Fakeshop: https://2rad-hanke.de/ - Unteraicher Str. 9A - 70567 Stuttgart - Eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart, HRB 15692 - Umsatzsteuer-ID: DE131608344

    • Anti-Fakeshop schrieb:

      Wir könnten ja mal anfangen, bei jeder Strafanzeige, welche die N26 Bank betrifft, parallel Anzeige wegen aktiver Beihilfe zum Betrug gegen diese Bank zu stellen. Mal sehen, wie lange die sich dann noch rausreden können, dass sie nix mit den Betrügereien zu tun haben.
      Kann man machen, läuft aber bei der Juristerei so nicht.

      Reducal schrieb:


      Markus0815 schrieb:

      Genau deshalb habe ich heute ganz frech die Anzeige wegen Beihilfe auch auf den CFO bei der Staatsanwaltschaft erweitert
      Deine Fakeshopanzeige wird bei der StA abgearbeitet und sehr wahrscheinlich eingestellt. Wenn in diesem Verfahren auch die N26 angezeigt wird, ist die das gleich mit tot, das wird vermutlich nicht mal zur Kenntnis genommen. Die StA müsste nämlich die zwei Komplexe trennen und jeden für sich verarbeiten. Sinnvoll wäre es (unter Hinweis auf den ursprünglichen Fakeshop-Fall) einen separaten Vorgang zu generieren - also anzuzeigen -, der dann zu weiteren Entscheidungen an die StA Berlin geschickt wird. Kann man natürlich auch gleich dort vorbringen. Nur, es ist Berlin... (erinnere an Kaiserbase: Berlin! Du bist so wunderbar)
    • MajorK schrieb:

      N26 Bank GmbH: Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und Bestellung eines Sonderbeauftragten
      Genau! Ich würde nicht nicht unnötig die Staatsanwaltschaften mit untauglichen Versuchen beschäftigen sondern ganz konkret, immer und immer wieder die BaFin mit Beschwerden bombardieren. Soll doch der Sondermittler die Informationen gleich von der Basis bekommen!
    • Ich habe heute von der Staatsanwaltschaft Magdeburg die Mitteilung erhalten, dass eine Frau ...... (aus datenschutzrechtlichen Gründen nenne ich den Namen an dieser Stelle nicht) zunächst als Tatverdächtige ermittelt werden konnte, jedoch die Auswertung der Kontounterlagen ergeben haben, dass augenscheinlich nicht sie, sondern nicht ermittelbare Personen tatsächlich für die Betrugshandlung verantwortlich sind. Die Beschuldigte hat nur ihr Konto für eingehende Zahlungen zur Verfügung gestellt und die Beiträge auf ein ausländisches Konto weitergeleitet. .......... Aus diesen Gründen ist das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte eingestellt.



      Ich werde hiergegen Beschwerde einlegen.
    • Atlantis schrieb:

      Ich habe heute von der Staatsanwaltschaft Magdeburg die Mitteilung erhalten, dass eine Frau ...... (aus datenschutzrechtlichen Gründen nenne ich den Namen an dieser Stelle nicht) zunächst als Tatverdächtige ermittelt werden konnte, jedoch die Auswertung der Kontounterlagen ergeben haben, dass augenscheinlich nicht sie, sondern nicht ermittelbare Personen tatsächlich für die Betrugshandlung verantwortlich sind. Die Beschuldigte hat nur ihr Konto für eingehende Zahlungen zur Verfügung gestellt und die Beiträge auf ein ausländisches Konto weitergeleitet. .......... Aus diesen Gründen ist das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte eingestellt.



      Ich werde hiergegen Beschwerde einlegen.
      Unglaublich.
      Bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg hat man vermutlich noch nie was von einem Geldwäsche-Gesetz gehört.
      Jede andere Staatsanwaltschaft würde gegen die Tatverdächtige ein Strafverfahren nach dem Geldwäsche-Gesetz eröffnen.
    • Atlantis schrieb:

      Die Beschuldigte hat nur ihr Konto für eingehende Zahlungen zur Verfügung gestellt und die Beiträge auf ein ausländisches Konto weitergeleitet. .......... Aus diesen Gründen ist das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte eingestellt.

      "... nur ihr Konto für eingehende Zahlungen zur Verfügung gestellt und die Beiträge auf ein ausländisches Konto weitergeleitet..."
      Gegen welche Mauer ist der denn mal gelaufen?


      Am Schluss des Einstellungsbescheides, der sich ja nur auf die strafrechtlichen Aspekte bezieht, ist üblicherweise der Hinweis darauf angefügt, dass zivilrechtliche Ansprüche davon unberührt bleiben.

      Ist das bei dir auch der Fall?

      Dein Rückerstattungsanspruch ist allerdings eh vom Ausgang des Strafverfahren unabhängig. Wie auch immer dieses ausgegangen wäre, deine Ansprüche musst du sowieso an die Kontoinhaberin richten.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von itneen ()

    • Atlantis schrieb:

      Der Anwalt hat erstmal Akteneinsicht gefordert.
      Interessant wäre in diesem Zusammenhang zu wissen, wer der Kontoinhaber war, ob diese Person überhaupt real existiert und wenn ja, ob es eine zustellbare Adresse gibt.

      Wie es scheint ist es bei der N26 möglich, auf nicht existente oder greifbare Personen Konten zu eröffnen.

      Ich schätze mal, dass es sich um eine "ausländische" Person mit dem Namen "Di Lorenzi" handelt, die entweder gar nicht existiert oder deren Aufenthalts-/Wohnort nicht ermittelbar ist.

      Magst du das Ergebnis bezüglich dieses Kontoinhabers bitte posten?
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Wie hier in schon erwartet hat die Staatsanwaltschaft das
      Vorermittlungsverfahren gegen die N26 wegen des Verdachts auf Beihilfe
      zum Betrug eingestellt. Die Begründung ist aber hanebüchern:


      Gemäß §152 Abs. 2 STPO ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer
      Straftaten nur dann einzuleiten, wenn heirfür zureichende tatsächliche
      Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen
      Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare
      Straftat vorliegt. Dies ist hier nicht der Fall.....


      Weterhin habe ich bis dato weder Aktenzeichen noch Ermittlungsstand zum
      zugrundeliegenden Betrug erhalten. Ich habe die Staatsanwältin
      bezugnehmend auf ihr Schreiben darauf hin nochmals angeschrieben, mal
      sehen ob sich unsere Justiz hierzu äußert oder ob die Anzeige überhaupt
      verfolgt wurde.


      Wirft jedenfalls ein nettes Licht auf unsere Justiz
    • StAin schrieb:

      Gemäß §152 Abs. 2 STPO ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer
      Straftaten nur dann einzuleiten, wenn heirfür zureichende tatsächliche
      Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen
      Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare
      Straftat vorliegt. Dies ist hier nicht der Fall.....

      Mit anderen Worten:

      "Ich habe keinen Bock drauf, mich damit zu beschäftigen. Das Thema ist mir zu heiß.""
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Fakefinder schrieb:

      Atlantis schrieb:

      Ich habe heute von der Staatsanwaltschaft Magdeburg die Mitteilung erhalten, dass eine Frau ...... (aus datenschutzrechtlichen Gründen nenne ich den Namen an dieser Stelle nicht) zunächst als Tatverdächtige ermittelt werden konnte, jedoch die Auswertung der Kontounterlagen ergeben haben, dass augenscheinlich nicht sie, sondern nicht ermittelbare Personen tatsächlich für die Betrugshandlung verantwortlich sind. Die Beschuldigte hat nur ihr Konto für eingehende Zahlungen zur Verfügung gestellt und die Beiträge auf ein ausländisches Konto weitergeleitet. .......... Aus diesen Gründen ist das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte eingestellt.



      Ich werde hiergegen Beschwerde einlegen.
      Unglaublich.Bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg hat man vermutlich noch nie was von einem Geldwäsche-Gesetz gehört.
      Jede andere Staatsanwaltschaft würde gegen die Tatverdächtige ein Strafverfahren nach dem Geldwäsche-Gesetz eröffnen.
      Das wird vogelwild gehandhabt. Insbesondere bei den Minijobbern, Produkt- und Apptestern setzt sich der Trend durch, die Verfahren auch mal wegen "erwiesener Unschuld" einzustellen, da es sich hier zumeist ebenso um Opfer handelt. Die meisten, vermeintlcihen Kontoinhaber haben keinen Zugriff auf die mit ihren Daten eröffneten Konten, kennen die IBAN gar nicht und/oder wissen von der Kontoeröffnung im Echtbetrieb nichts.

      Die Problematik ist von Fall zu Fall unterschiedlich, das ist stets erst zu prüfen. 1. Wird mit fremden Daten ein Konto eröffnet, das für Warenbetrug genutzt wird, dann kann man einem vermeintliche Kontoinhaber allenfalls einen leichtfertigen Vorwurf machen aber zumeist keinen Vorsatz für die strafbare Handlung nachweisen. 2. Anders verhält es sich bei so Deppen, die ihr bestehendes Konto zur Verfügung stellen oder eines im Auftrag eröffnen und mit den Zugangsdaten Buchungen bedienen - denen gehört es nicht anders, hier greift die Geldwäscheverfolgung erbramungslos und zu Recht.


      fraudator_venator schrieb:

      Vielleicht solltest du zivilrechtlich gegen die Dame vorgehen??
      Das funktioniert nur bei 2., also bei den Deppen. Nur, bei denen wird es i. d. R. schwierig, in die leeren Taschen zu greifen. Allerdings gibt es auch wenige Fälle, da zeigen sich solche Knallkörper durchaus auch zahlungswillig, auch wenn sie sich dafür (weiter) verschulden müssen.
    • Tja, heute kam:

      Das Ermittlungsverfahren wegen Betrugs wurde eingestellt, weil der Täter bisher nicht ermittelt werden konnte.

      Armes Deutschland wenn die Strafverfolgungsbehörden einfach keine Lust haben…..


      Aber gleichzeitig die N26 von jedem Verdacht der groben Fahrlässigkeit frei zu sprechen
    • Markus0815 schrieb:

      Frage:

      Ist in einem der anderen Verfahren zur Kontonummer

      DE40100110012623645006

      ein entsprechender Kontoinhaber ermittelt worden?



      Das Konto wurde übergreifend für mehrere Fakeshops genutzt. Mindestens für diese:

      Fakeshop dein-elektromarkt.de - LIK TV Elektromarkt GmbH - Hauptstr. 19, 79822 Titisee-Neustadt - service@dein-elektromarkt.de - 07651 7985 10 / FAX: 07651 7985 99 - 015175420462 - DE305507285 --- FAKE --- BETRUG

      Fakeshop garten-paule.de – Gartentrend Petersen GmbH - Bramfelderstraße 102A - 22305 Hamburg – info@garten-paule.de – +49 40 7979 39 77 - 015175382509 - DE131608248 – Achtung: Die genannte GmbH wurde 2016 gelöscht - Alles Fake – Alles Betrug.

      Fakeshop: https://2rad-hanke.de/ - Unteraicher Str. 9A - 70567 Stuttgart - Eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart, HRB 15692 - Umsatzsteuer-ID: DE131608344

      Fakeshop mein-elektromarkt.de – Elektro-Uebensee GmbH - Hengsener Straße 11 - 44309 Dortmund – kontakt@mein-elektromarkt.de – 0231 994 85 15 – 015783145713 - DE131608615 – Achtung: Die genannte GmbH wurde bereits 1996 gelöscht - Alles Fake – Alles Betrug

      Bei einigen wurde der Name "Kaczmarek" angegeben. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der reale Kontoinhaber auch so heißt.

      Du könntest dich bei der StA nach dem Kontoinhaber und dessen Realdaten erkundigen, weil du gegen diesen zivilrechtlich bezüglich Schadensersatzforderung vorzugehen beabsichtigst.


      Ob bei diesem "etwas zu holen ist" mag mal dahingestellt sein.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Ich frage deshalb weil „mein“ Staatsanwalt ja behauptet dass kein Kontoinhaber ermittelt werden konnte

      Az. Ist „angeblich“ : 8545-003443-21/1

      Angeblich deshalb weil ich das Gefühl habe dass es der Staatsanwaltschaft München einfach am Arsch vorbei geht

      Ich habe ja ausdrücklich die Ermittlung des Kontoinhabers verlangt, damit ich zivilrechtlich vorgehen kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Markus0815 ()

    • Markus0815 schrieb:

      Ich frage deshalb weil „mein“ Staatsanwalt ja behauptet dass kein Kontoinhaber ermittelt werden konnte
      8o

      Ein Konto ohne einen Inhaber? Das geht schon rein technisch nicht. Der StA ist wohl einer von der Sorte, die einen Notenschlüssel nicht von einem Paragrafen unterscheiden können.

      Zumindest im Datensatz des Kontos muss Name und Adresse hinterlegt sein. Ob diese Person real existiert ist eine andere Sache und bei N26 sowie Solaris ein nicht ungewöhnlicher Zweifel.

      Der soll gefälligst wenigstens diese Daten rausrücken.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Kann ich die Schreiben (DSGVO-konform geschwärzt) hier hochladen?

      weiterhin gehen diese auch an die Redakteurin des Handelsblatts

      Was für Möglichkeiten gibt es gegen die Staatsanwaltschaft vorzugehen? Dienstaufsichtsbeschwerde?

      Mich wundert jedenfalls nichts mehr, wenn teuer bezahlte Beamte nur die Eier schaukeln