Käufer reagiert erst nach Eintrag eines unbezahlten Artikels

    • Käufer reagiert erst nach Eintrag eines unbezahlten Artikels

      Hallo zusammen,

      ich bin nun viele viele Jahre bei Ebay und hatte nie nennenswerte Probleme, bis jetzt jedenfalls.

      Ich habe einen Artikel verkauft, der K. hat ihn bezahlt, jedoch die Versandkosten ohne Rückfrage deutlich reduziert - über vier Euro weniger als in der Artikelbeschreibung angegeben. Daraufhin habe ich ihn mehrfach freundlich gebeten, den Fehlbetrag zu begleichen und den Artikel natürlich nicht verschickt. Es erfolgte keinerlei Reaktion, auch nicht, nachdem ich über Ebay einen Fall über einen nichtbezahlten Artikel eröffnet habe. Nachdem ich den Fall geschlossen habe, um die Provision zurückzubekommen, habe ich dem Käufer über das Nachrichtensystem mitgeteilt, daß ich vom Verkauf zurücktrete und ebenso den bis dahin bezahlten Betrag zurücküberweisen lassen. Prompt meldet sich der K. , eröffnet einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels und will a.G. dessen und auch a.G. des Eintrages eines nichtbezahlten Artikels Anzeige erstatten und einen ganzen Rattenschwanz angedroht... hallo? Ich habe mir den gesamten Nachrichtenverkehr schon ausgedruckt und auch die Kontoauszüge gespeichert und warte erstmal ab - ärgern tut mich das trotzdem ungemein! :cursing:

      Auf meine Antwort im Fall gab es noch keine Reaktion von K.-Seite und bevor ich mich mit meiner RSV auseinandersetze, warte ich sowieso erstmal ab - was kann man gegen so einen K. noch unternehmen?

      Grüße!
    • Nunja, sofern Du ihm nachweislich eine zumutbare Frist zum Zahlen des Restbetrages gesetzt hast, kannst Du natürlich vom Vertrag zurücktreten, wenn er diese nicht eingehalten hat; er hat damit seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt.

      Der Einfachheit halber kannst Du ihm natürlich nochmal anbieten, dass Du vom Rücktritt zurücktrittst, falls er binnen x Tagen den Restbetrag überweist. Andernfalls wirst du den Kaufpreis zurück erstatten und der Fall ist dann für Dich erledigt.
    • @atari1973:

      Es wird einfacher zu antworten, wenn du noch die Zeiten nennst, die du deinem Käufer gelassen hast,
      um seinen Vertrag zu erfüllen.


      Ansonsten kann er erstmal drohen, soviel er will. Solange er den Betrag
      inclusive der Versandkosten nicht begleicht und wenn du ihm dafür genug Zeit gelassen hast.
      Du musst nun aber die Belege 3 Jahre lang behalten.
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    • atari1973 schrieb:

      Hallo zusammen,
      ...
      Auf meine Antwort im Fall gab es noch keine Reaktion von K.-Seite und bevor ich mich mit meiner RSV auseinandersetze, warte ich sowieso erstmal ab - was kann man gegen so einen K. noch unternehmen?
      ...
      Du kannst den von ihm gezahlten Betrag solange einbehalten, um damit Deinen Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf zu befriedigen, wenn der Verkaufspreis unter dem jetzigen liegen sollte.

      Saeschau schrieb:

      ...

      Der Einfachheit halber kannst Du ihm natürlich nochmal anbieten, dass Du vom Rücktritt zurücktrittst, falls er binnen x Tagen den Restbetrag überweist. Andernfalls wirst du den Kaufpreis zurück erstatten und der Fall ist dann für Dich erledigt.
      1. Einen Rücktritt vom Rücktritt gibt es nicht, zumindest nicht derart, dass daraus wieder die ursprünglichen Ansprüche aus dem nicht mehr bestehenden Kaufvertrag, aufleben. Hier wäre der Neuabschluss eines Kaufvertrages, evtl. zu den gleichen Bedingungen notwendig.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      Du kannst den von ihm gezahlten Betrag solange einbehalten, um damit Deinen Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf zu befriedigen, wenn der Verkaufspreis unter dem jetzigen liegen sollte.
      Zumindest, solange atari bisher alles richtig gemacht hat. Die Korrespondenz und zeitliche Ablauf wäre hilfreich um das beurteilen zu können...


      Heiner.Hemken schrieb:

      Einen Rücktritt vom Rücktritt gibt es nicht
      Wieso soll man einen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht zurücknehmen können, wenn sich die Parteien einig sind?
    • Hallo und Danke für die ersten Info´s,

      der Verkauf erfolgte am 17.5., die Zahlung war am 29.5. bei mir gebucht, am 1.6. habe ich ihn erstmals gebeten den Restbetrag zu begleichen - dummerweise ohne Fristsetzung und ohne Reaktion, am 6.6. habe ich ihn erneut aufgefordert, den Restbetrag zu begleichen - erneut ohne Reaktion, am 9.6. habe ich mich entschlossen, dem Ganzen über eine Meldung bei Ebay ein wenig Nachdruck zu verleihen - wieder ohne Reaktion, damit war bei mir am 15.6. dann das Maß voll - seine Zahlung habe ich am selben Tag zurücküberweisen lassen und meinen Rücktritt über das Email-Nachrichten-System erklärt. Er hat auf keine dieser Nachrichten reagiert - dafür jedoch nun einen Tag nach Schließung meines Falles selber einen Fall eröffnet: Artikel nicht erhalten obwohl er bezahlt habe. Ich sehe schon, mein Versäumnis war erstmal die fehlende Fristsetzung, außer in der Angebotsbeschreibung habe ich keine Fristen genannt, allerdings hatte er die schon nicht beachtet... m.E. war der K. von vornherein überhaupt nicht an einer Lösung des Problems interessiert...
    • Meine Formulierung im Angebot:

      Da ich es leid bin, säumigen Zahlern hinterherzurennen, bitte ich um Erledigung der Bezahlung innerhalb einer Woche. Benutzen Sie dazu bitte die Kaufabwicklung, alle benötigten Daten sind bei Ebay hinterlegt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von atari1973 ()

    • Ich kenne das Profil deines Käufers nicht. Aber die Abwesenheit wegen urlaub oder kurzfristiger Netzausfall und die selbe Unbeholfenheit wie deine, die dann aufeinander treffen, und das Kind ist im Brunnen.

      Was hast du denn für eine Frist in der AB gesetzt. Hast du die Vertragsaufhebung angekündigt im Falle der Nichtzahlung?

      Nur so als Beispiel: "Ich erwarte Zahlungseingang bei mir innerhalb von 7 Tagen nach Auktionsende."

      Nur mal so gesponnen, Und was dann? Schenkst du ihm den Artikel danach und legst noch ein Geschenk oben drauf?


      Jedenfalls bist du jetzt einseitig von Vertrag zurückgetreten, was absolut nicht dein Recht war. Dein Käufer will nach wie vor daran festhalten.

      Sag mal, steht dein Käufer im Telefonbuch? Dann greif doch mal zum Hörer und versuche, die Kuh vom Eis zu kriegen angefangen mit einer dicken Entschuldigung.

      Vorkasse? Kannst du jetzt nämlich eigentlich vergessen. Dein Käufer kommt dir berechtigt mit einer Unsicherheitseinrede, wenn er sich seinerseits erkundigt, und verlangt Lieferung vor Zahlung. Dafür setzt er dir dann eine Frist.
      Oder eben auch nicht - und ihr habt weiter einen Vertrag, der in der Luft hängt.


      Über den Artikel verfügen kannst du so jedenfalls nicht!
    • Mirabella Neumann schrieb:

      *alte_eule* schrieb:

      Nur so als Beispiel: "Ich erwarte Zahlungseingang bei mir innerhalb von 7 Tagen nach Auktionsende."
      Meine Laienmeinung:
      Diese Klausel dürfte auch ohne datierte Fristsetzung in Verzug setzen.
      Weitere Mahnung somit überflüssig.
      Bei der von TE gewählten Formulierung (zuviel "bitte" und sonstiges Gelaber), bin ich mir nicht sicher.
      Sogar Geschäfte "Bitten" die Taschen in die Schliessfächer abzuladen und fordern es eigentlich.
      Warum sollte dann eine "Bitte" von einem Laien nicht greifen?!
      Ich finde TE hat es mit seiner "Bitte" als Laie recht eindeutig formuliert.

      Es sind auch gute 2 Wochen vergangen...


      *alte_eule* schrieb:

      I
      Jedenfalls bist du jetzt einseitig von Vertrag zurückgetreten, was absolut nicht dein Recht war. Dein Käufer will nach wie vor daran festhalten.

      Auch wenn er dazu noch berechtigt wäre - er hatte die ganze Zeit seinen Teil nicht erfüllt, da er zu wenig bezahlt hatte.
      Unser @TE kann ihm aber noch anbieten, es nochmal in der richtigen Höhe zu bezahlen, mit Fristsetzung von 2 Wochen.
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    • atari1973 schrieb:

      bitte ich um Erledigung der Bezahlung innerhalb einer Woche.
      die "Frist" ist ja leider nicht eindeutig, und würde deshalb auch in nicht in Verzug setzen, denn "Woche" ist schon schwammig formuliert und vor allem ist kein exakter ANFANG dieser Laufzeit genannt

      Mirabella Neumann schrieb:

      *alte_eule* schrieb:

      Nur so als Beispiel: "Ich erwarte Zahlungseingang bei mir innerhalb von 7 Tagen nach Auktionsende."
      Meine Laienmeinung:
      Diese Klausel dürfte auch ohne datierte Fristsetzung in Verzug setzen.
      Weitere Mahnung somit überflüssig.
      Bei der von TE gewählten Formulierung (zuviel "bitte" und sonstiges Gelaber), bin ich mir nicht sicher.

      das würde ich auch sagen, aber hätte - würde - die vom TE gewählten Formulierung hätte auf jeden Fall im Streitfall konkretisiert werden müssen.

      Das Schlimme ist, eine "unbestimmte" Frist (z. B. "baldmöglichst" oder "schnellstens" oder "innerhalb einer Woche" (nach Falleröffnung? Ende des Sommers? :P ) ) ist u. U. schlimmer, als gar keine Frist zu setzen und sich irgendwann auf die Ebay AGB zu berufen pages.ebay.de/help/pay/pay-on-ebay.html

      denn sonst beruft sich der Käufer auf das Schwammige und legt das halt zu seinen Gunsten aus.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Ich tendiere schon dazu, dass diese "Klausel" als Zahlungsziel zu interpretieren ist.
      Wann die Frist beginnt, ergibt sich für einen durchschnittlich intelligenten Menschen von selbst.
      Es bleibt aber ein Unsicherheitsfaktor.
      Weshalb die Eule eine Unsicherheitseinrede als berechtigt ansehen würde, das kann ich nicht nachvollziehen. Schließlich würde sich damit der K, der die Rechnung nicht vollständig beglich, sehr weit aus dem Fenster lehnen.
      Gibt es gar keinen Anhaltspunkt (in der Artikelbeschreibung), weshalb die VSK nicht vollständig beglichen wurden?
      Vorschlag: Erneute datierte Fristsetzung mit Ankündigung der Konsequenz nach fruchtlosem Verstreichen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Hallo und vielen Dank für die weiteren Informationen.

      K. war der Meinung, der Artikel lasse sich in einem kleineren Karton versenden, statt Hermes L in einem M Paket. Daraufhin habe ich ihn über die Abmaße informiert (90+ Kantenlänge) und auch ein Foto von dem vollen Karton angehängt, mit dem Hinweis, daß da kein Platz mehr zu sparen sei.

      K. hat in seinem eröffneten Fall bislang nicht auf meine Stellungnahme reagiert. Der von ihm überwiesene Teilbetrag sollte inzwischen auf seinem Konto sein.

      Über die Möglichkeit ihm die Abnahme des Artikels bei vollständiger Bezahlung (unter nun eindeutiger Fristsetzung) anzubieten, habe ich bereits nachgedacht.