Nein, der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ist das gesetzliche Recht eines jeden, der so einen Mahnbescheid erhält. Er muss dazu nichtmal einen Grund angeben, sein Widerspruch muss nur binnen der vorgeschriebenen Frist beim zuständigen Amtsgericht eingehen.
Der Widerspruch bedeutet ja nicht, daß er deswegen die geforderte Summe nicht zahlen muss. Es bedeutet nur, daß der Schuldner entweder der Ansicht ist, die geforderte Summe dem Gläubiger nicht zu schulden oder daß er es dem Gläubiger möglichst schwer machen will, sein Geld einzutreiben. Sofern an der Schuld eigentlich kein Zweifel besteht, erhöht der Schuldner damit nur die geschuldete Summe, schadet sich also unterm Strich selbst.
Der Gläubiger darf daher, wenn er sich entscheidet, das zivile Mahnverfahren zu starten, auch nicht zögern, das Ganze notfalls bis zur Klage vor dem Amtsgericht wirklich durchzuziehen, um wenigstens den 30 Jahre gültigen Titel in die Hand zu bekommen ( und dann in den nächsten 30 Jahren den Gerichtsvollzieher alle 2 Jahre mal nachschauen lassen, ob aus dem Schuldner doch noch ein ordentlicher Staatsbürger geworden ist). Ansonsten ist das Geld für den vorhergegangenen Mahnbescheid wirklich sinnlos verpulvert.
Also entweder ganz oder garnicht.
Und nein, ich glaube nicht, daß hier beim Zahlungsempfänger ein falscher Name genannt wurde.
Der eBay-Account war 4,5 Jahre alt, der gehörte also garantiert wirklich dem Dominik Kandlbinder. Gehackt war der nicht, die Smartphones, die er garnicht hatte, hat er ja auch über seine Internetseite angeboten. Frei erfunden war hier wohl nur der angebliche Einbruch, bei dem die Smartphones dann angeblich gestohlen wurden. Die hat er nach meinem Dafürhalten nie gehabt und nie gesehen. Das dürfte die übliche Geschichte eines "Online-Händlers" ohne Ware sein, der es für völlig normal hält, Ware zu verkaufen, die er garnicht besitzt und erst mit dem Geld seiner Käufer dann an irgendeiner dubiosen, vermeintlich supergünstigen Quelle bestellen wollte.
Und nach 3-4 Wochen spätestens hat er dann gemerkt, daß die bestellten Geräte (natürlich) nicht an ihn geliefert werden, der angebliche Lieferant sich nicht mehr meldet und auch garnicht existiert und das Geld seiner Käufer nun weg ist.
Hätte es tatsächlich einen "Einbruch" gegeben, müsste darüber ja eine Anzeige des Dominik Kandlbinder bei der Polizei existieren.
Wenn überhaupt (!!), hat der aber wahrscheinlich nur angezeigt, daß er von irgendeinem Fake-Shop der Rumänen oder Chinesen betrogen wurde.
Immer vorausgesetzt eben, daß er anfangs tatsächlich geglaubt hat, die Smartphones irgendwoher zu bekommen und liefern zu können (und es sich nicht doch um einen vorsätzlichen Betrug handelt, weil er dringend Geld brauchte).
@ichkamsahundfragte:
Die Betrugsanzeige bei der Polizei kannst und solltest Du in jedem Fall erstatten, damit sich die Behörden mit der Geschichte zumindest mal befassen. Nur bringt sie Dir wie gesagt finanziell erstmal nichts.
Der Domaininhaber scheint ja eine erreichbare, existierende Person zu sein.
Mit den Verkäufen der Smartphones hat der direkt wohl nichts zu tun, der hat vermutlich nur die Internetseite für einen Bekannten erstellt. Aber da er nun mal von der Denic als Domaininhaber genannt wird, ruf den doch mal an und versuche, ob der Dir evtl irgendwelche Infos geben kann, was genau los ist, ob er den Dominik näher kennt und etwas über dessen aktuelle finanzielle Situation weiß.
Hast Du mal versucht, die Handynummer aus dem Telefonbuch anzurufen? Existiert die noch?
Der Widerspruch bedeutet ja nicht, daß er deswegen die geforderte Summe nicht zahlen muss. Es bedeutet nur, daß der Schuldner entweder der Ansicht ist, die geforderte Summe dem Gläubiger nicht zu schulden oder daß er es dem Gläubiger möglichst schwer machen will, sein Geld einzutreiben. Sofern an der Schuld eigentlich kein Zweifel besteht, erhöht der Schuldner damit nur die geschuldete Summe, schadet sich also unterm Strich selbst.
Der Gläubiger darf daher, wenn er sich entscheidet, das zivile Mahnverfahren zu starten, auch nicht zögern, das Ganze notfalls bis zur Klage vor dem Amtsgericht wirklich durchzuziehen, um wenigstens den 30 Jahre gültigen Titel in die Hand zu bekommen ( und dann in den nächsten 30 Jahren den Gerichtsvollzieher alle 2 Jahre mal nachschauen lassen, ob aus dem Schuldner doch noch ein ordentlicher Staatsbürger geworden ist). Ansonsten ist das Geld für den vorhergegangenen Mahnbescheid wirklich sinnlos verpulvert.
Also entweder ganz oder garnicht.
Und nein, ich glaube nicht, daß hier beim Zahlungsempfänger ein falscher Name genannt wurde.
Der eBay-Account war 4,5 Jahre alt, der gehörte also garantiert wirklich dem Dominik Kandlbinder. Gehackt war der nicht, die Smartphones, die er garnicht hatte, hat er ja auch über seine Internetseite angeboten. Frei erfunden war hier wohl nur der angebliche Einbruch, bei dem die Smartphones dann angeblich gestohlen wurden. Die hat er nach meinem Dafürhalten nie gehabt und nie gesehen. Das dürfte die übliche Geschichte eines "Online-Händlers" ohne Ware sein, der es für völlig normal hält, Ware zu verkaufen, die er garnicht besitzt und erst mit dem Geld seiner Käufer dann an irgendeiner dubiosen, vermeintlich supergünstigen Quelle bestellen wollte.

Hätte es tatsächlich einen "Einbruch" gegeben, müsste darüber ja eine Anzeige des Dominik Kandlbinder bei der Polizei existieren.
Wenn überhaupt (!!), hat der aber wahrscheinlich nur angezeigt, daß er von irgendeinem Fake-Shop der Rumänen oder Chinesen betrogen wurde.
Immer vorausgesetzt eben, daß er anfangs tatsächlich geglaubt hat, die Smartphones irgendwoher zu bekommen und liefern zu können (und es sich nicht doch um einen vorsätzlichen Betrug handelt, weil er dringend Geld brauchte).
@ichkamsahundfragte:
Die Betrugsanzeige bei der Polizei kannst und solltest Du in jedem Fall erstatten, damit sich die Behörden mit der Geschichte zumindest mal befassen. Nur bringt sie Dir wie gesagt finanziell erstmal nichts.
Der Domaininhaber scheint ja eine erreichbare, existierende Person zu sein.
Mit den Verkäufen der Smartphones hat der direkt wohl nichts zu tun, der hat vermutlich nur die Internetseite für einen Bekannten erstellt. Aber da er nun mal von der Denic als Domaininhaber genannt wird, ruf den doch mal an und versuche, ob der Dir evtl irgendwelche Infos geben kann, was genau los ist, ob er den Dominik näher kennt und etwas über dessen aktuelle finanzielle Situation weiß.
Hast Du mal versucht, die Handynummer aus dem Telefonbuch anzurufen? Existiert die noch?