Ebay-Auktion abgebrochen

    • Ebay-Auktion abgebrochen

      Hallo liebe Community,

      ich wollte mal eure Meinung hören, wenn es nicht um einen professionellen Abbruchjäger geht.
      In meinem Fall hat der VK auch den Artikel beendet und mein Gebot gestrichen.
      Habe ihn dann gefragt, was mit dem Handy passiert sei, worauf ich nur "schon verkauft" als Antwort bekam.
      Ich habe ihn dann darauf ausmerksam gemacht, dass dies nicht gehe und irgendwie auch nervig sei.
      Daraufhin hat er sich in den nächsten Emails versucht rauszureden. Jedoch sind auch seine Ausreden kein Grund für einen Abbruch.
      Ich sag euch einfach wie es ist:
      Es nervt mich, dass sooo oft abgebrochen wird! Die meisten wissen genau, was sie tun, nämlich an Ebay vorbei die hohes Gebühren sparen.
      Ich glaube die Minderheit hat wirklich etwas falsch beschrieben oder sonstiges.
      Also versucht der VK einen Vorteil zu schlagen, in dem er Werbung auf Ebay macht und dann beendet, wenn einer privat kaufen will.
      Nun mach ich keinen Hehl daraus, dass es für mich äusserst interessant ist, einen Artikel für einen Euro zu bekommen, der 800 Euro wert ist. Erst recht, wenn man angelogen wird und Emails bekommt, die einen quasi noch verspotten, da man sich mal die AGB's von Ebay durchlesen solle...
      Aber hier wird immer nur über den bösen Abbruchjäger geschrieben, aber der VK als Unschuldslamm dargestellt.

      Naja, vielleicht schreibt ja der ein oder andere mal seine Meinung. Ich habe so oft gelesen, Ebay sei kein Spielplatz, was ich auch finde und rechtsfreier Raum ist es eben auch nicht.

      Gruss
    • Das geht am besten mit Hilfe eines Anwalts, da Du wahrscheinlich vor Gericht gehen musst.
      Einen anderen Weg wird der Auktionsabbrecher nicht ermöglichen.
      So günstig kommst Du nie wieder an ein Schmartfon!
      Ach, schön ...

      ... aber vorher kommen die Arbeit und die Kosten ...
      viribus unitis semper et ubique
    • drachen84 schrieb:

      Aber hier wird immer nur über den bösen Abbruchjäger geschrieben, aber der VK als Unschuldslamm dargestellt.

      Wenn Du DEN Abbruchjäger meinst, der auf eBay lebenslanges Hausverbot hat und deshalb für seine gezielten Aktivitäten Fake-Accounts anmeldet, ja, das IST ein BÖSER Abbruchjäger, in meinen Augen sogar kriminell.
      Annsonsten wird hier objektiv argumentiert - mit Sicherheit werden Verkäufer nicht generell als Unschuldslämmer hingestellt. Wenn einer zu unrecht abgebrochen hat, dann wird ihm das auch gesagt.

      Und wenn Du wissen willst, wie Du in Deinem Fall jetzt vorgehen könntest, dann wird es Dir hier auch gesagt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Was denn nun?

      drachen84 schrieb:

      Nun mach ich keinen Hehl daraus, dass es für mich äusserst interessant ist, einen Artikel für einen Euro zu bekommen, der 800 Euro wert ist


      Du drückst Dich unklar und widersprüchlich bezüglich dessen aus,was Du EIGENTLICH willst.

      Erst Dein oben zitierter eigener Satz Satz macht offensichtlich klar,was Dir vorschwebt:

      "Liebes Forum,welche drei Klicks muß ich machen,damit es solchen schamlosen Abbrechern an den Kragen geht UND sie mir ihre Ware für €1.- innerhalb von 24 Stunden mit Schleifchen überreichen müssen?"

      Die Beiträge 3 und 4 weisen Dich ja in die zu beschreitende mühevolle Richtung,damit Du dann lernst,wie man ein erfolgreicher "Abbrecherjäger" wird,der es diesem schamlosen Gesindel mal so richtig gibt.

      petergabriel
    • @Petergabriel:
      Schön, dass du gleich in die Grube haust, die ich meinte. Du stellst mich sofort als "Abbrecherjäger"hin und schreibst über die Abbrecher ironisch "schamlose Abbrecher", nach dem Motto "Ach, die Kleinen haben einen Fehler gemacht, aber was solls.". Es ist doch aber so, dass sie genau wissen, was sie tun.
      Und glaube mir, dass ich durchaus in der Lage bin zu einem Anwalt zu gehen und meine Forderungen in diesem Fall von ihm einzuklagen zu lassen. Dazu bin ich auch ohne Forum im Stande.
      Aber du hast nicht ganz verstanden, was meine Intention hier war. Wo ich mich unklar ausdrücke, was meine Absichten angeht, weiß ich auch nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von drachen84 ()

    • Bitte bleibt sachlich :!:

      @drachen84
      Wenn du auf den Kaufvertrag bestehst und es durchziehen möchtest, dann stelle dem Verkäufer eine Frist um seine Bankdaten zu nennen und fordere die Herausgabe der Ware. Nach fruchtlosen Fristablauf kannst du dir einen Anwalt suchen der sich damit auskennt und er wird dann das weitere einleiten.

      Drucke dir alles zur evtl. gerichtlichen Beweissicherung heraus, denn nach einer gewissen Zeit ist die Auktion und die damit verbundenen Informationen nicht mehr abrufbar.
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    • drachen84 schrieb:

      Naja, vielleicht schreibt ja der ein oder andere mal seine Meinung


      Du lädst ein zur Meinungsäußerung,kommt dann eine,die Dir nicht gefällt:

      "Patsch,diesen "Abweichler" stiele ich doch jetzt mal ordentlich ein:

      Alle,die eine andere Meinung haben als ich,sind zu dumm,mich zu verstehen,denn ich bin doch der Durchblicker."

      Merk Dir das,Du dummer aufsässiger

      petergabriel
    • Mhm, das geht jetzt in eine Richtung, die ich nich wollte.
      Wie Schumiline schrieb, bleiben wir doch bitte sachlich.
      Aber vielleicht kannst du trotzdem nochmal meinen Beitrag lesen...dann deinen...und mir sagen, was widersprüchlich war.
      Meinungen wollte ich hören, aber keine, die mich persönlich angreifen oder etwas wirr rüber kommen.
      Ich meinte z.B. diesen WDR-Film, in dem eine Verkäuferin sagte, dass sie den Artikel woanders verkauft hat und den Artikel gestrichen hat.
      Kein Wort davon, dass das nicht rechtens ist, sondern nur, dass der später Klagende eine niedere Kreatur von Mensch ist, dem das Handwerk gelegt werden muss.
      Versteh mich bitte nicht falsch, ich möchte ja diskutieren, aber persönlich sollte es nicht werden.
    • petergabriel:

      Die Mahnung von schumiline solltest Du Dir auch anziehen.

      Du bist jedenfalls sehr unsachlich.

      Wir haben hier in D ein Zivilrecht, dass gilt für alle Kaufverträge mit Verbrauchern. Dem, dem es gefällt und dem, dem es nicht gefällt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • Leute, was man persönlich, moralisch verwerflich findet kann man zwar bis zu einem gewissen Rahmen als Meinung äußern, allerdings ohne beleidigend zu werden :!:

      Wir sollten uns mehr darauf konzentrieren welche rechtlichen Möglichkeiten der Fragesteller hat, unabhängig einer Sympathie.
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    • drachen84 schrieb:

      Kein Wort davon, dass das nicht rechtens ist, sondern nur, dass der später Klagende eine niedere Kreatur von Mensch ist, dem das Handwerk gelegt werden muss.
      Versteh mich bitte nicht falsch, ich möchte ja diskutieren, aber persönlich sollte es nicht werden.
      Die Entscheidung ob du dir im Einzelfall dann das schlechte Image überstülpst oder nicht ist deine Entscheidung.

      Hier im Forum wirst du nicht einen Beitrag zum Thema finden in dem der Abbrecher nicht darauf hingewiesen wurde das ein Abbruch wegen anderweitigem Verkauf nicht rechtens ist.



      Schumiline hat Dir ja bereits geschrieben was der nächste Schritt wäre.


      Meine persönliche Meinung zum Thema

      1. Mir wäre es zu viel Aufwand um an das Gerät oder einen Schadensersatz zu kommen.


      2. Welcher tatsächliche Schaden (außer dem Ärger) entsteht mir ? Bei einer Auktion weiß ich weder ob ich am Ende Höchstbieter bin noch zu welchen Preis.
      für mich wird erst durch eine Klage ein Schaden konstruiert.Zusätzlich gibt es Smartphones an jeder Ecke und es handelt sich nicht um eine einmalige Gelegenheit die einem durch die Lappen gegangen ist wie z.B. bei einem seltenen Sammlerteil.
    • Das mit dem Schaden habe ich mir vor einiger Zeit auch mal erklären lassen. Ich hatte es einfach nicht kapiert. Nicht, wenn es um privates Handeln geht.
      Es ist einfach so, dass es nach Gesetz so definiert ist. Etwas steht Dir per Vertrag zu und Du bekommst es (freiwillig) nicht. Dann hast Du Schaden.

      Hier steht dem K ein sehr günstiges Handy zu. Er hat es per Vertrag erworben. Müsste er nun verzichten und ein anderes kaufen (nehmen wir an für 800 Euro) dann hat er Schaden. Er wäre reicher an Vermögen, wenn der erste VK seinen Teil des Vertrages eingehalten hätte.

      Ansonsten sehe ich weiteres, was mich an Abbrüchen (und auch bei Puschern) stört. Ich gebe meine Gebote ab. Ich binde mich und kann mir (zB.) das Handy nicht einfach morgen woanders kaufen. Bis zum Ende der Auktion oder bis ich überboten bin, bin ich an mein Gebot gebunden. Zwei kann ich ja nicht brauchen. Nach Abbruch oder wenn jemand beim Pushen überzockt, dann kann ich von vorne anfangen zu suchen.
      Und mein Kauf zieht sich hin und zieht sich hin....Das macht mich ärgerlich. So ärgerlich, dass ich das Mitbieten bei Auktionen schon fast ganz aufgegeben habe. Bei Auktionen mache ich höchstens noch mit, wenn ich die Ware "eigentlich" nicht brauche. Und dann biete ich auch entsprechend wenig und hoffe auf Glücksfälle.
    • Dein Wohlbefinden ist nicht relevant,

      sondern NUR die schlichte Tatsache,daß JEDE Ebay AUKTION unter dem VORBEHALT der vorzeitigen Beendigung(des "Abbruchs")steht.

      Das hat Panadarul mühselig und Schritt für Schritt JURISTISCH relevant und nachvollziehbar hier erklärt und begründet,als Folge

      der mittlerweile gefestigten(!!) Rechtsprechung bezüglich dieser Problematik.

      Moral und Befindlichkeiten spielen in der Rechtsprechung keine Rolle.

      Das ist sicherlich hier im Archiv leicht aufzufinden.

      Es ist mir schlicht unbegreiflich,daß und aus welchen Gründen dies hier von immer denselben Forianern ignoriert wird.

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()