Auktion beendet nach Falscheinstellung Bieten/Sofortkauf

    • Nach ein wenig Recherche im Netz sehe ich auch kaum Chancen, dass TE Erfolg mit einer Revision haben könnte, Giu. Da schätze ich auch die Chancen als sehr, sehr gering ein.

      Um Chancen für eine Berufung einzuschätzen, fehlt mir das Wissen zur ZPO. Da braucht TE einen Anwalt, der sich rein kniet.
      Mir bleibt das Gefühl, dass TE wegen eines (oder mehrerer) desinteressierten Anwalts verloren hat. Und das macht mich total wild. Das muss doch zu "heilen" sein, sowas.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      Giu, wie möchtest du denn gegen ein Urteil in erster Instanz die Revision durchsetzen?
      Und falls du einen Weg finden solltest, weshalb?


      Giu, vielleicht solltest du bei deiner Hilfeleistung mal mit der Beantwortung meiner Frage anfangen?

      Im Urteil ist zu lesen, daß eine Berufung zugelassen wird!
      Diese hat den Vorteil, daß bedingt neue Argumente vorgetragen werden können.
      Eine Revision (die ich für denkbar halte) hat zum Gegenstand Verfahrensfehler zu "revidieren".
      Das muß aber ein hoffentlich fähiger Anwalt auskaspern!

      Zufrieden?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Zitat:
      Die Revision richtet sich gegen das Urteil eines Berufungsgerichts (und in Ausnahmefällen direkt gegen ein erstinstanzliches Urteil):

      Welche Ausnahmefälle muss ich erst schauen.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel


    • Nö.

      Es gibt doch überhaupt keine Möglichkeit, mit dem Fall in Revision zu gehen. Dazu müßte man zunächst einmal eine Berufung verlieren, und das dann nicht mehr aus Sach-, sondern aus Rechtsfehlergründen.

      Da die Berufung selbst eine Instanz ist, die der Korrektur der Rechtsfehler dient, wird der einzig offensichtliche Rechtsfehler des Urteils mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits dort getilgt werden.

      Nur hat man davon noch nicht in der Sache gewonnen.

      edit: @Penny: Sprungrevision, oben verlinkt.

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    • pandarul schrieb:



      Nö.

      Es gibt doch überhaupt keine Möglichkeit, mit dem Fall in Revision zu gehen. Dazu müßte man zunächst einmal eine Berufung verlieren, und das dann nicht mehr aus Sach-, sondern aus Rechtsfehlergründen.

      Da die Berufung selbst eine Instanz ist, die der Korrektur der Rechtsfehler dient, wird der einzig offensichtliche Rechtsfehler des Urteils mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits dort getilgt werden.

      Nur hat man davon noch nicht in der Sache gewonnen.

      edit: @Penny: Sprungrevision, oben verlinkt.

      Lies mal die ZPO durch!
      Tante Kugel liefert nicht immer das richtige Ergebnis.

      Sagt dir "Präklusion" was?
      Da ist dein "Dummerchen" höhergeordnet im Zweifel für den Popo!
      Mach TE keine falschen Hoffnungen oder hafte dafür!
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    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Tante Kugel liefert nicht immer das richtige Ergebnis.


      Bist du irgendwie nicht in der Lage, Deutsch zu sprechen? Reiß dich gefälligst zusammen, wir sind hier unter Erwachsenen!

      Sag ganz konkret, wie bei dieser Konstellation deiner Meinung nach eine Revision zustande kommen soll. Oder schieb ab!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Berufungsinstanz ist dabei bereits das Oberlandesgericht und Revisionsinstanz der Bundesgerichtshof.
      Wenn es aber gleich beim OLG losgeht und nicht ganz unten im Amtsgericht geht dann gleich eine Revision?
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Nein, ich bin nicht zufrieden, weil du immer noch nicht erklärt hast wie und warum eine Revision nach diesem Urteil in 1. Instanz überhaupt durchsetzbar sein soll.

      Unser Rechts-Eumel hat doch die "Sprungrevision" ins Spiel gebracht!
      Das gibt es in der Tat!
      Jetzt hetzen wir , theoretisch weil dann is alles gut, TE in einen LG-Prozeß (mit erheblichen Kosten), den er zumindest mit der Kopierhilfe nicht gewinnen kann und klopfen uns auf die Schultern :rolleyes:
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    • Zitat
      Bei Ersterem findet in erster Instanz das Verfahren vor dem Strafrichter statt; die erste Instanz für eine Berufung ist in diesem Fall das Landgericht, in Revision gegangen werden kann vor dem Oberlandesgericht.
      Trifft in erster Instanz jedoch das Landgericht eine Entscheidung, so ist eine Revision nur vor dem Bundesgerichtshof möglich und eine Berufung gar nicht zugelassen.

      Also ist nach einer ertsen Instanz doch eine Revision möglich
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Das gibt es in der Tat!


      Eine Sprungrevision, die übrigens @schabbesgoi ins Spiel gebracht hat, scheidet aus, das steht jetzt hier schon mehrmals.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Nein, ich bin nicht zufrieden, weil du immer noch nicht erklärt hast wie und warum eine Revision nach diesem Urteil in 1. Instanz überhaupt durchsetzbar sein soll.


      Also..?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Giu, es kann doch nicht dein Ernst sein, dass du den recht unbedarften TE im Rahmen deiner "Hilfestellung" pauschal auf die ZPO verweist und uns gleich mit.
      TE soll sich also die ZPO durchlesen?

      Nee, das muß sich schon sein Rechtsverdreher zu Gemüte führen!
      Wenn mir aber mit §§ argumentiert da kann ich wohl verlangen, daß diese auch gelesen und verstanden wurden!
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    • @Penny: In einem Zivilprozeß gibt es keinen Strafrichter.

      Richtig ist, daß Strafverfahren (vereinfacht gesagt) ab einer bestimmten zu erwartenden Strafe am LG vor einem Senat (sorry, Senat ist natürlich OLG) einer Kammer starten. Man überspringt quasi die erste Instanz, weil es um ernsthafte Straftaten geht, und läßt gleich die Profis ran. Das hat aber nix mit unserem Thema zu tun.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Giu, könntest du bitte so freundlich sein und klar, sachlich und für jeden nachvollziehbar darlegen, wofür du konkret plädierst und wie genau Schritt für Schritt zu verfahren wäre, um diesen Weg möglichst erfolgreich zu gehen?
      Ich verstehe deine Hilfestellung nicht, weil ich gar nicht nachvollziehen kann, was deiner Ansicht nach nun konkret zu tun ist.
    • für @panda:
      helpster.de/unterschied-zwisch…l-einfach-erklaert_131765

      @Mira
      Ich empfehle TE dem Anwalt "das Vertrauen zu entziehen". Erfolgreich wird ein weiterer Weg m.E. nicht. Da hat der Praktikant schon zuviel verkackt und TE kann sich nicht mehr erinnern!Also die einzige Chance ist in der Berufung schlüssig zu argumentieren. Kostet aber ne Stange Geld!
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    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Penny schrieb:

      Zitat:
      Im deutschen Recht ist die Revision ein Rechtsmittel gegen Urteile, das teilweise der gesonderten Zulassung bedarf (vgl. a limine). Dieses Rechtsmittel kann nicht auf neue Tatsachen, sondern nur auf einen Rechtsfehler des angefochtenen Urteils, also auf Verletzung formellen Rechts oder materiellen Rechts gestützt werden. Die Revisionsinstanz ist daher keine Tatsacheninstanz. Anders als bei einer Berufung werden daher grundsätzlich keine Beweise erhoben.


      Also für mich hat er sich beim Einstellen geirrt.
      Ich würde einen neuen RA suchen und dann in Berufung gehen, wenn eine Deckungszusage von der Versicherung kommt.

      und genau da ist der best mögliche Ansatz! Die Revision !


      Aha giu, diese Aussage nimmst du also inzwischen zurück. Schreibe das doch gleich.
      Die Kosten übernimmt die RSV, sofern Deckungszusage erfolgt.
      Das wurde schon längst besprochen, nebst Für und Wider und ist nun wirklich kein neuer Aspekt.
    • pandarul schrieb:

      Eine Sprungrevision, die übrigens @schabbesgoi ins Spiel gebracht hat, scheidet aus, das steht jetzt hier schon mehrmals.


      Nö, habe ich nicht. Ich schrieb nur, dass Revison gegen ein erstinstanzliches Urteil sehr selten ist, ungewöhnlich und nicht notwendig. Ausnahmefall eben, Sonderfall.

      Hätte ich geschrieben "Revision geht nicht"....hätten wir auch eine ellenlange Diskussion darüber gehabt, wo und in welchem Fall es doch geht.
      Aber egal, Zacken in der Krone sind noch alle da ;)


    • Du bist schon wieder grob unhöflich. Du versuchst mich für dumm zu verkaufen und den Rest des Forums gleich mit, indem du an mich einen Link adressierst, in dem im wesentlichen - wenn auch etwas einfacher - all das steht, was ich dir seit Seiten zu erklären versuche und was du nicht begreifen willst.

      Ich halte dir mal zu Gute, daß du jetzt endlich selbst das Wort Berufung gebrauchst. Daß dir freilich die Größe fehlt, einfach zu schreiben "sorry wegen der Revisionsgeschichte, ich habs nicht geblickt", ist die Kehrseite davon. Daß du die Frage, wie du eine Revision ins Spiel bringen wolltest, nicht beantworten wirst (weil es keine Antwort darauf gibt, das war natürlich allen klar, die dich danach gefragt haben), geschenkt.

      Aber: Ich lasse mich nicht gerne beleidigen. Unterlasse das.

      Zu deinem nachträglichen Edit oben: Daß du @petergabriels Fremdwort abgeschrieben hast, um mich vollzutexten, ist ja schön. Hättest du stattdessen den Thread gelesen, wäre dir aufgefallen, daß ich die Schwierigkeit des verspäteten Vorbringens rund 200 Postings vor deinem hingeschmierten Anwurf erörtert hatte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()