Hallo, ich habe kürzlich einen älteren Computer verkauft. Vor dem Verkauf wurde von mir ein Betriebssystem (Windows XP ohne Keyeingabe) aufgespielt um den Computer auf Funktion zu prüfen. Alles funktionierte Problemlos und stand in der Artikelbeschreibung . Außerdem stand dort, dass der PC ohne Betriebssystem verkauft wird (Artikelmerkmale: Betriebssystem: Ohne). Das Windows welches ich für die Überprüfung aufgespielt habe wurde von mir nach der Überprüfung nicht wieder entfernt.
Nach einiger Zeit wurde dann der Rechner verkauft. Da das Windows nicht aktiviert wurde, war die Windows Testphase abgelaufen. Der PC konnte also beim Käufer logischerweise nicht mehr starten und hat zur Aktivierung aufgefordert. Für den Käufer war das ein Grund den PC als nicht funktionsfähig zu reklamieren und forderte Rücknahme. Ich habe dem Käufer versucht klar zu machen, dass kein Betriebssystem mitgeliefert wird und er ein beliebiges Betriebssystem aufspielen kann. Der Käufer blieb jedoch dabei, dass ich den PC als funktionsfähig verkauft habe. Für ihn gehört also das Betriebssystem dazu weil er ja ohne nicht funktioniert. Für ihn war der PC defekt und ich habe eine negative Bewertung kassiert.
Meine erste negative Bewertung in 20 Jahren. Ich habe ja bei ebay als privater Verkäufer schon sehr viel erlebt. U.a. unzählige Spaßbieter, Nachträgliche Forderung oder Preiskorrektur weil man den Artikel woanders günstiger gesehen hat. Muss man eigentlich dabei schreiben was nicht verkauft wird? Oder reicht es zu schreiben was verkauft wird? Ja auch sowas gibt’s. Aber so viel Blödheit eines Käufers wie in diesem Fall schießt den Vogel endgültig ab.
Ich habe den Käufer gemeldet (Käufer hat ungerechtfertigte Bewertungen abgegeben). Da ich das erste Mal in solch einer Situation bin, habe ich noch zusätzlich bei eBay angerufen. Dort hat sich die Sache kurz angesehen und gemeint, dass der Fehler nicht bei mir liegt. Die Begründung des Verkäufers deckt sich mit meinen Angaben (Ohne Betriebssystem steht in Artikelbeschreibung). Deshalb wird man wohl zu meinem Gunsten entscheiden. Trotzdem soll ich jetzt erst abwarten… warum, ich möchte die negative Bewertung schnellstmöglich weg bekommen. Was passiert eigentlich mit dem Käufer wegen der ungerechtfertigten Bewertung? Ich hoffe er bekommt wenigstens eine Abmahnung?
Übrigens werden bei ebay sehr viele neue PC’s ohne Betriebssystem verkauft. Die müssten dann ja alle defekt sein.
Nach einiger Zeit wurde dann der Rechner verkauft. Da das Windows nicht aktiviert wurde, war die Windows Testphase abgelaufen. Der PC konnte also beim Käufer logischerweise nicht mehr starten und hat zur Aktivierung aufgefordert. Für den Käufer war das ein Grund den PC als nicht funktionsfähig zu reklamieren und forderte Rücknahme. Ich habe dem Käufer versucht klar zu machen, dass kein Betriebssystem mitgeliefert wird und er ein beliebiges Betriebssystem aufspielen kann. Der Käufer blieb jedoch dabei, dass ich den PC als funktionsfähig verkauft habe. Für ihn gehört also das Betriebssystem dazu weil er ja ohne nicht funktioniert. Für ihn war der PC defekt und ich habe eine negative Bewertung kassiert.
Meine erste negative Bewertung in 20 Jahren. Ich habe ja bei ebay als privater Verkäufer schon sehr viel erlebt. U.a. unzählige Spaßbieter, Nachträgliche Forderung oder Preiskorrektur weil man den Artikel woanders günstiger gesehen hat. Muss man eigentlich dabei schreiben was nicht verkauft wird? Oder reicht es zu schreiben was verkauft wird? Ja auch sowas gibt’s. Aber so viel Blödheit eines Käufers wie in diesem Fall schießt den Vogel endgültig ab.
Ich habe den Käufer gemeldet (Käufer hat ungerechtfertigte Bewertungen abgegeben). Da ich das erste Mal in solch einer Situation bin, habe ich noch zusätzlich bei eBay angerufen. Dort hat sich die Sache kurz angesehen und gemeint, dass der Fehler nicht bei mir liegt. Die Begründung des Verkäufers deckt sich mit meinen Angaben (Ohne Betriebssystem steht in Artikelbeschreibung). Deshalb wird man wohl zu meinem Gunsten entscheiden. Trotzdem soll ich jetzt erst abwarten… warum, ich möchte die negative Bewertung schnellstmöglich weg bekommen. Was passiert eigentlich mit dem Käufer wegen der ungerechtfertigten Bewertung? Ich hoffe er bekommt wenigstens eine Abmahnung?
Übrigens werden bei ebay sehr viele neue PC’s ohne Betriebssystem verkauft. Die müssten dann ja alle defekt sein.
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