Ebay-Account gesperrt wegen Mängel

    • Ebay-Account gesperrt wegen Mängel

      Hallo
      mein Business Account wurde wegen zuvieler abgebrochenen Transaktionen gesperrt.
      Ich habe eine Kunden, der im letzten Bewertungszeitraum an zwei Wochenenden zahlreiche Artikel ersteigert hat.
      Am erstem Wocheende fing er an Zahlungen zusenden und gleichzeitig weiterzubieten. Am Ende hatte ich 6 Paypal Zahlungen von ihm erhalten, mit dem Resultat, dass er viel zuhohe Versandkosten gezahlt hatte. Daraufhin habe ich ihm alle Zahlungen zurückgesendet und eine neue kombinierte Rechnung mit den richtigen Versandkosten über ebay erstellt, die er auch beglichen hat. Das gleiche geschah an einem weiteren Wocheende. Am Ende hat ebay mir für die zurückgesendeten Zahlungen insgesamt 73 abgebrochene Transaktionen verbucht, wodurch mein Mangel auf über 5% stieg. Aber gleichzeitig wurden für alle Artikel ebay Gebühren abgeführt, da der Kunde zuletzt eine kombinierte Rechnung erhielt und diese bezahlte.
      Das System hat nicht bemerkt dass die Transaktionen richtig abgeschlossen wurden.
      Hinzu kommt, dass ich einen US Shop habe und die Artikel über die US Plattform liefen.
      Ich habe den US Kundenservice kontaktiert und erhielt nur eine vorgefertigte Abfuhrmail. Auch der deutsche Kundneservice konnte mir nicht weiterhlefen.
      Habt ihr eine Idee?
      Vielen Dank
    • Lies mal alles zu den "Verkäuferstandards"
      Neue Verkäuferstandards ab August

      und von der internen die genaue Erklärung für deinen Fehler:

      Neue Verkäuferstandards ab August :


      Laurynn schrieb:

      Laurynn schrieb:Und dann gibts da noch so ein Detail zu den Transaktionsabbrüchen, das man sich aus den News erstmal erlesen muss:


      Damit könnten potentiell auch ein paar normal gelaufene Transaktionsabbrüche mit in die Mängelquote reinzählen, wenn man die Rückerstattung per Paypal angeleiert hat, BEVOR man den Transaktionsabbruch gemeldet hat. Und das machen zumindest nach meinem Gefühl ziemlich viele Verkäufer, weil sie befürchten, dass die Käufer den TA ablehnen, wenn die Kohle nicht schon vorher da ist. Aber da könnte ich mich auch irren.

      und im weiteren Verlauf hat sie sich nicht geirrt mit der Annahme
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • ich weiß ja nicht, ob durch deine Kommunikation mit dem Käufe schon ein Mangel ausgelöst wurde, oder ob Ebay einfach die Rückzahlunge per PP (wer das nutzt hat selber schuld ... ;) ) sich um die Provision betrogen sieht, die ja auch auf die Versandkosten gezahlt werden müssen. Wenn du in dem benannten Thread alles gelesen hast, weißt du ja um die Problematik im Zusammenspiel "Shop + PainPal"!

      Laurynn schrieb:

      Schmibato schrieb:

      Und die Aussagen ob nur Offene Fälle zu AB und nicht erhaltener Ware nun in die Quote einfließen oder nach Schließung nicht mehr ist auch seitens ebay 20 mal anderst beantwortet in den tollen communityforen, wo man nichts mehr posten darf und die themen geschlossen sind.
      Und wie oft kommt es vor das der Fall längst erledigt ist und keine Probleme mehr vorhanden sind, der K aber auch auf 4 maliges hinweisen den Fall einfach nicht schließt und dieser herumdümpelt und in die Quote einfließt, weil der K hat ja was er will und damit wird sich nicht mehr gekümmert oder weiß nicht mal wo die Fälle zu finden sind, bzw. ist es glaub nicht so einfach diese über die APP überhaupt zu schließen. Wieder ein Fehler seitens Ebay, echt grandios.
      Also hat man dann mal 3 Fälle herumgammeln weil von AB abweichend, da Kunde mit Mobil gekauft hat aber dank Faulheit in die AB zu sehen und falsch angezeigter Bilder seitens ebay den falschen Artikel gekauft hat, bekommt dann den korrekten mit Rückumschlag für den falschen geschickt, Gewinn durch 3 fachen Versand stark geschmälert und dafür bekommt man dann al VK einen Mangel. Der Fall wird nicht geschlossen und man fällt über die Quote und Zack Umsatz halbiert und ebay auch nur noch 50% Profit von uns.... ihr seit so toppp
      Ein Käuferschutz-Fall, der von einem Käufer geschlossen wird, egal ob vor oder nach Übergabe an den Käuferschutz, ist zukünftig ein BÖSER Fall. Der bleibt ein Mangel. Ein Fall MUSS immer vom Kundenservice geschlossen werden, damit er ggf. aus der Mängelquote rausfällt.

      Das bedeutet in der Praxis
      für Fälle wegen eines abweichenden Artikels:
      Man klärt alles mit dem Käufer, schickt ihm die Bestätigung, dass die Rückzahlung in die Wege geleitet wird, erklärt ihm, dass er den Fall AUF GAR KEINEN FALL selber schließen möchte, sondern er nach Ablauf der 10-Tage-Frist von ihm selbst oder vom Verkäufer an den Käuferschutz abgegeben werden soll. VOR Abgabe an den Käuferschutz die Rückerstattung leisten, im Fall dokumentieren, DASS man rückerstattet hat (wenns nicht direkt über Paypal ging), und den Käufer bitten, gleichfalls im Fall eine Zahlungseingangsbestätigung zu posten. So ist für das Käuferschutz-Team ersichtlich, dass die Rückabwicklung korrekt zuende durchgeführt wurde, und man sollte zu Gunsten des Verkäufers entscheiden können.

      für Fälle wegen eines erhaltenen Artikels:
      Sendungsbeleg hochladen, den Käufer darüber informieren, dass er, wenn was Paket noch unerwartet eintreffen sollte, den Fall AUF GAR KEINEN FALL schließen soll, und dann auch hier nach Abgabe des Falles an den Käuferschutz entsprechend entscheiden lassen.

      WENN das Käuferschutz-Team entscheidet, soll wohl auch gleich eine Entscheidung über die Rückerstattung der Gebühren gefällt werden. Das ist bislang ja im Falle, dass der Käuferschutz tatsächlich zu Gunsten des Verkäufers entscheidet, auch nicht anders. WENN der Käuferschutz zu Gunsten des KÄUFERS entscheidet, ist die Verkaufsprovision möglicherweise futsch. Da müsste dann nach einer entsprechenden Entscheidung nochmal beim Käuferschutz nachgefragt werden.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Hat bei uns aber gerade auch nicht geklappt. Fall von uns übergeben, lt. Kundendienst ist Fall bis zum 05.04. bis zur Entscheidung ausgesetzt und dann konnte der K den Fall gestern dennoch schließen = Mangel und Provision gibt es trotz Rückerstattung auch nicht zurück.
      Dass es hier die Provision nicht zurück gegeben hat, dürfte ausschließlich der Tatsache geschuldet sein, dass zuvor schon der Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels vom Verkäufer positiv geschlossen wurde. Normalerweise ist nämlich nach einem durch den Käufer geschlossenen Käuferschutzfall der Transaktionsabbruch noch möglich. Nur wenn zuvor bereits ein Fall wegen Nichtzahlung geöffnet wurde, geht das nicht mehr :(

      Schmibato schrieb:

      Also in Zukunft dann den "Nicht erhaltenen Artikel" erneut senden und belegen, also dann den 14,99€ Artikel mit Päckchen schicken auf kosten des VK um dem Kundendienst den Versand zu belegen, YEAH!! Als wenn der Verlust der Ware nicht schon genug ist.
      Du wirst in Zukunft einfach JEDEN Artikel versichert versenden müssen, damit du immer gleich den Sendungsnachweis vorlegen kannst, wenn tatsächlich ein Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels geöffnet wurde.

      Schmibato schrieb:

      und dann den Fall direkt zum Kundendienst und dem K ne Nachricht schicken, das er den FALL auf garkeinen FALL schließen soll.
      Die Nachricht, dass der Käufer den Fall AUF GAR KEINEN FALL selbst schließen soll, schickst du idealerweise direkt in deiner ersten Antwort auf den Fall. Es zählt nämlich schon als Mangel, wenn ne halbe Stunde nach Eröffung eines Falles wegen eines nicht erhaltenen Artikels der Postbote plötzlich klingelt und der Käufer den Fall schließt.

      Immerhin kann wohl zukünftig ein solcher Fall erst geöffnet werden, wenn die voraussichtliche Lieferzeit abgelaufen ist... Das bedeutet wahrscheinlich auch, dass die Verkäufer penibelst darauf zu achten haben, wann sie den Artikel als bezahlt markieren, denn die Lieferzeit setzt sich ja aus der Bearbeitungszeit und der durchschnittlichen Versandzeit aufgrund der gewählten Versandart zusammen.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Auch nach anschließender Rückzahlung schließt sich der TA nicht automatisch, du kannst ihn aber nach einer Frist (1 Woche oder 10 Tage?) schließen.
      Keine Ahnung, ob das dann ein Mangel ist.
      Am besten: Der K stimmt zu, dann wird der Fall geschlossen und alles ist paletti. So war es jedenfalls bisher.
      So wird es auch bisher bleiben, vorausgesetzt, der Transaktionsabbruch wird nicht aufgrund eines der folgenden Gründe gemeldet:
      - Artikel nicht lieferbar
      - Artikel wurde anderweitig verkauft
      - Käufer wünscht Versand an einen Lieferort, an den ich nicht versende (!!! - bedeutet, dass Verkäufer, die noch immer nicht den eingeschränkten Käuferkreis nutzen, zukünftig ein Problem bekommen werden)
      - Sonstige

      Wenn der Fall nach Ablauf von 7 Tagen durch den Verkäufer selbst geschlossen wird, zählt das nicht als Mangel, sofern auch da nicht die BÖSEN Gründe ausgewählt wurden.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Wenn VK den TA nach dieser Frist selbst schließt, gibt es dann die Provision zurück?
      Wir hatten das erst einmal. Da hat der K widerrufen und wollte den Artikel dann doch behalten. Von uns geschlossen. Provisionsrückerstattung gab es nicht.
      Dann habt ihr beim Schließen des Falles die falsche Option gewählt. Unbedingt darauf achten, denn es gibt nur bei einer der Varianten die Verkaufsprovision zurück. Steht auch direkt dabei.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Ach und gerade hatte ich angeblich keine Beobachtungsliste. Wo isse nur hin?
      Es gab heute einen "Herausforderung", bei der so einige Funktionen der Seite nicht aufrufbar waren. Sei froh, dass du zu denjenigen gehört hast, die sich noch einloggen konnten... :D

      Stubentiger schrieb:

      Kann man eigentlich den Verkauf über Apps ausschließen? darin scheinen ja Risiko/Folgekosten den Nutzen zu überwiegen
      Nicht dass ich wüsste.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • folex schrieb:

      Es scheint nur so zu sein das Geld zurücksenden einem TA gleichkommt.
      Das ist es ja. Und deshalb treffen die Aussagen oben ja auf deinen Fall zu. Ich erinnere mich, dass das ziemlich schwer bis unmöglich ist, das erfolgreich an den Kundenservice zu eskalieren. Versuchen kannst du es ja, vielleicht geschieht ein Wunder und du triffst nicht nur auf einen kompetenten sondern gleichzeitig auch befugten MA, der dir da helfen kann, sonst solltest du die anderen Tipps verfolgen (lies Löschberts Beiträge, egal, ob du anderweitig zu Ebay zurückkehren möchtest oder Ebay juristisch zu Leibe rücken möchtest, oder du musst zukünftig außerhalb Ebays deine Geschäfte machen.
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      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Vielen Dank für die Antworten. Bzgl. Kundenservice kann ich nur sagen.. ach ich könnte es euch ja denken. Geschäfte außerhalb ebays hören sich sehr gut an. Denke auch schon länger drüber nach. Das umszusetzen benötigt Zeit und das Schwierige ist der Übergang. Aber vielleicht ist alles ein Wink mit dem Zaunpfahl, einen neuen Weg einzuschlagen.
      Löschberts Beiträge nehme ich mir zur Brust.
    • folex schrieb:

      mein Business Account wurde wegen zuvieler abgebrochenen Transaktionen gesperrt.

      Das Problem ist: da kann dir nur ebay weiterhelfen. Die wollen allerdings so um die 40 bis 60 Prozent der gewerblichen ebay-Verkäufer ausrotten. Bei dir scheint die Selektion ja nun "geklappt" zu haben.



      folex schrieb:

      Ich habe nur das Geld zurückgesendet und dann eine neue kombinierte Rechnung erstellt. Es scheint nur so zu sein das Geld zurücksenden einem TA gleichkommt.

      Exakt so ist es. Bescheuert ist das ausserdem. (Anmerkung an Stubi: ebay-Shop ohne PP geht nicht, Anbieten auf ebay.com ohne PP geht schon mal gar nicht. Der Fehler liegt in diesem Fall nicht im Anbieten von PP sondern grundsätzlich im Anbieten auf ebay.com)



      folex schrieb:

      Ich habe den US Kundenservice kontaktiert und erhielt nur eine vorgefertigte Abfuhrmail. Auch der deutsche Kundneservice konnte mir nicht weiterhlefen.

      Ich entnehme dem Zitat, dass Du mit Deutschland telefoniert hast, mit USA gemailt hast. Der deutsche Support kann auf ebay.com überhaupt nichts unternehmen. Schon rein technisch nicht, die haben da keinen Zugriff. Mit den Amis hättest Du telefonieren sollen. Und zwar direkt mit der Mängelabteilung um die Mängel rauszubekommen, bevor die Sperre einsetzt. (Ist übrigens wieder der typische Termin im Monat...)

      Mit ebay.com habe ich wenig Erfahrung, ich weiss also auch nicht, welche Regeländerungen es dort gegeben hat (bzw ob überhaupt) hinsichtlich der Rückerstattungsproblematik. Dass das auf .de kein Thema wäre, die Mängel rauszukriegen hat dir der deutsche Support vermutlich schon gesagt.

      Dein Problem ist nun die bereits erfolgte Sperre. An der Stelle mal neugierdehalber: ihr habt 14 Tage Zeit zwischen dem "unterdurchschnittlich" und der Sperre. Wieso kommt die dann immer so überraschend? Schaut ihr nicht regelmäßig ins Verkäferkackpot?

      Jedenfalls ist die Sperre nun drin. Auch wenn die Mängel jetzt rausgenommen werden wird die aber nicht automatisch aufgehoben. Denn dass Mängel nach der Sperre rausfliegen ist ja keine unnormale Sache, das passiert ganz normal spätestens mit Zeitablauf. Du musst also nun zuerst mal mit ebay.com telefonieren und die Mängel beseitigen lassen (nicht per Mail, da bekommst Du nur einen Textbaustein, der da eben so rumliegt, egal ob er passt oder nicht) Danach kannst Du dich schriftlich an das für dirch zuständige OOTP wenden und beantragen, dass die Sperre wegen der falsch von dir durchgeführten Rückzahlungen aufgehoben werde.

      Ob das klappt? Hmmmm.... Ich sag mal: Selektion. 40 bis 60 Prozent. Und ebay. Ööhhhhmmmmmmm...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Stubentiger schrieb:

      und im weiteren Verlauf hat sie sich nicht geirrt mit der Annahme

      Danke... Der TE hat auch drüben in der Community bereits gepostet, und von mir eine Erklärung erhalten... An den Umständen hat sich nichts geändert.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Dass das auf .de kein Thema wäre, die Mängel rauszukriegen hat dir der deutsche Support vermutlich schon gesagt.

      Hmm... Mit der Aussage wäre ich vorsichtig... Hatte neulich das "Glück", dass die Fachabteilung des deutschen Supports einen Verkäufer mit Mängeln aufgrund von TA zu mir durchgestellt hat (zur Erinnerung: Ich = Normaler Telefonjoker), mit der Erläuterung, dass bei TA eine Entfernung der Mängel grundsätzlich nicht möglich sei... :(

      Ich denke, auch bei uns hätte das Ergebnis nicht anders ausgesehen... Aber gemäß dem Motto: "Versuch macht kluch" würd ich es wohl auch zumindest nochmal probieren.
    • Laurynn schrieb:

      Hmm... Mit der Aussage wäre ich vorsichtig... Hatte neulich das "Glück", dass die Fachabteilung des deutschen Supports einen Verkäufer mit Mängeln aufgrund von TA zu mir durchgestellt hat (zur Erinnerung: Ich = Normaler Telefonjoker), mit der Erläuterung, dass bei TA eine Entfernung der Mängel grundsätzlich nicht möglich sei...

      Laurynn, was dir die Fachabteilung sagt, insbesondere, wenn die einen zahlenden Kunden zu Dir durchstellen (=kein TCC) und was ich aus meiner Erfahrung im Umgang mit ebay und solchen Mängeln weiss scheint da etwas zu differieren. Naja, ich weiss aber auch, wem ich das in der Fachabteilung aufs Auge drücken "darf" und wer dort nur ein inkompetenter Zeitdieb ist. Man führt ja schliesslich detailliert Buch über die Supportanrufe. Geschätzte Wartezeit, reale Wartezeit, Anruf, Rückruf, Weiterleitung, Account, Gund, Ergebnis, persönliche Einschätzung in den Bereichen Kompetenz, Kenntnisse, Bemühen, erforderliche Rückfragen und sonstige Bemerkungen.

      Ich weiss also heute noch, mit wem ich z.B. im März 14 was zu welchem Thema telefoniert habe. Und auch, bei wem ich das Gespräch dann gleich zu Anfang mit den Worten beende: "[Vorname] [Zuname], Sie sind hier bereits als fachlich inkompetent und persönlich für den Support ungeeignet als auffällig vermerkt. Ich rufe jetzt einfach nochmal an, vielen Dank und auf hoffentlichnichtwiederhören". Diese Kandidaten stehen gleich ganz oben in der Liste. Natürlich ist das dann auf Band. Wie der seinem Teamchef erklärt, wieso er mit einem TC, der in ein paar dutzend Accounts als Anrufberechtigter drinsteht, ein solches 10-Sekunden-Telefonat hatte ist dann nicht mein Problem. Mit anderen Worten: der Support hat auch so seine Mängelquote. ;)



      folex schrieb:

      Das habe ich als Erstes getan. Ebay.de kann nichts machen, da die Sperre aus den Staaten kommt.

      Schrubte ich ja schon. Du bist ein USA-Patient.



      folex schrieb:

      Ich darf gerne noch schreiben, werde aber keine Antwort mehr erhalten.

      Darfst Du. Wenn, dann aber bitte nach San Jose. Deutschland ist für deine Mängel ganz einfach nicht zuständig. Alternativ rufst Du bitte den US-Support an und erklärst denen, wieso da plötzlich 73 Mängel drin waren und das Du doof bist und das System mit der Rückabwicklung nicht verstanden hattest. (Naja, das doof nimm bitte nicht zu wörtlich, wärst Du echt doof würde dir diese doofe Regel ja einleuchten) Die Amis können da nämlich eventuell was machen. Zumindest sind das die, die überhaupt was machen können.



      folex schrieb:

      Einkaufen darf ich noch. Gehts noch?

      Klar darfst Du. Bringt schliesslich Provisionen in die Kasse. Dass die Geschäftsschädigung... äääähhh... -leitung von ebay nicht kapiert, dass jeder Verkäufer, der wegen so was gesperrt wird, seinen Unmut über diese verfickte Drecks-Scheiss-Idiotenplattform (naja, oder wie derjenige das sonst nett formuliert) auf seinen Bekanntenkreis multipliziert, der das dann ebenfalls weiterträgt (was dann Käufer wie Verkäufer bis auf einen gehirnamputierten Bodensatz gleichermaßen vergrault) liegt daran, dass deren betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermutlich aus der amerikanischen Baumschule stammen. Hat was mit dem amerikanischen Bildungssystem zu tun, das jedem einen scl-Uniabschluss gibt, der Spongebob Squarepants mit weniger als vier Rechtschreibfehlern vom Fernseher abtippen kann (mit Football-Stipendium geht auch "Squarepant's" als korrekt durch) und dass ebay sich aus dieser Klientel allenfalls die rite leisten kann, weil qualifizierte Absolventen sich schliesslich nicht die ganze CV versauen wollen.


      Ok, also
      1.) ebay com anrufen.
      2.) Dem Support erklären, dass die Mängel eigentlich keine sind sondern eigentlich nur besonders guter Service
      3.) Anschliessend die Aufhebung der Verkaufseinschränkung beantragen.
      4.) Abwarten, ob es klappt.
      5.) amazon, alibaba, rakuten, yatego, eigener Shop und einige andere existieren.

      Ersatzplan:
      1.) amazon, alibaba, rakuten, yatego, eigener Shop und einige andere existieren.
      2.) Die Hose runterlassen (Du)
      3.) Die Zunge rausstrecken. (ebay)
      4.) Lek-ken, lek-ken, lek-ken...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Aus der Spirale kannst du eigentlich nicht entkommen. Durch die Einschränkungen hast du weniger Warenangebot am Start ergo kaufen weniger Leute bei dir. Die Mangelquote bleibt erhalten. Als Containerverkäufer biste fein raus. Verkaufst Artikel für Lau und die Mängel gehen einfach unter. Als kleiner Händler haste keine Chance weil die Mangelquote zwangsläufig erhalten bleibt, da kannst du machen was du willst und neue Verkäufe bekommst du nicht weil dein Angebot stetig abnimmt.

      Bei uns war es auch so. 99,8% Positiv bei den Bewertungen (was nicht wirklich zählt) aber Mängel durch Versandverspätungen. Mit so perversen Ergebnissen, dass ein Kunde am 3. Tag meldet die Ware sei noch nicht angekommen, den Fall an eBay übergibt und eine STunde später schreibt die Ware sei gerade angekommen. EBay gab dem Käufer recht und erstattete den Verkaufspreis trotzdem. Dann schloss der Käufer den Fall. Folge: Mangeleintrag, Kunde hat Geld und Ware! Einfach Traumhaft. Oder Kunde fragt etwas nach zur Bedienung des Gerätes. Blöd hat es über den normalen Button gemacht statt "sonstiges E-Mail". Mangeleintrag. Seitdem lecken wir am Hintern der Callcenteragents aber alles hilft nichts.

      Mittlerweile liefern wir mit unseren Artikeln Flyer die auf unseren Webshop verweisen und geben 5% Rabatt bei dortigem Kauf. Auch erklären wir wie Mängel zu melden sind (an Ebay vorbei). Dennoch wird die Quote nicht geringer weil jeden Monat durch das geringe Angebot die Käufe einfach ausbleiben. Pervers ist dann, das eBay mit unseren Artikeln Werbung schaltet - die gar nicht mehr Online sind wegen ihrer Verkaufseinschränkungen.