksam

    • Auflösungsvertrag ist wirksam

      Auflösungsvertrag ist wirksam

      Ein spontan unterschriebener Vertrag
      zur Auflösung eines Arbeitsverhältnis-
      ses ist wirksam. Das entschied das Lan-
      desarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

      Den Vertrag könne der Arbeitnehmer nur
      im Falle einer nachgewiesenen gravie-
      renden Erkrankung anfechten, so das Ge-
      richt. Es wies damit die Klage einer
      Frau ab, die sich mit dem Arbeitgeber
      einvernehmlich über die Auflösung des
      Arbeitsverhältnisses geeinigt hatte.

      Die focht später den Vertrag an: Sie
      habe keine Bedenkzeit gehabt und bei
      Unterzeichnung unter Erschöpfungszu-
      ständen gelitten.

      (Az. 9 Sa 1020/03)